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mindestbodenfreiheit

Themenstarteram 27. November 2003 um 13:17

an meinem fahrzeug wurde bemängelt das ich keine ausreichende bodenfreiheit hätte.

ich hab eine anzeige wegen verstoß gegen §19(2) und §30. mein auto sei eine verkehrsgefährdung weil ich eine geringere bodenfreiheit als 7 cm habe. die betriebserlaubnis sei erloschen.

fakt ist:

ich habe einen zusätzlichen spoiler am auto, dieser ist eingetragen, hatte bei der eintragung 6cm zum boden.

bei der eintragung des fahrwerks war der spoiler schon dran.

der spoiler wurde mir paar monate später eingetragen, das wollte ich halt mal zur sicherheit haben.

alle mindestmaße (radmitte/bördelkannte werden eingehalten)

abstand am weichplastikspoiler zum boden sind ca 6cm.

ich habe mich ausgiebig mit der thematik beschäftigt und bin immer noch der meinung das meine betriebserlaubnis nicht erloschen ist. das bußgeld von 50 euro und 3 punkte möchte ich nicht bezahlen.

kann mir einer weiterhelfen? einspruch habe ich eingelegt mit folgendem begründungen:

- das fahrzeug war beladen

- die fläche war nicht 100% eben

- die weiterfahrt wurde mir nicht untersagt

- es wurden nichtmal die fahrzeugpapiere vor ort kontrolliert

- es gibt keinen paragraphen der eine mindestbodenfreiheit regelt

- ein konkreter fall einer verkehrsgefährdung liegt nicht vor

- ich habe die bestätigung vom tüv das alles ok ist

- der tüv hat mir den spoiler eingetragen

- ich war schon bei der hu mit dem spoiler (ohne mängel)

- das fahrwerk ist auch schon mit dem verbauten spoiler eingetragen worden

- ich habe das gerichtsurteil vom olg köln zum erlischen der be

- die eingetragene maße stimmen genau überein mit den einstellungen des fahrwerks

- 19(2)StVZO wird ja schon widersprochen weil der spoiler eingetragen wurde

der einspruch wird angeblich abgewiesen, weil mein auto einen so geringen federweg hat das es bei beladung nicht um 3cm tiefer werden kann... dies hat mir die sachbearnbbeiterin so erklärt. der polizist wird natürlich aussagen das der boden eben war...

ein weitere grund ist mir noch später eingefallen und zwar war das fahrzeug nicht komplett ausgefedert, durch das vorherige aprupte abbremsen ist das fahrzeug eingefedert und dadurch tiefer. dies ist bei solche zähen druckstufen wie sportfahrwerken durchaus üblich.

wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte oder fakten, gerichtsurteile oder ähnliches zu dieser sach hätte.

PS: falls ein anwalt unter euch sein sollte, es muss keine rechtsberatung sein, es reicht ja auch wenn ihr mir erklärt was ihr machen würdet wenn euch sowas passieren würde...

Urteil des OLG Hamm vom 06.08.1999

Urteil des BGH 3. Zivilsenat vom 16. Mai 1991

Urteil Oberlandesgericht Köln vom 28.03.1995

sind mir bisher bekannt... und finde ich für mich auch hilfreich...

71 Antworten

soweit ich weiß gibt es keine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit. ne empfohlene ja, aber keine vorgeschrieben. mein spoiler hat an guten zeiten knappe 4 cm zum boden und normal nun auch so um die 6-7 und hatte nie streß mit.

es gab hier schonmal ne größere diskussion deswegen, kannst ja mal danach suchen.

Das einzige, wo se dich mit festnageln können ist die Scheinwerferunterkante, die muß einen Mindestabstand von 50 cm zum Boden haben.

Servus, hört sich ja ganz interessant an, aber pass ma auf. Es gibt beim TÜV ne Richtlinie ! über Bodenfreiheit von 11cm ggü. fesstehenden Teilen und 8cm ggü flexiblen nachgiebigen Teilen. Das ist eine Richtlinie, aber keine verbindliche. Es muss aber ausgeschlossen sein, dass sich daraus eine Verkehrsgefährdung oder ein Fahrbahnkontakt von Sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Aufhängung ergibt. Deine BE kann dadurch gar nicht erlöschen, weil du das Auto ja gemäß §19(2)/(3) vorgefahren hast und der Sachverständige das alles ja eingetragen hat. DER muss diese Abweichung von der Richtlinie verantworten, weil er ja eigenmächtig davon abgewichen ist. Im übrigen muss das Fahrzeug bevor ein Prozess gemacht wird, einem Sachverständigen über §17 vorgefahren werden und ein Gutachten erstellt werden. das kann die Polizei nicht selber machen, so Pi mal Daumen. Also wenns dich drankriegen, dann mach den Prüfer verantwortlich, der die Sache eingetragen hat. mfg Nemse

am 27. November 2003 um 16:42

@ ex vento

 

es heißt nicht scheinwerferunterkante

sondern lichtaustrittskante 50 cm ...

