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von 70 auf 100 % hochgestuft nur weil ich versicherung gewechselt habe?

Themenstarteram 11. September 2009 um 21:14

HALLO

ich war letzstes jahr noch bei der sparkasse

mit mein wagen,

der wagen ist ein eiswagen und habe bei der sparkasse 70% gehbat, und habe 1050 euro bezahlt für 8 monate, solange war es auhc nur angemeldet im jahr

danahc bin ich zu ein makler und hat mir die vhv klassik garant angeboten,

hat mich zu 100% hochgestuft ohne das ich ein unfall gemacht habe, und dafür zahle ich nur 650 euro

das hesisst 400 euro billiger

der makler hat auhc gemeint das falls ich ein unfall mache der ich schult bin, werde ich bei 100% bleiben.

das heisst ich kann soviele unfälle mache die ich will und wird nicht hochgestuft, kann das sein?

oder lieber die verishcerung anrufen und mir das erklären lasse?

die frage ist jetzt: warum hat er mich hochgestuft?

mein wagen ist als verkaufswagen angemeldet

und jetzt hab ich ein unfall gehabt, und da ich bin schuld, werde ich jetzt wieder hochgestuft??

Beste Antwort im Thema

Du solltest nicht so vorlaut irgendwelche unbegründeten Behauptungen aufstellen wenn du keine Ahnung davon hast, was Sache ist! Eine Sondereinstufung oder Vordatierung bestand nicht, auch keine Sonderkonditionen!

Und wie du von meiner Aussage, dass ich mich dafür bei der Versicherung auf andere Art bedankt habe darauf schließt, dass es sich dabei nur um einen Versicherungsbetrug handeln könne, zeigt mir eine gewisse Beschränktheit auf. Aber um dir mal eine Alternative zum Betrug aufzuzeigen: Man kann durch Erfahrungsberichte in der Bekanntschaft und Familie durchaus dafür sorgen, dass sich Leute von so einer Gesellschaft fern halten oder ebenfalls kündigen. Zumindest, wenn sie wissen, dass man nicht nur heiße Luft daher redet um überhaupt etwas sagen zu können.

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Das sind alles Fragen, die Du mit Deinem Makler klären solltest.

 

Grundsätzlich können sich die %-Sätze von Versicherer zu Versicherer unterscheiden; Grundsätzlich ist es auch möglich, daß im Schadenfall keine Rückstufung stattfindet.

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi

Das sind alles Fragen, die Du mit Deinem Makler klären solltest.

Ich glaube fast der Makler hats ihm erkärt....

Bei den meisten Versicherungen gibt es sogenannte 'Rabatt-Retter'. Die sorgen dafür, daß man bei einem selbstverschuldeten Unfall (meistens nur einer pro Jahr erlaubt) bei seiner Versicherung nicht hochgestuft wird. Kostet einen geringen Aufpreis auf die Versicherungsprämie.

Aber: Wenn man die Versicherung wechselt, wird der tatsächliche Tarif weitergegeben, den man ohne Retter hätte. Als Faustregel gilt, daß die vorhandene SF-Klasse bei einem Unfall ungefähr halbiert wird. Befindet man sich beispielsweise in SF20 und baut einen Unfall, dann bleibt man mit Rabatt-Retter dort. Wechselt man aber die Versicherung, dann wird man dort eben wegen des Unfalls neu eingestuft und landet dann irgendwo bei SF10.

Wenn einem dann die Versicherung beispielsweise wegen zu vieler Unfälle kündigt, dann wirds bei der nächsten Versicherung richtig teuer.

Im Übrigen darf man nicht soviele Unfälle bauen wie man will. In der Regel ist nur ein Unfall pro Jahr durch diesen Retter abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Im Übrigen darf man nicht soviele Unfälle bauen wie man will. In der Regel ist nur ein Unfall pro Jahr durch diesen Retter abgedeckt.

Ob das auch sein Makler weiss? Versicherungsmakler ist kein Qualitätsprädikat...

Themenstarteram 13. September 2009 um 1:05

wann kommt die neue rechnung immer?

da wo steht ob ich hochgestuft würden bin usw

ende november?

