Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Und wenn, dann dauert es wieder >10 Jahre bis DE das umsetzt.
Die EU hat gerade ein paar andere Probleme....

@Haubenzug Das ist so nicht ganz richtig. Die Leute, die sich mit der Führerscheinrichtlinie befassen, sind nicht die gleichen, die sich mit den anderen Aufgaben befassen. Dauern dürfte es aber trotzdem mindestens 5 Jahre.

Hallo ???????
Zur Info. Viele der Länder unter anderem früher auch Deutschland, die eine Reglung haben/hatten wie die B196, erlaubten den A1 zu fahren. Man musste nur ein bestimmtes Alter haben und eine bestimmte Zeit Auto gefahren sein. Die Schulung ist vernünftig, obwohl ich hoffe dass jeder Autofahrer auch die Verkehrsregeln kennt, egal wie Alt oder wie lange man schon den Führerschein hat.
In vielen dieser Länder könnten Menschen nicht mehr zu Arbeit, weil die sich die Kosten für einen 2. Fahrzeug nicht leisten können. Das gleiche Problem steuern auch wir an, da kann man nur froh sein dass es die Reglung jetzt hier gibt. Oder wollen wir noch mehr die Arbeitslos sind, weil sie vielleicht nicht auf die Arbeit kommen? Man bedenke auch, dass diese Leute sich eventuell einen Urlaub nicht leisten können und so eine fahrt mit der 125er nach Frankreich so ein kleinen Urlaub sein könnte.
Wer es sich leisten kann und will, der kann ja den A1 oder den A machen, aber lasst doch die anderen auch ihren Spaß.
Gruß Victor

Zitat:

@Vitogoodlife schrieb am 6. April 2022 um 13:57:36 Uhr:


In vielen dieser Länder könnten Menschen nicht mehr zu Arbeit, weil die sich die Kosten für einen 2. Fahrzeug nicht leisten können. Das gleiche Problem steuern auch wir an, da kann man nur froh sein dass es die Reglung jetzt hier gibt. Oder wollen wir noch mehr die Arbeitslos sind, weil sie vielleicht nicht auf die Arbeit kommen? Man bedenke auch, dass diese Leute sich eventuell einen Urlaub nicht leisten können und so eine fahrt mit der 125er nach Frankreich so ein kleinen Urlaub sein könnte.

...die Kosten für ein 2. Fahrzeug nicht mehr leisten können...
Hört sich schon nach Luxus an!

Geringverdiener können sich auch kein Auto/Zweirad leisten und kommen zur Arbeit!

Gibt doch genügend Öffi´s! Ansonsten umziehen...

Hat nur alles nix mit dem B196 zu tun!

Ich komme aus Berlin und kann mir kein Auto leisten...ein Hoch auf den B196...jetzt kann ich mit bis zu 15 PS Urlaub in Frankreich machen (wenn es erlaubt wäre)...
Selten dämlicher Blödsinn!

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Wer anderen Meinung nicht respektiert und akzeptiert, der sollte nicht über den Tellerrand hinausschauen. Für so jemand scheint die Erde ?? noch Plan zu sein und wer an den Rand, der kann da heraus fallen.
Schönes Leben in deinem Berlin mit viel Möglichkeiten zum „Öffi“ fahren ??
Sich dir jemand anderen zum anfeinden!
Gruß Victor

Ohje, schon wieder jemand aus der Trollecke.

Bitte beim Thema bleiben.

Danke und schönen Abend.

Zitat:

@Vitogoodlife schrieb am 6. April 2022 um 16:19:52 Uhr:


Wer anderen Meinung nicht respektiert und akzeptiert, der sollte nicht über den Tellerrand hinausschauen. Für so jemand scheint die Erde ?? noch Plan zu sein und wer an den Rand, der kann da heraus fallen.
Schönes Leben in deinem Berlin mit viel Möglichkeiten zum „Öffi“ fahren ??
Sich dir jemand anderen zum anfeinden!
Gruß Victor

Mach halt Urlaub in Polen. Da brauchst du keinen B196 und günstiger als Frankreich ist es auch.

