Missgeschick
Hallo Leute,
Ich weis nicht, ob es hier her gehört, ich habe aber keinen besseren Platz gefunden!
Ich habe vor einigen Monaten ein Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und gestern war jemand da der das Auto gekauft hat. Ich hatte versehentlich in der Anzeige angeklickt, dass das Fahrzeug einen Tempomat besitzt, was aber nicht stimmt! Im Selbstverfassten Text steht davon aber nichts, genauso wie in Kaufvertag.
Der Käufer verlangt jetzt 200-300€ von mir, oder will das Auto wieder abgeben und das Geld zurück. Steht er damit im Recht ?
Mit freundlichen Grüßen
Malte
Beste Antwort im Thema
Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.
Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.
Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.
Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉
XF-Coupe
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Mein Vater kauft immer Ex-Werkswagen als Werksangehöiger und nach einem halben Jahr verkauft er sie dann als sehr gut gepflegte Jahreswagen mit meist unter 20.000 KM. Er hat nun schon über 30 Fahrzeuge dieser Art gehabt und verkauft (Audi und VW).
Ein Kunde war sogar so zufrieden, dass er damals aus Zufall auf Papas Inserat stieß und den Namen nach 7 Jahren wieder erkannte.
Durch Vaters ehrliche Art und die super gute Pflege hat er glatt nach dem damaligen Touran einen Passat B6 gekauft.
Zufriedene Kunden kommen wieder....aber um ein weiteres Auto zu kaufen 😉
von daher: alles richtig gemacht.
Oha, sehr interresant, vielen Dank für den Link.
Jedoch handelt es sich in dem Urteil um gewerblichen Autoverkauf, weshalb der Fall dort dank Gewährleistung anders gelagert sein könnte, zumal bei dem beschriebenen Fall das fehlen der Standheizung im Vertrag mit abgefasst war und die Klage deshalb abermals keinen Erfolg hatte.
Es bleibt einem als "getäuschter" Käufer als sicherste Maßnahme nur der rechtzeitige Rücktritt vom Kaufvertrag oder mit einer RS die Gerichtslotterie.
Am Ende hatten wir das doch alles schon.
Vermutlich würde ein privater Verkäufer der unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft das vor Gericht gewinnen.
Aber am Ende sollte sich jeder selbst fragen, ob er für sich den Maßstab eines kleinen Gauners, der grade noch so an der Grenze der Legalität operiert, anlegen möchte.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Juli 2016 um 20:48:54 Uhr:
Am Ende hatten wir das doch alles schon.
Vermutlich würde ein privater Verkäufer der unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft das vor Gericht gewinnen.Aber am Ende sollte sich jeder selbst fragen, ob er für sich den Maßstab eines kleinen Gauners, der grade noch so an der Grenze der Legalität operiert, anlegen möchte.
Man könnte es auch anders formulieren:
Am Ende sollte sich jeder fragen, ob er für ein Missgeschick, das ihm passiert ist, auch Verantwortung übernehmen möchte oder sich auf kleingeistige Art und Weise vor der Verantwortung drückt ...
Gruß
Der Chaosmanager
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War aber ja nicht nur ein Missgeschick vom Verkäufer. Der Käufer hätte ja auch darauf schauen können bzw sogar müssen. Er wollte und hat ja die Ware gekauft. Aber klar prüft man das erst nach dem Kauf.... Ist irgendwie in Mode.
Kauf ist abgeschlossen => Thema durch. Just my 2 cents
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:22:50 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Juli 2016 um 20:48:54 Uhr:
Am Ende hatten wir das doch alles schon.
Vermutlich würde ein privater Verkäufer der unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft das vor Gericht gewinnen.Aber am Ende sollte sich jeder selbst fragen, ob er für sich den Maßstab eines kleinen Gauners, der grade noch so an der Grenze der Legalität operiert, anlegen möchte.
Man könnte es auch anders formulieren:
Am Ende sollte sich jeder fragen, ob er für ein Missgeschick, das ihm passiert ist, auch Verantwortung übernehmen möchte oder sich auf kleingeistige Art und Weise vor der Verantwortung drückt ...
Ja genau.
