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Mit anderem Kennzeichen parken ??

Hallo liebes Forum, ich hoffe ich habe den Beitrag in der richtigen Sektion gepostet!

Ich habe mal da eine Frage, die vielleicht für ein oder anderem komisch klingt. Undzwar wollte ich fragen, ob ich mit einem “Fun-Kennzeichen” (ich hoffe ihr wisst was ich meine, das sind diese Kennzeichen die man sich einfach mal so machen lassen kann, halt aber nur als Deko o.a). ?ch habe mir so eins machen lassen, und es sieht halt, wie soll ich sagen, wenn einer draufguckt dann guckt der jenige auch ein zweites mal rüber; ist jetzt sowas wie z.B DO OF 1234. Naturlich ohne Tüv/Au Sticker usw. Meine Frage ist jetzt, ob ich z.B wenn ich einkaufen gehe die orginalen Kennzeichen mal kurz mit denen tauschen kann (nur hintem oder vorne also nicht beide Seiten!). Waere das ein Grund, falls die Polizei das merkt das ich einen Stafzettel bekomme? ?ch meine ich habe ja noch den anderen orginalen dran und ich fahre naturlich nicht mit dem Funk-Kennzeichen rum, das ist mir auch klar. Wie gesagt nur beim geparktem zustand?

Ps. Natürlich in einem Parkhaus oder bei einem Parkplatz von einem Supermarkt.

Beste Antwort im Thema

Das lässt du besser bleiben, solange dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht.

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Frag mal bei Q (dem Techniker von James Bond) nach, der hatte mal so einen Aston Martin, bei dem die Kennzeichen auf Knopfdruck wechselten. Vielleicht schickt der dir eine Bauanleitung.

Hallole ...

Das " Iplate " ist doch viel zeitgemäßer 😁

https://www.youtube.com/watch?v=7s9rdmDz9do

Gruß
Hermy

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Was für ein Blödsinn hier wieder geschrieben wird 🙄

Da hast du recht, das meiste allerdings von dir...

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Strafbar ist es nicht! Solange du damit nicht fährst.

Quatsch. Strafbar ist es dann, wenn es den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Das könnte hier durchaus der Fall sein. Ob das Auto dabei fährt, ist vollkommen unerheblich.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Wenn du Pech hast und eine pingelige Politesse erwischst, kostet es 120€ Strafe und gilt als sogenannte "Unterlaubte Sondernutzung von öffentlichem Parkraum", da das Auto dann nicht klar als an-oder abgemeldet identifiziert werden kann und deshalb erstmal als abgemeldet gilt.
Wenn du das Auto einen Monat so unbewegt stehen lässt, kann es unter Umständen abgescheppt und verschrottet werden, was dich 1000€ Kostet und ärgerlich währe.

Quatsch. Wo kommen die 120€ denn her? Unerlaubte Sondernutzung hat nichts damit zu tun, ob dort Parkraum ist oder nicht? Abschleppen und verschrotten geht auch nicht einfach mal so und wo die 1000€ dafür herbringst, bleibt ebenfalls schleierhaft. Gibt jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, die das so definiert...

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Urkundenfälschung, was manche hier schreiben, ist es nicht, da ein nicht gesiegeltes Kennzeichen keine Urkunde darstellt. Um diesen Straftatbestand zu erfüllen, müsste gefälschte Siegel drauf sein, denn erst diese machen ein Kennzeichen zum Dokument!

Womit wir dann ja beim größten Blödsinn sind, den du geschrieben hast. Selbstverständlich sind die Kennzeichen eine Urkunde, genauer gesagt sogar eine zusammengesetzte Urkunde. Wenn du nicht weißt, was das ist, Google hilft. Und eine Urkundenfälschung wird nicht dadurch realisiert, dass jemand gefälschte Siegel irgendwo aufbringt. Da gehören ein paar mehr Tatbestandsmerkmale dazu...

@TE: dumme Idee, lass es. Auch beim Parken und auch auf Privatgrund, das hat ebenfalls keine Verbesserung deiner Idee zur Folge...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 21:19:59 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Was für ein Blödsinn hier wieder geschrieben wird 🙄

Da hast du recht, das meiste allerdings von dir...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 21:19:59 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Strafbar ist es nicht! Solange du damit nicht fährst.

