Mit Abgemeldetem Motorrad zur HU gehen / schieben
Guten Morgen. Ich hab mal eine Frage zum Umgang mit einem Abgemeldetem Motorrad.
Folgende Ausgangssituation.
Motorrad (110PS) ist abgemeldet (wurde so gekauft, war noch nie auf mich angemeldet)
HU ist seit Mai 2019 abgelaufen.
Kein Kennzeichen vorhanden.
Jetzt würde ich natürlich gerne die HU erneuern. Das Motorrad ist auch in dem Zustand womit man die HU bekommt.
Jetzt kam mir die Idee, das Motorrad zur Hauptuntersuchung zu schieben. Die Dekra ist nur 2 km entfernt.
Geht auch mal bergab. Könnte mich draufsetzten und den Berg runter rollen. (geht über eine Brücke mit Fußgänger und Radfahrerweg)
Zu keiner Zeit ist der Motor an und der Schlüssel steckt nicht.
Jetzt die Frage. In welcher Zone bewege ich mich?
Beste Antwort im Thema
...wurde doch schon geschrieben, wie es geht.
Such Dir als erstes eine Versicherung, lass Dir neben einer EVB-Nummer eine Bescheinigung geben, dass Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen abgedeckt sind.
Dann gehst Du zu Deiner Zulassungsstelle, suchst Dir ein Kennzeichen aus bzw. läßt Du Dir eins geben und fest zuteilen... damit ist Dir das Kennzeichen fest zugeordnet.
Jetzt läßt Du Dir das Blechschild prägen und bringst es -noch ohne amtliche Siegel- am Motorrad an und zusammen mit dem Versicherungsnachweis darfst Du ganz normal mit laufendem Motor zur HU fahren.
Bedenke nämlich auch - bei Motorrädern wird die Bremsanlage im Fahrversuch geprüft... d.h. ohne dass das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf kann der Prüfer keine "Prüfrunde" fahren.
Denn ich glaube kaum, dass der seine Pappe riskiert... indem er mit einem nicht versicherten & zugelassenen Motorrad erwischt wird - bzw. noch schlimmer, wenn es dabei zu einem Unfall kommen sollte.
Auch wenn sich die Prüfstelle auf einem Privatgrundstück befindet, sind die wenigsten davon so abgegrenzt / befriedet, dass der Hofraum, die Fläche drumrum nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt.
Außerdem könnte ich mir vorstellen -müßte man erfragen- dass es evtl. sogar Anweisungen gibt, dass die Prüfer auf versicherungstechnischen Gründen die Finger von nicht (haftpflicht-)versicherten Fahrzeugen zu lassen haben...
Und bedenke auch, schmeißt Du die Mühle -wiegt ja auch um die 100-250kg so ein Motorrad- als schiebender Fußgänger z.B. gegen ein geparktes Auto, einem anderen Fußgänger auf die Füße oder richtest damit sonst irgendeinen Schaden an... und wenn bei einem Umfaller nur 2 Liter Öl irgendwo hinlaufen, dann zahlste das entweder aus eigener Tasche -ein bleibender Personenschaden z.B. an einer "älteren Omi" kann teuer werden- oder Du kannst mit Deiner Privathaftpflicht (soweit vorhanden) rumstreiten, ob das jetzt versichert ist oder nicht.
PS: ...und nebenbei erwähnt darfste so anschließend sogar mit dem Motorrad noch ganz offiziell zur Zulassungsstelle fahren um deren Segen... ähm Siegel zu empfangen.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
PS:...ich hab damals im Herbst gekauft, im Winter nochmal zum Service beim Vertragshändler und im Führjahr dann angemeldet.
Bin dabei mit Anhänger gefahren... als ich damals mitm Anhänger beim Verkäufer angekommen bin, wollte bzw. hat der mir das angemeldete Motorrad mitgegeben, weil er wie selbstverständlich dachte ich fahr mal eben 200km damit nach Hause.
21 Antworten
Zitat:
@Tacob schrieb am 27. Juli 2019 um 10:20:09 Uhr:
Es ist aber rechtlich kein Kraftfahrzeug, wenn es nicht fahrbereit ist.
Der Begriff “fahrbereit” bedeutet lediglich, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.
Am einfachsten ist es, beim Transporter die Hecktür aufzumachen und das Bike dort reinzustellen ... und dann den Transporter schieben. 😁
Zitat:
@Tacob schrieb am 27. Juli 2019 um 10:20:09 Uhr:
Es ist aber rechtlich kein Kraftfahrzeug, wenn es nicht fahrbereit ist.
Es ist aber fahrbereit!
Zündung an, Startknopf drücken!
Also : Jederzeit Bereit zum Fahren.
Was heisst rechtlich? Kraftfahrzeug bleibt es so oder so.
Es sei denn es wird z. b. zu einer Rollfähigen Schiffschaukel umgebaut.
@TE: Golfschlosser hat es schon 2x richtig gesagt:
Kennzeichen zuteilen lassen und EVB Nr. holen und ohne Siegel zur HU.
So wie Du meinst, geht’s nicht. Der Prüfer will ein Kennzeichen und Versicherung haben.
Alternativ wäre bestenfalls Kurzzeitkennz. oder Rote Händler Nummer denkbar.
Zitat:
@Vaterx25xe schrieb am 27. Juli 2019 um 09:15:49 Uhr:
...
In welcher Zone bewege ich mich?
Ich vermute in einer illegalen. Einen PKW darf man nicht einmal abgemeldet auf die Straße stellen und du möchtest mit einem abgemeldeten Motorrad auf einem Fuß- und Radweg
rollen?
Da würde ich mich im Falle eines Unfalls darauf einstellen, bis an mein Lebensende zu bezahlen. 😰
Willst du das Motorrad dann eigentlich bei der Dekra stehen lassen und anmelden und dann mit den Kennzeichen abholen oder willst du es zurück den Berg hinauf schieben? Macht das Sinn?
Die bestandene HU bedeutet schließlich nicht, dass du heimfahren darfst.
So ganz durchdacht erscheint mir dein Plan nicht. 😎
Informiere dich wie du dir das Kennzeichen vorab zuteilen lassen kannst - Edit: dann erledige alles Notwendige - und dann fahre zur Dekra.
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Zitat:
@Vaterx25xe schrieb am 27. Juli 2019 um 09:35:08 Uhr:
Wenn ich damit den Berg runter rolle, fahre ich ja noch lange kein Motorrad. Ich würde das jetzt vielleicht max mit Fahrradfahren gleichsetzten. Wie gesagt... Motor ist aus. Keine Kraftübertragung
Wenn du den berg auf dem Hinweg runter rollst, wirst du das Moped auf dem Rückweg wieder hochschieben müssen. 😉
Wenn dein Auto eine Anhängerkupplung hat, oder ein bekannter ein geeignetes Fahrzeug hat, würde ich nach einem Motorradanhänger gucken. Die kann man sich für kleines Geld leihen.
Zitat:
@MvM schrieb am 27. Juli 2019 um 12:17:21 Uhr:
Wenn dein Auto eine Anhängerkupplung hat, oder ein bekannter ein geeignetes Fahrzeug hat, würde ich nach einem Motorradanhänger gucken. Die kann man sich für kleines Geld leihen.
Schaue mal bei Ebay-Kleinanzeigen. Da wirst du schon für 10-20Euro für so einen Anhänger fündig. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../k0
Schieben würde ich höchstens, wenn es die unmittelbare Nachbarschaft (max. 100-200m) ist
Bei 2km ist man wahrscheinlich auch locker 20 Minuten unterwegs. Bei der Hitze würde ich mir das nie antun.