Missgeschick

Hallo Leute,

Ich weis nicht, ob es hier her gehört, ich habe aber keinen besseren Platz gefunden!

Ich habe vor einigen Monaten ein Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und gestern war jemand da der das Auto gekauft hat. Ich hatte versehentlich in der Anzeige angeklickt, dass das Fahrzeug einen Tempomat besitzt, was aber nicht stimmt! Im Selbstverfassten Text steht davon aber nichts, genauso wie in Kaufvertag.

Der Käufer verlangt jetzt 200-300€ von mir, oder will das Auto wieder abgeben und das Geld zurück. Steht er damit im Recht ?

Mit freundlichen Grüßen
Malte

Beste Antwort im Thema

Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

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Ich glaub wir reden aneinander vorbei.

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 22:29:29 Uhr:



Aber ich kaufe auch nicht mehr von privat, weil ich solche Dinge, egal ob vorsätzlich (was ich dem TE nicht unterstellen möchte) oder nicht, bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler der die Ausstattungsliste aus dem Hersteller-System anhand der Fahrzeug-ID hat) ausschließen kann.

XF-Coupe

Das geht doch genauso beim Privatkauf. Vor Ort die Fahrgestellnummer geben lassen und mit dem Smartphone kurz schauen, wie der Wagen damals das Werk verlassen hat (geht bei BMW´s z.B.).

Aber nichtmal das heißt, dass da noch alles verbaut ist.

Und bei gewerblichen Käufern würde ich auch genau auf die Austattung schauen. Da habe ich schon genug Inerate gesehen in denen Ausstattung genannt wurde, die der Wagen gar nicht hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass da vom Verkäufer bei der Besichtigung auch nicht gekommen wäre: "Übrigens hat der kein xy, das war ein Fehler im Inserat". Da muss man selbst aktiv werden und nachfragen.

Das was im Inserat steht ist nicht bindend => Pech für den Käufer. Zumal wir hier nur über einen Tempomat sprechen. Das kann man schon mal aus Versehen anklicken.

So ärgerlich das nun für den Käufer ist. Aber je nach Auto sollte das ja relativ günstig nachzurüsten sein.

Also,
ich habe mich mit dem Käufer über eine Zahlung von 200€ geeinigt! Ich habe keine Lust und Zeit für unnötigen Stress. Vor Gericht hätte ich eventuell Recht bekommen, doch lohnt sich der Aufwand für 200€ ? Ich denke nicht.

Danke für die Zahlreichen Meinungen

Lg Malte

...dass ist o.k.... - hätte schlimmer kommen können...

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Finde auch gut, dass du zu deinem Fehler stehst. Das ist eine angemessene Summe, für die er das nachrüsten kann.

Und ich schrieb ja auch, schone deine Nerven. Der ganze Ärger wäre doch einfach nur lästig und nervenaufreibend, ganz zu schweigen, wenn der tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hätte, die Lauferei, die dir dann entstanden wäre.

Also alles gut!

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 21:26:32 Uhr:


Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

Ehre?
Der Käufer war zu dumm, beim Kauf zu checken, ob ein Tempomat drin ist.
Nach den Kauf taucht er auf und will deswegen Kohle zurück.
Das riecht eher nach geplantem Geld rausholen.....
Ich würde ihm keinen Cent geben, sondern ihn davonjagen.

Du zahlst 17.600€ und schmiedest einen 200€ Plan um dein Gegenüber auszunehmen?
Sorry, klingt für mich absolut unrealistisch.

So wie man versehentlich einen Tempomat anklicken kann, so kann man es übersehen beim Kauf vor Ort zu prüfen, ob dieser auch vorhanden ist.

Ich finde das ist alles so gut, wie es jetzt ist.

Zitat:

@RSK64 schrieb am 16. Juli 2016 um 14:38:14 Uhr:



Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 21:26:32 Uhr:


Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

Ehre?
Der Käufer war zu dumm, beim Kauf zu checken, ob ein Tempomat drin ist.
Nach den Kauf taucht er auf und will deswegen Kohle zurück.
Das riecht eher nach geplantem Geld rausholen.....
Ich würde ihm keinen Cent geben, sondern ihn davonjagen.

