Mindestalter für Fahrzeugzulassung

Hallo Motor-Talker!

Gibt es ein Mindestalter, ab wann ich ein Fahrzeug (im konkreten Fall ein Italjet Formula 125) auf meinen zwei Monate alten Sohn zulassen kann?

Sollte es kein Mindestalter geben (wovon ich ausgehe); wie kann sich mein Sohn ausweisen? Auf der Geburtsurkunde steht ja keine Meldeanschrift und einen Kinderausweis bekommt er noch nicht!

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe du hast dich schon um alles andere gekümmert ( Sparkonto, Kindergarten, Lebensversicherung......) Die Schadenfreiheitsklasse von meinem Sohn wäre das letzte woran ich denken würde, erst recht wenn er noch in die Hose scheißt.

49 weitere Antworten
49 Antworten

Ich hoffe du hast dich schon um alles andere gekümmert ( Sparkonto, Kindergarten, Lebensversicherung......) Die Schadenfreiheitsklasse von meinem Sohn wäre das letzte woran ich denken würde, erst recht wenn er noch in die Hose scheißt.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Der Rabatt hat mit dem FS nicht's zu tun.
Opel hat von mir eine Kopie v. Parkausweis f. Behinerte gefordert, damit wurde der Rabatt gewährt.
Stell dir mal vor.
Der Sohn benötigt einen absenkbaren Caddy um mit dem Rolli in's Auto zu kommen. (Arzt, Therapie ................)
Dieses "Behindertenfahrzeug" wird dann auf den Sohn zugelassen. Egal ob er einen FS besitzt oder nicht.

Was hat das alles mit der SF Einstufung zu tun, du Spaßvogel? Les dir mal deine Vers. Bedingungen durch. Hier geht es um " Normalos " und

Versicherungen

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Und das der VN auch gleich SFR-Berechtigter ist

Hast du mal die Bedingungen genau gelesen oder nur auf das Vertretergewäsch gehört? Ich bin denn mal raus hier, wird mir zu blöde.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Aber in Siggis Posting klingt es, als ob er mehr wüsste als andere 😉
Nein ich weiß nicht mehr. 😁
Und war mir auch nicht zu 99% sicher, was immer Du auch zwischen den Zeilen gelesen hast. 😕
Was ich weiß, das es bei Kindern mit Behinderung so gehandhabt wird, und daher als Beispiel herangezogen.

Und meine Antwort bezog sich darauf, daß die Zulassungstellen dahingehend Bescheid wissen müßten, was bei einer "Kinder-Zulassung" benötigt wird.

Ich habe nichts zwischen den Zeilen gelesen, sondern nur das was da steht.

Und auch diese Rabatt-Erberei und Vorqualifizierung durch einen Moped-Führerschein hat mit dem geschilderten Fall relativ wenig zu tun.

Rabatte bekommt man nur, wenn jemand anderes mehr oder weniger darauf verzichtet oder das Fahrzeug als Zweitwagen laufen lässt. Und einen Moped-Führerschein bekommt man ja auch noch nicht im zarten Alter von drei Monaten.

Und wer weiß, ob er in 18 Jahren überhaupt noch in der Lage ist, ein Auto zu fahren. Vielleicht haben wir dann schon den großen Verkehrskollaps oder die Kosten sind so hoch, dass man es sich gar nicht mehr leisten kann 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Sehr viele Versicherungen sagen bei 04-10 geht es nur alle 2 Jahre eine Stufe runter, meldet mal von 03-11 an, geht es jedes Jahr abwärts...

Nenn mir eine, die bei mindestens sechs Monaten nicht weiter zählt!

@mustafa
Du kannst Dich drauf verlassen, dass mein Sohn bestmöglich abgesichert ist (Kinderinvaliditätsversicherung, Sparplan, Anmeldung für einen Kindergartenplatz und ein kleines Depot vom Opa)!

@R129 Fan
Falls Du es doch noch liest.... Ich bin selber Versicherungsmakler und habe einige Kunden, die diese Konstellation bereits durchziehen (zugegeben nicht so früh).... Das Vertretergewäsch ist also von mir selber und ich hab die Bedingungen von meiner KFZ-Versicherung sehr genau gelesen und die anderer Gesellschaften auch und es war nirgends ein Wort davon, dass Du als VN einen Führerschein brauchst....

@kerberus

Zitat:

Rabatte bekommt man nur, wenn jemand anderes mehr oder weniger darauf verzichtet oder das Fahrzeug als Zweitwagen laufen lässt.

....oder wenn man selber neu anfängt 🙂! Was meinst Du, was die machen, die keinen SFR übernehmen können und niemanden haben, über den sie einen Zweitwagen versichern können? Richtig, sie fangen, wie mein Sohn mit SF0 an und arbeiten sich langsam hoch!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



dass Du als VN einen Führerschein brauchst....

Habe ich nie behauptet. VN und Halter kann jeder sein. Nur bei meiner Versicherung mußt du halt Fahrpraxis für die SF-Klasse nachweisen.Gut wenn es bei dir anders ist. Ihr habt nicht zufällig gute Konditionen für H-Kennzeichen ( so in drei Jahren relevant bei mir)? 😁 Und nu bin ich aber endgültig wech hier.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nur bei meiner Versicherung mußt du halt Fahrpraxis für die SF-Klasse nachweisen.

