Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Eine FS Revision im Zweiradbereich ist wünschenswert ;

25 km/h regel abschaffen
45 km/h Regel auf Legal 60 kmh bzw . 72 cc anheben
B196 abschaffen , gleiches Recht für alle ( 01.04.1980 )

Gruss

Wieso 72 cc?

Und wie bitteschön gleiches Recht für alle? Andere EU-Länder hatten andere Zeitgrenzen. Ohne Prüfung ist mit A1 nix, schon seit den 80ern. EU-weit.

Damit er seine bastelkiste legal fahren kann...

Soviel Unsinn hat in der letzten Zeit Kaum einer geschrieben...

Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 11:28:13 Uhr:


Wieso 72 cc?

Und wie bitteschön gleiches Recht für alle? Andere EU-Länder hatten andere Zeitgrenzen. Ohne Prüfung ist mit A1 nix, schon seit den 80ern. EU-weit.

Damit der aus dem Quark kommt...49ccm ist schlicht und einfach veraltet. Bei den Spritpreisen ist der 125er eine super Alternative. Gruss

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Da kannst du direkt ne 125er nehmen und die auf 70/80 km/h drosseln....
Warten wir mal ab, was die EU für uns noch auf Lager hat.
B, A1, B196 / 111.... Hauptsache man findet einen gemeinsamen Nenner.
Ja ich weiß - A1... 😁

Super, verstanden... 😛

Jeder macht die Klasse, die er benötigt.

72ccm und 60km/h erfüllt der A1 vollkommen. Da kann man sogar Berge mit 60 hochfahren... Und oh Wunder, das muss nicht neu erfunden werden...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 16. März 2022 um 17:06:49 Uhr:


Super, verstanden... 😛

Jeder macht die Klasse, die er benötigt.

72ccm und 60km/h erfüllt der A1 vollkommen. Da kann man sogar Berge mit 60 hochfahren... Und oh Wunder, das muss nicht neu erfunden werden...

Und es sollte eimal erfunden werden, das so manche Zeitgenossen einfach einmal die Finger von der Tastatur lassen. Gelle Papst !!!

Was fährst du gleich? Solltest du schreiben, sonst erkennt dich niemand...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 16. März 2022 um 19:06:30 Uhr:


Was fährst du gleich? Solltest du schreiben, sonst erkennt dich niemand...

Bitte, derzeit eine 125er Honda Monkey.

Edit: und du um hier mitzuschreiben?

Zitat:

@Talkmotor2006 schrieb am 16. März 2022 um 12:23:12 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 11:28:13 Uhr:


Wieso 72 cc?

Und wie bitteschön gleiches Recht für alle? Andere EU-Länder hatten andere Zeitgrenzen. Ohne Prüfung ist mit A1 nix, schon seit den 80ern. EU-weit.

Damit der aus dem Quark kommt...49ccm ist schlicht und einfach veraltet. Bei den Spritpreisen ist der 125er eine super Alternative. Gruss

Ja, da sind die Zweitakter schon im Vorteil. Aber wieso ausgerechnet 72? Was ist das für ne krumme Zahl (übrigens sind 50 cc erlaubt, nicht nur 49). In der Schweiz sind die 50-cc-Roller übrigens idR ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Also die 50er-Vespa läuft dann iwas um die 70 km/h.

Früher gab es dort aber gar keine Klasse AM, sondern nur A1. Mittlerweile wurde das geändert (heißt jetzt A1- und A1, wobei von A1- auf A1 ohne Prüfung upgegradet werden kann).

Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 23:25:36 Uhr:



Zitat:

@Talkmotor2006 schrieb am 16. März 2022 um 12:23:12 Uhr:


Damit der aus dem Quark kommt...49ccm ist schlicht und einfach veraltet. Bei den Spritpreisen ist der 125er eine super Alternative. Gruss

Ja, da sind die Zweitakter schon im Vorteil. Aber wieso ausgerechnet 72? Was ist das für ne krumme Zahl (übrigens sind 50 cc erlaubt, nicht nur 49). In der Schweiz sind die 50-cc-Roller übrigens idR ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Also die 50er-Vespa läuft dann iwas um die 70 km/h.

Früher gab es dort aber gar keine Klasse AM, sondern nur A1. Mittlerweile wurde das geändert (heißt jetzt A1- und A1, wobei von A1- auf A1 ohne Prüfung upgegradet werden kann).

