Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Wo wird A1 verschenkt?

Wurde es in Frankreich.

Dachte das wäre Altbestand? Warum ist das Geschenkt? Steht der A1 direkt drin? Bei Altbestand auch kein Thema...

Altbestand ist vor 1980. Zwischen 1980 und 2013 wurde A1 durch Verwaltungsfehler verschenkt. Fast alle die Klasse B gemacht haben bekamen A1 direkt dazu.
Und zwar richtig A1, also in der ganzen EU gültig.

Ähnliche Themen

Na ist doch Super. Da kann der Neid so richtig aufblühen...

@Papstpower Bin ja dafür, dass man allen in der EU zum B auch den A1 schenkt.

Ich bin dagegen. Und nun? Ich würde auch kein AM oder sonstwas zu den Klassen geben.

Die KL. AM gehört sowieso verboten. 45km/h sind lebensgefährlich.
Kl. B gehört aufgeteilt für Anfänger bis 25 J bis max 75 PS / 120 km/h und ab 26 J bis 200 PS / 210 km/h. Alles darüber nur mit extra Nachweis. Für Autobahn sowieso und für schwere SUV ab 2to dann C1.... 🙂

Möglichst viel Einschränkungen und Hürden für junge Leute beim Fahrerlaubniserwerb wünschen sich meistens diejenigen, die selber nen alten Führerschein haben, mitdem sie noch alles dürfen.

Das ist Quatsch. Trotzdem ist das Publikum derer die mit leistungsstarken Fahrzeugen im Stadtbereich auffallen mit einem sehr jungen Alter versehen.

Das ist kein Quatsch sondern Erfahrung. Das sehe ich in jedem Forum wo sowas diskutiert wird. Die älteren Semester, die 19 hundert Zwieback auf VW Käfer Klasse 3 gemacht haben, finden es auffällig oft super wenn die jungen Leute nichts mehr dürfen und tausend Prüfungen machen müssen.
Das sie selber alle möglichen Gefährte steuern dürfen, die in der damaligen Fahrschulausbildung gar nicht vorkamen, das finden sie aber völlig in Ordnung. "Das war doch immer so, wir dürfen das halt noch".

@Ron_Blanco Das ist eben der Neid von Papstpower. Das ist aber nur schlechter Neid, wenn es andere außer ihn trifft.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 6. März 2022 um 16:04:04 Uhr:


Das ist kein Quatsch sondern Erfahrung. Das sehe ich in jedem Forum wo sowas diskutiert wird. Die älteren Semester, die 19 hundert Zwieback auf VW Käfer Klasse 3 gemacht haben, finden es auffällig oft super wenn die jungen Leute nichts mehr dürfen und tausend Prüfungen machen müssen.
Das sie selber alle möglichen Gefährte steuern dürfen, die in der damaligen Fahrschulausbildung gar nicht vorkamen, das finden sie aber völlig in Ordnung. "Das war doch immer so, wir dürfen das halt noch".

Ich sehe sowas im realen Leben. Ein Versuch wäre es wert...

Wo die EU auch mit einer einheitlichen Regelung nachbessern sollte, wäre beim Thema E-Scooter. Viele Nachbarländer wie Frankreich, Polen und Österreich haben für die Dinger offiziell 25 km/h erlaubt. Das macht es leider unmöglich, im Rahmen der eKFV mit einem im Ausland offiziell zugelassenen Scooter in Deutschland legal zu fahren.

@DaXXes Gibt's auch umgekehrt, weil in D zwar 500 W zulässig sind, in manchen Ländern aber nur 250 W. In den Niederlanden sind sie sogar ganz verboten, wenn sie keinen Sitz haben.

Ähnliche Themen