Mindestalter für Fahrzeugzulassung
Hallo Motor-Talker!
Gibt es ein Mindestalter, ab wann ich ein Fahrzeug (im konkreten Fall ein Italjet Formula 125) auf meinen zwei Monate alten Sohn zulassen kann?
Sollte es kein Mindestalter geben (wovon ich ausgehe); wie kann sich mein Sohn ausweisen? Auf der Geburtsurkunde steht ja keine Meldeanschrift und einen Kinderausweis bekommt er noch nicht!
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe du hast dich schon um alles andere gekümmert ( Sparkonto, Kindergarten, Lebensversicherung......) Die Schadenfreiheitsklasse von meinem Sohn wäre das letzte woran ich denken würde, erst recht wenn er noch in die Hose scheißt.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Aber in Siggis Posting klingt es, als ob er mehr wüsste als andere 😉
Nein ich weiß nicht mehr. 😁
Und war mir auch nicht zu 99% sicher, was immer Du auch zwischen den Zeilen gelesen hast. 😕
Was ich weiß, das es bei Kindern mit Behinderung so gehandhabt wird, und daher als Beispiel herangezogen.
Und meine Antwort bezog sich darauf, daß die Zulassungstellen dahingehend Bescheid wissen müßten, was bei einer "Kinder-Zulassung" benötigt wird.
Meistens verlangen die Versicherungen eine Kopie des Führerscheins, deshalb wird das ganze nicht funktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
der sohn ist glücklicherweise nicht behindert.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Für die Zulassung braucht man überhaupt keine Unterlagen über eine mögliche Behinderung...der Antrag auf Steuerbefreiung ist eh ans Finanzamt zu richten. Und ein Mindestalter gibt es nicht, man braucht aber die Zustimmung von beiden Elternteilen...
von daher: völlig OT 😉
Einfach lesen, ich sprach von einer möglichen Behinderung und das war als Erläuterung für denjenigen, der die Unterlagen mit zur Zulassung nehmen wollte. Von daher: nicht verstanden, Thema verfehlt...🙄
Zitat:
Original geschrieben von heltino
ich kann mir nicht vorstellen das dies funktioniert.
Es gibt meines Erachtens keinen Grund, warum das nicht funktionieren sollte und wir haben im Kundenkreis mindestens einen Kunden, der seinerseits einen PKW auf seine damals 12-Jährige, heute 20-jährige, nicht behinderte Tochter zugelassen hat und das Auto läuft heute noch als Youngtimer auf die Tochter, der SFR ist allerdings auf das "Erstfahrzeug" der Tochter übertragen worden......
Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum ein Versicherer auf das Geld verzichten sollte, dass der Vertrag, der mangels Nutzung des versicherten Fahrzeuges voraussichtlich bringt verzichten sollte.....
Und Fahrpraxis nachweisen muss er ja nicht, da der SFR nicht übertragen werden muss....
Mein SFR kommt auch noch von meiner 80er, die ich auf mich zugelassen habe, bevor ich den Führerschein hatte (gut nur zwei Monate, aber das spielt ja keine Rolle)!
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Meistens verlangen die Versicherungen eine Kopie des Führerscheins, deshalb wird das ganze nicht funktionieren.
Es gibt meines Wissens in Deutschland keinen einzigen Versicherer, der eine Führerscheinkopie sehen will, wenn der SFR nicht übertragen werden muss! Bei vielen, unter anderem meinem, KFZ-Versicherer wird auch nicht nach dem Alter des VN gefragt.... Ich mache also keine Falschangaben und muss auch keinen Führerschein haben, um ein Fahrzeug auf mich zuzulassen oder zu versichern!
Edit:
Die Problematik, die von heltino angesprochen ist sicherlich da..... Sollte sich aber in den 18 Jahren was ändern, kann man immer noch drauf reagieren und wenn ich fünf EUR im Monat anlege, kommt auch in 18 Jahren nix dabei rum...
Zitat:
wenn ich fünf EUR im Monat anlege, kommt auch in 18 Jahren nix dabei rum...
Immerhin 1080 Euro :P
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Einfach lesen, ich sprach von einer möglichen Behinderung und das war als Erläuterung für denjenigen, der die Unterlagen mit zur Zulassung nehmen wollte. Von daher: nicht verstanden, Thema verfehlt...🙄Zitat:
Original geschrieben von heltino
der sohn ist glücklicherweise nicht behindert.
von daher: völlig OT 😉
Schön, daß du als Promi ohne Ausweis oder Geburtsurkunden oder Versicherungsnachweis zur Zulassung maschieren kannst🙄 Außerdem werden, jedenfalls hier, die Steuerklamotten an Ort und Stelle bei der Zulassung erledigt.Fällt hier eh flach, was ich nicht wußte.
Habe mal in meine Unterlagen geschaut: Ohne FS tut sich in Sachen Rabatt nichts, also wird das Vorhaben scheitern, fürchte ich.Halter kann nämlich jeder sein.
Der Rabatt hat mit dem FS nicht's zu tun.
Opel hat von mir eine Kopie v. Parkausweis f. Behinerte gefordert, damit wurde der Rabatt gewährt.
