Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 6. Juni 2015 um 14:49:42 Uhr:
Sorry, aber mit welchem Recht forderst Du das Recht ein das der vor Dir fahrende mit dem Abbiegen warten muss bis der verbotenerweise Rechts Überholende Radler an Ihm vorbei ist?Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 6. Juni 2015 um 10:47:38 Uhr:
Es war aber auch die Rede davon, dass einige auch bei genügend Platz rechts dicht machen wollen. Dann wird folgendes passieren: Man fährt also an die rote Ampel heran und hält sich ganz rechts. Den Radfahrer, der sich näher und nicht vorbeikommt, nimmt man nicht wahr. Die Ampel wird grün und man will rechts abbiegen. Der Radfahrer will geradeausfahren. Vor einem stockt es ein wenig. Wo befindet sich der Radfahrer nun, wenn man rechts abbiegen will?Kurzum: Um einen anderen nicht den Vortritt lassen zu müssen führen einige eine solche Situation herbei.
Auf die Idee zu warten bis das Auto abgebogen ist kommst Du wohl nicht, wäre wohl zu viel verlangt.
Siehe Antwort eins weiter oben. Da kannst mal sehen: Du wärst also einfach rechts abgebogen. Wenn der Radfahrer in einer solchen Situation weiter fährt, dann hättest du ihn umgenietet.
Da haben wir dich jetzt also vor einer möglichen fahrlässigen KV bewahrt. Mal sehen, ob du uns ein Danke aussprichst.
Die fahrlässige Körperverletzung wird fallengelassen, den "Schaden" am Radler zahlt die Haftpflicht, die Beule bzw. der Kratzer im Auto wäre mir egal und damit zu leben hat der Herr/die Dame auf dem Rad. Reicht schon ein Bänderriss in der Hand vom Abstützen oder eine Platzwunde schön im Gesicht, dass der Radler/die Radlerin sein/ihr Leben lang "Spaß" dran hat.
Manchmal frage ich mich einfach...
Klar, einfach umfahren ist nicht und ich mache immer den Schulterblick, aber wenn man liest welche "Rechte" sich Radler rausnehmen. Man überholt eben kein Auto, das rechts abbiegen will, noch schnell rechts, auch wenn das gerade praktisch erscheint, weil der Autofahrer zu diesem Zweck bremsen MUSS.
Das "MÜSSEN" (jetzt im Bezug auf Schulterblick und Durchlassen des Radlers) ist nunmal noch keine Garantie dafür, dass er es auch tatsächlich tut, aber wenn man sich gerne noch ein "ich war im Recht" an die Stirn tätowieren oder auf den Grabstein meißeln lassen will, viel Spaß dabei.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 16:24:55 Uhr:
Manchmal frage ich mich einfach...
Zur Erinnerung:
Im Forumsbereich "Verkehr & Sicherheit" sollte es möglich sein, gelegentlich an die Strassenverkehrsordnung zu erinnern, besonders im Falle von Kenntnislücken.
Dass man als Radfahrer natürlich wenig davon hat, im Recht zu sein, wenn man im Ernstfall nicht jederzeit nachgibt (im echten, praktischen Leben natürlich normal) - das ändert erstmal rein garnichts an der Rechtslage.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 16:24:55 Uhr:
Das "MÜSSEN" (jetzt im Bezug auf Schulterblick und Durchlassen des Radlers) ist nunmal noch keine Garantie dafür, dass er es auch tatsächlich tut, aber wenn man sich gerne noch ein "ich war im Recht" an die Stirn tätowieren oder auf den Grabstein meißeln lassen will, viel Spaß dabei.
Das ist nichts anders als ein Plädoyer fürs Recht des Stärkeren und Ignoranteren.
@einsdreivier: Du solltest den Diskussionsverlauf nicht außer Acht lassen. Ausgangspunkt war die Frage, ob es nicht besser sei, rechts für Radfahrer etwas Platz zu lassen, damit diese an den wartenden Autos vorbeifahren können. Ich hatte angemerkt, dass dies einen entscheidenden Vorteil mit sich bringe, denn man hat in diesem Fall den Radfahrer vor sich im Blick. Natürlich muss man noch auf ggf. nachkommende Radfahrer achten, das Rechtsabbiegen wird einem trotzdem schon mal erleichtert. Abgesehen davon, dass einem kein Zacken aus der Krone bricht, einen bösen Radfahrer vorzulassen, liegt also auch ein handfester Sicherheitsvorteil vor.
Zu deinem Aspekt: Wenn es grün wird, dann fahre ich los. Und wenn ich geradeaus will, dann sind mir die anderen Autos relativ egal. Wenn ich als Radfahrer alle Leute vorlasse, dann gebe ich denen auch ein falsches Signal, da sie dann denken, auf nichts achten zu müssen. Das ist so ähnlich, wie ich es auch als unglücklich auffasse, wenn Radfahrer einen nicht benutzungspflichtigen Radweg nutzen.