Vielleicht war der Verkäufer ja so (un)geschickt um sich einen Verkaufsvorteil zu erhaschen, wenn ich nach Fahrzeugen suche benutze ich die Detailsuche und klicke gewünschte Extras zb Tempomat, Sitzheizung ect. an

Fehlt eine Eigenschaft taucht das Angebot erst gar nicht in der Suche auf, hat man ein passendes Fahrzug gefunden so darf man nach dem unbestimmten Rechtsbegriff "Treu und Glauben" davon ausgehen das alle Angaben richtig sind sofern nicht im Angebot" Irrtümer vorbehalten" steht.

Und wenn man ein Pkw verkauft sollte man das schon sehr genau beschreiben und sich dafür Zeit lassen, nicht das es hinterher Probleme gibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Es ist schon erstaunlich, dass manche nicht den Arsch in der Hose haben, einen eigenen Fehler einzugestehen und für die Folgen geradezustehen. Hey es geht um 200 € bei einem Kaufpreis von 17.600 €.

Der TE hat es richtig gemacht!!! Wer will sich schon wegen 200 € Ärger ans Bein binden?

Was soll da für ein Plan dahinterstehen? Der Käufer hat ja nicht gewußt, dass der angegebene Tempomat nicht vorhanden war.

Und hätte er bei der Besichtigung schon bemerkt, dass der Tempomat fehlt, hätte er sicher die 200 € beim Kauf noch rausgeschlagen. Nachdem der Wagen ja schon ein paar Monate angeboten wurde, wäre da der TE vermutlich auch noch mitgegangen.

XF-Coupe

Bei einem Verkaufsertrag von über 17000 Euro halte ich den Streitwert von 200-300 Euro geradezu für lächerlich.
Ich würde als Verkäufer meinen Fehler eingestehen und dem Käufer den geforderten Betrag zukommen lassen.

Zumal das Auto eh ein Ladenhüter war und über Monate nicht verkauft werden konnte.

Zitat:

@RSK64 schrieb am 16. Juli 2016 um 14:38:14 Uhr:



Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 21:26:32 Uhr:


Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

Ehre?
Der Käufer war zu dumm, .......*

*gilt nur so lange ich als Käufer mal übers Ohr gehauen wurde....

Hoffen wir, dass dieses Entgegenkommen mal auf Gegenseitigkeit beruht. Ich habe allerdings starke Zweifel daran. Beim Autokauf gibt es keine Freunde.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:19:08 Uhr:


Bei der Anzeige handelt es sich nur um ein Angebot,dieses ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages

Der Käufer muß schon selber vor Ort prüfen ob alles seinem Wunsch entspricht
Oder noch vor Besichtigung alle für ihn wichtigen Extras noch mal abfragen

Im Kaufvertrag steht doch sicherlich gekauft wie gesehen,oder ?

Cool!
Ich biete somit also einen vollausgestatteten Wagen in bester Ausstattungslinie und stärkster Motorisierung an.
Mit detaillierter Beschreibung, perfekten Hochglanzfotos und in perfekter Aufmachung.
Dem Käufer stelle ich dann aber ein basismotorisiertes Behördenmodell in Grundausstattung vor die Nase.
Natürlich muss ich nichts von den Unterschieden erwähnen, denn der Käufer hätte das alles ja selbst merken können.

Ist es in etwa das, was Du ausdrücken möchtest?

Wenn im Kaufvertrag das Behördenmodell samt Grundausstattung so aufgenommen/ausgezeichnet ist und dieser bedenkenlos vom Käufer unterschrieben wird, dann heißt die Antwort wohl : JA !
Wenn der Käufer beim gewissenhaften Prüfen des Kaufvertrags die fehlende Ausstattung nicht bemerkt ist dies unter "selber Schuld" zu verbuchen.

Zitat:

@Syaoran schrieb am 20. Juli 2016 um 10:53:24 Uhr:


Wenn im Kaufvertrag das Behördenmodell samt Grundausstattung so aufgenommen/ausgezeichnet ist und dieser bedenkenlos vom Käufer unterschrieben wird, dann heißt die Antwort wohl : JA !
Wenn der Käufer beim gewissenhaften Prüfen des Kaufvertrags die fehlende Ausstattung nicht bemerkt ist dies unter "selber Schuld" zu verbuchen.

Juristisch sieht es wohl doch anders aus: http://www.firmenauto.de/...korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html

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