Langsam frage ich mich, ob es hier inzwischen wirklich um den B196 Führerschein geht oder einfach um Kneipendiskusionen.
Ob Urlaub hier oder dort ist doch Wurscht. Die wollen dass wir ein Europa sind, dann sollen die es halt auch beim B196 machen und nicht nur bei Sachen wo für den Bürger zum Nachteil sind. Welche Sachen? Zum Beispiel das eintreiben von Strafen.
Also macht euch einen Gefallen und schenkt euch dass Gelaber, denn von Fakten und Zusammenhalt unter Zweiradfahrer kann ich da gerade nicht viel erkennen.

Eben. Entweder man macht eine EU oder nicht. Vorgegaukelte Vereinheitlichung, wo dann doch wieder Kleinstaaterei zum Nachteil der eigenen Leute betrieben wird, ist nicht akzeptabel.

Ob die sich die Mühe machen wollen, über die Vereinheitlichung des B196 oder die dass zum A1 machen (Hatte TilJes in einer seiner ersten Kommentare geschrieben), dass kann mir egal sein. Die verdienen genug, um nicht „ZU VIEL“ zu sagen, dann sollen die auch was tun für ihr Geld und zwar für den Bürger wie es eigentlich vorgesehen ist. Das Wort Minister kommt nicht von Chef sein oder von dass tun was ich will, sondern von ministrieren. Das sollten die sich, die Minister und StaatsDIENER mal hinter die Ohren schreiben.

Naja, dein Einwand hat ja auch nicht zu substantierter Diskussion beigetragen. Klar wäre eine Vereinheitlichung schön. Du behauptest aber auch viel Quatsch. A1 war nie Teil des deutschen PKW-Führerscheins. Es gab nur aufgrund dauernder Anpassungen unter Berücksichtigung von Besitzstandswahrung eben auf einmal ein "Geschenk".

Wenn ich mich nicht irre, stand das vor gefühlten 1000 Beiträgen schon mal irgendwo.
Vor 1980 den Führerschein gemacht, heißt doch A1 inklusive.
Und dann konnte man doch sogar nach praktischer Prüfung auf A2 aufstocken. !?

Genau so ist es. Es war kein Geschenk wie du es nennst.
Kannst ja mal unter dem Link nachlesen, wie es war und ist.

https://www.flvbw.de/.../motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein.html

Zitat:

@andreanett2 schrieb am 8. April 2022 um 16:17:00 Uhr:


Wenn ich mich nicht irre, stand das vor gefühlten 1000 Beiträgen schon mal irgendwo.
Vor 1980 den Führerschein gemacht, heißt doch A1 inklusive.
Und dann konnte man doch sogar nach praktischer Prüfung auf A2 aufstocken. !?

Zitat:

@Vitogoodlife schrieb am 8. April 2022 um 16:26:46 Uhr:


Genau so ist es. Es war kein Geschenk wie du es nennst.
Kannst ja mal unter dem Link nachlesen, wie es war und ist.

https://www.flvbw.de/.../motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein.html

Führerschein damals, das war Klasse 3. Da gab es die Unterteilung von Klein- und Leichtkrafträdern noch nicht. Deswegen sage ich ja: Bestandsschutz (und nicht Geschenk, sondern "Geschenk"😉. Genauso wenig, wie die Leute mit Klasse 3 den C1 geschenkt bekommen haben. Das ist einfach eine Sache von Bestandsschutz gewesen, warum diese Führerscheine Klasse A1 und C1 beinhalten, die damals noch keiner auf dem Schirm hatte.

Etwas rätselhaft bleibt trotzdem, mit welchem Argument der Gesetzgeber beim B196 das Mindestalter von 25 Jahren begründet. Das ist IMHO Käse, weil man 125er an sich schon ab 16 fahren darf und sogar der Direkteinstieg in Klasse A schon ab 24 möglich ist.
Die Bedingung fünf Jahre Vorbesitz der Klasse B finde ich okay, aber dann sollte der B196 eigentlich ab 22 schon erhältlich sein.

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