Mit 71 einen Neustart wagen?

Ich war in jungen Jahren nur Motorradfahrer (ohne Autoführerschein), nach ca 14 Jahren war meine Motorradfahrerkarriere aus familiären Gründen beendet. Ich machte Führerschein fürs Auto war nur noch Motorrad-und Fahrradfahrer.
Jetzt mit 71 (bin körperlich noch fit), trage ich mich mit dem Gedanken mir ein kleineres Motorrad zuzulegen.

Meine Frage an die Community: Ist die Erfüllung dieses Wunsches noch sinnvoll?
Wer diesen Neustart für sinnvoll hält, bitte ein paar praktikable Tips
Fahrschule aufsuchen? Wiedereinsteigerkurs? Was für ein Motorrad empfehlt ihr einem "alten Knacker"?

Ich freue mich auf jede Antwort

Beste Antwort im Thema

Auf der einen Seite wird der Schrei in der Gesellschaft immer lauter, für betagtere Autofahrer einen regelmäßigen Tauglichkeitscheck einzuführen, da Reaktions- und Sehfähigkeit deutlich nachlassen.... Und hier wird jemand pauschal ermutigt aufs Motorrad zu steigen. Interessant.

Bzgl. "wenn er sich fit fühlt".... Äh. Frag mal einen Alkoholiker, ob er sich nach vier Bier noch fit fühlt, sich hinters Steuer zu setzen. Ein Alkoholiker wird die vier Bier nicht merken. Die Blutwerte belegen aber das Gegenteil. Eindrücke sind subjektiv.

Ich will hier niemand seinen Spaß verderben. Aber bevor ich mich mit 71 und nach all den Jahren mit null Fahrpraxis auf ein Motorrad setze, würde ich mir von professioneller Seite (Ärzten und Fahrlehrer) meine Tauglichkeit bestätigen lassen.

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Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 10. November 2018 um 19:37:03 Uhr:



Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 10. November 2018 um 19:17:32 Uhr:


Tja, früher war nicht alles besser, aber ich finde, es war logische. Damals war die Reihenfolge ja 1b - 1a - 1, also so, wie es durchaus logischer erscheint. Vielleicht verwechselt man deshalb gerne A1 und A2?

Klasse 5 50ccm Mopped's auf 45 Kmh beschränkt.
So war es zumindest zu der Zeit wo ich meine Scheine gemacht habe. Das war im Zeitraum von 1977 bis 1980.

Meinen ersten Schein, Klasse 4, erhielt ich im Oktober 1971. Der schloss Kl. 5 mit ein.
Die Höchstgeschwindigkeit für Mopeds/ Mokicks/ Roller mit Versicherungskennzeichen war 40 km/h.

Nach meiner Erinnerung war die erste Änderung die Einführung der 80-er (FS 1b?, ab wann?), mit max. 80 ccm und 80 km/h als Nachfolger für die offenen 50 Kubik-Heuler, wie ich einen hatte.
Nachdem die Höchstgeschwindigkeit zwischenzeitlich auf 50 angehoben war, ist sie seit 01.01.2002 wieder herabgesetzt auf 45 km/h.

Die alte Klasse 4 war schon toll:
https://www.bussgeldrechner.org/.../fuehrerschein-klasse-4.html?...

Und..neben den Mokicks gabs ja noch die Kleinkrafträder mit 50 ccm in deren Papieren noch stand:
*zul. Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h...

Ja dann.... aber die waren in der Versicherung sündhaft teuer, soo gute 56,00.- im Monat..

Zitat:

@moppetta schrieb am 11. November 2018 um 16:02:56 Uhr:


Die alte Klasse 4 war schon toll:
https://www.bussgeldrechner.org/.../fuehrerschein-klasse-4.html?...

Und..neben den Mokicks gabs ja noch die Kleinkrafträder mit 50 ccm in deren Papieren noch stand:
*zul. Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h...

Ja dann.... aber die waren in der Versicherung sündhaft teuer, soo gute 56,00.- im Monat..

Merkwürdiger Weise steht in dem Artikel unter dem angegebenen Link:
"Die alte Führerscheinklasse 4 berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h ???.Zudem umfasst die Fahrerlaubnis auch Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Je nachdem, ob in der DDR oder der BRD ausgestellt und abhängig vom Zeitraum der Ausstellung können diese Angaben jedoch auch abweichen."

"Aus diesem Grund gilt der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse 4 gemeinhin auch als Moped- oder Rollerführerschein und war vor allem bei Fahranfängern beliebt."

--> Mein alter Kl. 4-Schein von 1971, der immer noch gültig ist, war nicht auf 50 km/h begrenzt, sondern ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Begrenzt war nur der Hubraum auf 50 Kubik.
Unsere damaligen Heuler mit 6 1/4 PS fuhren über 90 bis 100 km/h, die Maicos mit Drehschieber auch darüber.

Ist also der o.g. Text fehlerhaft? Kann jemand den Widerspruch aufklären?

