Mit Absicht nach Links rausgezogen und gefilmt (Versicherungsbetrug?)
Guten Abend,
ich ware soeben auf der Autobahn unterwegs. Da schon reicht viel frei war habe ich es ein wenig laufen lassen. Ich fuhr also mit 250 Sachen durch die Gegend, soweit so gut. Nach einer Weile realisierte ich einen LKW und einen kleinen weißen Wagen. Ich hatte schon die Vermutung, dass der Wagen nach links ziehen würde also reduzierte ich ein wenig. Er zog natürlich genau raus wann es am engsten war und ich musste eine Vollbremsung hinlegen. Hatte zuvor noch mit Lichthupe mich angekündigt, weil ich schon so eine Vermutung hatte. Ohne Erfolg.
Als ich schlussendlich überholen konnte sah ich zwei Fahrer. Der Beifahrer hatte schon meines Erachtens vorher die Handykamera gezückt und filmte mich auch beim Überholen.
Meint ihr die Beiden wollen damit zur Polizei oder war das schon etwa eine Art von Versicherungsbetrug?
Wie gesagt, für mich sah das alles schon sehr geplant aus als oder wie kann man sonst direkt das Handy in der Hand halten und Filmen?
Gruß Jonny
242 Antworten
Der TE hat nicht beantwortet, weswegen er Sorge vor einer Anzeige hat.
OK, wir sind auf Seite 4 und es kommen die MT-Hobby-Theoretiker 😁
Ok, der TE war sehr schnell unterwegs, hat geahnt, dass da jemand ausscheren könnte und hat das Tempo teils reduziert. Ob man das nun gut findet oder nicht, sei jedem selbst überlassen. Die Lichthupe vorher ist m. E. ok gewesen. Hier aber nun anfangen defekte oder mangehafte Bremsen zu unterstellen? Lächerlich.
Dem TE sei dennoch geraten, dass man bei einem solchen Punktekonto etwas gelassener unterwegs sein sollte. 🙂
Edit: habe die 5. Seite eröffnet 🙂
Letztlich muß jedem bewußt sein, daß er bei Geschwindigkeiten über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h in der Haftung drin ist, wenn etwas passiert - die jeweilige Konstellation entscheidet dann allenfalls noch über die persönlichen Haftungsanteil.
Zitat:
@situ schrieb am 11. August 2021 um 21:55:03 Uhr:
Der TE hat nicht beantwortet, weswegen er Sorge vor einer Anzeige hat.
Ich darf keinen Punkt mehr bekommen...
Das hier alles hat mir nur noch mehr gezeigt wie einem die Worte im Mund verdreht werden. Da ist dann klar, dass aus einer Vollbremsung Mal schnell ein Drängeln wird.
Unglaublich
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Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 11. August 2021 um 21:58:14 Uhr:
Letztlich muß jedem bewußt sein, daß er bei Geschwindigkeiten über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h in der Haftung drin ist, wenn etwas passiert - die jeweilige Konstellation entscheidet dann allenfalls noch über die persönlichen Haftungsanteil.
Es ist NICHTS passiert
Zitat:
@mussdassein schrieb am 11. August 2021 um 21:52:49 Uhr:
Er fährt 250, weil die BAB frei war und ist nicht auf ein überholendes Fahrzeug aufgefahren, sondern der andere ist ihm, offensichtlich ohne in den Spiegel geschaut zu haben, vor's Auto gefahren. Der TE hat auch vorahnend Tempo rausgenommen.Lichtzeichen sind von der StVO ausdrücklich zur Ankündigung des Überholens vorgesehen und sinnvoll, um demjenigen, der vielleicht nicht mit der hohen Differenzgeschwindigkeit rechnet, aufmerksam zu machen. Aber unabhängig davon, hätte der andere sich vergewissern müssen, niemanden zu gefährden.
Das Recht gibt ihm die StVO, die kein Tempolimit vorsieht. Immer unterstellt, dass tatsächlich nur sehr wenig Verkehr herrschte.
Dass der TE gedrängelt haben könnte, ist jetzt Deine persönliche Meinung, warum auch immer. Ich unterstelle, dass es nicht an dem war, sondern so, wie beschrieben.
Drängeln unterstelle ich auch nicht direkt. Gefährdung aber wohl.
Leer war die Bahn ja offensichtlich nicht.
Und wenn du (und auch langsam er) so kommst:
Man könnte auch die Frage ob den Raum werfen, ob der TE selbst das Fahren auf öffentlichen Straßen mit derartige Geschwindigkeiten überhaupt vollumfänglich beherrscht?
