Mit 50er geblitzt worden
Hallihallo!
Eben war ich kurz mit dem Elyseo unterwegs und bin prompt geblitzt worden. Ich war wohl etwas zu schnell...
Wenn das mit dem Auto poassiert wäre, hätte die Rennleitung mein Kennzeichen, aber was kann mir jetzt passieren?
Zur Info: Es war 30 erlaubt und mein Tacho zeigte irgendwas zwischen 45 und 50. Nein, der Roller ist nicht getunt.
MfG Meehster
Beste Antwort im Thema
Dann lies nur Seite 1.
Meehster hat drauf verzichtet, die "ich war's gar nicht" Nummer abzuziehen und damit womöglich noch stressigere Konsequenzen, oder eben die Verfahrenseinstellung (aber das weiß man ja im Voraus nicht) in Kauf zu nehmen - und die 15€ gelöhnt.
Da die Herren ja das Kennzeichen notiert hatten, hat ihnen das für die Zustellung des Bescheids gereicht...
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mues-Lee
Im Zweifelsfall immer du. 😉Zitat:
Original geschrieben von essi-cabrio90
kann ich jetzt nicht rechnen oder du??
🙄Er spricht davon das die 45er Kisten werksmäßig im Durchschnitt nur 2-3 km/h schneller laufen als sie dürfen. 45 + 3 = 48. Ergo ist es mehr als nur gut möglich das bei 61km/h laut Tacho nur 48 echte gefahren werden. Die abweichung um 13km/h ist also durchaus möglich und leider bei den meisten auch nicht unüblich.
mfg
Christoph
das mit den 48 ist mir klar!!!
der fragesteller fuhr jedoch laut tacho 61 macht eine differenz von 13 km/h
vorhin ging massive_t jedoch von durchschnittlich 10 KM/H abweichung aus!!!
da wären wir dann bei
61-10=51 und nicht 48!!
hoffe ihr kommt noch mit (wenn nicht bitte taschenrechner nehmen und nachrechnen!)
also wer kann jetzt nicht rechnen??
Zitat:
Original geschrieben von essi-cabrio90
das mit den 48 ist mir klar!!!Zitat:
Original geschrieben von Mues-Lee
Im Zweifelsfall immer du. 😉
Er spricht davon das die 45er Kisten werksmäßig im Durchschnitt nur 2-3 km/h schneller laufen als sie dürfen. 45 + 3 = 48. Ergo ist es mehr als nur gut möglich das bei 61km/h laut Tacho nur 48 echte gefahren werden. Die abweichung um 13km/h ist also durchaus möglich und leider bei den meisten auch nicht unüblich.
mfg
Christoph
der fragesteller fuhr jedoch laut tacho 61 macht eine differenz von 13 km/h
vorhin ging massive_t jedoch von durchschnittlich 10 KM/H abweichung aus!!!
da wären wir dann bei
61-10=51 und nicht 48!!
hoffe ihr kommt noch mit (wenn nicht bitte taschenrechner nehmen und nachrechnen!)
also wer kann jetzt nicht rechnen??
woa was für nen dachschaden kann man nur haben?
wieso heisst es wohl DURCHSCHNITT? weil die einen mehr, die anderen weniger anzeigen............🙄 😠😠😠
das kanns doch echt nicht sein, dass du andauernd andere anzweifelst und runtermachst, nur damit du recht behälst.
sowas verdirbt mir den ganzen spass am forum und vertreibt user, die WIRKLICH hilfreich sind. das kann doch echt nicht sein. wie ein kindergartenkind-.-*
Zitat:
wieso heisst es wohl DURCHSCHNITT? weil die einen mehr, die anderen weniger anzeigen............
richtig es heisst durchschnitt!
ebenso wie die abweichung grösser sein kann als der durchschnitt kann sie auch geringer sein!
daher ist deine aussage :
Zitat:
tacho 61 lt entsprechen etwa 48kmh echten , ist also unbedenklich.
schlicht und ergreifend FALSCH
es kann sein das es nur 48 sind es kann aber genausogut sein das es 55sind und dann ist er mit nem roller der nur 45 fahren darf halt voll dabei!!!!
selbst wenn wir vom durchschnitt ausgehen würden ist der roller immernoch deutlich zu schnell als er sein darf nämlich 51!
nur weil es ein paar roller gibt die tatsächlich deutlich über 10 km/h mehr anzeigen kannst du nicht pauschal davon ausgehen das der fragesteller einen von genau diesen hat!
daher sind aussagen wie: "unbedenklich" und "die können dir gar nix" einfach FALSCH!
