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Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 3. März 2022 um 11:57:43 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 02. März 2022 um 23:54:41 Uhr:


Die haben ja jetzt die echte A1.

Auch nicht schlecht... 😁
Der Italiener mit Kl B hat dann einen unechten A1? 🙂

Quasi. Die haben eben nur in Italien die 125er-Berechtigung (wie übrigens jeder Tourist mit in Italien auch). Kein A1 im Führerschein aufgeführt.

Zitat:

Naja wieso? Nationale Regelung. Vor 2013 war das eben anders. Deutsche Führerscheine vor April 1980 bekommen ja auch A1 'geschenkt'.

Vor 1980 gab es noch keine EU Fahrerlaubnis, da herrschte reines Nationalrecht.

"1980: Anfänge des europäischen Führerscheins, eine erste Richtlinie des Europäischen Rates legt einen Gemeinschaftsführerschein fest"

Müßte man jetzt wissen wann Frankreich den EU Führerschein umgesetzt hat.
Deutschland hat sich ja noch bis 1999 mit der Umsetzung Zeit gelassen, aber da die EU Fahrerlaubnisklassen sowieso sehr ähnlich dem alten französischen Modell von vor 1980 sind, nehme ich an das Frankreich die Umsetzung schon früh vorgenommen hat. Und in dem Fall müßten sie dann auch vor 2013 mit dem Verschenken der EU weit gültigen Klasse A1 bereits gegen EU Recht verstoßen haben.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 3. März 2022 um 11:57:43 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 02. März 2022 um 23:54:41 Uhr:


Die haben ja jetzt die echte A1.

Auch nicht schlecht... 😁
Der Italiener mit Kl B hat dann einen unechten A1? 🙂

Dann müsste der A1 als Klasse eingetragen sein. Auch in den anderen EU Ländern wo 125er mit dem B gefahren werden dürfen, müssen in D den A1 haben oder den b196. Wie wahrscheinlich ist das?

Damals ging es nur um Angleichung der Klassen, einheitliches Aussehen und einfachere Akzeptanz im Ausland. Da haben u.a. auch DDR und Schweiz mitgemacht. Da konnte aber noch jeder seine Klassen ungefähr selbst einteilen.

Erst mit dem 19.01.2013 wurden dann die Klassen angeglichen, aufgrund der Richtlinie von 2006. Inkl. der Ausbildungsvorschriften. Ja, auch in Deutschland erst dann. Hier hieß die Klasse AM ja bspw. vorher Klasse M. Frankteich hatte statt A1 den AL.

Ich sehe hier also keinen Grund für eine Vertragsverletzung. Aber du kannst ja gerne ein Verfahren eröffnen. Das ist gar nicht so kompliziert und geht online.

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Sicher? Von A1 ist schon in der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 die Rede.
Weißt du mehr darüber inwieweit die DDR damals mitgemischt hat?
Das wollte ich nämlich mal googeln, aber aus der Zeit von vor 1980 findet man praktisch nichts.
Nö ich verklage die Franzosen nicht, auch wenn sie es verdient hätten ^^

Nicht ganz sicher. Ja stimmt, da ist wirklich schon von A1 die Rede. Ich weiß aber nicht, wie verpflichtend die Richtlinien damals umzusetzen waren. Frankreich hatte auch von 1975 bis 1985 eine Klasse A1, hat dann aber AL eingeführt und erst 1999 wieder A1. Prinzipiell steht dort auch, dass für die einzelnen Klassen eine Prüfung notwendig ist, und ansonsten für A1 mit B nur eine nationale Berechtigung möglich wäre. Aber wie gesagt, keine Ahnung, wie verpflichtend die 1991er-Richtlinie umgesetzt wurde/werden musste.

Die DDR hat Juli 1982 von Zahlen auf Buchstaben umgestellt, wie aus der Äquivalenztabelle ersichtlich ist. Mehr weiß ich darüber leider auch nicht.

Also ja, denkbar wäre es, dass die Franzosen hier verstoßen haben. Eine Klage haben sie mMn nicht verdient, auch wenn es ein Verstoß wäre.

Mal eine "einfache" Frage.

Wieso hat man nicht die EU FS Klassen mit den EU Fz. Klassen angeglichen?

Was soll der Schwachsinn
Fahrzeuglasse M1 brauchst B usw

Hätte man doch einfach übernehmen können, würde vieles vereinfachen.

@MZ-ES-Freak Ich weiß es leider nicht, aber ich vermute, dass das steuerliche Gründe hat.

Hmmm ja, also gegen Deutschland gab es jedenfalls schon im Jahre 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren, weil gegen die Richtlinien von 1991 verstoßen wurde.
Das würde ja dafür sprechen das Frankreich ebenfalls verstoßen hat.
https://lexetius.com/2005,1942

Ja, scheint so. Dann müsste den französischen Fahrern, die durch den Fehler A1 erhalten haben (zumindest während eines bestimmten Zeitraums), diese Berechtigung aufs Inland beschränkt werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Jupp! Gibt es eine französische Unfallstatistik für 125er? Wäre ja interessant wieviel Unfälle die Franzosen vor und nach 2013 gebaut haben.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 4. März 2022 um 18:42:29 Uhr:


Jupp! Gibt es eine französische Unfallstatistik für 125er? Wäre ja interessant wieviel Unfälle die Franzosen vor und nach 2013 gebaut haben.

Und mich würde interessieren wie viele Franzosen die Treppe herunter gefallen sind. Es soll ja auch einige (Treppen) davon dort geben.

Was hat das für eine Aussagekraft für uns, oder zum B196?
Der Großteil dürfte <18 Jahre sein und das Moped ist auf Mama/Papa zugelassenen....
Wie viele Unfälle gab es mit B196 / 111 etc.?

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 4. März 2022 um 18:42:29 Uhr:


Jupp! Gibt es eine französische Unfallstatistik für 125er? Wäre ja interessant wieviel Unfälle die Franzosen vor und nach 2013 gebaut haben.

Warum 2013? Interessant wäre eher, was vor/nach 2011 passiert ist, da 2011 der Zugang erschwert wurde.

Aber ja, gibt es:
http://www.lerepairedesmotards.com/dossiers/accident.php

Hilft aber auch nicht viel.

Ach guck, Unfallzahlen gehen ja schön bergab die ganze Zeit wo A1 verschenkt wurde.

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