Quatsch. Strafbar ist es dann, wenn es den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Das könnte hier durchaus der Fall sein. Ob das Auto dabei fährt, ist vollkommen unerheblich.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 21:19:59 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Wenn du Pech hast und eine pingelige Politesse erwischst, kostet es 120€ Strafe und gilt als sogenannte "Unterlaubte Sondernutzung von öffentlichem Parkraum", da das Auto dann nicht klar als an-oder abgemeldet identifiziert werden kann und deshalb erstmal als abgemeldet gilt.
Wenn du das Auto einen Monat so unbewegt stehen lässt, kann es unter Umständen abgescheppt und verschrottet werden, was dich 1000€ Kostet und ärgerlich währe.

Quatsch. Wo kommen die 120€ denn her? Unerlaubte Sondernutzung hat nichts damit zu tun, ob dort Parkraum ist oder nicht? Abschleppen und verschrotten geht auch nicht einfach mal so und wo die 1000€ dafür herbringst, bleibt ebenfalls schleierhaft. Gibt jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, die das so definiert...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 21:19:59 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 18. Januar 2018 um 18:59:57 Uhr:


Urkundenfälschung, was manche hier schreiben, ist es nicht, da ein nicht gesiegeltes Kennzeichen keine Urkunde darstellt. Um diesen Straftatbestand zu erfüllen, müsste gefälschte Siegel drauf sein, denn erst diese machen ein Kennzeichen zum Dokument!

Womit wir dann ja beim größten Blödsinn sind, den du geschrieben hast. Selbstverständlich sind die Kennzeichen eine Urkunde, genauer gesagt sogar eine zusammengesetzte Urkunde. Wenn du nicht weißt, was das ist, Google hilft. Und eine Urkundenfälschung wird nicht dadurch realisiert, dass jemand gefälschte Siegel irgendwo aufbringt. Da gehören ein paar mehr Tatbestandsmerkmale dazu...

@TE: dumme Idee, lass es. Auch beim Parken und auch auf Privatgrund, das hat ebenfalls keine Verbesserung deiner Idee zur Folge...

Selbst nicht recherchiert, aber gleich auf die Kacke hauen! Gut, das ich vorhin nicht einfach irgend ein Halbwissen Preisgegeben habe, sondern vorher recherchiert habe!

Nummer 1 unerlaubte Nutzung:
https://www.op-online.de/.../...tos-strassenrand-bussgeld-3464629.html

Nummer 2:
Anscheinend meinen Beitrag nicht gelesen, dann das Kennzeichen keine Urkunde sind, habe ich nie behauptet, sondern lediglich nicht gesiegelte Kennzeichen keine Urkunde sind. Einen Zusammengesetzte Urkunde ist nähmlich nur, wenn:

§267 StGB Absatz III: Zusammengesetzte Urkunde: Feste Verbindung von einem Augenscheinsobjekt und einem sonstigen Gegenstand und einer hierauf bezogenen Gedankenerklärung (z.B. Preisschild und Ware; PKW und Nummernschild)

"Augenscheinobjekt" ist in dem Fall das Fahrzeug, der "Sonstige Gegenstand" das Gesiegelte Kennzeichen.
Nur in Verbindung wird es zu einer Urkunde, einzeln sind es Keine, daher darf man entwertete Kennzeichen bei der Abmeldung auch wieder mitnehmen, da sie keine Urkunde mehr sind.
Sonst währe auch jedes "ZU VERKAUFEN" Kennzeichen eine Urkunde.
Anscheinend bist du es, der nicht weiß, was einen Zusammengesetzte Urkunde ist.

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/44-urkundenfaelschung

Ich finde deinen Ton für einen Moderator mehr als unangemessen, wenn du es selbst nicht besser weißt, bleib einfach Afk

TE erkläre doch mal warum du das machen möchtest? Was erhoffst du dir davon? Stehst du ein paar Meter weiter um die ecke und kicherst dir ein ab, weil du denkst dass das übel cool/lustig ist? Vielleicht bin ich ja auch einfach nur "unlustig" und verstehe so ein "Spaß" nicht! Ich habe schon lange nicht mehr so ein Schwachsinn gelesen.....