Hallo Leute
Nur immer ruhig Blut behalten, gelle ? 😉
Wäre doch schade den Thread zu machen zu müssen..😉
Gruss
aurian
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Ich bin gestern im Dunkeln geblitzt worde in ner 30er zone und ich hatte zwischen 40 und 50 drauf. es war aus einem auto raus geblitzt worden meint ihr das ich jetz von denen Post bekomme?
Grabschänder!
Aber nein wie soll das möglich sein ohne Kennzeichen🙄
Wenn sie dich nicht direkt angehalten haben, passiert da nichts.
Konnten die denn am Ende beweisen das wirklich DU gefahren bist?🙂
Hab jetzt keine Lust mir nochmal alles durchzulesen😛
Dann lies nur Seite 1.
Meehster hat drauf verzichtet, die "ich war's gar nicht" Nummer abzuziehen und damit womöglich noch stressigere Konsequenzen, oder eben die Verfahrenseinstellung (aber das weiß man ja im Voraus nicht) in Kauf zu nehmen - und die 15€ gelöhnt.
Da die Herren ja das Kennzeichen notiert hatten, hat ihnen das für die Zustellung des Bescheids gereicht...
Genau. Mein Gesicht war dank des offenen Visiers auch recht gut erkennbar. Da hätte Leugnen eh nichts gebracht.
Ah, Na dann 😉
Ich wurde heute auch geblitzt, folgende frage:
bei einem Auto haben die ein beweisfoto, also kennzeichen + Fahrer + Fahrzeug als beweisfoto der geschwindigkeitsübergrenzung.
bei einem Roller allerdings gibt es ein "beweisfoto" von vorne, der Fahrer dabei aber eher unkenntlich durch den Helm. Ein zusätzliches Foto per Digicam oder gar ein Handschriftlichen beweis des kennzeichens ist aber doch eher kein beweis. Weder Roller noch Fahrer kann dem "Seperaten" beweis (Digifoto/Handschriftliches aufschreiben des Kennzeichens) zugeordnet werden.
Damit meine ich - Blitzfoto von einem sagen wir roten roller, dazu (gehen wir von einem digifoto aus) der 2. beweis des blitzers... ist der roller auf dem 2. foto denn mit dem ersten vom Blitzer zu indentifizieren?
noch abweichender wenn der das kennzeichen nur aufschreibt....
Gilt das dnn als beweis....? Bei einem Auto ist das ja klar...alles auf einem bild...Fahrer, kennzeichen,Auto
Also abstreiten selber gefahren zu sein bringt nichts.
Wenn man behauptet sein Fahrzeug einem anderen ausgeliehen zu haben und der/diejenige wurde geblitzt, dann gibt man zu das es sein Fahrzeug war. Ist der fahrer nicht zu ermitteln ist der Halter haftbar.
Dann lieber behaupten man ist das nicht gewesen. Dann muss die Behörde beweisen das Du das auch warst, bzw. das Fahrzeug eindeutig zuordnen können.
Wenn man nicht gerade die einmalige Lackierung, besondere kennzeichen oder auffällige Designs an maschine oder Kleidung/Helm hat ist es wohl schon schwierig.
Man kann natürlich auch das Foto anfordern. Ist in den meisten Fällen schwierig jemanden dabei eindeutig zu identifizieren. In den meisten Fällen wird ja auch kein kennzeichen aufgenommen. In anderen Ländern wird daher auch mehrfach geblitzt - auch von hinten, gerade für die Motorräder...
Ich würde es erst einmal abstreiten und Fotos anfordern. Und wenn die Fotos nichts aussagen, dann war ich das nicht. So manches Verfahren wird dann eingestellt.
Hilft in diesem Fall zwar nicht mehr, aber könnte man ja mal als Tipp aufnehmen.
Sollte man aber mehrmals auffällig werden - ohne das man ermittelt wurde - dann kann es auch mal sein das sich ein Streifenwagen auf die Lauer legt und jemanden auf frischer Tat aus dem Verkehr zieht...
Zitat:
Wenn man nicht gerade die einmalige Lackierung, besondere kennzeichen oder auffällige Designs an maschine oder Kleidung/Helm hat ist es wohl schon schwierig.
...die müssten dann aber auch vorne und hinten sein (Foto vom Blitzer vorn und ein evtl. Digi-Foto von hinten.)
Wäre es denn dann nicht unmöglich eine geldbuße zu verhängen wenn der typ im auto das kennzeichen niederschreibt? und so schnell ne digicam zur hand hat der bestimmt nicht...