Da sollte eigentlich aktives Risk-Management angesagt sein. Auch wenn dabei hin und wieder der "Fun" etwas kürzer treten muß.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 11. August 2021 um 21:59:47 Uhr:
Zitat:
@mussdassein schrieb am 11. August 2021 um 21:52:49 Uhr:
Er fährt 250, weil die BAB frei war und ist nicht auf ein überholendes Fahrzeug aufgefahren, sondern der andere ist ihm, offensichtlich ohne in den Spiegel geschaut zu haben, vor's Auto gefahren. Der TE hat auch vorahnend Tempo rausgenommen.
Lichtzeichen sind von der StVO ausdrücklich zur Ankündigung des Überholens vorgesehen und sinnvoll, um demjenigen, der vielleicht nicht mit der hohen Differenzgeschwindigkeit rechnet, aufmerksam zu machen. Aber unabhängig davon, hätte der andere sich vergewissern müssen, niemanden zu gefährden.
Das Recht gibt ihm die StVO, die kein Tempolimit vorsieht. Immer unterstellt, dass tatsächlich nur sehr wenig Verkehr herrschte.
Dass der TE gedrängelt haben könnte, ist jetzt Deine persönliche Meinung, warum auch immer. Ich unterstelle, dass es nicht an dem war, sondern so, wie beschrieben.
Drängeln unterstelle ich auch nicht direkt. Gefährdung aber wohl.
Leer war die Bahn ja offensichtlich nicht.
Und wenn du (und auch langsam er) so kommst:
Man könnte auch die Frage ob den Raum werfen, ob der TE selbst das Fahren auf öffentlichen Straßen mit derartige Geschwindigkeiten überhaupt vollumfänglich beherrscht?
Ich bin echt am Ende. Es wird immer besser
Zitat:
@Jonny132 schrieb am 11. August 2021 um 21:59:43 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 11. August 2021 um 21:58:14 Uhr:
Letztlich muß jedem bewußt sein, daß er bei Geschwindigkeiten über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h in der Haftung drin ist, wenn etwas passiert - die jeweilige Konstellation entscheidet dann allenfalls noch über die persönlichen Haftungsanteil.
Es ist NICHTS passiert
Ja, zum Glück in
diesemFall.
Aber bei solchen Geschwindigkeit fährt das erhöhte Risiko immer mit.
Dem trägt der Gesetzgeber ja auch mit der entsprechenden Mithaftungsregelung Rechnung.
Erst bin ich nun auf einmal der Drängler geworden, dann soll ich meine Bremsen überprüfen weil sie von 200 nicht innerhalb einer Sekunde auf 120 abbremsen können und jetzt bin ich gar nicht mehr fahrtauglich.
@qaqaqe Wo lag die Gefährdung? Allein die hohe Geschwindigkeit?
Die Gefährdung ging primär vom zu überholenden aus. Der darf nämlich nur auf die linke Spur wechseln, wenn er das ohne Gefährdung tun kann.
Dass bei Geschwindigkeiten jenseits der Richtgeschwindigkeit eine Mitschuld unterstellt werden kann, wenn etwas passiert, ist nicht die Frage.
Ich persönlich ärgere mich auch immer, wenn ich auf der BAB unterwegs bin und jemand plötzlich vor mir ausschert. Ich gebe mir große Mühe den Mindestabstand einzuhalten. Das gilt auch für geringere Geschwindigkeiten als vom TE beschrieben, auch wenn ich dieses Tempo annährend fahren kann und bei freier Fahrbahn auch mal fahre.
Da ich in der Nähe zu NL wohne, weiß ich sehr gut, dass die Leute mit den gelben Nummernschildern gerne mal in Lücken schießen... 😠
Hmm, bei einem hohen Punktekonto mit 250 km/h zu fahren, ist schon ein gewisser Nervenkitzel.
Aber gut, was ist schon ein Leben ohne Nervenkitzel?! 🙄
Ciao
Ratoncita
Nein, ich zumindest unterstelle gar nichts.
Falls ich mal Angst vor der Polizei hätte, wüsste ich warum. Wenn du nichts falsch gemacht hast, ist das Filmen legal, solange es nicht bei Youtube auftaucht.
Das Punktekonto gibt natürlich Raum für Vermutungen.
Versicherungsbetrüger legen sich nicht mit 250 km/h-Rasern an. Sie möchten ja ihr Betrugsergebnis noch genießen können.
Zitat:
@Jonny132 schrieb am 11. Aug. 2021 um 22:0:44 Uhr:
Ich bin echt am Ende. Es wird immer besser
Naja, sorry. Zumindest ihr beide verbeisst euch so in die anderen Autofahrer.
Klar, die müssen auch ihre Glubscher aufmachen. Aber wer angeflogen kommt, muss auch genau mit sowas rechnen und entsprechend reagieren. Ersteres hast du deiner Aussage nach schon, zweiteres offensichtlich überhaupt nicht.
Oder findest du, du hast in der Situation dein Bestes gegeben und wärst im Falle des (Un) falls reines Gewissens davon gelaufen?