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Missgeschick

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 18:34

Hallo Leute,

Ich weis nicht, ob es hier her gehört, ich habe aber keinen besseren Platz gefunden!

Ich habe vor einigen Monaten ein Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und gestern war jemand da der das Auto gekauft hat. Ich hatte versehentlich in der Anzeige angeklickt, dass das Fahrzeug einen Tempomat besitzt, was aber nicht stimmt! Im Selbstverfassten Text steht davon aber nichts, genauso wie in Kaufvertag.

Der Käufer verlangt jetzt 200-300€ von mir, oder will das Auto wieder abgeben und das Geld zurück. Steht er damit im Recht ?

Mit freundlichen Grüßen

Malte

Beste Antwort im Thema

Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält ;)

XF-Coupe

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Der Kaufvertrag ist das maßgebliche Dokument. Wenn dort der (fehlende) Tempomat nicht als Fahrzeugeigenschaft aufgelistet ist, sehe ich für den Käufer keinerlei rechtliche Handhabe, um seine finanziellen Ansprüche durchzusetzen bzw. den Kauf rückgängig zu machen.

Nun, Du hast den Wagen vor einigen Monaten eingestellt und gestern erst verkauft. Also kann man vermutlich sagen, dass die Interessenten nicht Schlange gestanden sind für den Wagen.

Das kann daran liegen, dass es sich um ein wenig gefragtes Modell handelt, oder dass ein gefragtes Modell preislich relativ hoch angesiedelt war. Das geht aus Deinen Angaben leider nicht hervor.

Um welchen Gesamtbetrag handelt es sich denn beim Kaufpreis?

Ist der prozentuale Anteil dieser 200 - 300 € nicht zu hoch, würde ich an Deiner Stelle wohl die Kröte schlucken, bevor der Wagen weitere Monate zum Verkauf steht. Der Wagen wird ja dabei auch nicht jünger.

Ganz ehrlich wenn ich ein Auto mit Tempomat suchen würde, der Wagen mit Tempomat inseriert ist und dann keinen Tempomat hat, wäre ich auch "not amused".

Wenn eine Sonderausstattung aufgeführt ist, muss sie nicht zusätzlich im Freitext erwähnt werden. Wo kämen wir denn da hin, wenn der Kaufinteressent bei jeder Sonderausstattung, die nicht im Freitext nochmal extra erwähnt ist, nachfragen muss, ob sie auch tatsächlich vorhanden ist.

Wie gesagt, es hängt im Gesamtpreis des Wagens ab, aber dann würde ich versuchen den Käufer noch auf 100 oder 150 € runterzuhandeln und gut.

Letztendlich hast Du auch im Inserat eine Eigenschaft angegeben die nicht vorhanden war. Der Käufer hat den Preis mit dieser Eigenschaft als in Ordnung erachtet. Wenn diese Eigenschaft nun fehlt, ist der Wagen für den Käufer auch weniger wert.

XF-Coupe

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 18:55

Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Summe von 17.600€. Während der Gespräche und Besichtigungen wurde aber auch nie von einem Tempomat gesprochen

Wenn nicht über den Tempomaten gesprochen wurde, heißt das aber auch, dass der Käufer davon ausgehen mußte, dass die Angaben im Inserat stimmen, weil Du ihn ja auch nicht auf den fehlenden Tempomaten hingewiesen hast.

Oder braucht ein Auto keinen Motor zu haben, wenn nicht darüber gesprochen wird?

Hat er Dich noch stark runtergehandelt, oder annähernd den Preis laut Angebot bezahlt?

In zweiterem Fall würde ich nicht lange rummachen und 200 € erstatten.

Du hast einen Fehler gemacht, steh dazu und trage die Konsequenzen, die ja in Relation zum Gesamtpreis ohnehin eher gering sind!!!

XF-Coupe

Ich sehe das wie @danilo83. Kaufvertrag ist maßgeblich. Steht dort kein Tempomat, dann gibt es auch kein Angriffspunkt. Das Inserate fehlerhaft sind kann erstens vorkommen, und ist auch nicht verbindlich. Der Käufer wird das Fahrzeug ja besichtigt haben, wenn er viel Wert auf einen Tempomaten gelegt hätte, wäre es ihm aufgefallen.

