Mit 190 km/h in einem Autobahntunnel geblitzt worden
Hallo,
ein Kollege von mir (ich war Beifahrer) wurde gestern mit ca. 190km/h (Tacho 200/Erlaubt waren 80) in einem Autobahntunnel geblitzt. Ich gehe stark davon aus, dass es mit dem Bußgeld/Fahrverbot/Punkte für über 70 km/h nicht getan ist, sondern das sogar vor Gericht geht? Was kann da alles auf ihn zukommen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es immer interessant wie sich manche als Beifahrer um die Probleme des Fahrers Sorgen machen.
151 Antworten
@Elk_EN
Chapeau - Man hätte es nicht präziser formulieren können :-)
Viele Grüße
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:42:06 Uhr:
Fütterung der unterernährten Inquisitoren, um Marasmus abzuwenden. 😉
Er hat Humor. - Für diese Formulierung bist du gerade in meinem Ansehen gestiegen. Doll, doll! 😎
Aaaaber mit dem notwendigen Zusatz: Es ist und bleibt richtig, solchen Verhaltensweisen jedes Mal das gebührende Kontra zu geben. Es gibt Dinge, die müssen immer und immer wieder gesagt werden.
Das mag manchmal nervig erscheinen. Aber ich möchte nicht, dass hier nur noch zynische Metadiskussionen à la "Chips raushol" stattfinden.
"Naja, er ist ja ein erwachsener Mensch (auf dem Papier)"
nicht nur er. du ja vermutlich auch. (auch auf dem papier)
"und weiß, was für Konsequenzen so eine Fahrweise hat."
weiß er nicht. oder hat er schon wem auf dem gewissen oder zum krüppel gefahren?
"Er lässt sich da eh nichts reinreden"
warum steigst du dann überhaupt ein.
"und Gefahr für mich hab ich auch nicht gesehen, da die Bahn komplett leer war."
super. da seid ihr ja ein tolles pack.
ich weiß nicht wie schnell man bei raserei als beifahrer mitschuldiggesprochen wird (bei alkohol gibts sowas wenn du es hättest merken können oder ihr gemeinsam gepichelt), falls jemand unbeteiligtes zu schlimm zuschaden kommt im extremfall (unfall mit ggf todesfolge). aber ich schätze mal bei so einer tunnelfahrt bist du in so einem fall als beifahrer schnell mit dran. da hängt ja nicht nur der blitzer sondern in der regel auch ne videoüberwachung und mitunter auch fahrzeugzählschleifen (und wenn die bahn leer war kann man dann sehr gut beweisen dass ihr nicht nur am blitzer so schnell wart. da bist du ganz schnell nicht nur mitfahrer sondern auch mittäter denn 190km/h im tunnel sollte jeder mitfahrer mit führerschein mitbekommen dass da was nicht stimmt).
ich bin der meinung so leuten wie deinem kumpel gehört komplett das auto weggenommen.
die sollten ne therapie machen. dann ein mpu zur wiedererlangung der fahrerlaubnis. und die ersten drei jahre im neuen autofahrerleben dann mit 50ps unterwegs sein (gibt kaum noch reguläre autos mit so wenig von daher würde wohl noch geld für eine drossel notwendig)
Ich glaube in der Schweiz wäre man strafmäßig kurz vor der öffentlichen Erschießung 😁 Im Ernst: Da würde es definitiv vor Gericht gehen und richtig teuer. Richtig bedeutet xxxx Franken.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:19:33 Uhr:
Es ist und bleibt richtig, solchen Verhaltensweisen jedes Mal das gebührende Kontra zu geben. Es gibt Dinge, die müssen immer und immer wieder gesagt werden.
Ich finde, dass das Gegenteil der Fall ist. Die immer wiederkehrende Leier "Dir müsste man das Auto abnehmen" und "Leute wie du haben im Straßenverkehr nichts verloren" ist völlig nervig, bringt dem Fragesteller überhaupt nichts, bringt auch allen anderen Lesern nichts und ist auch in anderen Foren nicht üblich.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:12:18 Uhr:
...und ist auch in anderen Foren nicht üblich.
Vermutlich sind in anderen Foren die User einfach erwachsen, während sie hier nur so heissen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:12:18 Uhr:
Ich finde, dass das Gegenteil der Fall ist. Die immer wiederkehrende Leier "Dir müsste man das Auto abnehmen" und "Leute wie du haben im Straßenverkehr nichts verloren" ist völlig nervig, bringt dem Fragesteller überhaupt nichts, bringt auch allen anderen Lesern nichts und ist auch in anderen Foren nicht üblich.