Gut, bei mir in der Betriebserlaubniss steht was von 49ccm))
50er Vespa vs 70 km/h ; bei uns in Deutschland dürfen auch alte Klassiker legal 60 km h fahren, Zweiräder neueren Semester fallen unter die 45km h Regel.
Anscheinend fahren bei euch die Verkehrsminister ( bevor die sich zum Minister nennen dürfen) alle FS Klassen persönlich auf den Straßen ab um ein Gefühl darüber zu bekommen wie man etwas evtl. besser zuordnen könnte.
Bei uns in Deutschland wäre einem Minister vltt z. B dann auffallen das das Mofasymbol ( 25 km h) auf dem Geh/Radwegen völlig veraltet ist, das solche Fahrweg in letzter Zeit von Fahrrädern in Anspruch genommen wird, die Minimum mit 40, 50 Sachen neben den Fußgängern donnern.
72ccm ; wäre wenn ich mich nicht täusche in etwa die nächsthöhere Hubraumklasse im Klein/Leichtkrafträder bereich sein.
Gruss

Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 23:25:36 Uhr:


Früher gab es dort aber gar keine Klasse AM, sondern nur A1. Mittlerweile wurde das geändert (heißt jetzt A1- und A1, wobei von A1- auf A1 ohne Prüfung upgegradet werden kann).

??
A1 heißt jetzt A1 und kann ohne Prüfung auf A1 upgraden?

Zitat:

@Talkmotor2006 schrieb am 17. März 2022 um 03:07:31 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 23:25:36 Uhr:


Ja, da sind die Zweitakter schon im Vorteil. Aber wieso ausgerechnet 72? Was ist das für ne krumme Zahl (übrigens sind 50 cc erlaubt, nicht nur 49). In der Schweiz sind die 50-cc-Roller übrigens idR ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Also die 50er-Vespa läuft dann iwas um die 70 km/h.

Früher gab es dort aber gar keine Klasse AM, sondern nur A1. Mittlerweile wurde das geändert (heißt jetzt A1- und A1, wobei von A1- auf A1 ohne Prüfung upgegradet werden kann).

Gut, bei mir in der Betriebserlaubniss steht was von 49ccm))
50er Vespa vs 70 km/h ; bei uns in Deutschland dürfen auch alte Klassiker legal 60 km h fahren, Zweiräder neueren Semester fallen unter die 45km h Regel.
Anscheinend fahren bei euch die Verkehrsminister ( bevor die sich zum Minister nennen dürfen) alle FS Klassen persönlich auf den Straßen ab um ein Gefühl darüber zu bekommen wie man etwas evtl. besser zuordnen könnte.
Bei uns in Deutschland wäre einem Minister vltt z. B dann auffallen das das Mofasymbol ( 25 km h) auf dem Geh/Radwegen völlig veraltet ist, das solche Fahrweg in letzter Zeit von Fahrrädern in Anspruch genommen wird, die Minimum mit 40, 50 Sachen neben den Fußgängern donnern.
72ccm ; wäre wenn ich mich nicht täusche in etwa die nächsthöhere Hubraumklasse im Klein/Leichtkrafträder bereich sein.
Gruss

Ja, und wenn in der ABE 47 ccm drin steht, dann ist es trotzdem in der Klasse AM. Das ist ja konstruktionsbedingt. Und 60 km/h bei alten Rollern (Simme) wegen DDR-Bestandsschutz. Oder sogar 50 km/h bei West-Rollern bis ich glaube EZ 2000. Ja. Es geht aber hier nicht um Bestandsschutz, sondern aktuelle Regelungen. Die 45 km/h kommen von der EU. 72 ccm? Ich dachte, das wäre damals 80 ccm gewesen.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 17. März 2022 um 07:26:27 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 16. März 2022 um 23:25:36 Uhr:


Früher gab es dort aber gar keine Klasse AM, sondern nur A1. Mittlerweile wurde das geändert (heißt jetzt A1- und A1, wobei von A1- auf A1 ohne Prüfung upgegradet werden kann).

??
A1 heißt jetzt A1 und kann ohne Prüfung auf A1 upgraden?

"A1-" vs. "A1". Das "-" macht den Unterschied.

Zitat:

@TilJes schrieb am 17. März 2022 um 15:23:59 Uhr:


"A1-" vs. "A1". Das "-" macht den Unterschied.

Ah, okay. Danke.

Gibt es schon Neuigkeiten? Ich habe gesehen das das ganze erst Q4 2022 verhandelt wird, stimmt das?

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