ODER OKTOBER

Hallo,

ich habe persönlich schon die Erfahrung gemacht, dass die VHV grundlos hoch stuft. Bei mir war es vor einigen Jahren so, dass ich bei der VGH versichert war mit SF 6, nach einem Unfall wurde ich von dieser auf SF1 gestuft. Im nächsten Jahr, indem dann auch die Hochstufung erfolgte fuhr ich noch 3 Monate bei der VGH und nach einem Autowechsel ging ich dann zur VHV. Und diese stufte mich dann auf SF 1/2, mit der Begründung, dass ich im Jahr davor ja einen Unfall hatte (für den ich aber schon hochgestuft wurde), so dass ich 2x für den gleichen Unfall hochgestuft wurde. Das lies sich auch nicht klären und sie blieben bei dem Standpunkt, dass die Hochstufung richtig sei. Naja, die Kündigung zum Jahresende war schnell geschrieben und bedankt habe ich mich bei der Versicherung dafür dann auf andere Art (dazu sag ich aber nichts weiter :) ).

Ist sicher ein Einzelfall, aber für mich sind die gestorben - für immer!

 

mfg

ja, kann sein!

also wenn die VHV für die WKZ ( Wagnisskennziffer) verkaufswagen, einen tarif ohne eine SFR staffelung hatwirst du immer bei 100% bleiben! da brauchst auch keinen rabattretter oder ähnliches!

ist genau wie z.B. bei den Anhängern, die werden auch immer mit 100% geführt.

 

zu dem bsp von SF 6 in SF 1 und dann in SF 1/2:

du hattest sicherlich eine SONDEREINSTUFUNG bei der 1.ten Versicherung. sobald du dann aber wechselst, wird dieses in 99,9% der fälle nicht bestätigt!

als BSP du fängst bei: Versicherer A mit SF 2 ( meistens 85% für PKW) vor dem 01.07. eines jahres als Zweitwagen an (bedingungen weichen hier stark voneinander ab). Dann stuft der versicherer für das kommende jahr (schadenfreiheit vorausgestezt) in SF 3 (meistens 70%). solltest du aber kündigen, so bestätigt der versicherer nur die tatsächliche zeit. in diesem bsp dann über ein halbes jahr. ergo du bekommst bei der neuen versicherung SF 1/2 (meist 140%), weil sie auch nur das bestätigt bekommt.

wenn das ganze paar jahre später passiert und dann noch nen schaden war wirds für die meisten kunden beim wechsel undurchsichtig und es werden hier willkürliche behauptungen aufgestellt...

und am besten sind dann die die sich auf "IHRE ART BEDANKEN" nur weil sie es nicht besser verstehen.... prima!!!

sorry aber das mal völlig daneben!!!!! und dann wundern wieso versicherungen teurer werden und im schadenfall genauer prüfen.... gratuliere

Du solltest nicht so vorlaut irgendwelche unbegründeten Behauptungen aufstellen wenn du keine Ahnung davon hast, was Sache ist! Eine Sondereinstufung oder Vordatierung bestand nicht, auch keine Sonderkonditionen!

Und wie du von meiner Aussage, dass ich mich dafür bei der Versicherung auf andere Art bedankt habe darauf schließt, dass es sich dabei nur um einen Versicherungsbetrug handeln könne, zeigt mir eine gewisse Beschränktheit auf. Aber um dir mal eine Alternative zum Betrug aufzuzeigen: Man kann durch Erfahrungsberichte in der Bekanntschaft und Familie durchaus dafür sorgen, dass sich Leute von so einer Gesellschaft fern halten oder ebenfalls kündigen. Zumindest, wenn sie wissen, dass man nicht nur heiße Luft daher redet um überhaupt etwas sagen zu können.

ach du , keine sorge für mich brauchst du gar nix tun! aber werd ruhig mal persönlich... .

---> knuffig!

das ist nichts persönliches, sondern nur eine (meine) Feststellung. Ich lasse mir nicht gerne Versicherungsbetrug nachsagen, dies war durchaus persönlich, mich als "Verbrecher" darzustellen!

1. wollte und habe ich in meinen augen dich nicht als verbrecher dargestellt, deine aussage AUF MEINE ART BEDANKT hast du letztendlich als VErs.-Betrug dargelegt.

2. mich für beschränkt hinzustellen ist persönlich!

wie auch immer habe ich weder lust noch laune mich mit dir hier zu streiten oder ähnliches! will den fred hier auch nicht weiter offtopic zumüllen

Hallo,

Schluss mit dem Theater.

Alles weitere klärt ihr dann bitte per PN.

Dem TE wurde bereits der entscheidende Hinweis gegeben.

@svendrae:

Möglicherweise sah die VHV auch schlicht eine Hochstufung von SF6 auf SF1/2 vor in dem gewählten und zum Versicherungsstart gültigen Tarif.

Bei erfolgter Beratung hätte dies jedoch erkannt werden müssen. Wie auch immer - zur weiteren Diskussion darüber ist dieser Thread ungeeignet.

Grüße

Schreddi

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