Und natürlich, ein wenig hinsehen sollte ein Käufer auch, deshalb würde ich nun nicht den Kniefall vor ihm machen, sondern einen vernünftigen finanziellen Kompromiss schließen. Ist er dazu nicht bereit, dann soll er klagen.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:22:50 Uhr:
Man könnte es auch anders formulieren:Am Ende sollte sich jeder fragen, ob er für ein Missgeschick, das ihm passiert ist, auch Verantwortung übernehmen möchte oder sich auf kleingeistige Art und Weise vor der Verantwortung drückt ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ja, diese Formulierung gefällt mir besser.
Zitat:
@Habuda schrieb am 20. Juli 2016 um 22:30:20 Uhr:
War aber ja nicht nur ein Missgeschick vom Verkäufer. Der Käufer hätte ja auch darauf schauen können bzw sogar müssen. Er wollte und hat ja die Ware gekauft. Aber klar prüft man das erst nach dem Kauf.... Ist irgendwie in Mode.
Kann man sicherlich so sehen wenn man mag.
Man kann es sicherlich auch anders sehen:
Vielleicht gibt es altmodische Autokäufer, die nicht damit rechnen übers Ohr gehauen zu werden, die davon ausgehen schlussendlich das zu bekommen was angeboten wurde?
Ich würde mich eher zu dieser Sorte zählen. Vielleicht ist der Privatmarkt (von dort liest man ja permanent von solchen Gaunereien) daher nicht unbedingt das Terrain auf dem ich mich 2016 sicher fühle.
Scheint heute aber ja gängig zu sein, und scheinbar findet die Mehrheit das ja auch ganz OK so.
Merke: Man darf betrügen wo man will, denn wenn der Vertragspartner irgendwie hätte merken können dass man ihn betrügt ist er selbst daran schuld betrogen worden zu sein.
O tempora, o mores!
P.S.: Damit spreche ich nicht den TE an, denn der hat die Kurve ja noch bekommen.
Wie ich schon einmal erwähnte: Das ist nicht nur beim Privatmarkt so. Ich habe schon unzählige Announcen von gewerblichen Verkäufern gelesen, wo zum Teil deutlich mehr als nur ein Tempomat zu viel angeklickt bzw. als Ausstattung im Text angeführt wurde.
Daher: Man muss in der heutigen Zeit ständig damit rechnen übers Ohr gehauen zu werden. Daher prüft man ja als pot. Käufer das Auto auch intensiv und kauft nicht einfach ungesehen.
Du musst aber nicht schon wieder so übertreiben. Es geht hier um einen simplen Tempomaten. Das kann wirklich mal im Eifer des Gefechts passieren, dass man diesen versehentlich anklickt. Zu Betrug gehört Vorsatz, das kann man hier ja wirklich nicht unterstellen, denn was bringt der Tempomat beim Verkaufspreis schon mehr ein? Nicht viel und da der Käufer den Wagen nicht zurückgeben möchte, scheint er ihn wohl auch nicht zu vermissen.
Man sollte hier aber auch sehen, dass der Käufer viel am Preis heruntergehandelt hat. Eventuell hat er ja sogar schon im Inserat gemerkt, dass der Verkäufer versehentlich den Tempomat angegeben hat und hat bei der Besichtigung extra nichts gesagt, um anschließend nochmals ein paar Euros rauszuschlagen, obwohl ihm der Tempomat egal ist? Weiß man es?
Btw: Eigentlich eine gute Masche. Werde ich, sofern sich die Möglichkeit gibt, beim nächsten Autokauf auch probieren. Dann gibst du den Verkäufer bitte wieder deinen Rat wie hier, danke 🙂
Zitat:
@Habuda schrieb am 21. Juli 2016 um 09:43:09 Uhr:
Man sollte hier aber auch sehen, dass der Käufer viel am Preis heruntergehandelt hat. Eventuell hat er ja sogar schon im Inserat gemerkt, dass der Verkäufer versehentlich den Tempomat angegeben hat und hat bei der Besichtigung extra nichts gesagt, um anschließend nochmals ein paar Euros rauszuschlagen, obwohl ihm der Tempomat egal ist? Weiß man es?
Das halte ich für genauso unwahrscheinlich, wie hier einen Betrug des Verkäufers zu sehen.
Deine Sicht halte ich einfach für einseitig. Ich sehe hier ein versehentliches Anklicken, genauso wie ein Übersehen des Käufers vor Ort.
