Missgeschick

Hallo Leute,

Ich weis nicht, ob es hier her gehört, ich habe aber keinen besseren Platz gefunden!

Ich habe vor einigen Monaten ein Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und gestern war jemand da der das Auto gekauft hat. Ich hatte versehentlich in der Anzeige angeklickt, dass das Fahrzeug einen Tempomat besitzt, was aber nicht stimmt! Im Selbstverfassten Text steht davon aber nichts, genauso wie in Kaufvertag.

Der Käufer verlangt jetzt 200-300€ von mir, oder will das Auto wieder abgeben und das Geld zurück. Steht er damit im Recht ?

Mit freundlichen Grüßen
Malte

Beste Antwort im Thema

Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

75 weitere Antworten
75 Antworten

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 21:26:32 Uhr:


Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉

XF-Coupe

Wenn es dem Käufer an einem bestimmten Extra gelegen ist, dann hätte er vor Ort auch nachprüfen können, ob das Auto dieses Extra hat und er hätte dies auch vertraglich fixieren müssen, wenn es für ihn wichtig ist. Dafür sind Verträge da, dass man sich auch rechtlich darauf berufen kann.
Man sollte natürlich einen Vertrag entsprechend detailliert gestalten und die enthaltene Ausstattung und die weiteren Fahrzeugeigenschaften dokumentieren. Dann gäbe es hier keine Diskussion.

Dass man sich an abgeschlossene(!) Verträge hält, ist eine Charakterfrage - kein Thema. Und genau das tut der TE, wenn er auf die Forderungen des Käufers nicht eingeht. Der TE hat den Vertrag erfüllt.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:40:56 Uhr:


Bei deiner beschriebenen Ehre hätte der Käufer ja auch anstandshalber den ausgewiesenen Preis zahlen können und nicht so ehrlos runterhandeln.

Das ist doch Quatsch. Bei einem Gebrauchtwagen zu handeln ist normales Geschäftsgebahren. In einem Inserat Sonderausstattungen aufzuführen, die nicht vorhanden sind, ist kein normales Geschäftsgebahren.

Der TE weiß doch selbst, dass der einen Fehler gemacht hat, sonst hätte er den Thread nicht "Mißgeschick" genannt.

Der Käufer hat das geboten, was ihm der Wagen laut Inserat (mit der dort aufgeführten Ausstattung) wert war.

Und wenn ein Wagen mehrere Monate steht, wird das schon seine Gründe haben, sicher nicht weil er ein besonderes Schnäppchen war 😉.

Ich bin selbst mal 800 km umsonst gefahren um festzustellen, dass bei einem dreijährigen 997 Cabrio noch kein Kundendienst gemacht wurde (ist nach zwei Jahren fällig).

Hätte ich im Eifer des Gefechtes nicht das Scheckheft geprüft und wäre dann im Vertrag gestanden "gekauft wie gesehen", dann hätte ich ein nicht mehr garantie- und kulanzfähiges Auto an der Backe gehabt.

XF-Coupe

Würde der Käufer hier sein Leid klagen, dann wären die selben, die hier so schimpfen voll auf dessen Seite!

Die Schärpe der "Miß"-geschick würde ich hier nicht verteilen wollen 🙂.

Ähnliche Themen

Zitat:

@danilo83 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:45:40 Uhr:



Wenn es dem Käufer an einem bestimmten Extra gelegen ist, dann hätte er vor Ort auch nachprüfen können, ob das Auto dieses Extra hat und er hätte dies auch vertraglich fixieren müssen, wenn es für ihn wichtig ist. Dafür sind Verträge da, dass man sich auch rechtlich darauf berufen kann.
Man sollte natürlich einen Vertrag entsprechend detailliert gestalten und die enthaltene Ausstattung und die weiteren Fahrzeugeigenschaften dokumentieren. Dann gäbe es hier keine Diskussion.

Dass man sich an abgeschlossene(!) Verträge hält, ist eine Charakterfrage - kein Thema. Und genau das tut der TE, wenn er auf die Forderungen des Käufers nicht eingeht. Der TE hat den Vertrag erfüllt.

... beim ersten Abschnitt bin ich vollkommen bei Dir - wenn ich ein Auto über mobile.de verkaufe, hänge ich eine Ausstattungsliste, die mit dem Inserat übereinstimmt an den Kaufvertrag.

Und mal ehrlich, wenn ich mir ein Auto ansehe, dann sehe ich die Sonderausstattung mit der es inseriert ist, als gegeben an. Bei der Besichtigung achte ich dann mehr auf Schäden wie Beulen, Kratzer usw.. Bei der Probefahrt achtet man auch mehr darauf, ob der Wagen seltsame Geräusche macht, vernünftig bremst usw. anstatt zu überprüfen, ob der angegeben Tempomat vorhanden ist.