Also, keine Rechtsgrundlage für die 120€ benannt (nur weil das in OF so taxiert wird, muss das nicht überall so sein), unerlaubte Sondernutzung hat nach wie vor nix mit dem Parkraum zu tun (die gibt es nämlich auch auf Straßen oder im Parkverbot), 1000€ sind jetzt auf einmal ein Bußgeld und keine Kosten für die Verschrottung mehr (das KrWG (übrigens ohne Abfall, der Link ist veraltet) gibt auch nur den Rahmen vor und keinen konkreten Betrag), die Kosten einer möglichen Verschrottung müssen als Ersatzvornahme nämlich angedroht werden (erfolgt durch den Zettel). Bezüglich der Kennzeichen hast du geschrieben, dass sie mit gefälschten Siegeln zu einem Dokument werden (was denn jetzt eigentlich, Dokument oder Urkunde?) und wo sind die Kennzeichen angebracht, von denen wir hier reden? An einem Fahrzeug, ups. Und nicht die nicht gesiegelten Kennzeichen stellen die Urkundenfälschung dar, sondern die Unkenntlichmachung der eigentlichen Kennzeichen, nämlich der Urkunde.

Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher, dass ich genau weiß, ob und was ich zum Thema Urkundenfälschung schreibe, insofern prallt dein afk hier einfach ab. Aber solange der TE nicht mit allen benötigten Infos rausrückt, kann keiner hier sagen, ob es zutrifft. Eine Menge Tatbestandsmerkmale scheinen aber zu passen, daher auch der Konjunktiv „könnte“ und dann ist es selbstverständlich auch egal, ob das Auto steht oder fährt...

Zitat:

@spowling schrieb am 18. Januar 2018 um 22:06:32 Uhr:


TE erkläre doch mal warum du das machen möchtest? Was erhoffst du dir davon? Stehst du ein paar Meter weiter um die ecke und kicherst dir ein ab, weil du denkst dass das übel cool/lustig ist? Vielleicht bin ich ja auch einfach nur "unlustig" und verstehe so ein "Spaß" nicht! Ich habe schon lange nicht mehr so ein Schwachsinn gelesen.....

Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.

Zitat:

@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 22:24:16 Uhr:



Zitat:

@spowling schrieb am 18. Januar 2018 um 22:06:32 Uhr:


TE erkläre doch mal warum du das machen möchtest? Was erhoffst du dir davon? Stehst du ein paar Meter weiter um die ecke und kicherst dir ein ab, weil du denkst dass das übel cool/lustig ist? Vielleicht bin ich ja auch einfach nur "unlustig" und verstehe so ein "Spaß" nicht! Ich habe schon lange nicht mehr so ein Schwachsinn gelesen.....

Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.

Naja, ein Forum lebt halt auch von Meinungen. Wenn du öffentlich eine Frage zu einem zweifelhaften Vorhaben stellst, dann musst du auch damit leben können, dass nicht nur die eigentliche Frage beantwortet wird, sondern auch andere damit in Zusammenhang stehende Aspekte. Und solange du Infos zurückhältst und nicht die volle Intention deines Unterfangens erläuterst, gibt es auf deine Frage nur eine korrekte Antwort: kommt darauf an und könnte sein.

Und ich habe meine Meinung dazu geäußert wie man es in jeden Forum machen kann, Punkt!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 22:13:06 Uhr:


Also, keine Rechtsgrundlage für die 120€ benannt (nur weil das in OF so taxiert wird, muss das nicht überall so sein), unerlaubte Sondernutzung hat nach wie vor nix mit dem Parkraum zu tun (die gibt es nämlich auch auf Straßen oder im Parkverbot), 1000€ sind jetzt auf einmal ein Bußgeld und keine Kosten für die Verschrottung mehr (das KrWG (übrigens ohne Abfall, der Link ist veraltet) gibt auch nur den Rahmen vor und keinen konkreten Betrag), die Kosten einer möglichen Verschrottung müssen als Ersatzvornahme nämlich angedroht werden (erfolgt durch den Zettel). Bezüglich der Kennzeichen hast du geschrieben, dass sie mit gefälschten Siegeln zu einem Dokument werden (was denn jetzt eigentlich, Dokument oder Urkunde?) und wo sind die Kennzeichen angebracht, von denen wir hier reden? An einem Fahrzeug, ups. Und nicht die nicht gesiegelten Kennzeichen stellen die Urkundenfälschung dar, sondern die Unkenntlichmachung der eigentlichen Kennzeichen, nämlich der Urkunde.

Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher, dass ich genau weiß, ob und was ich zum Thema Urkundenfälschung schreibe, insofern prallt dein afk hier einfach ab. Aber solange der TE nicht mit allen benötigten Infos rausrückt, kann keiner hier sagen, ob es zutrifft. Eine Menge Tatbestandsmerkmale scheinen aber zu passen, daher auch der Konjunktiv „könnte“ und dann ist es selbstverständlich auch egal, ob das Auto steht oder fährt...

Schön das du dir ziemlich sicher bist, aber Quellen oder Beweise für deine Mutmaßungen, auf deren Grundlage du mir respektloserweise das verfassen von Schwachsinn unterstellt hast, kannst du scheinbar auch nicht vorlegen. Insofern sehr wohl afk.

Jaja, du hast Recht, ich meine Ruhe...🙄

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 22:45:21 Uhr:


Jaja, du hast Recht, ich meine Ruhe...🙄

Draufhauen, wegrennen.

Das Auto ist mit dem gesiegelten zugeteilten Kennzeichen eine echte zusammengesetzte Urkunde. Nun nimmt jemand das Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ab und ersetzt es durch ein nicht zugeteiltes und nicht gesiegeltes Kennzeichen. Das erfüllt den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung (durch das Verfälschen einer echten Urkunde). Die Realisierung dieses Sachverhalts erfolgt hinsichtlich der Tathandlung wissentlich und "wollentlich" und das ist dann die subjektive Seite des Tatbestandes (Vorsatz). Sowas ist also strafbar. Deshalb sollte man es täglich mehrfach wiederholen und sich dabei immer wieder erwischen lassen. Dann gibt es relativ zeitnah die angestrebte Huldigung in Form einer längere Zeit bei freier Kost und Logis. Es spricht mithin nichts dagegen, wenn das das Ziel ist ...

Zitat:

@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 17:43:46 Uhr:


Keinen Raub oder so 😁 es soll nur so die Blicke auf sich ziehen

Nun ja, hab das Anliegen vom TE bestimmt 2 oder 3 mal gelesen. Musste dabei den Kopfschuetteln und konnte gar nicht glauben wie man als Erwachsener Mensch mit Fuehrerschein in der Tasche auf so eine, sorry, daemliche Frage und Idee kommen kann. Als ich dann weiter gelesen hab und auf obige Zeile gestossen bin, war mir eigendlich alles klar. Hier kaempft einer darum irgendwie Aufzufallen und beachtet zu werden. Im Forum hast es schon geschafft 😉
Ansonsten, lass das Fantasiekennzeichen wo es ist, oder Nagel es an den Gartenzaun oder in die Garage. Von mir aus auch in die Heck oder Frontscheibe. Aber nicht am Auto das Orginale Austauschen im oeffentlichen Verkehrsraum.
Ich schuettel den Kopf immer noch. Langsam wird mir schwindlich. Zum Glueck muss ich gleich zur Arbeit. Aber ein breites Grinsen ist mir jetzt irgendwie festgenagelt 😁

Zitat:

@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 22:24:16 Uhr:


Ich glaube euch geht es nichts an was ich vorhabe oder? Ich habe auch nicht gefragt was ihr davon haltet, denn dies interessiert mich nicht. Es ist ein ein Forum wo Fragen geklart werden und nichts mehr. Meine Frage war auch nur ob es strafbar ist, Punkt.

Mein Tipp: Werd erwachsen!

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