Mit 190 km/h in einem Autobahntunnel geblitzt worden
Hallo,
ein Kollege von mir (ich war Beifahrer) wurde gestern mit ca. 190km/h (Tacho 200/Erlaubt waren 80) in einem Autobahntunnel geblitzt. Ich gehe stark davon aus, dass es mit dem Bußgeld/Fahrverbot/Punkte für über 70 km/h nicht getan ist, sondern das sogar vor Gericht geht? Was kann da alles auf ihn zukommen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es immer interessant wie sich manche als Beifahrer um die Probleme des Fahrers Sorgen machen.
151 Antworten
Natürlich fahren die meisten, die 20+ fahren, vorsätzlich zu schnell. Prinzipiell ist Vorsatz aber zu beweisen. Es reicht, dass es den Einen oder anderen gibt, der z.B. einfach mit schwimmt, ohne auf den Tacho zu achten. So lange man sich nicht selbst belastet ("Ich hatte es eilig"😉, reicht das aus, um den Generalverdacht für Vorsatz bei diesen Überschreitungen abzulehnen.
Bei den 50% wird so argumentiert, dass der Fahrer anhand der optischen und akustischen Eindrücke hätte wissen müssen (nicht können), dass er zu schnell fährt.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 8. Dezember 2016 um 10:01:51 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 8. Dezember 2016 um 07:18:31 Uhr:
Im Großen und Ganzen gebe ich Dir Recht. Ich hatte es hier nicht explizit erwähnt, mich aber auf das Startthema bezogen. In einem Tunnel fährt man nicht versehentlich 200 km/H! Das ist immer Absicht und somit Vorsatz, denn ich kenne keinen Tunnel hier in D, in dem mehr als 80 km/h, in extrem seltenen Fällen vielleicht 100 km/h erlaubt sind! Den Tunnel kann man nicht übersehen!
Wenn ich mich nicht irre, dann sind Tunnel mit Gegenverkehr auf 80 begrenzt.
Tunnel mit getrenten Röhren je 2-spurig (AB) meist mit 100 begrenzt.
Wie gesagt, ich habe noch keinen mit 100 km/h gesehen. Auch die getrennten Röhren hatten bisher immer 80 km/h Limitierung.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:44:07 Uhr:
Wie gesagt, ich habe noch keinen mit 100 km/h gesehen. Auch die getrennten Röhren hatten bisher immer 80 km/h Limitierung.
Wenn ich mich nicht täusche, sind hier, hier und hier zumindest 100 zulässig.
Zitat:
@Blue346L schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:22:50 Uhr:
Bei den 50% wird so argumentiert, dass der Fahrer anhand der optischen und akustischen Eindrücke hätte wissen müssen (nicht können), dass er zu schnell fährt.
Tagsüber sollte es einem schon komisch vorkommen, wenn man an allen anderen vorbeibläst. Bei wenig oder keinem Verkehr aber eher nicht. Dann wird aber normalerweise auch eher nicht (mobil) gemessen.
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Zitat:
@Letar schrieb am 7. Dezember 2016 um 20:20:17 Uhr:
[..]
Woher kommen denn die ganzen Unfälle mit jungen Erwachsenen? Die haben gar kein Gespür für Gefahr, sieht man ja im Eingangsposting.
Da der Mensch zur Unterordnung der Trockennasenprimaten gehört, ist es nur folgerichtig, wenn er sich in gewissen Situationen auch so verhält.
Ein zu hoher Hormonspiegel tut dann sein übriges.
Natürlich hat jeder die Möglichkeit, gegen einen von der Bußgeldstelle vorgeworfenen Vorsatz Einspruch einzulegen und das gegebenenfalls gerichtlich prüfen zu lassen. Es gibt aber OLG Urteile, die es für rechtens befinden, bei 50% Überschreitung "regelmäßig", dass heißt ohne weitere Hinweise, von Vorsatz auszugehen. Natürlich muss das die Bußgeldstelle nicht tun, aber sie kann es.
Es wird also quasi Ausnahme und Regel vertauscht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:59:17 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:44:07 Uhr:
Wie gesagt, ich habe noch keinen mit 100 km/h gesehen. Auch die getrennten Röhren hatten bisher immer 80 km/h Limitierung.Wenn ich mich nicht täusche, sind hier, hier und hier zumindest 100 zulässig.
ich schrieb ja "ich" habe in "D" noch keinen gesehen. ..und "in seltenen Fällen 100..."
Selbst dieser Pseudo-Tunnel, den sie da in Nähe Leverkusen gebaut haben, war bei meinen letzten Durchfahrten im März 2016 noch durchgehend 80 km/h limitiert und da wurde im Grunde genommen nur die Autobahn überdacht.
Deine Links zeigen aber auch nicht, dass dort 100 erlaubt sind. Das kann ich Dir eben nur glauben...warum auch nicht?
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 8. Dezember 2016 um 11:24:03 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 07:56:12 Uhr:
Warum nicht Tempomat 83, also echte 80? Frage ist absolut ernstgemeint.
Weil ich das für angemessen halte. Ganz ernstgemeint.
OK, danke. Dann frage ich weiter: Welches höherwertige Rechtsgut ist es denn, das dein vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt?
