Mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland ja/nein?
Am Montag werde ich ein Auto kaufen. Das ganze mit Kurzzeitkennzeichen. Danach wollte ich eigentlich nochmal kurz in folgende Länder
Österreich
Liechtenstein
Schweiz
Tschechische Republik
Polen
Der Weg nach Hause hat dann zwar einen kleinen Umweg, aber das macht ja nichts. Im Internet fand ich zwar, das es eine Anerkennungspflicht geben soll, aber ich hatte bei einer Versicherung und beim ADAC nochmal nachgefragt und die Frau von der Versicherung meinte, das es Probleme geben könnte und der Mann vom ADAC, das es nicht möglich ist. Was stimmt denn laut aktueller Rechtslage nun?
Beste Antwort im Thema
Hallo, sapere_aude,
Zitat:
Original geschrieben von sapere_aude
Am Montag werde ich ein Auto kaufen. Das ganze mit Kurzzeitkennzeichen. Danach wollte ich eigentlich nochmal kurz in folgende Länder
lass die Finger davon und melde das Auto ordnungsgemäß an, bevor Du so eine Reise unternimmst.
Wenn Du in Deutschland angehalten und kontrolliert wirst und wenn der Beamte feststellt, dass Du keine Überführungs - oder Probefahrt mehr machst, sondern diese unerlaubterweise ausdehnst, hast Du zwei unabhängige Strafanzeigen zu erwarten:
1.: Verstoß gegen das Pfl. Vers. G und
2.: Verstoß gegen das KraftstG und § 370 AO.
Dazu kommt, egal, ob im In - oder Ausland, dass das Fahrzeug bei einem Unfall nicht versichert ist.
Die meisten Versicherungen würden zwar zunächst einmal zahlen, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt, aber sie würden Dich dann als Schuldner nehmen und das kann Dich Deine Existenz kosten.
Viele Grüße,
Uhu110
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen ist ne ganz normale Zulassung. ZB II wird ganz normal fortgeschrieben bzw. ausgestellt, wie bei jeder anderen Zulassung auch.
Das muss aber "neu" sein. 😕
Mir wurde die ZB2 abgenommen, irgendwas wegen ZB = nationale Zulassung, und Ausfuhrkennzeichen = internationale Zulassung. Es gab komplett andere Zulassungs-Papiere, und - nach dem das mit der Ausfuhr nicht geklappt hat - dann bei der Wiederzulassung in D eine neu ausgestellte ZB2 für ~10 Euro.
Ist aber so um die 5 Jahre her gewesen.
Ich weiß nicht, wie es vor 2007 war, aber seit der FZV war es immer so