Mir ist da was passiert !!
Hallo ich begrüße erstmal Forenmitglieder.
Mir ist gestern ein fettes Missgeschick passiert als ich aus dem Parkhaus mit meinen Opel Vectra C Caravan raus wollte musste ich um eine Kurve die sowas von eng war, dass ich hängen geblieben bin.
Jetzt habe ich auf der Fahrerseite in der hinteren tür eine kleine beule und ein paar kratzer.
Der größte Kratzer ist auf der Zierleiste der tür.
Meine Frage weiß jemand was da für Kosten auf mich zu kommen ??
Mfg Rolle84
Beste Antwort im Thema
Von jeder Instandsetzung abseits eines FOH muss dringend abgeraten werden.
Wird ein Fahrzeug bei einem Dritten instandgesetzt (auch fachgerecht!), entfällt die Durchrostungsgarantie seitens der Adam Opel GmbH. Das kann und wird u.U. noch Bedeutung beim Vectra C bekommen (die ersten CC Heckdeckel sind ja schon durchgerostet).
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Wie man sieht, ist sachlich nichts grob falsch, außer man unterstellt mir Lügen. Von diesem J.M.G. kenne ich es ja fast nicht anders. 😠
Tu mir bitte mal einen Gefallen. Der von Dir zitierte Passus befindet sich bei mir aus S. 37 im Serviceheft. Dieser wird jedoch rechtlich durch die allgemeinen Garantiebedingungen auf den letzten beiden Seiten des Servicehefts überlagert. Schlag bitte mal nach, ob da nicht Bedingungen für die Garantie stehen. Im MJ2003 und im MJ2008 stehen dort zumindest entsprechende Einlassungen, in denen Opel die Garantie eben an Bedingungen knöpft. Ich kann für das MJ2005 nicht sprechen, habe kein Serviceheft, aber es ist auszuschließen, dass Opel die Garantie ausgerechnet dort nicht geregelt haben soll.
Ergänzung: Der weiter oben geschilderte Fall, dass der FOH den Wagen an einen nicht zertifizierten Partner zur Instandsetzung abgibt ist übrigens auch schon entschieden worden (muss mich da revidieren). Der Halter des Fahrzeuges muss in dem Fall nicht für Durchrostungsschäden haften, da er nicht davon ausgehen konnte, dass der FOH pfuscht. Die Kosten trägt in dem Fall die Adam Opel GmbH, die sich diese jedoch von der seinerzeit ausführendenn FOH wiedergeholt hat.
So. Nachfrage bei GM Europe hat ergeben, dass die Garantiebedinungen seit 01. November 2001 unverändert sind und in allen europäischen Serviceheften an irgendeiner Stelle abgedruckt sind.
P.S.: Ich unterstelle hier mitnichten jemand zu Lügen, nur wer mich korregiert, der sollte bitte auch umfassend nachforschen. Denn meine Aussage treffe ich auch nicht ohne Fakten. Ich unterstelle lediglich, dass vereinzelt Fakten übersehen werden. Mutwilligkeit schließe ich da eigentlich aus...
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Das macht es nicht richtiger. Natürlich darf ein FOH Arbeiten auslagern. Nur muss er dafür sorgen, dass diese Betriebe ebenfalls durch GM Europe zertifiziert sind.Zitat:
Original geschrieben von Ascona 2.0
Kann ich mir nicht vorstellen, das ein FOH der keine Karosseriebetrieb ist ein Auto Instandsetzten kann. Mein FOH bringt auch die Autos zu drei verschiedenen Karosseriefachbetrieben und macht nichts selber. Im Gegenteil er schickt dich gleich hin zum Karossen Mensch, weils da schneller geht wie über 3 Ecken. MfG AndreDas habe ich doch oben schon geschrieben, das er nach Opel Richtlinien arbeiten muss, das hat den Grund das bei Ausbesserungen auch die Teile nach Opel Vorschrift Konserviert werden müssen. Außerdem hat jeder ordentliche Karosseriebetrieb ein Zertifikat, hängen meist an der Wand. Das ist nämlich nicht nur bei Opel so sondern bei fast jedem Hersteller. MfG Andre
Zitat:
Original geschrieben von Ascona 2.0
Das habe ich doch oben schon geschrieben, das er nach Opel Richtlinien arbeiten muss, das hat den Grund das bei Ausbesserungen auch die Teile nach Opel Vorschrift Konserviert werden müssen. Außerdem hat jeder ordentliche Karosseriebetrieb ein Zertifikat, hängen meist an der Wand. Das ist nämlich nicht nur bei Opel so sondern bei fast jedem Hersteller. MfG Andre
Hallo Andre,
ich glaub, wir meinen das Gleiche :-). Nur um es nochmal deutliche zu machen:
Karosseriebetrieb K arbeitet nach den Richtlinien der Adam Opel GmbH.
Fall 1: Der Kunde gibt bei einem FOH eine Instandsetzung in Auftrag. Der FOH gibt den Auftrag an K weiter. Für den Kunden besteht in dem Fall voll Werksgarantie.
Fall 2: Der Kunde geht direkt zu K und gibt die Instandsetzung in Auftrag. Trotz gleicher Arbeitsleistung besteht bei einer Durchrostung nun die Möglichkeit für Opel Garantieansprüche abzulehnen.
Bei Rostschäden wird dies wie eingangs dargestellt auch sehr einfach sein. Rostschäden sind typischerweise von außen nach innen nach Beschädigung der Oberfläche zu finden (dafür haftet der Halter --> im Rahmen der Korossionsvorsorge wird der Halter auf Schäden der Oberfläche zudem aufmerksam gemacht und er muss selbige beheben).
Die andere Variante ist ein Rostschaden von innen nach außen. Hier kommen nur Verarbeitungs- oder Konstruktionsmängel in Betracht. Letztere könnte man gutachterlich mit Sicherheit nachweisen, allein dem Endkunden fehlt dazu oft die Kraft und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Der Hersteller wird also darauf abstellen, dass die Instandsetzung nicht fachgerecht war. Dies werden die Gerichte so auch hinnehmen, außer der Kunde kann einen Konstruktionsmangel nachweisen. Die Hersteller werden also in solchen Fällen nicht leisten. Entsprechende Urteile finden sich zu Hauf (allerdings zumeist bei Klagen gegen Mercedes Benz), wobei deren Garantiebedinungen identische (!) Klauseln inkludieren.