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 11. November 2018 um 17:48:42 Uhr:



Zitat:

@moppetta schrieb am 11. November 2018 um 16:02:56 Uhr:


Die alte Klasse 4 war schon toll:
https://www.bussgeldrechner.org/.../fuehrerschein-klasse-4.html?...

Und..neben den Mokicks gabs ja noch die Kleinkrafträder mit 50 ccm in deren Papieren noch stand:
*zul. Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h...

Ja dann.... aber die waren in der Versicherung sündhaft teuer, soo gute 56,00.- im Monat..

Merkwürdiger Weise steht in dem Artikel unter dem angegebenen Link:
"Die alte Führerscheinklasse 4 berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h ???.Zudem umfasst die Fahrerlaubnis auch Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Je nachdem, ob in der DDR oder der BRD ausgestellt und abhängig vom Zeitraum der Ausstellung können diese Angaben jedoch auch abweichen."

"Aus diesem Grund gilt der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse 4 gemeinhin auch als Moped- oder Rollerführerschein und war vor allem bei Fahranfängern beliebt."

--> Mein alter Kl. 4-Schein von 1971, der immer noch gültig ist, war nicht auf 50 km/h begrenzt, sondern ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Begrenzt war nur der Hubraum auf 50 Kubik.
Unsere damaligen Heuler mit 6 1/4 PS fuhren über 90 bis 100 km/h, die Maicos mit Drehschieber auch darüber.

Ist also der o.g. Text fehlerhaft? Kann jemand den Widerspruch aufklären?

Nee Doc, der Text ist fehlerhaft. Das betrifft die alte Klasse 5. Wir dürfen ja auch noch mit der alten Klasse 4 125er fahren.

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Sorry doppelt.

allzeit gute Fahrt!

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 11. November 2018 um 17:58:54 Uhr:


Nee Doc, der Text ist fehlerhaft. Das betrifft die alte Klasse 5. Wir dürfen ja auch noch mit der alten Klasse 4 125er fahren.

Hi @MiFiA4, danke für die Antwort. Allerdings bin ich weiter verwirrt. 😕

Der alte 5-er entspricht dem AM ("A Moped"😉. Damit darf man z.B. 50-er Roller fahren, die abhängig vom Baujahr max. 50 bis 45 km/h(seit 2002) fahren dürfen.

Wenn nun jemand in den 70-ern mit 16 Jahren einen Kl. 4-Schein bis 50 Kubik hatte und sonst keine Erweiterung des FS mehr gemacht hat, dann dürfte der jetzt eine 125-er fahren, für die man damals wie heute mindestens 18 Jahre alt sein muss?? Das würde mich sehr wundern, ob wohl der damals 16-jährige heute auch schon mindestens in der Midlifecrise wäre.

In der Nachkriegszeit gab ja auch mal einen ganz alten FS Klasse 4, mit dem man Motorfahrzeuge (Autos und Motorräder) bis 250 Kubik fahren durfte. Das waren dann die Fahrer von Kleinstwagen wie Gogo-Mobil, Messerschmidt Kabinenroller, BMW Isetta etc. . Diese FS-Klasse ist wohl nicht gemeint.

Du schmeißt alles durcheinander.
Zwischen diesen Zeitpunkten liegen 4 große und unzählige kleine Gesetzesänderungen.

Nein Wolfgang, der alte 4er entspricht jetzt A1. Und den darf man jetzt mit 16 machen. Also 125 ccm mit 16 Jahren, wobei hier es eine Leistungsbegrenzung gibt. Ich glaube die liegt derzeit bei 15 PS und den entsprechenden KW.

Ja und es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h mehr.

Wodurch man damit endlich durchaus im Verkehr mitschwimmen kann. Solltens bei 50ern auch endlich machen.

@MiFiA4
Oha, danke für die Info. Mit 16 125 Kubik und 15 PS, das hätte ich mir damals auch gewünscht. Eigentlich geht ja der Trend eher in Richtung Reduktion denn Erweiterung.

Als Parallele gibt es die Erlaubnis für Motorboote. Die durfte man bis vor ein oder zwei Jahren nur bis 5 PS führerscheinfrei fahren, aktuell sind es auch 15 PS.
Ob auch ab 16. Lj. weiß ich aber nicht. 😉

Sprotbootführerschein ab 16, bis 15 PS führerscheinfrei, außer auf dem Rhein, da sind es weiterhin 5 PS. Segelschein ab 14.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. November 2018 um 19:15:39 Uhr:


Sprotbootführerschein ab 16, bis 15 PS führerscheinfrei, außer auf dem Rhein, da sind es weiterhin 5 PS. Segelschein ab 14.

Und damit hast du stromaufwärts (Rhein) richtig Probleme. Zu zweit im Schlauchbot ging nicht. Aleine nur wenn man das Schlauchbot ins Gleiten bekam. Selbst ausprobiert.

Ist auf der Elbe nicht anders.

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