Mit anderem Kennzeichen parken ??
Hallo liebes Forum, ich hoffe ich habe den Beitrag in der richtigen Sektion gepostet!
Ich habe mal da eine Frage, die vielleicht für ein oder anderem komisch klingt. Undzwar wollte ich fragen, ob ich mit einem “Fun-Kennzeichen” (ich hoffe ihr wisst was ich meine, das sind diese Kennzeichen die man sich einfach mal so machen lassen kann, halt aber nur als Deko o.a). ?ch habe mir so eins machen lassen, und es sieht halt, wie soll ich sagen, wenn einer draufguckt dann guckt der jenige auch ein zweites mal rüber; ist jetzt sowas wie z.B DO OF 1234. Naturlich ohne Tüv/Au Sticker usw. Meine Frage ist jetzt, ob ich z.B wenn ich einkaufen gehe die orginalen Kennzeichen mal kurz mit denen tauschen kann (nur hintem oder vorne also nicht beide Seiten!). Waere das ein Grund, falls die Polizei das merkt das ich einen Stafzettel bekomme? ?ch meine ich habe ja noch den anderen orginalen dran und ich fahre naturlich nicht mit dem Funk-Kennzeichen rum, das ist mir auch klar. Wie gesagt nur beim geparktem zustand?
Ps. Natürlich in einem Parkhaus oder bei einem Parkplatz von einem Supermarkt.
Beste Antwort im Thema
Das lässt du besser bleiben, solange dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht.
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76 Antworten
Zitat:
@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Zitat:
@spowling schrieb am 18. Januar 2018 um 22:06:32 Uhr:
TE erkläre doch mal warum du das machen möchtest? Was erhoffst du dir davon? Stehst du ein paar Meter weiter um die ecke und kicherst dir ein ab, weil du denkst dass das übel cool/lustig ist? Vielleicht bin ich ja auch einfach nur "unlustig" und verstehe so ein "Spaß" nicht! Ich habe schon lange nicht mehr so ein Schwachsinn gelesen.....Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.
Jetzt sei doch nicht gleich beleidigt.
Es gibt halt Menschen (mich eingeschlossen) die solche "Verschönerungen" einfach nur peinlich finden und damit nichts anfangen können. Da wird dann halt gerne mal der Sinn und Zweck in Frage gestellt.
Aber die eigentliche Antwort auf die Frage hast du ja erhalten.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. Januar 2018 um 06:28:01 Uhr:
Zitat:
@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.
Mein Tipp: Werd erwachsen!
Davon spricht man doch erst ab 21 Jahren, oder...
Dann hat der TE ja noch 3 - 4 Jahre Zeit...
😉
Zitat:
@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Zitat:
@spowling schrieb am 18. Januar 2018 um 22:06:32 Uhr:
TE erkläre doch mal warum du das machen möchtest? Was erhoffst du dir davon? Stehst du ein paar Meter weiter um die ecke und kicherst dir ein ab, weil du denkst dass das übel cool/lustig ist? Vielleicht bin ich ja auch einfach nur "unlustig" und verstehe so ein "Spaß" nicht! Ich habe schon lange nicht mehr so ein Schwachsinn gelesen.....Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.
Ja ist es. Urkundenfälschung/Kennzeichenmissbrauch. Punkt. Und das mit dem Erwachsenwerden ist ein guter Hinweis.🙄
Der Kollege Onur legt halt viel Wert auf Optik seines Wagens :-P was seine schiefen dicken GTI Optik Endrohre an seinem TDI beweisen *lach*
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Januar 2018 um 07:23:00 Uhr:
Ja ist es. Urkundenfälschung/Kennzeichenmissbrauch. Punkt.
Urkundenfälschung erfordert u.a. die Absicht zur "Täuschung im Rechtsverkehr". Kennzeichenmissbrauch erfordert u.a. eine "rechtswidrige Absicht". Kannst du mir erklären, warum beide Tatbestandsmerkmale erfüllt sein sollen, wenn ein offensichtliches Nonsens-Kennzeichen "aus Fun" angebracht wird? Auch "Punkt".
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. Januar 2018 um 08:33:07 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Januar 2018 um 07:23:00 Uhr:
Ja ist es. Urkundenfälschung/Kennzeichenmissbrauch. Punkt.Urkundenfälschung erfordert u.a. die Absicht zur "Täuschung im Rechtsverkehr". Kennzeichenmissbrauch erfordert u.a. eine "rechtswidrige Absicht". Kannst du mir erklären, warum beide Tatbestandsmerkmale erfüllt sein sollen, wenn ein offensichtliches Nonsens-Kennzeichen "aus Fun" angebracht wird? Auch "Punkt".
Das ist mir bekannt.
Zumindest wird aber zunächst mal in diese Richtung ermittelt. Denn auf die angebliche Intention des TE kommt erst mal kein normaldenkender Mensch. Ob es dann im Nachhinein zu einer Verurteilung kommt, steht auf einem anderen Blatt. Stress gibt´s auf jeden Fall. Aber dann hat der TE ja seine Aufmerksamkeit die er so nötig hat. Am Besten die Karre auf die Autobahn stellen. Das wirkt noch besser.
Das wird hier immer mehr zum Kindergarten.