Wie sieht denn deine Antwort auf solche sinnigen Themen mit gerechtfertigten Blitzen in Autobahntunneln aus? Beifall klatschen? Ist ja nicht so schlimm, ist ja nichts passiert? Helfen dem TE Ratschläge zur Vermeidung von Strafen? Ich meine nicht. Im Gegenteil: Solche VT müssen und sollen Konsequenzen erfahren. Daraus kann man dann richtig lernen.
Manche lernen erst wenns richtig weh tut oder total nervt.
Lebenlang ohne Auto oder 2 Jahre (ohne Urlaub) im Knasr die nerven richtig, da bin ich sicher...
rzz
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:12:18 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:19:33 Uhr:
Es ist und bleibt richtig, solchen Verhaltensweisen jedes Mal das gebührende Kontra zu geben. Es gibt Dinge, die müssen immer und immer wieder gesagt werden.Ich finde, dass das Gegenteil der Fall ist. Die immer wiederkehrende Leier "Dir müsste man das Auto abnehmen" und "Leute wie du haben im Straßenverkehr nichts verloren" ist völlig nervig, bringt dem Fragesteller überhaupt nichts, bringt auch allen anderen Lesern nichts und ist auch in anderen Foren nicht üblich.
Ich habe ne Weile über deine Zeilen nachgedacht, da Du uns aber verschweigst wie Du die Sache lösen würdest, was Dein Rat an den TE ist, was für andere Foren das sind, bin ich zu keinem Ergebnis gekommen, wo ich Dein Post einordnen soll.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:40:58 Uhr:
... da Du uns aber verschweigst wie Du die Sache lösen würdest, was Dein Rat an den TE ist ...
Welche komplizierte Sache gibt es denn zu lösen? Der TO hat doch zwei relativ klar umrissene Fragen gestellt: Wird die Sache vor Gericht gehen und was kann noch alles auf ihn zukommen. Das wurde ja dann glücklicherweise von einer kleinen Minderheit der User auch zufriedenstellend beantwortet.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:48:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:40:58 Uhr:
... da Du uns aber verschweigst wie Du die Sache lösen würdest, was Dein Rat an den TE ist ...
Welche komplizierte Sache gibt es denn zu lösen? Der TO hat doch zwei relativ klar umrissene Fragen gestellt: Wird die Sache vor Gericht gehen und was kann noch alles auf ihn zukommen. Das wurde ja dann glücklicherweise von einer kleinen Minderheit der User auch zufriedenstellend beantwortet.
So siehts aus, der Thread kann somit auch eigentlich geschlossen werden 🙂
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:48:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:40:58 Uhr:
... da Du uns aber verschweigst wie Du die Sache lösen würdest, was Dein Rat an den TE ist ...
Welche komplizierte Sache gibt es denn zu lösen? Der TO hat doch zwei relativ klar umrissene Fragen gestellt: Wird die Sache vor Gericht gehen und was kann noch alles auf ihn zukommen. Das wurde ja dann glücklicherweise von einer kleinen Minderheit der User auch zufriedenstellend beantwortet.
Da die Tunnel bei Jena ziemlich nah beeinander liegen, könnte unter Umständen nochmal Post aus Artern im Briefkasten landen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:48:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:40:58 Uhr:
... da Du uns aber verschweigst wie Du die Sache lösen würdest, was Dein Rat an den TE ist ...
Welche komplizierte Sache gibt es denn zu lösen? Der TO hat doch zwei relativ klar umrissene Fragen gestellt: Wird die Sache vor Gericht gehen und was kann noch alles auf ihn zukommen. Das wurde ja dann glücklicherweise von einer kleinen Minderheit der User auch zufriedenstellend beantwortet.
Du meinst es wurde in der Kristallkugel gelesen. Die Frage kann hier keiner beantworten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:44:39 Uhr:
Die Frage kann hier keiner beantworten.
Man kann die Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog nennen. Man kann auch darauf hinweisen, dass wegen der erheblichen Überschreitung vielleicht nicht mehr von Fahrlässigkeit, sondern von Vorsatz ausgegangen wird, sodass sich das Bußgeld ggf. erhöht. Das hat mit Kristallkugel nichts zu tun.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:46:55 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2016 um 18:44:39 Uhr:
Die Frage kann hier keiner beantworten.Man kann die Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog nennen. Man kann auch darauf hinweisen, dass wegen der erheblichen Überschreitung vielleicht nicht mehr von Fahrlässigkeit, sondern von Vorsatz ausgegangen wird, sodass sich das Bußgeld ggf. erhöht. Das hat mit Kristallkugel nichts zu tun.
Die Regelsätze interessieren keinen Menschen wenn man eine Vorgeschichte wie der TE hat.