Mit Aussenspiegel aneinandergeprallt

Hallo,

war am Montag auf einer Strasse ohne Mittelstreifen unterwegs. War auch auf meiner "Spur" unterwegs und ein Passat kam mir entgegen. Da wir beide wohl meinten, dass es passen würde, hat's nach Murphy's Gesetz natürlich doch nicht gepasst.

Mein Aussenspiegel ist ohne Schaden, allerdings der vom Unfallgegner. Habe keine Polizei gerufen und auch noch nicht den heute angekommenen Schadensanzeigenbrief zurückgeschickt. Das werd ich heut abend machen. Die Dame am Telefon meinte, es würde auf 50/50 hinauslaufen wahrscheinlich. Ich habe eine Vollkasko mit 500,- SB. Hatte so einen Vorfall noch nie gehabt und wollte mal fragen, wer da Erfahrung hat, was auf mich zukommen könnte. Will da den Schaden natürlich nicht alleine tragen, sondern halte dann eine 50/50 Regelung für angemessen.
Der KVA wurde direkt schon gemacht und an die Versicherung geschickt von mir. Das wären knappe 300,-.

Vielen Dank schon mal,

CRD

Beste Antwort im Thema

Wegen 150 € Schaden einen Anwalt einschalten? Habt ihr sonst nix zu tun? Noch dazu bei völlig klarer Schuldfrage, nämlich 50:50 (Begegnungsverkehr, kein Mittelstreifen, keine Zeugen, kein Polizeiprotokoll). Was meinst du, mit welchem Elan der Anwalt wegen 150 € Streitsumme arbeitet?

Buch das unter Lehrgeld und pass nächstes mal besser auf. Alles andere ist doch völlig überzogen.

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aber ist es in dem geschildertem fall nicht so, dass das ganze mit teilschuld zu gleichen teilen läuft und somit aber auch jeder seinen eigenen schaden selbst zahlen muss???

Nein, es geht immer nur um den Schadenersatz. Der ist bei 50% Teilschuld eben auch nur 50%.

Bei mir war das so: Begegnung auf der Landstraße, außer meinen Insassen keine Zeugen, dass der andere die Kurve zu schnell genommen hatte und daher schon leicht auf meiner Spur war.
Polizei kam nicht, bei beiden der li. ASp ab: beide zahlten ihren Schaden selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Bei mir war das so: Begegnung auf der Landstraße, außer meinen Insassen keine Zeugen, dass der andere die Kurve zu schnell genommen hatte und daher schon leicht auf meiner Spur war.
Polizei kam nicht, bei beiden der li. ASp ab: beide zahlten ihren Schaden selbst.

Wer hat das so entschieden?

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Die Polizei!
Als ich zum Fahrer ging und meinte, da wäre er wohl etwas zu schnell und daher zu weit auf meiner Seite gewesen, konterte er gleich damit, dass er das wohl gleichfalls auch behaupten könne - und seine Beifahrerin. Es gebe ja keine unbeteiligten Zeugen (gab´s auch nicht, niemand vor und hinter uns, der das beobachtet hatte).

Polizei via Handy angerufen: Kommen nicht, wenn sonst keine weiteren Schäden an den Fzg. oder öffentlichen Einrichtungen und keine Personenschäden.
In diesen Fällen könne grundsätzlich nie die Schuldfrage eindeutig geklärt werden, daher trägt jeder seinen eigenen Schaden. Guten Tag und auf Wiederhören.

Ich habe zwar ein 100% reines Gewissen (er kam mir in meiner Linkskurve entgegen und wurde aufgrund hohen Tempos in seiner Rechtskurve offenbar etwas zu weit nach links auf meine Spur rausgetragen...), aber das nützt mir hinterher wenig, denn mein Spiegelgehäuse war weg und das Glas hing zertrümmiert am Kabel = € 100 inkl.