Stell dir mal vor.
Der Sohn benötigt einen absenkbaren Caddy um mit dem Rolli in's Auto zu kommen. (Arzt, Therapie ................)
Dieses "Behindertenfahrzeug" wird dann auf den Sohn zugelassen. Egal ob er einen FS besitzt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Schön, daß du als Promi ohne Ausweis oder Geburtsurkunden oder Versicherungsnachweis zur Zulassung maschieren kannst🙄 Außerdem werden, jedenfalls hier, die Steuerklamotten an Ort und Stelle bei der Zulassung erledigtZitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Einfach lesen, ich sprach von einer möglichen Behinderung und das war als Erläuterung für denjenigen, der die Unterlagen mit zur Zulassung nehmen wollte. Von daher: nicht verstanden, Thema verfehlt...🙄
Oh Mann, hier scheinen echt nur Wortklauber oder Verständnislose unterwegs zu sein. Natürlich muss er Ausweis, eVB etc. mitnehmen, davon war doch überhaupt nicht die Rede. Und natürlich wird die Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren für die KFZ-Steuer gleich gemacht. Aber über eine Steuerbefreiung wegen einer möglicherweise vorhandenen Behinderung (die das Kind des TE ja nicht hat) entscheidet nun mal nicht die Zulassungsstelle, sondern das Finanzamt. Von daher können alle Unterlagen, die etwas mit der möglicherweise vorhandenen Behinderung (die das Kind des TE ja nicht hat) zu tun haben, getrost für den Anmeldevorgang zuhause bleiben. Vielleicht ist das jetzt auch für dich klar genug geschrieben 🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Habe mal in meine Unterlagen geschaut: Ohne FS tut sich in Sachen Rabatt nichts, also wird das Vorhaben scheitern, fürchte ich.Halter kann nämlich jeder sein.
Mein Sohn ist nicht nur Halter, sondern auch VN! Er fängt jetzt mit SF0 (sind im ersten Jahr ca 60 EUR für Saison 04-10) an und wird jedes Jahr, Schadenfreiheit vorausgesetzt, ein schadenfreies Jahr besser gestuft.... Und das der VN auch gleich SFR-Berechtigter ist, dürfte ausser Frage stehen! Ich kann in meinen AKB und auch in den dazu gehörigen Tarifbestimmungen nirgends finden, dass der VN einen Führerschein haben muss!
Nochmal: das alles hat den Sinn, dass der SFR nicht übertragen werden muss.... Dass man in diesem Fall nachweisen muss, dass man sich den SFR erfahren hat, ist klar!
Zitat:
Immerhin 1080 Euro :P
Aber Papa hat kein Spielzeug, mit dem er ab und zu zum Semmeln holen fahren kann 😁!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Er fängt jetzt mit SF0 (sind im ersten Jahr ca 60 EUR für Saison 04-10) an und wird jedes Jahr, Schadenfreiheit vorausgesetzt, ein schadenfreies Jahr besser gestuft.... !
Da würde ich mich noch mal genauer informieren, Saisonfahrzeuge werden nicht gleich runtergestuft wie normal zugelassene Fahrzeuge. Sehr viele Versicherungen sagen bei 04-10 geht es nur alle 2 Jahre eine Stufe runter, meldet mal von 03-11 an, geht es jedes Jahr abwärts... Ich habe damals lange eine Versicherung gesucht, die auch ein 04-10er Fahrzeug jährlich runterstuft.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Einfach lesen, ich sprach von einer möglichen Behinderung und das war als Erläuterung für denjenigen, der die Unterlagen mit zur Zulassung nehmen wollte. Von daher: nicht verstanden, Thema verfehlt...🙄Zitat:
Original geschrieben von heltino
der sohn ist glücklicherweise nicht behindert.
von daher: völlig OT 😉
das thema verfehlt hat, wer dinge, wenn auch richtig, völlig OT (gegenüber dem TE) in den fred postet.
da kann man genauso von einer "möglichen" b-einstufung, einem "möglichen" ableben eines SF-übertragungsberechtigtem familienmitglied oder der "möglichen" weltwirtschaftskrise schreiben....🙄
Ich hatte in meinem ersten Posting einen Denkfehler, über den ich nachgegrübelt habe. Folgendes hatte ich vergessen:
Kinder bis zum 7. Geburtstag sind geschäftsunfähig.
Das bedeutet aber im Umkehrschluß, dass auch die eltern nicht im Namen des Kindes einen Vertrag abschließen können. Interressant kann das bei einem Unfall werden, wenn dann die Versicherung feststellt, dass dem Vertrag die gesetzliche Grundlage fehlt.
Gruß Frank
Klar - Kinder sind nicht geschäftsfähig, aber nicht rechtlos. Dafür haben sie ihre Eltern als "gesetzliche Vertreter".
Stell Dir mal vor, ein zweijähriges Kind bekommt von dem Großonkel 10.000 € geschenkt. Da schließen die Eltern gleich mehrere Verträge für das Kind ab.
Im konkreten Fall spielen zwar noch andere Faktoren rein, aber prinzipiell geht das schon.