mindestbodenfreiheit
an meinem fahrzeug wurde bemängelt das ich keine ausreichende bodenfreiheit hätte.
ich hab eine anzeige wegen verstoß gegen §19(2) und §30. mein auto sei eine verkehrsgefährdung weil ich eine geringere bodenfreiheit als 7 cm habe. die betriebserlaubnis sei erloschen.
fakt ist:
ich habe einen zusätzlichen spoiler am auto, dieser ist eingetragen, hatte bei der eintragung 6cm zum boden.
bei der eintragung des fahrwerks war der spoiler schon dran.
der spoiler wurde mir paar monate später eingetragen, das wollte ich halt mal zur sicherheit haben.
alle mindestmaße (radmitte/bördelkannte werden eingehalten)
abstand am weichplastikspoiler zum boden sind ca 6cm.
ich habe mich ausgiebig mit der thematik beschäftigt und bin immer noch der meinung das meine betriebserlaubnis nicht erloschen ist. das bußgeld von 50 euro und 3 punkte möchte ich nicht bezahlen.
kann mir einer weiterhelfen? einspruch habe ich eingelegt mit folgendem begründungen:
- das fahrzeug war beladen
- die fläche war nicht 100% eben
- die weiterfahrt wurde mir nicht untersagt
- es wurden nichtmal die fahrzeugpapiere vor ort kontrolliert
- es gibt keinen paragraphen der eine mindestbodenfreiheit regelt
- ein konkreter fall einer verkehrsgefährdung liegt nicht vor
- ich habe die bestätigung vom tüv das alles ok ist
- der tüv hat mir den spoiler eingetragen
- ich war schon bei der hu mit dem spoiler (ohne mängel)
- das fahrwerk ist auch schon mit dem verbauten spoiler eingetragen worden
- ich habe das gerichtsurteil vom olg köln zum erlischen der be
- die eingetragene maße stimmen genau überein mit den einstellungen des fahrwerks
- 19(2)StVZO wird ja schon widersprochen weil der spoiler eingetragen wurde
der einspruch wird angeblich abgewiesen, weil mein auto einen so geringen federweg hat das es bei beladung nicht um 3cm tiefer werden kann... dies hat mir die sachbearnbbeiterin so erklärt. der polizist wird natürlich aussagen das der boden eben war...
ein weitere grund ist mir noch später eingefallen und zwar war das fahrzeug nicht komplett ausgefedert, durch das vorherige aprupte abbremsen ist das fahrzeug eingefedert und dadurch tiefer. dies ist bei solche zähen druckstufen wie sportfahrwerken durchaus üblich.
wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte oder fakten, gerichtsurteile oder ähnliches zu dieser sach hätte.
PS: falls ein anwalt unter euch sein sollte, es muss keine rechtsberatung sein, es reicht ja auch wenn ihr mir erklärt was ihr machen würdet wenn euch sowas passieren würde...
Urteil des OLG Hamm vom 06.08.1999
Urteil des BGH 3. Zivilsenat vom 16. Mai 1991
Urteil Oberlandesgericht Köln vom 28.03.1995
sind mir bisher bekannt... und finde ich für mich auch hilfreich...
71 Antworten
@zpeedy: ich hab die ganze Diskussion mitbekommen. Ich kenn das Problem mit "nicht ausreichender Bodenfeiheit". Mein letzter Vento hatte ganze 3 cm. Solange alles abgenommen und vor allem eingetragen ist, machen die meisten rennleitungen kein problem. Es gibt aber leider immer einige, die es besser wissen. Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Auch wenn das Geld kostet. Ich habe solange Einspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, bis alles vor Gericht ging. Ende: Ich hatte gewonnnen und das nette Landratsamt durfte auch noch die Komplettrechnung meines Anwalts und meine sonstigen Auslagen bezahlen. Seitdem hatten sie mich in Ruhe gelassen.
Leider ist die gängige Praxis in Behörden so, das der "normale Bürger" wohl keine Ahnung von Technik/Auto hat. Dies siehst du ja schon in deinem letzten Schreiben vom Landratsamt. Darum mein tip: Versuchs übern Anwalt. Dann wird das Verfahren oftmals eingestellt. (Nimm aber nen Anwalt, der sich mit Verkehr/ STVZO auskennt - den Rest kannst du vergessen)
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen...
dummfi...
@zspeedy: da scheinen die grünen im süden ja besonders scharfe hunde zu sein..... ging mir letzten sommer in fn mit meinem 2er genau so.
der bulle hat schon den glanz in die augen bekommen als ich ums eck gefahren kam, ruck zuck war auch schon der meterstab am licht und der wurstfinger im radkasten.....
dann wollte er auch gleich loslegen von wegen be erloschen usw. (angeheizt durch gespräche mit meinem bruder- jura student...)...hab ich dann zum sherrif gesagt, daß ich von ihm hier vor ort die genauen bestimmungen schriftlich sehen will, weil ja jeder was anderes sagt. er hat zum beispiel gemeint es muß ein finger zwischen reifen und radkasten passen....was für ein finger denn? seine wurstfinger oder kinderfinger...also alles wischiwaschi.
und als er den wortlaut dann so genau doch auch nicht wußte hat er mich grimmig ziehen lassen.
....also immer schön sachlich dagegen halten
gruß pro
genauso habe ich es eigentlich auch gemacht.
aber bei mir kam dann so ein wisch auf dem dienstanweisung oder so stand... von wegen verstärkt tiefergelegte autos kontrollieren und vorallem auf verkehrssicherheit achten und dan kam noch ein auszug vom tüv merkblatt 751 das auf die bodenfreiheit eingeht, ihr wisst schon die 7, 8 cm... der polizist sei erst letztens auf nem lehrgang gewesen... (nachdem er wohl von mir zwei mängelscheine zurückziehen musste, weil falsch. deswegen ist er glaub auch so sauer...)
