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Mindestalter für Fahrzeugzulassung

Themenstarteram 16. August 2011 um 12:39

Hallo Motor-Talker!

Gibt es ein Mindestalter, ab wann ich ein Fahrzeug (im konkreten Fall ein Italjet Formula 125) auf meinen zwei Monate alten Sohn zulassen kann?

Sollte es kein Mindestalter geben (wovon ich ausgehe); wie kann sich mein Sohn ausweisen? Auf der Geburtsurkunde steht ja keine Meldeanschrift und einen Kinderausweis bekommt er noch nicht!

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2011 um 23:33

Ich hoffe du hast dich schon um alles andere gekümmert ( Sparkonto, Kindergarten, Lebensversicherung......) Die Schadenfreiheitsklasse von meinem Sohn wäre das letzte woran ich denken würde, erst recht wenn er noch in die Hose scheißt.

 

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Um bei behinderten Kindern eine Steuerbefreiung/ermäßigung zu bekommen muß das Fahrzeug auch auch auf dieses zugelassen sein, sprich der Halter.

 

Von daher müssen doch die Zulassungsstellen dieses Prozedere kennen.

Da du der gesetzliche Vertreter bist genügt die Geburtsurkunde. Dein Sohn ist eh automatisch bei dir gemeldet.Falls behindert, die nötigen Unterlagen nicht vergessen mitzunehmen.

Mich würde mal interessieren, welchen Grund es für so ein Vorhaben gibt und wo die Anschlußposter was von Behinderung im Ausgangsposting lesen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Mich würde mal interessieren, welchen Grund es für so ein Vorhaben gibt und wo die Anschlußposter was von Behinderung im Ausgangsposting lesen.

Weil in der Regel zu 99,9 % der Fahrzeuge auf behinderte Kinder zugelassen werden aus: 1. steuerlichen und 2. versicherungstechnischen Gründen.Ist nun mal so, deswegen liegt die Vermutung nahe.

Du hast es gemutmaßt, soweit als Erklärung passend. Aber in Siggis Posting klingt es, als ob er mehr wüsste als andere ;)

Themenstarteram 16. August 2011 um 14:06

Mein Sohn ist glücklicherweise nicht behindert, wobei es in der Tat so sein dürfte, dass das zu 99% der Grund für so eine Konstellation ist.....

Bei mir ist der Hintergrund sehr viel profaner: ich möchte schlicht, dass sich der kleine Mann so früh wie möglich seinen eigenen SFR "erfährt" und wenn er mit 18 sein erstes Auto bekommt auch gleich mit SF18 startet ;)!

Dann werd ich mal versuchen, den Roller auf ihn angemeldet zu bekommen.....

18 Jahre in die Zukunft schauen zu wollen, ist schon verdammt lang:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Mein Sohn ist glücklicherweise nicht behindert

@Siggi/R129Fan:

Tja, auch bei 99% Sicherheit kann man irren ;-)

:D

 

Danke für die Erläuterungen. Es ist allerdings die Frage, ob Deine Taktik aufgeht. Wenn die Versicherung nicht ganz doof ist, wird sie sich fragen, wie man mit 18 bereits 18 Jahre Fahrpraxis erworben haben kann.

Im Zweifel fordern sie einen Nachweis über die Fahrpraxis und dann könnte es schwierig werden, solange Bobby-Car nicht anerkannt wird :D

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

Bei mir ist der Hintergrund sehr viel profaner: ich möchte schlicht, dass sich der kleine Mann so früh wie möglich seinen eigenen SFR "erfährt" und wenn er mit 18 sein erstes Auto bekommt auch gleich mit SF18 startet ;)!

ich kann mir nicht vorstellen das dies funktioniert.

man kann sich in deutschland ja frühestens mit 16 (80er mopped) fahrpraxis im sinne einer anrechnung "erfahren".

auch würde ich mal genau rechnen....18 jahre lang was versichern gegen eine anfänglich höhere einstufung.

das wird sich kaum rechnen. zudem: wer weiß wie in 18 jahren versichert wird?

nur mal so am rande: in der vergangenheit gab es da auch dramatische umstellungen.

von der leistungsklasse in die typenklasse (haftpflicht)

das umschreiben, vererben und weitergeben von prozenten hat sich geändert

.

.

.

aber schon sehr witzig auf was für ideen stolze väter (glückwunsch an der stelle :)) so kommen.

18 jahre lang was bezahlen um dann, hoffentlich, dem sohnemann einen vorteil verschaffen zu können :D

mein tipp:

zahle nicht 18 jahre lang ne moppedversicherung für den bengel, mach 18 jahre bausparen/ansparen.

da hat er 1. in jedem fall was von und 2. kann er damit notfalls, wenn es den zwingend die versicherung sein muss, die mehrkosten der anfänglich hohen einstufung LOCKER mit bezahlen ;)

 

War da nicht etwas mit wieviele Jahre Unfallfrei gefahren (oder auch nicht) UND im Besitz des Führerscheins????

War jedenfalls bei jeder Versicherung der Fall, daß die danach fragten und Nachweise haben wollten.

HTC

Das mag zwar nicht der komplette Rabatt sein, aber einen guten Teil kann der sohn "erben". im Bekanntenkreis hatte ich einen verstorbenen Vater mit SF 25, und der Sohn konnte dann mit 18, 5 Monate später SF 15 übernehmen.

Kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, gibt da keinen Rechtsanspruch. Abgesehen davon ist anmelden nicht gleich versichern. Die Versicherung muss den Vertrag auf den Sohn akzeptieren.:D

Gruß Frank

Für die Zulassung braucht man überhaupt keine Unterlagen über eine mögliche Behinderung...der Antrag auf Steuerbefreiung ist eh ans Finanzamt zu richten. Und ein Mindestalter gibt es nicht, man braucht aber die Zustimmung von beiden Elternteilen...

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Das mag zwar nicht der komplette Rabatt sein, aber einen guten Teil kann der sohn "erben". im Bekanntenkreis hatte ich einen verstorbenen Vater mit SF 25, und der Sohn konnte dann mit 18, 5 Monate später SF 15 übernehmen.

Kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, gibt da keinen Rechtsanspruch.

Gruß Frank

einenb rabatt erben ist was ganz anderes, das kannste überhaupt nicht vergleichen.

was der TE vor hat wird nicht gehen.

eben aus dem grund, dass es schlicht unmöglich ist, das der sohn im alter von 2 monaten mit dem fahren anfängt.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Für die Zulassung braucht man überhaupt keine Unterlagen über eine mögliche Behinderung...der Antrag auf Steuerbefreiung ist eh ans Finanzamt zu richten. Und ein Mindestalter gibt es nicht, man braucht aber die Zustimmung von beiden Elternteilen...

der sohn ist glücklicherweise nicht behindert.

von daher: völlig OT ;)

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