Zum "Glück" gab es diesmal kein Glas-Lack-Bombardement, wie ca. 25 Jahre zuvor, als mir nachts ein unbeleuchtetes Krad mit dem Griff (?) den noch ungleich stabileren ASp am VW Derby I abgefahren hat.
Der Lack an der Tür sah hinterher aus wie mit Schrot beschossen...

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Die Polizei!…

Die Polizei? Die Polizei darf gar nicht entscheiden, wer welchen Anteil an der Schuld hat. Entscheiden kann das allein ein Gericht. Wenn du dich also auf die Aussage eines genervten Polizisten verlässt, ist das deine Entscheidung. Hättest du deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung eingereicht, hättest du evtl. 50 % deines Schadens beglichen bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von bertel_cv


Noch dazu bei völlig klarer Schuldfrage, nämlich 50:50 (Begegnungsverkehr, kein Mittelstreifen, keine Zeugen, kein Polizeiprotokoll).
Genau in diesem Fall würde ich ihn den Beweis antreten lassen, dass der Unfall überhaupt stattgefunden hat respektive, dass sein offenbar demolierter Außenspiegel genau durch die geschilderte Begegnung aufgetreten ist und nicht schon vorher in dem Zustand war. Er will was von dir, also ist es sein Job das zu beweisen.

Das hat sich ein ehemaliger Kollege von mir vor zwei Jahren auch gedacht. Er hatte nur das Pech dass ein Anwohner paar Häuser weiter den Unfall mitbekommen hat. Am Ende lief es trotz eingeschaltetem Anwalt auf 50/50 raus.

Drum bestehe ich bei jedem Unfall, auch wenn es um einen abgefahrenen Spiegel geht darauf dass die Polizei gerufen wird.

Und was tust Du, wenn sie gar nicht mehr kommt.
In HH kommt sie z.B. wg. sowas nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Und was tust Du, wenn sie gar nicht mehr kommt.

Hier kommt sie noch. Letzte Woche war hier in der Strasse wieder ein Unfall bei dem zwei Spiegel zu Bruch gingen nachdem einer am Hinderniss (geparktes Fahrzeug) nicht gewartet hat und einfach weitergefahren ist. Er war sich natürlich keiner Schuld bewusst.

Der hat dann sein Knöllchen bekommen, Zeugen waren genügend vorhanden. Die Sache wurde aufgenommen und gut wars.

Solange es Leute gibt die sich noch beweisen lassen wollen dass sie dir den Spiegel abgefahren haben, braucht man bei solchen Bagatellen eben die Polizei.

Darf ich DA mal nachfragen, weil mir diese Situation jeden Tag unter kommt. ICH überhole ein Hindernis und mir kommt ein Fahrzeug entgegen. EIGENTLICH würde ich das überholen locker schaffen, wenn ... Ja und da ist die krux bei der Sache. Der Gegenverkehr geht weder vom Gas noch macht er sonst irgendwie Anstalten mir das vorbei fahren zu erleichtern. Im Gegenteil wird der Engpass zugemacht in dem die Lücke verkleinert wird.
Soll ich mich in dem Moment in Luft auflösen? Nur weil der Gegenverkehr nicht 1 (!! in Worten EINE!!!) Sekunde warten kann???
In meinen Augen grenzt es an Nötigung, wenn ich fast an dem Hindernis vorbei bin und der mir entgegen kommende fährt seinen Stil weiter, weil er sich im Recht fühlt. NEIN, er hat NICHT Recht und MUSS auch mal warten! DAS können wiederum die wenigsten. Dabei geht es wirklich nur um SEKUNDEN!!!
Wenn ich nun beim vorbeifahren meinem entgegen kommenden den Spiegel abrasiere, nur weil DER nicht EINE Sekunde warten kann, hat derjenige Pech gehabt. PUNKT! Da würde ich sogar an eine Anzeige wegen Nötigung denken!
Anders wäre es, ich komme an ein Hindernis und fahre trotz Gegenverkehr daran vorbei und demoliere beim vorbei fahren den Spiegel des Gegenüber. Dann MUSS ich auch mit einer Strafe leben.

