Minimale Steinschläge in der Windschutzscheibe
Hey,
habe die Suche benutzt, finde aber nicht wirklich eine Antwort, da es überall um größere Steinschläge geht.
Habe meinen neuen Audi seit 10/2009 und bin sehr pingelig.
In den letzten Tagen/Wochen lag viel Schnee auf meinem Auto und die Scheibe war auch immer wieder dreckig.
Heute habe ich ihn dann mal wieder gewaschen und musste danach feststellen, dass ich auf der Windschutzscheibe 2 sehr, sehr, sehr kleine Steinschläge habe. Sie sind so klein, als wenn man mit einer Nadel kurz die Scheibe "angepieckst" hätte.
Aber auf der sauberen Scheibe fallen sie leider trotzdem auf.
Sie sind wohl leider auch im Sichtfeld. Recht weit rechts und auch ein Stück unter "mittig", aber schon noch im sogenannten Sichtfeld.
Meine Frage: Kann man diese minimalen und auch nicht tiefen Steinschläge irgendwie ausbessern, bzw unsichtbar machen, oder muss ich tatsächlich nun schon eine neue Scheibe einbauen lassen?
Kann ich mit meinem doch recht neuen A3 ggf. einfach zum örtlichen 🙂 fahren und ihn bitten diese minimalen Steinschläge auszubessern?
Wenn das alles nicht möglich ist: Es gibt doch so Glaspolituren, welche sich in solch kleinen "Macken" legen und sie verschließen - wäre das eine Lösung für mich, bevor ich die Scheibe austauschen muss ?
Eigentlich würde ich ja gar nichts an der Scheibe machen, da ich nicht davon ausgehe, dass ein Riß entstehen kann, oder so.
Aber da ich echt pingelig bin und mein Auto "perfekt" sein soll, kann ich nicht mit sowas leben.
Danke für hilfreiche Antworten.
Grüße,
Olli
16 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autofreak20
gleich zum örtlichen repair-mensch....der sagte mir dann......diese 20 kleinen schläge sind nicht zu entfernen.....aber das zahlt die Versicherung wenn Teilkasko......wie carglass es sagt.....also: auch bei kleineren schlägen ist laut dem repair das sichtfeld eingeschränkt und die versicherung muss den austausch übernehmen..... ;-)
Das Problem ist nur, dass die Aussage des "repair-mensch" einfach nur falsch ist.
Versichert ist ausschliesslich "Glasbruch" und nicht Oberflächenverschleiss.
Zitat:
Aussage der Generali Versicherungs AG
Es handelt sich um einen erstattungsfähigen Glasbruch, wenn ein Riss in der
Frontscheibe oder eine Beschädigungen der äußeren Scheibe bis zur Folie hin
vorliegt.Unter Glasbruch verstehen wir nicht Kratzer und andere Gebrauchsschäden
bzw. Abnutzungserscheinungen wie Kerben oder Dellen. Diese sind als reine
Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. der Oberfläche kein
Schaden im Sinne des § 12 AKB und damit nicht erstattungsfähig.
Die Aussage der Generali habe ich nur stellvertretend gepostet. Es liegen mir noch weitere 25 schriftliche Aussagen anderer Versicherungen vor, die alle den gleichen Inhalt haben.
Na da ist doch mal hier einer vom Fach ;-)