Und nein, wie viel der Käufer an Preis runtergehandelt hat, da sehe ich keinen Zusammenhang, denn das ist absolut übliches Geschäftsgebaren beim Gebrauchtwagenkauf.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 21. Juli 2016 um 10:30:13 Uhr:
Und nein, wie viel der Käufer an Preis runtergehandelt hat, da sehe ich keinen Zusammenhang, denn das ist absolut übliches Geschäftsgebaren beim Gebrauchtwagenkauf.
Ich kann diesem Spiel nichts abgewinnen.
Ich will das Auto für 10.000€ verkaufen, gebe einen Preis von 11.499€ an und lasse mich dann auf 9999€ herunterhandeln.
Die Zeit für dieses Spiel hätte ich lieber woanders investiert.
Ich kann dem Spiel auch nichts abgewinnen, trotzdem ist es gängige Praxis und hat deshalb nichts mit dem Tempomat zu tun.
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. Juli 2016 um 08:55:21 Uhr:
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 14. Juli 2016 um 21:19:08 Uhr:
Bei der Anzeige handelt es sich nur um ein Angebot,dieses ist nicht Bestandteil des KaufvertragesDer Käufer muß schon selber vor Ort prüfen ob alles seinem Wunsch entspricht
Oder noch vor Besichtigung alle für ihn wichtigen Extras noch mal abfragenIm Kaufvertrag steht doch sicherlich gekauft wie gesehen,oder ?
Cool!
Ich biete somit also einen vollausgestatteten Wagen in bester Ausstattungslinie und stärkster Motorisierung an.
Mit detaillierter Beschreibung, perfekten Hochglanzfotos und in perfekter Aufmachung.
Dem Käufer stelle ich dann aber ein basismotorisiertes Behördenmodell in Grundausstattung vor die Nase.
Natürlich muss ich nichts von den Unterschieden erwähnen, denn der Käufer hätte das alles ja selbst merken können.Ist es in etwa das, was Du ausdrücken möchtest?
Das ist wohl ein kleiner Unterschied ob ich ein Häckchen zu viel setze oder bewußt falsche Angaben mache,oder ?
Zitat:
@Zahn schrieb am 15. Juli 2016 um 13:06:28 Uhr:
Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen würde, dann kreuze ich bei mobile in der Detailsuche meine gewünschten Ausstattungen an.
Danach gehe ich davon aus, dass die in der Trefferliste erscheinenden Fahrzeuge auch meine gewünschte Ausstattung haben.
Eine fasche Farbe oder ein fehlendes Navigationssystem fallen sicher eher auf, als Tempomat, ESP oder MP3-Schnittstelle.
Nur weil mir dies nicht sofort auffällt, heißt das doch nicht, dass mir eine entsprechende Ausstattung nicht wichtig ist. Der fehlende Tempomat fällt in der Autobahnbaustelle auf, nicht auf der Probefahrt.
Ich wäre hier auch kulant.
Hallo Zahn
Ich schaue mir jeweils die Details seeeehr genau an.
Bei meinem aktuellen Wagen kamen etliche - mir völlig unbekannte! - Extras mit.
Aber 6-Zylinder, mehr wie 3-Liter Hubraum, Allrad, guten Sound, TÜV, Service, Tempomat sowie Sitzheizung hatte Er.
Mehr mußte zu dem Zeitpunkt nicht sein, da nur als "Übergangsfahrzeug" gedacht.
Nun werde ich den dann doch insgesamt etwas über Vier Jahre fahren, eben, da viel mehr an Optionen dabei war, als gedacht.
Etliche Inserate sprechen ja von der Vollmundigen "Vollausstattung" --> Wenn dann da die Anhängerkupplung fehlt, darf dann auch gemindert werden?
Oder bei Autos mit Sport-Rücksitzen wo die umklapp-Funktion fehlt?
Hankerum ist nicht zu vergessen, daß Ich auch nicht glücklich ob all der anderen Extras geworden wäre, so denn diese nicht funktionieren würden.
Dennoch wurde mir vom Verkäufer nichts zugesichert!
Gekauft wie gesehen.
Und dennoch: Ich würde, je nach Bauchgefühl, die 200.-€ Rückerstatten.
Kommt ganz auf den Tonfall des Käufers an.
Mit sonnigem Gruß Howard