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 19:09

Er hat den Preis um über 1500€ gedrückt! Das Auto wurde auch probegefahren. Im Vertrag steht, gekauft, wie gesehen! Ich werde morgen nochmal mit dem Verkäufer sprechen

Einen Anspruch des Käufers sehe ich da nicht. Wenn Du gewerblich verkauft hast, dann kennst Du sicherlich die billigste Variante ... kauf im Zubehör den entsprechenden Lenkstockhebel, bau den ein, häng das Auto an den Laptop und codiere das MStG auf Tempomatbetrieb. Kostet Dich im Einstand 50,- € / 70,- € und keine weiteren Nerven.

Zitat:

@maltebassler123 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:09:37 Uhr:

Er hat den Preis um über 1500€ gedrückt! Das Auto wurde auch probegefahren. Im Vertrag steht, gekauft, wie gesehen! Ich werde morgen nochmal mit dem Verkäufer sprechen

... ich dachte Du bist der Verkäufer???

Bei der Anzeige handelt es sich nur um ein Angebot,dieses ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages

Der Käufer muß schon selber vor Ort prüfen ob alles seinem Wunsch entspricht

Oder noch vor Besichtigung alle für ihn wichtigen Extras noch mal abfragen

Im Kaufvertrag steht doch sicherlich gekauft wie gesehen,oder ?

Das passiert immer wieder das eine Kleinigkeit falsch angeklickt wird oder etwas nicht ganz richtig beschrieben wird.

Schließlich ist es ein Verkauf von Privat und nicht vom Verkaufsprofi

Ich habe beim Verkauf immer eine Kopie der Rechnung mit ausgehändigt und im Kaufvertrag Extras wie Bestellung Nr 1234 Auothaus XY festgehalten.

Nach meiner Meinung hat der Käufer kein Recht den Wagen zurückzugeben oder den Preis zu mindern

Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte,dann mache ich mir vorher eine Liste die ich abfrage.

In einem Fall hat aber selbst das nicht geholfen.Der Wagen war in Blau Uni ,und nicht in Metallic.

Bei Einsicht in die Papiere habe ich dann noch festgestellt das er nicht erster,sondern zweiter Hand war.

Im Brief stand noch ein ganz andere Name.Da haben auch weitere Ausreden mit Schwiegermutter nicht mehr gefruchtet.Da der Wagen nur für den Übergang war wollte ich nur 1.Hand.

400km umsonst gefahren... Der hätte mir eigentlich die Fahrkosten ersetzen müssen

Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.

Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.

Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.

Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält ;)

XF-Coupe

Ich würde es vielleicht davon abhängig machen wie der ganze Verkauf abgelaufen ist...

Ich habe schon einen Wagen verkauft und vorher am Telefon gesagt das der Preis das äußerste ist.Einen Käufer der trotzdem ohne Grund vor Ort den Preis noch weiter drücken will würde ich bei solchen Sachen nicht mehr entgegenkommen

Wenn sich der Käufer an den abgemachten Preis hält und der Verkauf auch sonst gut abläuft würde ich es mir überlegen

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 19:39

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 14. Juli 2016 um 21:15:14 Uhr:

Zitat:

@maltebassler123 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:09:37 Uhr:

Er hat den Preis um über 1500€ gedrückt! Das Auto wurde auch probegefahren. Im Vertrag steht, gekauft, wie gesehen! Ich werde morgen nochmal mit dem Verkäufer sprechen

... ich dachte Du bist der Verkäufer???

Meinte natürlich Käufer

am 14. Juli 2016 um 19:40

In welchem Kaufvertrag werden denn die Extras komplett gelistet?

In dem Fall sehe ich auch die Anzeige als ergänzendes Dokument zum Vertrag und das ist fehlerhaft. Nicht umsonst nehmen die Professionellen immer eine Ausschlussklausel mit rein.

Am Ende würde ich ein wenig mein Bauchgefühl sprechen lassen. Wurde hier gekauft um hinterher 200€ rauszuschlagen? Wenn nein, dann würde ich den Fehler auf meine Kappe nehmen und vielleicht die Nummer auf angemessene 150€-200€ runterhandeln.

Man muss sich auch mal in die Lage eines unbedraften Privatkäufers versetzten. Am PC will er den Tempomat noch, vor Ort übersieht er aber durchaus nachzusehen, ob der auch da ist. Das ist nicht ok seitens des Verläufers und wer als Verkäufer das als Fehler einstellt, sollte anständig sein und da einen angemessene Minderung akzeptieren.

Bei deiner beschriebenen Ehre hätte der Käufer ja auch anstandshalber den ausgewiesenen Preis zahlen können und nicht so ehrlos runterhandeln.

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