Aber ich kaufe auch nicht mehr von privat, weil ich solche Dinge, egal ob vorsätzlich (was ich dem TE nicht unterstellen möchte) oder nicht, bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler der die Ausstattungsliste aus dem Hersteller-System anhand der Fahrzeug-ID hat) ausschließen kann.

Zum 2. Abschnitt: Das sehe ich anders, der Charakter fängt da an, dass man im Vertrag dasselbe vereinbart, was man zuvor angeboten hat. Sich dann mit Wischi-Waschi-Formulierungen aus der Verantwortung für eigene Fehler zu stehlen ist IMHO nicht in Ordnung.

Wobei mir 200 € bei einem Kaufpreis von 17.600 € relativ egal wären ...

XF-Coupe

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 22:29:29 Uhr:



Zum 2. Abschnitt: Das sehe ich anders, der Charakter fängt da an, dass man im Vertrag dasselbe vereinbart, was man zuvor angeboten hat. Sich dann mit Wischi-Waschi-Formulierungen aus der Verantwortung für eigene Fehler zu stehlen ist IMHO nicht in Ordnung.

XF-Coupe

Dem stimme ich zu, insofern der Vertrag - so wie ich es verstanden habe - tatsächlich nur die Wischi-Waschi-Formulierung "gekauft wie gesehen" hat und eben keine detaillierte Auflistung der Fahrzeugeigenschaften und Extras beinhaltet (im Gegensatz zum Inserat). Darauf hätte ich unbedingt geachtet. Rein rechtlich dürfte das meines Erachtens dennoch nichts ändern. Wie man das nun persönlich handhabt als Verkäufer oder wie man das als Außenstehender charakterlich bewertet, muss dann jeder mit sich selbst ausmachen.

Eine Google Suche findet tausende ähnlich gelagerte Fälle. Wenn man sich die mit ähnlichen Situationen heraussucht und die unseriösen streicht, bleiben folgende Fakten übrig.

1. Ein Inserat ist nicht Vertragsbestandteil. Rechtlich bindend ist lediglich was im Kaufvertrag steht.
2. Sofern die Gewährleistung von privat ausgeschlossen wurde, hat der Käufer nur eine einzige Möglichkeit und zwar den Vertrag an sich wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wobei die Beweislast auf Seiten des Käufers liegt. Das dürfte im vorliegenden Fall schwierig bis unmöglich sein.

Kurzum: Rein rechtlich hat der Käufer Pech gehabt.

Persönlich würde ich sagen, da sind Fehler auf beiden Seiten gemacht worden. Der eine hat (versehentlich) falsche Angaben gemacht, der andere versäumt zu prüfen.

Zur moralischen Komponente ... mir erscheint der Käufer als jemand, der sehr auf den eigenen Vorteil bedacht ist (herunter handeln des Kaufpreises, nachträgliche Preisverhandlungen wg. des Tempomats). Das wäre für mich niemand, dem ich freiwillig entgegen kommen möchte.

... andererseits wäre es natürlich auch möglich, das der Kaufpreis von vornherein schon um 20% überzogen war, dann sähe die Sache anders aus ... aber das wissen wohl nur der TE und der Käufer.

Zitat:

@andre_c schrieb am 15. Juli 2016 um 09:59:10 Uhr:



Zur moralischen Komponente ... mir erscheint der Käufer als jemand, der sehr auf den eigenen Vorteil bedacht ist (herunter handeln des Kaufpreises)

Aha, Du bist also ein Vertreter der aussterbenden Spezies, der immer und überall den vollen Kaufpreis bezahlt ...?

Ansonsten würde ich sagen, dass Käufer und Verkäufer sich auf einen Preis geeinigt hatten, sonst wäre wohl kein Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet worden. Dies nun einseitig auf den Käufer abzuwälzen und ihm zu unterstellen, er würde "sehr auf den eigenen Vorteil bedacht sein", finde ich realitätsfern. War es vielleicht nicht doch so, dass der Verkäufer nach Monaten (!) froh war, überhaupt einen Käufer zu finden? Zum Abschluss eines Vertrags gehören immer mindestens zwei.

Und zur moralischen Komponente: Wenn ich als Verkäufer schon bei der Überschrift von einem Missgeschick spräche, würde ich mich beim Käufer dafür entschuldigen und mit ihm eine Einigung herbeiführen.

Gruß
Der Chaosmanager

Steht im Kaufvertrag Wort wörtlich " KEIN TEMOPMAT" ?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 15. Juli 2016 um 10:34:23 Uhr:


Steht im Kaufvertrag Wort wörtlich " KEIN TEMOPMAT" ?

Nein - siehe Eröffnungsthread.

Gruß
Der Chaosmanager

Also rechtlich ist es so, dass der Kaufvertrag zählt. Das Inserat müsste extra als Anlage eingebunden sein, um Gültigkeit für zugesicherte Eigenschaften zu haben.