Zum Kindergarten wird es nur, wenn man unsinnige oder falsche Antworten gibt oder wenn man beispielsweise empfiehlt, dass er das Fahrzeug auf der Autobahn abstellen soll, obwohl er schrieb, dass er das nur im Parkhaus oder auf einem Supermarktparkplatz machen will, nur beim geparkten Auto und nur auf einer Fahrzeugseite. Dann wird eine beabsichtigte Täuschung im Rechtsverkehr oder eine rechtswidrige Absicht kaum aufrecht zu erhalten sein und das Ganze endet in einem Verwarnungsgeld irgendwo in der 10-Euro-Klasse.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. Januar 2018 um 09:06:35 Uhr:
Zum Kindergarten wird es nur, wenn man unsinnige oder falsche Antworten gibt oder wenn man beispielsweise empfiehlt, dass er das Fahrzeug auf der Autobahn abstellen soll, obwohl er schrieb, dass er das nur im Parkhaus oder auf einem Supermarktparkplatz machen will, nur beim geparkten Auto und nur auf einer Fahrzeugseite. Dann wird eine beabsichtigte Täuschung im Rechtsverkehr oder eine rechtswidrige Absicht kaum aufrecht zu erhalten sein und das Ganze endet in einem Verwarnungsgeld irgendwo in der 10-Euro-Klasse.
Ok. Deine Meinung. Ich kenn es seit 35 Jahren anders. Und der Kindergarten war nicht auf dich gemünzt, sondern auf diesen Unsinn den der TE von sich gibt. Aber egal. Wenn du es nicht verstanden hast.
Ob Parkhaus oder Supermarktparkplatz. Es wird ermittelt, da öffentlicher Verkehrsraum. Auch wenn du es nicht wahrhaben willst und die Ironie nicht erkennst.
Und die Frage des TE wurde beantwortet. Weiter darauf einzugehen ist dieser Unsinn hier nicht wert.
Zitat:
@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 17:43:46 Uhr:
Keinen Raub oder so 😁 es soll nur so die Blicke auf sich ziehen
Wäre mir ehrlich gesagt zuviel Aufwand nur wegen der Blicke das Kennzeichen zu tauschen.
Sorry ich vergesse mal meine gute Kinderstube.
@TE, Wenn du die Frage ernst meinst bist Du ein ( darf jeder selbst ergänzen).
Ansonsten bist du ein Troll.
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
Zitat:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ....
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. ....
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die rechtswidrige Absicht ergibt sich schon daraus, dass man nicht mehr erkennen kann, welche Kennzeichen eigentlich für das Fahrzeug zugeteilt sind. Über seine weiteren Motive möchte uns der TE ja nichts sagen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Januar 2018 um 10:15:42 Uhr:
Die rechtswidrige Absicht ergibt sich schon daraus, dass man nicht mehr erkennen kann, welche Kennzeichen eigentlich für das Fahrzeug zugeteilt sind.
Das Fake-Kennzeichen ist nach seiner Schilderung ohne weiteres als solches zu erkennen. Er schreibt ausdrücklich, dass er nur eines der beiden Kennzeichen ändern/ersetzen will. Welche rechtswidrige Absicht soll denn damit verbunden sein?
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 19. Januar 2018 um 07:36:14 Uhr:
Der Kollege Onur legt halt viel Wert auf Optik seines Wagens :-P was seine schiefen dicken GTI Optik Endrohre an seinem TDI beweisen *lach*
...aaah, "Döner-Tuning", Hauptsache auffallen, egal wie... ;-)
Na vielleicht gibt's bei ATU das Komplettpaket ja auch für'n Golf :
https://www.motor-talk.de/.../assi-paket-i203361053.html
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. Januar 2018 um 10:20:55 Uhr:
Das Fake-Kennzeichen ist nach seiner Schilderung ohne weiteres als solches zu erkennen. Er schreibt ausdrücklich, dass er nur eines der beiden Kennzeichen ändern/ersetzen will. Welche rechtswidrige Absicht soll denn damit verbunden sein?
Darauf kommt es möglicherweise nicht einmal an... ein Ordnungsamt-Mitarbeiter oder ein Polizist kommt vorbei, sieht das ganze, erkennt das Spaßige daran nicht und pinselt eine Anzeige. Und dann nimmt das ganze seinen Lauf, bis es dann zu einem Jammer-Fred kommt "Habe völlig unberechtigt eine Anzeige bekommen, was kann ich tun? Habe kein Geld für einen Anwalt (und mag Anwälte sowieso nicht), wer hilft mir?"
Man KANN ausreizen, ob es klappt oder nicht, und man KANN sich darauf verlassen, dass es nicht gelingt, subjektive Tatbestandsmerkmale in einer Verhandlung ausreichend sicher nachzuweisen. Man MUSS es aber nicht. Das wirkt hier so ein bisschen wie um Schläge betteln.
Ja, so kann man es meinetwegen sehen. Nur die Aussagen, dass es zweifelsfrei Urkundenfälschung ist oder dass es Kennzeichenmissbrauch ist, ganz ohne jede Abwägung oder Differenzierung, sind einfach nicht richtig. Und auch die Beurteilungen, dass es kindisch, albern oder Baumarkttuning ist, tun ja bei der Frage zur Strafbarkeit nichts zur Sache.