 

da machen sich es die tüv menschen immer leicht mit ihrer scheinwerferunterkante ....

hab mich letztens erst mit nem gutachter darüber unterhalten

 

 

gruß andy

hallo

also ich habe mal in berlin gesehen wie sie einen 3er golf angehalten hate auch deswegen weil er wohl zu tief war war genau vor autotip naja haben alles nachgeschaut aber dann dürfte er wohl weiterfahren ein pasnt hat gefragt wieso er denn angehalten würde und der bulle meinte zu wenig bodenfrieheit muss aber dazu sagen der golf hatte 14 zöller drauf und hat wirklich schon fast auf dem boden geschliffen

mfg

Zitat:

Original geschrieben von geiles Cabrio

@ ex vento

 

es heißt nicht scheinwerferunterkante

sondern lichtaustrittskante 50 cm ...

 

da machen sich es die tüv menschen immer leicht mit ihrer scheinwerferunterkante ....

hab mich letztens erst mit nem gutachter darüber unterhalten

 

 

gruß andy

Wieder was gelernt.

Aber über sowas brauch ich mir glaube ich keine gedanken machen bei nem Passat mit Schlechtwegefahrwerk:D

Aber die Regel mit Lichtaustrittskante gilt erst bei Fzg. ab Bj. 88 oder sowas, oder?

ja, deswegen fällt mein gtd da nich rein... wäre auch schlecht bei 44cm :D

und wo bitte definiert man bei nem g2 die lichtaustrittskante? am anfang des scheinwerfers

und wie sieht es bei neueren fahrzeugen aus????

zum beispiel: hat der carerra gt auch die 50cm????? kanns mir schlecht vorstellen, der hat ne höhe von insgesamt 1,12m.

weiss da einer mehr drüber???

würd mich mal tierisch interessieren..

gruss

edit

hab mal ein testbericht vom carerra gt gelesen, darin stand bei zu hoher V auf unebener strasse kann es sein das er leicht aufsitzt!!!!! und dieses auto hat BE!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Leinad78

und wo bitte definiert man bei nem g2 die lichtaustrittskante? am anfang des scheinwerfers

stell dich mal auf ebenen boden, mach die scheinwerfer an und halt en zollstock vom boden gerade dran. dann wirste sehn, dass die lichtaustrittskante ein tick höher liegt als die scheinwerferunterkante.

is beim gt auch so. hab trotzdem nur 48 cm. :D

Moin,

weil hier auf den genauen Wortlaut wert gelegt wird folgendes:

Zitat:"...Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen..." (§ 50 Abs. 3 StVZO)

und im § 72 StVZO ist die Ausnahme geregelt zum § 50 Abs. 3 Satz 2 --> Anbauhöhe gilt für Fz. die erstmals am 1.1.88 in den Verkehr gekommen sind.

mfg

al.k

Servus!

@al.k: Richtig!

@all:

Zum Thema "Lichtaustrittskante" bzw. "Scheinwerferunterkante":

Laut § 50 STVZO Abs.3 Satz 2 alles Blödsinn:

"Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen."

(Steht da WÖRTLICH so drin) Alles andere ist Halbwissen und nicht richtig.

Es zählt also die Spiegelunterkante der Abblendscheinwerfer...

(ja, ich bin beim TÜV... ;-)))

Ach ja: Die Grünen haben zu 98% null Ahnung von der Materie (deshalb liegt bei mir die STVZO im Auto..)

Zitat:

Original geschrieben von total.desaster

Ach ja: Die Grünen haben zu 98% null Ahnung von der Materie (deshalb liegt bei mir die STVZO im Auto..)

Kann man die StVO irgendwo in gedruckter Form beziehen, oder muss ich mir die PDF runterladen und ausdrucken?

Ach...

Vergesst doch die ganzen regeln? Was bringt das? Nix.

Jeder Beamte hat seine eigene Regeln. der eine TÜV trägt Dir was ein, der nächste Bulle legt Dir die Karre lahm. Der sagt so, der andere sagt so.

Das was der macht interessiert den anderen nicht.

Mein TÜV Mann sagt z.B. mindestabstand Scheinwerfer Lichtaustrittsunterkannte 50cm, "+/- 5cm"

Ich glaub das sagt so kein anderer... Der trägt es ein, der nächste feilt sich wieder daran auf...

So ist das leider...

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