Aber vor Gericht ist man immer in den Händen des Richters. Hatte sowas mal: Auto mit zugekaufter Garantie inseriert, im Kaufvertrag nur "Garantie" notiert - Ende vom Lied, bei einem vom Käufer verursachten Reifenschaden, musste ich persönlich haften.

Da der Wagen lange inseriert war, war der Preis zu hoch oder das Modell ungefragt.

Du hast den Fehler gemacht. Handeln ist normal. Ich handel überall ausser im Supermarkt und bei amazon...

Um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen und die eigenen Nerven zu schonen, handel einen Preis aus und entschädige den Käufer.
Mache dich doch mal kundig, was die Nachrüstung kostet. Bei meinem BMW wäre die spotbillig. Nur neue Multifunktionsblende am Lenkrad, codieren, um 100,- Euro bei Selbsteinbau. Sonst ca. 30-45 Min. Werkstatt. Dann kannst du die Rechnung bezahlen oder eben deren fiktiven Wert erstatten. Das ist bei allen Autos mit elektrischen Gaspedal so. Blende am Lenker oder Lenkstockhebel.

Ich würde da überhaupt nichts zurück zahlen. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Der Käufer hat den Preis schon ordentlich gedrückt. klingt nach einer Masche. Einfach ignorieren bzw. auf den Rechtsweg verweisen und fertig.

Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen würde, dann kreuze ich bei mobile in der Detailsuche meine gewünschten Ausstattungen an.

Danach gehe ich davon aus, dass die in der Trefferliste erscheinenden Fahrzeuge auch meine gewünschte Ausstattung haben.

Eine fasche Farbe oder ein fehlendes Navigationssystem fallen sicher eher auf, als Tempomat, ESP oder MP3-Schnittstelle.

Nur weil mir dies nicht sofort auffällt, heißt das doch nicht, dass mir eine entsprechende Ausstattung nicht wichtig ist. Der fehlende Tempomat fällt in der Autobahnbaustelle auf, nicht auf der Probefahrt.

Ich wäre hier auch kulant.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 15. Juli 2016 um 11:25:30 Uhr:


.... Der Käufer hat den Preis schon ordentlich gedrückt. ...

Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist das natürlich absolut üblich.

Du würdest sicher auch beim Neuwagenkauf den Listenpreis zahlen?

Wenn nicht, dann wären Abweichungen von der Bestellung tolerierbar.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 15. Juli 2016 um 11:25:30 Uhr:


klingt nach einer Masche

Glaube ich nicht.
Es war auch vom TE keine "Masche" ein Kreuz zu setzen, wo keins hingehört.

@Chaosmanager
Du kannst mich - besser gesagt meine Ansichten - für realitätsfern halten oder nicht. Wenn jemand seinerseits versucht das Geschäft zu seinem Vorteil abzuschließen (was ja durchaus sein gutes Recht ist), sehe ich keinen Grund ihm entgegen zu kommen. Andersrum erwarte ich das auch nicht.
Das halte ich im Gegenteil zu dir eher für Realismus.

Zitat:

@andre_c schrieb am 15. Juli 2016 um 13:16:29 Uhr:


@Chaosmanager
Du kannst mich - besser gesagt meine Ansichten - für realitätsfern halten oder nicht. Wenn jemand seinerseits versucht das Geschäft zu seinem Vorteil abzuschließen (was ja durchaus sein gutes Recht ist), sehe ich keinen Grund ihm entgegen zu kommen. Andersrum erwarte ich das auch nicht.
Das halte ich im Gegenteil zu dir eher für Realismus.

Ich halte es für realitätsfern, wenn man davon ausgeht, dass ein Gebrauchtwagenkäufer ohne Wenn und Aber den vom Verkäufer aufgerufenen Preis bezahlt. Mit Verlaub: Das habe ich in meinem langen Leben noch nie erlebt, auch nicht vor 35 Jahren (und ich habe schon viele Autos gefahren und verkauft).

Damit habe ich nicht über Deine Ansichten geurteilt - das steht mir auch nicht zu.

Zudem wissen wir schließlich nicht, ob es sich um einen Exoten gehandelt hat und ob der aufgerufene Preis objektiv zu hoch war. Jedenfalls dauerte es lt. TE einige Monate, bis sich ein Kaufinteressent fand.

Meine Position kennst Du: Wenn ich einen Fehler (Missgeschick) mache, dann stehe ich auch dazu. Aber das ist meine persönliche Handlungsweise, von der ich niemanden überzeugen möchte - das kann jeder so halten wie er will.

Dass der TE rechtlich auf der sicheren Seite ist, hat mit meiner persönlichen Einstellung nichts zu tun.

Gruß
Der Chaosmanager

Deine Antwort
Ähnliche Themen