Mit Aussenspiegel aneinandergeprallt
Hallo,
war am Montag auf einer Strasse ohne Mittelstreifen unterwegs. War auch auf meiner "Spur" unterwegs und ein Passat kam mir entgegen. Da wir beide wohl meinten, dass es passen würde, hat's nach Murphy's Gesetz natürlich doch nicht gepasst.
Mein Aussenspiegel ist ohne Schaden, allerdings der vom Unfallgegner. Habe keine Polizei gerufen und auch noch nicht den heute angekommenen Schadensanzeigenbrief zurückgeschickt. Das werd ich heut abend machen. Die Dame am Telefon meinte, es würde auf 50/50 hinauslaufen wahrscheinlich. Ich habe eine Vollkasko mit 500,- SB. Hatte so einen Vorfall noch nie gehabt und wollte mal fragen, wer da Erfahrung hat, was auf mich zukommen könnte. Will da den Schaden natürlich nicht alleine tragen, sondern halte dann eine 50/50 Regelung für angemessen.
Der KVA wurde direkt schon gemacht und an die Versicherung geschickt von mir. Das wären knappe 300,-.
Vielen Dank schon mal,
CRD
Beste Antwort im Thema
Wegen 150 € Schaden einen Anwalt einschalten? Habt ihr sonst nix zu tun? Noch dazu bei völlig klarer Schuldfrage, nämlich 50:50 (Begegnungsverkehr, kein Mittelstreifen, keine Zeugen, kein Polizeiprotokoll). Was meinst du, mit welchem Elan der Anwalt wegen 150 € Streitsumme arbeitet?
Buch das unter Lehrgeld und pass nächstes mal besser auf. Alles andere ist doch völlig überzogen.
51 Antworten
50/50 => 300€/2 = 150€
Selber zahlen spaetestens bis Jahresende. Dann steigst nicht in den % 😉
sehe gerade, hast eh 500 SB. Dann koennt ihr das auch ohne VS durchziehen. Oder will der Gegner nicht?
Wenn du eine RSV hast, solltest du nichts zahlen, bevor ein Anwalt eingeschaltet wurde. Du bist im Vorteil, weil du nichts von ihm willst, sondern umgekehrt.
Gönne ihm den Spaß, seine Forderung zu beweisen. ;-)
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Mit dieser Versicherung kann ich nicht hochgestuft werden.
Das der Schaden dann durch 2 geteilt wird, ist klar. Aber der mögliche Verlauf wäre interessant zu wissen. Da ja auch keine Polizei gerufen wurde.
Mein Vers.-Makler meinte, dass es schlecht ist ohne Polizei, da kein Schuldiger festgestellt wird.
Aber:
Die Polizei ist nicht zuständig für die Schuldigsprechung.
Und, die Polizei kommt für sowas auch nicht immer raus, da es so gut wie unmöglich ist, den "Schuldigen" zu ermitteln.
Ich habe durch meine ADAC Plus Mitgliedschaft eine RS.
Also erstmal die Schadensanzeige ausfüllen, zurückschicken und abwarten?
Wegen 150 € Schaden einen Anwalt einschalten? Habt ihr sonst nix zu tun? Noch dazu bei völlig klarer Schuldfrage, nämlich 50:50 (Begegnungsverkehr, kein Mittelstreifen, keine Zeugen, kein Polizeiprotokoll). Was meinst du, mit welchem Elan der Anwalt wegen 150 € Streitsumme arbeitet?
Buch das unter Lehrgeld und pass nächstes mal besser auf. Alles andere ist doch völlig überzogen.
Zitat:
Original geschrieben von CoolRockingDaddy
Ich habe durch meine ADAC Plus Mitgliedschaft eine RS.
Nur zur Info: "Durch eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft" hast du keinen Rechtsschutz. Den musst du immer zusätzlich abschließen.
Zitat:
Original geschrieben von bertel_cv
Noch dazu bei völlig klarer Schuldfrage, nämlich 50:50 (Begegnungsverkehr, kein Mittelstreifen, keine Zeugen, kein Polizeiprotokoll).
Genau in diesem Fall würde ich ihn den Beweis antreten lassen, dass der Unfall überhaupt stattgefunden hat respektive, dass sein offenbar demolierter Außenspiegel genau durch die geschilderte Begegnung aufgetreten ist und nicht schon vorher in dem Zustand war. Er will was von dir, also ist es sein Job das zu beweisen.
Auch wenns nicht die feine Art ist aber ich würde an deiner Stelle meinen Seitenspiegel genau betrachten ob nicht doch ein paar kleine Kratzer auf ihm zu finden sind die durch den Zusammenstoß entschdanden sind. Falls ja müsste der ja neulackiert werden oder wenns günstiger ist einen neuen einbauen.
Diesen "Schaden" würde ich seiner Versicherung melden oder falls ihr das ohne Versicherung klären wollt nen Kostenvoranschlag einholen. Wenn über Versicherung und bei 50:50 würde man dir dann 50% der Kosten bezahlen. So wäre man bei +,-,0 und kann auch von der gegenseitigen Übernahme der Kosten von 50% absehen und gut.
Vorschlag :Jeder zahlt seinen Außenspiegel selbst und gut ist.
Das wäre ja auch mein Vorschlag aber der TE meinte ja das er keinen Schaden an seinem Spiegel erkennen kann.
Ich würde also an stelle des TE etwas genauer meinen Spiegel betrachten!
Hallo ins Forum,
ich hatte so einen Murks auch einmal. So klar ist die Schadensteilung da nicht.
Auf einer Straße war rechts ein Parkstreifen eingezeichnet; die Straße war für 2 PKW breit genug (ging problemlos mit 10 Fahrzeugen). Das 11. meinte nicht rechts fahren zu müssen und peng haben sich die Spiegel mit einer Überdeckung von ca. 2 cm getroffen. Meinem ist nichts passiert, aber angeblich ist der von der Gegnerin im Glas gebrochen gewesen. Angehalten und großes Palaver (wenn ich die Schuld nicht anerkenne kommt die Polizei usw.), so dass letztlich die Rennleitung gekommen ist. Die Gegnerin hatte einen Abstand von rund einer Schuhlänge (habe Schuhgröße 46) und hat trotz meiner Aufforderung das Auto weggefahren bevor die Rennleitung da war. Rennleitung war da und beschuldige mich, falsch gefahren zu sein (hätte Hindernisse auf meiner Fahrbahn gehabt (welche denn?). Namen ausgetauscht. Nachher habe ich alles der VS gemeldet und meine Verantwortlichkeit bestritten. Die VS hat auch nicht bezahlt und ich hab' von der Gegnerin auch nichts mehr gehört. Liegt vielleicht auch daran, dass sie das Bußgeld gefangen hat, nachdem die Behörde es erst gegen mich festsetzen wollte und davon dann bei der Anhörung Abstand genommen hat. Da ein Unfall immer bußgeldpflichtig ist, hat's dann die Gegnerin getroffen.
Insoweit würde ich da hart bleiben. Dein Gegner muss Dir beweisen, dass Du (auch teilweise) schuld bist. Gelingt dies nicht, bekommt er nix. So einfach mit Schuldteilung ist es nicht. Deiner VS kannst Du dies alles in der Schadensmeldung schreiben. Die kümmern sich dann darum (meine VS sagte mir, dass wegen Spiegelküssen in solchen Situationen noch nie reguliert wurde, da letztlich meist entschieden wird, dass jeder seinen Schaden selbst tragen muss).
Viele Grüße
Peter
Wenn sich beide Fahrzeuge bewegt haben gilt 50/50. 150€ überweisen und die Sache ist gegessen.