@cc307 könntest du das Ereignis eventuell noch konkretisieren? Wer ist z.B. wann gefahren? Hat der Wartepflichtige sich trotz Gegenverkehr vorbei mogeln wollen? Oder wolltest der Andere sein "Recht auf Vorrang" auskosten? MOOOOMENT!!! Bevor jemand etwas falsche versteht: ICH möchte das geschilderte verstehen/nachvollziehen können, mehr nicht! Es muß ja niemand antworten! Ok? 😁

Na ja, ist ja die Frage, wer in der von Dir geschilderten Situation wem den Spiegel abrasiert hat.
Zwar gibt es eine Wartepflicht bei einseitiger Verengung, aber ohne Beschilderung des Vorrangs der jew. Fahrtrichtung gilt doch wohl "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", oder?

In dem Fall rasiert dann also der trotz Gegenverkehrs in die Verengung einfahrende, also Dir entgegenkommende doch wohl eher Dir den Spiegel ab, als Du ihm und es ist in dem Fall nicht relevant, dass das Hindernis auf Deiner Seite steht, sondern dass Du dieses bereits passierst.

Mit dieser Argumentationskette könnte ich Dir dann ja ins Auto fahren (während Du das Hindernis bereits passierst und also ich hätte warten müssen) und dann die Schuld auf Dich schieben, mit dem "Argument", das Hindernis stünde auf Deiner Seite. Das kann ja so eigentlich nicht stimmen bzw. vom Gesetzgeber gewollt sein.

@ bootsmann: StVO und Rechtsprechung unterschieden sich aber wesentlich von deiner Meinung.

inwiefern bitte? Wenn ICH als erster an einem Hindernis bin und vorbei fahre, habe ICH Vorfahrt. Wenn der Entgegenkommende dann meint, ich müsste mich "pulverisieren", damit er weder warten noch kurz vom Gas gehen muß um mir das gefahrlose wieder einscheren zu ermöglichen, ist das nach deiner Meinung MEINE Schuld? DU hast also GRUNDSÄTZLICH Vorfahrt, auch wenn ich gerade deine Spur für maximal 1 Sekunde blockiere? AHA! Ok, dann warte ich in Zukunft, egal ob sich hinter mir eine Schlange bildet, bis der Weg frei ist? Ok! Das habe ich zwar anders gelernt und handhabe es auch so ... Also, wenn mir jemand entgegenkommt, auf dessen Seite ein Hindernis ist, dann ermögliche ich dem, auch wenn er als ERSTER an dem Hindernis ist, dass vorbei fahren. Sollte das deiner Meinung nach falsch sein ... ??? Ok ... ich bin ja lernfähig und kann auch die Sau raus lassen und mich so im Straßenverkehr verhalten ... Da sollte mich keiner missverstehen! Nur, wer hat in dem Moment etwas gewonnen?
Jedenfalls erlebe ich es immer wieder, das jemand die Vorfahrt erzwingen will, weil er (vermeintlich) im Recht wäre. Wie vor kurzem, rechts geparkte Autos, keine Ausweichmöglichkeit und der mir entgegen kam meinte, ICH müsste nun zurück setzen damit er durch kann. Dabei war ich fast vorbei und der Weg wäre frei gewesen. Nur 1 Sekunde! Kein Witz!
Also muß ich demnächst 50m zurück setzen um dem Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren? Toll!
Übrigens, meine Frage ist durchaus Ernst gemeint und weder sarkastisch noch ironisch noch sonst etwas!

Nee, natürlich nicht!
Aber das ist doch klar, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


inwiefern bitte? Wenn ICH als erster an einem Hindernis bin und vorbei fahre, habe ICH Vorfahrt. …

Nein, hast du nicht.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§6 Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

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