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Mini Countryman Plug-In Hybrid kein E-Kennzeichen ab 2018

MINI Countryman F60

Wenn ich die Richtlinien für 2018 richtig verstanden habe, bekommt der Mini Countryman Plug In Hybrid ab 1-1-1018 kein E-Kennzeichen mehr. Gerade am Markt, schon veraltet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ceesthoen schrieb am 15. Okt. 2017 um 16:26:18 Uhr:


Gestern Nachmittag hat mein Händler das endlich nach viele Kontakten mit Mini München aufgeklärt: nur mit 17" Light Spoke Felgen ist der CO2 Wert 49 g/km (= E-Kennzeichen möglich), mit alle andere Felgen ist dieser wert 52 g/km (= kein E-Kennzeichen möglich).

Danke für den Hinweis. Verstehe ich trotzdem nicht, da hier ein "ODER" im Gesetzestext steht. Also entweder CO2 kleiner gleich 50 gr./km ODER Reichweite größer gleich 40 km! Bei 42 km Reichweite (die der Countryman hat) sollten andere Räder auch noch funktionieren.

Das würde ja bedeuten, daß mit anderen Rädern sowohl die Reichweite unter 40 km sinkt als auch der CO2 Ausstoß auf über 50 gr./km :(.

Wäre blöd, aber grundsätzlich ist der Mini Countryman Hybrid mit den richtigen Rädern noch berechtigt das E-Kennzeichen und dessen Vorzüge zu erhalten :).

Screenshot_2017-10-17-00-18-26.jpg
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Zitat:

@ceesthoen schrieb am 15. Okt. 2017 um 16:26:18 Uhr:


Gestern Nachmittag hat mein Händler das endlich nach viele Kontakten mit Mini München aufgeklärt: nur mit 17" Light Spoke Felgen ist der CO2 Wert 49 g/km (= E-Kennzeichen möglich), mit alle andere Felgen ist dieser wert 52 g/km (= kein E-Kennzeichen möglich).

Danke für den Hinweis. Verstehe ich trotzdem nicht, da hier ein "ODER" im Gesetzestext steht. Also entweder CO2 kleiner gleich 50 gr./km ODER Reichweite größer gleich 40 km! Bei 42 km Reichweite (die der Countryman hat) sollten andere Räder auch noch funktionieren.

Das würde ja bedeuten, daß mit anderen Rädern sowohl die Reichweite unter 40 km sinkt als auch der CO2 Ausstoß auf über 50 gr./km :(.

Wäre blöd, aber grundsätzlich ist der Mini Countryman Hybrid mit den richtigen Rädern noch berechtigt das E-Kennzeichen und dessen Vorzüge zu erhalten :).

Screenshot_2017-10-17-00-18-26.jpg

Ein X5 40e bekommt auch ein E- Kennzeichen obwohl mind. 77g vorhanden sind weil "ODER" über 40km Reichweite!
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1.
eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2.
dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Zitat:

@ceesthoen schrieb am 17. Okt. 2017 um 07:44:56 Uhr:


Quelle:

https://www.kfz-ummelden.de/kfz-kennzeichen/e-kennzeichen/

Da scheint deine Quelle das Gesetz nicht korrekt zu zitieren und zu interpretieren:(!

Neben den bereits gelisteten Gesetzestexten hier nochmal eine Erklärung einer Zulassungsstelle:

http://www.kreis-tir.de/.../?...

Screenshot_2017-10-17-21-55-58.jpg

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es seit Kurzum keine Förderung mehr auf der Countryman SE Hybrid:
https://www.mini-f56-forum.de/.../?pageNo=2
Was würde das für E-Kennzeichen bedeuten?

Er bekommt trotzdem das E- Kennzeichen aufgrund der E- Reichweitenangabe! Und die Förderung gibt es trotzdem noch von MINI selbst!

Soweit ich das verstanden habe, sind die Voraussetzungen für ein E Kennzeichen und die BAFA Förderung unterschiedlich. Die BAFA schreibt für die 1.500 EUR Förderung nur die 50g CO2 Grenze vor (da ist der Mini darüber). Das E Kennzeichen verlangt entweder die maximalen 50g CO2 oder eine Reichweite von mindestens 40km (letzters schafft er gerade).

BAFA schreibt die 50g als Grenze vor UND einen Basispreis von unter netto EUR 60.000,- nicht zu vergessen! Aber da ist der MINI ja noch drunter...

Habe einen Countryman Cooper SE bestellt, der im September geliefert und mit E-Kennzeichen zugelassen wird. Das habe ich von BMW schriftlich. Im Blog von 163 Grad sind die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen gut erklärt.

E-Kennzeichen war kein Problem für unseren SE. EZ 12.2018!

Komisch, denn nach WLTP erfüllt de SE keine Voraussetzung für E-Kennzeichen

Wie immer steht und fällt es mit dem Personal auf der Zulassungsstelle! Wenn die ihre Anweisungen richtig umsetzen würden (sprich im EWG/COC die entsprechende richtige KM-Reichweite nachschauen würden) bekäme kein SE mehr ein E- Kennzeichen so wie von BMW/MINI bestätigt!
Aber viele schauen nur kurz rein... "ah, Hybrid"... und schwupps E- Kennzeichen!
Beim 225xe ist es ähnlich: der darf eigentlich nur noch als Basismodell ohne Lines oder andere Räder/NLE ein E- Kennzeichen bekommen...auf unserer Zulassungsstelle haben 2 identische Fahrzeuge einmal eines bekommen und beim anderen wurde es abgelehnt!

Dann bin ich mal gespannt wie da mit unserem laufen wird, Ende Januar.

Bei BMW gibt es aus aktueller Produktion "Verbesserung": alle 225xe auch mit Lines bekommen E- Kennzeichen, sofern keine NLE- Bereifung und ausgenommen 17Z. "479" und die 18Z.!

Habe aus Produktion 1/2019 den Countryman SE - mit E Kennzeichen

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