Auch diese Frage ist völlig ernstgemeint
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:38:18 Uhr:
ich schrieb ja "ich" habe in "D" noch keinen gesehen. ..und "in seltenen Fällen 100..."
Selbst dieser Pseudo-Tunnel, den sie da in Nähe Leverkusen gebaut haben, war bei meinen letzten Durchfahrten im März 2016 noch durchgehend 80 km/h limitiert und da wurde im Grunde genommen nur die Autobahn überdacht.
Deine Links zeigen aber auch nicht, dass dort 100 erlaubt sind. Das kann ich Dir eben nur glauben...warum auch nicht?
Die Tunnel mit 80km/h würde ich klar in der Mehrheit sehen, aber es gibt einige, wo auch 100km/h erlaubt sind. Mir fallen da auch noch welche ein.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:41:18 Uhr:
OK, danke. Dann frage ich weiter: Welches höherwertige Rechtsgut ist es denn, das dein vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt?Auch diese Frage ist völlig ernstgemeint
Man kann auch etwas angemessen finden, ohne das Recht im Rücken zu haben 😉.
Damit ist die Frage aber nicht beantwortet.
Wir wägen ja immer ab, bevor wir etwas tun oder lassen. Irgendwas hat dann erste Priorität. Die StVO jetzt an der Stelle offenbar nur zweite. Ich wüsste schon gern konkret, was hier höherwertig ist.
Die häufigste Antwort ist übrigens: Gewohnheit ("weil ich das immer so mache"😉. Gefolgt - in dieser Reihenfolge - von Herdentrieb ("die anderen machen es doch auch"😉 und von Paranoia ("sonst gelte ich als Verkehrshindernis"😉. Gelegentlich kommt auch Rebellentum ("Scheiß Abzockstaat"😉 oder verklemmte Selbstverwirklichung ("weil das meine Vorstellung von Freiheit ist - aber nur soweit drüber, wie noch keine Strafe droht"😉.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 14:11:59 Uhr:
Wir wägen ja immer ab, bevor wir etwas tun oder lassen. Irgendwas hat dann erste Priorität.
Natürlich hat hier etwas ganz offensichtlich höhere Prio als die StVO ... aber es hat niemand behauptet, dass dem ein Rechtsgut zugrunde liegt.
Ob es nun in diesem Einzelfall Gewohnheit, Herdentrieb, Paranoia, Rebellentum, verklemmte Selbstverwirklichung oder was auch immer ist ... ist das wirklich so interessant?
Die 20+ sind so eine selbsterfüllende Prophezeiung. Da man in vielen Bereichen davon ausgehen kann, dass so viel schneller gefahren wird, werden die Limits entsprechend nach unten korrigiert. Da sie dann Ottonormalfahrer zu niedrig vorkommen, fährt der dann wieder die 20km/h zu schnell.
Ich hab mir das zum Teil abgewöhnt. In der Stadt, und gerade in Tempo 30 Zonen halte ich mich inzwischen wirklich ans Tempolimit. Aber auf Autobahnen fahre ich schon ab und an schneller, weil mir das Gezockel einfach auf den Keks geht. Mir ist dabei einfach stinklangweilig, und mir fehlt die Geduld, das dann auch noch auszudehnen.
Und bevor mir jemand mit dem Argument kommt, dass man damit ja keine Zeit spare, mein Rekord auf einer Fahrt sind über 3 Stunden gespart durch konstantes 20+ Fahren. Allerdings nicht in DE.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:41:18 Uhr:
OK, danke. Dann frage ich weiter: Welches höherwertige Rechtsgut ist es denn, das dein vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt?Auch diese Frage ist völlig ernstgemeint
Interessante Frage. Aber falscher Ansatz. Denn aus juristischer Sicht gibt es keine objektive Rechtfertigung für das bedingt vorsätzliche Überschreiten der Geschwindigkeit, wenn ich ohne weiteren Anlass mit 90 km/h (Tacho) durch den Elbtunnel fahre. Wie du sicherlich weißt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:56:03 Uhr:
Die Tunnel mit 80km/h würde ich klar in der Mehrheit sehen, aber es gibt einige, wo auch 100km/h erlaubt sind. Mir fallen da auch noch welche ein.
z.B. im Pfändertunnel in Bregenz ist die Höchstgeschwindigkeit 100km/h
O.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 8. Dezember 2016 um 16:37:21 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:41:18 Uhr:
OK, danke. Dann frage ich weiter: Welches höherwertige Rechtsgut ist es denn, das dein vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt?
Auch diese Frage ist völlig ernstgemeint
Interessante Frage. Aber falscher Ansatz. Denn aus juristischer Sicht gibt es keine objektive Rechtfertigung für das bedingt vorsätzliche Überschreiten der Geschwindigkeit, wenn ich ohne weiteren Anlass mit 90 km/h (Tacho) durch den Elbtunnel fahre. Wie du sicherlich weißt.
Natürlich weiß ich das. Aber vor dir selbst musst du das doch irgendwie rechtfertigen. Und der Grund dafür - falls du da schon mal drüber nachgedacht hast - würde mich interessieren.
Also noch mal konkret: Warum nicht reale 80 dort, wo zHg 80 gilt?