mit abgelaufener HU zur HU fahren ?
Hallo zusammen,
ich habe hier einen alten SLK, der zwar noch angemeldet ist, aber schon seit zwei Jahren keine HU mehr hat. Ich hab schonmal etwas gegoogelt, ob es möglich ist, trotz abgelaufener HU zur HU zu fahren. Laut google sollte es dabei kein Problem geben sofern man den HU-Termin tatsächlich vereinbart hat und idealerweise schriftlich nachweisen kann und man sich auf direktem Weg dorthin befindet.
Der Mensch, den ich bezüglich AU gefragt habe, hat mir allerdings gesagt, dass dies nicht erlaubt sei wenn die HU länger als drei Monate überfällig ist.
Was stimmt denn nun?
Gruss
Jürgen
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Ich habe wegen einer ähnlichen Situation erst mit unserer Zulassungsstelle telefoniert. Ich habe ein Auto gekauft ohne HU/AU und in Ermangelung eines Zugfahrzeugs kann ich das Auto nicht mit dem Hänger überführen. Aussage der Zulassungstelle war: wenn man einen Tüv Termin hat darf man auch ohne Kennzeichen mit dem nicht zugelassenen Auto den direkten Weg zum Tüv fahren. Versicherungsnummer benötigt man natürlich. Anschl bei bestandener HU kann das Auto dann angemeldet werden.
Früher habe ich schon mehrmals das Auto mit den zukünftigen Kennzeichen ohne HU zugelassen und durfte dann mit den Kennzeichen, allerdings ohne Siegel drauf, ebenfalls den direkten Weg zum Tüv antreten.
Oh nein, bitte jetzt nicht Off topic werden mit früher, und abgemeldet, und dann ohne Kennzeichen. Auf keinen Fall darf man das machen.
Lasst es doch dabei, das Fahrzeug ist nicht abgemeldet, und dann Bedarf es auch nicht solcher Straftaten.
An sich wird auch hier wieder zu viel diskutiert, einfach hinfahren! (Wäre bei mir schon erledigt)
Werde ich jetzt dann auch so machen. Fahre direkt hin mit vorheriger Anmeldung. Ist auch nicht weit, vielleicht 1 Kilometer 🙂
Bin trotzdem für alle Wortmeldungen dankbar.
Viele Grüsse
Jürgen
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 11:04:38 Uhr:
Zwei Sekunden www suchen beim tüvOhne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.
Mich würde mal die Gesetzesgrundlage für diese Aussage interessieren.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. März 2025 um 16:55:34 Uhr:
Mich würde mal die Gesetzesgrundlage für diese Aussage interessieren.Zitat:
@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 11:04:38 Uhr:
Zwei Sekunden www suchen beim tüvOhne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.
Absatz 4 paragrap 10
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Sonst müsste ja jeder der sein tüv nur 1 Tag oder Tage bzw Wochen oder 1 bis 2monate überzieht ja immer mit dem Hänger zum tüv fahren 😉
Und dann würde wenn du von der Polizei erwischt wirst ja nicht nur ein Bußgeld geben sondern dein Auto stillgelegt werden. ?!
So mache ich das immer.
Nur hier geht es um ein zugelassenes KFZ.
Ein Unterschied?
Wie hohl, daß hier völlig verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden, obwohl weiter oben @MZ-ES-Freak das schon mal gesagt hat.
Es ist doch was ganz anderes, ob jemand ein angemeldetes Auto ohne TÜV gekauft hat und will es nun im Rahmen der Zulassung zur HU bringen.
Oder ob jemand ein regulär angemeldetes Auto hat, dessen HU weit überzogen ist.
Da ist der zitierte Paragraph komplett unzutreffend.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 18:54:54 Uhr:
..............
Absatz 4 paragrap 10
..............
Vor Allem zu dem zitierten "paragrap" fehlt immer noch das dazu gehörende Gesetz 🙄. Es ist aber sicher die FZV.
Wenn man nicht weiter weiß, sucht man sich halt was anscheinend passendes in der Hoffnung, niemand merkt den Mumpitz.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 25. März 2025 um 11:08:20 Uhr:
Alternativ dann…Streiche „rote Kennzeichen“, setze „Kurzzeitkennzeichen“
Auch die dürfen nicht an ein angemeldetes Auto, außer bei einem Saisonkennzeichen außerhalb des SaisonZeitraums.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2025 um 20:23:31 Uhr:
Auch die dürfen nicht an ein angemeldetes Auto, außer bei einem Saisonkennzeichen außerhalb des SaisonZeitraums.Zitat:
@kasemattenede schrieb am 25. März 2025 um 11:08:20 Uhr:
Alternativ dann…Streiche „rote Kennzeichen“, setze „Kurzzeitkennzeichen“
Ok…..genau das ist es ja was ich wissen wollte….wobei sich mir der Grund dafür, besonders für solche Konstellationen nicht wirklich erschließt.
Alte Kennzeichen ab, Kurzeitkennzeichen einer Versicherung dran und versichert zur HU fahren.
Ein Auto darf nicht doppelt zugelassen sein. Außerdem gibt's ohne gültige HU sowieso keine KZK.
§ 42 FZV mal lesen, könnte helfen.
Dass das Fahren ohne gültige HU eine OWi ist, ist klar. Aber dass man damit dann nicht mehr fahren darf...
Dazu drängt sich mir die Frage auf, wie wahrscheinlich ist hier die Kontrolle auf 1 km Entfernung. Termin online machen, wie bereits empfohlen und hinfahren.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 25. März 2025 um 21:05:22 Uhr:
Alte Kennzeichen ab, Kurzeitkennzeichen einer Versicherung dran und versichert zur HU fahren.
Wo gibst Kurzzeitkennzeichen bei einer Versicherung?
Kurzzeitkennzeichen werden durch die für den Antragsteller örtlich zuständige oder für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsstelle zugeteilt.
Die Bedingungen dafür stehen in § 42
Da war der Peter wieder schneller
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. März 2025 um 21:08:57 Uhr:
Ein Auto darf nicht doppelt zugelassen sein. Außerdem gibt's ohne gültige HU sowieso keine KZK.
Ok…..verstanden. M.W. nach braucht man einen Versicherungsnachweis für die Zuteilung der KZK, DAS habe gemeint..
"Go}][{esZorN : Ein Auto darf nicht doppelt zugelassen sein."