Ernsthaft? Ich kenn jetzt keine Gesellschaft, wo Du das nachweisen musst (ausser bei Sondereinstufungen und den bereits erwähnten Übertragungen)! Aber gut, macht jede Gesellschaft natürlich anders und man lernt ja bekanntlich nicht aus!

Zitat:

Ihr habt nicht zufällig gute Konditionen für H-Kennzeichen ( so in drei Jahren relevant bei mir)?

Haben wir natürlich 😎.... Allerdings ein Tipp am Rande: Die Versicherung von Young- und Oldtimern ist meist unabhängig vom H-Kennzeichen. Du bekommst diese speziellen Tarife bei Autos ab einem Alter von 20 Jahren, bei ausgewählten Modellen (Dein R129 ist in jedem Fall dabei) auch schon früher! Frag einfach mal bei OCC nach (ist im Übrigen nicht mein Arbeitgeber 😰!

Um vielleicht nochmal auf die Ausgangsfrage "Mindesalter für Fahrzeugzulassung" zurück zu kommen:

Bei der Fahrzeugzulassung ist doch in der Regel ein Personalausweis oder ein anderes Dokument erforderlich, richtig?

Desweiteren gehe ich mal davon aus, dass eine Geschäftsfähigkeit des Zulassenden notwendig ist. Der Betreffende muss ja selbst das Fahrzeug anmelden, ansonsten ist eine Vollmacht nötig. Wie sollen diese Kriterien von einem Säugling erfüllt werden?

Ich vermute mal, dass sich schon allein aus diesen Punkten ein Mindestalter ergibt.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich vermute mal, dass sich schon allein aus diesen Punkten ein Mindestalter ergibt.

Nein, eben nicht. Der gesetzliche Vertreter meldet die Kiste auf den Namen des Kindes an.Wie schon erwähnt dient das hauptsächlich dazu um Steuern zu sparen.Dazu muß allerdings eine erhebliche Behinderung des Kindes vorliegen.Auf so eine Ersparnis kann ich persönlich dankend verzichten,ich beneide keinen darum der das bekommt.

Ich kann nur sagen das das früher kein Problem war, wie es heute ausschaut kann ich aber nicht sagen.

Das Motorrad meiner Mutter war auch einige Jahre vor meinem Führerscheinerwerb auf mich zugelassen. Mit 18 hab ich die Prozente dann für meine Autoversicherung übernehmen können und bin mit 100% statt mit 200 irgendwas gestartet.

Wie wäre es, wenn man einfach mit dem zuständigen Versicherungsberater Kontakt aufnimmt?

@mustafa
"Du kannst Dich drauf verlassen, dass mein Sohn bestmöglich abgesichert ist (Kinderinvaliditätsversicherung, Sparplan, Anmeldung für einen Kindergartenplatz und ein kleines Depot vom Opa)!"

Wenn es stimmen sollte dann Hut ab, ich meine dein Sohn ist erst zwei Monate auf der Welt, und du hast dich schon um die wichtigsten Punkte gekümmert. In den ersten 2 Monaten bin ich nicht direkt zu Bank gelaufen, und ein Sparplan erstellt, so was ergibt sich eigentlich erst im Laufe der Zeit. Kindergarten ist in der Regel für Kinder ab ca. 2 bis 3 Jahren, aber da du es anscheinend so eilig hast würde ich den kleinen bei einer Kindertagesstätte anmelden ( bereits ab 3 Monaten ). Kindergarten und Kindertagesstätte sind völlig unterschiedlich.
So ganz glauben möchte ich dir eigentlich nicht, aber das spielt ja keine Rolle. Wie gesagt wenn es stimmt dann großen Respekt wenn nicht dann bescheißt du dich nur selbst.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Wie wäre es, wenn man einfach mit dem zuständigen Versicherungsberater Kontakt aufnimmt?

Was hat der mit der Zulassung zu tun? Bei der Frage "Mindestalter für Fahrzeugzulassung" (und nur um die geht es hier erstmal) wäre die Zulassungsstelle sicher die bessere Wahl.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Wie wäre es, wenn man einfach mit dem zuständigen Versicherungsberater Kontakt aufnimmt?
Was hat der mit der Zulassung zu tun? Bei der Frage "Mindestalter für Fahrzeugzulassung" (und nur um die geht es hier erstmal) wäre die Zulassungsstelle sicher die bessere Wahl.

Wer versichert denn das Auto?

Wer setzt die Prozente fest(darum geht es doch hier)?

Hier wurde 3 Seiten gemutmaßt und wie zu erwarten auch von beiden Seiten mit Argumenten geworfen!
Telefon in die Hand und Anrufen!!! Ob Versicherung oder Zulassungsstelle!
Die können dann eine 100%ige Aussage machen...fertig.

Wie wäre es, wenn nun alle selbst Vater werden und sich darum kümmern......inzwischen aber den Thread hier schließen, bitte.......ist ja nicht mehr auszuhalten! 😠

Deine Antwort
Ähnliche Themen