@volksvergnugen kann mir denn dein bruder bissl weiterhelfen? (:
ot: du warst nicht zufällig in fn aufm treffen? da war ich auch 😉
Zitat:
Es gibt aber leider immer einige, die es besser wissen. Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Auch wenn das Geld kostet. Ich habe solange Einspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, bis alles vor Gericht ging. Ende: Ich hatte gewonnnen und das nette Landratsamt durfte auch noch die Komplettrechnung meines Anwalts und meine sonstigen Auslagen bezahlen. Seitdem hatten sie mich in Ruhe gelassen.
cool Vento kannst du mir sagen wie du das gemacht / erreicht hast?
Hi,
PN ist bereits unterwegs. War die ganze Zeit leider beruflich unterwegs.
Zu einem noch: In Deutschalnd muß man leider beweisen, das man Recht hat. Leider.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
@zpeedy: Du hast doch alles eingetragen dann können die Polizisten doch gar nichts machen. Der TÜV hat die "gesetzesmässigkeit" der Teile doch überprüft und kinen Fehler gefunden. Und die Rennleitung ist doch nur dafür da um zu überprüfen ob dein Zeug eingetragen ist. Wenn dann was nicht stimmt verweis doch auf den TÜV Prüfer.
Andererseits peil ich aber nicht waum in dem schreiben vom LRA drin steht dass der TÜV Prüfer das erst 4 Tage danach (nach der Fahrzeugkontrolle?) überprüft hat und zu dem Ergebnis kam dass des nicht gesetzeskonform ist...
Bin aus FN und würd dir empfehlen entweder zum TÜV zu gehenwegs §17 Vorführung, oder auch Anwalt zu holen. Wenn du zum TÜV gehst geh z.B. zu dem in MArkdorf wenn du des kennst. Is nich weit weg und nicht soo super genau. Ansonsten nach Lindau, die ziehen sich soweit mir bekannt ist ne Augenbinde um bevor die anfangen zu überprüfen... Als Anwalt könnte ich dir einen echten Spezialisten empfehlen, is aber aus FN. Der würde dich da bestimmt locker durchkriegen... Bin eigentlich immer dafür dass alles richtig am Auto verbaut und so ist, und das Kontrollen sein müssen is auch klar. Aber dass die wegen so nem Sch*** so abgehen is echt ne Sauerei. Naja in FN komm ich mit denen eigentlcih ganz gut aus...
Hoff ich konnt dir auch ein bissschen helfen...
wäre klasse wenn du mir mal die adresse geben könntest. fn ist nicht wirklich weit weg...
das mit tüv ist eben so ne sache, eingetragen ist alles, aber er tüv prüfer hat eben angegeben das er nichts einträgt wenn es zu tief ist, laut aussage eben nichts bei 4,5cm. der passus "auf bodenfreiheit achten, gegebenenfalls fahrwerk einstellungen ändern" hat er eingetragen, das heißt er ist fein raus und ich der arsch. es gibt eben tüv prüfer ohne rückrad...
wie gesagt ich habe ein gewindefahrwerk es wird jetzt behauptet dass ich das verstellt hätte.
Schreib dir gleich ne PN was den Anwalt betrifft. Der hat hier nen echt guten Ruf was Verkehrsdelikte aller Art betrifft. Er persönlich ist sogar selber in ner Renngemeinschaft drin... 😁
Mich würde trotzdem mal interessieren gegen welches Gesetz, Paragraphen du genau verstoßen hast.
stvzo 19(2) mein auto seie eine verkehrsgefährdung.
laut polizist ne verkehrsgefährdung weil ich langsam fahren müsste an bodenschwellen und einfahrten und als zweites eine gefährdung weil der spoiler an bodenschwellen oder unebenen straßen oder auch einfach so abreißen könnte und somit andere gefährden.
des sollte der rennleitung doch gerade recht sein dass du an einfahrten oder an Bodenwellen langsamer fährst. Würde auch ohne Tieferlegung nich einfach so in ne Einfahrt reinpreschen, also was soll der Witz?
Außderm bist du doch, der logik nach, nur eine Verkehrsbehinderung wenn du zu langsam fährst und nich ne gefährdung, oder???
das hab ich den heeren in grün auch versucht zu erklären.
aber der zuständige polizist hat mich aufm kiecker und würd alles tun damit ich ärger bekomm.
PS: ich habe mit keinem anderen ärger oder sonstwas... ich provozier es auch nicht...
Noch mal zu den 50 cm. ihr sagr es gäbe eine ausnahme reglung. Die ist aber in der StzVo leider nicht hinterlegt. Es steht halt nur drin das die reglung ab 1988 in kraft tritt. Das ist aber für mich kein eindeutiger beweis das die autos die davor gebaut sind diese höhe nicht einhalten müssen. ich war beim TÜV und er sagt NEIN !!!!!!
greetings appo84loky
nimm halt die stvzo von vor 1988. das ist keine ausnahme, sondern vor 1988 gabs den passus garnicht.
mein anderes auto bj 1984 hab ich ohne probleme unter die 50cm gebracht.
ausnahmegenehmigungen muss man beantragen, hast aber so gut wie keine chance. gibt aber schon noch ein paar autos, die drunter bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von zpeedy
ausnahmegenehmigungen muss man beantragen, hast aber so gut wie keine chance. gibt aber schon noch ein paar autos, die drunter bleiben.
ich bezweifle, dass otto normal verbraucher die kriegt, wohl eher die hersteller, ala porsche, lamborhini und co.