Am Rande: Deine Freude über die Verletzungen anderer in allen Ehren, aber hast du auch an die Punkte und das Fahrverbot gedacht? Im Übrigen werden die Vorgänge bei Personenschäden im Straßenverkehr idR nicht so einfach "fallengelassen", wie deine Aussagen es suggerieren.
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Nein, das ist ein Plädoyer dafür, als Radfahrer eben nicht rechts "noch schnell" an rechts blinkenden Autos vorbeizuschießen (bzw. gedankenlos und abgelenkt vorbeizudackeln (das sind oft die noch schlimmeren)). Nicht auf der Fahrbahn, weil verboten und auch nicht auf dem Radweg, weil man nicht sofort wissen kann, ob der Autofahrer einen gesehen hat.
Wenn die Sachlage eindeutig ist, der Autofahrer stehen bleibt (bremst?) und wartet, dann kann man auf dem Radweg natürlich mit unverminderter Geschwindigkeit durchfahren. Alles andere hat mit "Verkehr & Sicherheit" wenig zu tun, entspricht schon a) nicht der StVO und b) dem eigenen Selbsterhaltungstrieb.
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 6. Juni 2015 um 16:57:22 Uhr:
...
Am Rande: Deine Freude über die Verletzungen anderer in allen Ehren, aber hast du auch an die Punkte und das Fahrverbot gedacht? Im Übrigen werden die Vorgänge bei Personenschäden im Straßenverkehr idR nicht so einfach "fallengelassen", wie deine Aussagen es suggerieren.
Mir ging es darum, dass der Radler unter Umständen länger damit zu kämpfen hat. Eine Narbe im Gesicht, eine gerissene Sehne, wenn du das mit nach lächerlichen (2 oder 5 Jahren?) verfallenden Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat (oder drei?) gleichsetzen willst, dann weiß ich eben nicht...
Und "Freude" hätte ich da nicht wirklich dran, wenn sich jemand verletzt.
Nur ist´s eben in manchen Fällen vermeidbar und muss nicht sein. Es gibt Situationen, da lässt man den Radler durch und der steht vorne an der Kreuzung, fährt los, man biegt dahinter ab, alles gut... habe ich nichts dagegen und so einfach kann es laufen. Bis es 0,5 Sekunden später hinen rechts knallt, weil so ein "Knallfrosch" von hinten ankommt und meint er hätte da jetzt auch noch vobei müssen.
Wunderbar, als Autofahrer alles richtig gemacht, extra weit vom Randstein gewartet, die Oma extra rechts vorbeigelassen, gerade noch den Schulterblick und dann...
Zitat:
Manchmal frage ich mich einfach...
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:04:31 Uhr:
Nein, das ist ein Plädoyer dafür, als Radfahrer eben nicht rechts "noch schnell" an rechts blinkenden Autos vorbeizuschießen (bzw. gedankenlos und abgelenkt vorbeizudackeln (das sind oft die noch schlimmeren)). Nicht auf der Fahrbahn, weil verboten und auch nicht auf dem Radweg, weil man nicht sofort wissen kann, ob der Autofahrer einen gesehen hat.
Streiche "noch schnell vorbeischiessen" - was du meinst, das bedeutet "sein Recht wahrnehmen", ganz wie du es mit dem Wagen auch tust, wenn du Vorfahrt hast... 🙄
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:04:31 Uhr:
Wenn die Sachlage eindeutig ist, der Autofahrer stehen bleibt (bremst) und wartet, dann kann man auf dem Radweg natürlich mit unverminderter Geschwindigkeit durchfahren. Alles andere hat mit "Verkehr & Sicherheit" wenig zu tun, entspricht schon a) nicht der StVO und b) dem eigenen Selbsterhaltungstrieb
Die Praxis sieht ja völlig anders aus:
Weil man als Radfahrer weiss, dass leider vielen Kraftfahrern diese Regeln egal sind, kann man sich nicht darauf verlassen und verzögert lieber und wartet, ob der Autofahrer irgendeine Reaktion zeigt. Dies wiederum verunsichert auch wieder den Kraftfahrer... usw.
Das hat übrigens auch die Auswirkung, dass solche Situationen komplizierter werden und lange dauern, bis sie sich auflösen- also nicht optimal für alle, weil der Verkehrsfluss leidet.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 6. Juni 2015 um 17:15:24 Uhr:
...
Das hat übrigens auch die Auswirkung, dass solche Situationen komplizierter werden und lange dauern, bis sie sich auflösen- also nicht optimal für alle, weil der Verkehrsfluss leidet.
Der Verkehrsfluss "leidet" nunmal, wenn man nach § 1 StVO und weiteren Paragraphen agiert. Dass der Verkehrsfluss an oberster Stelle steht, ist so leider in der StVO nicht formuliert und ich glaube das bedauern sehr viele.
Lieber einmal zu oft gebremst, einen anderen lächelnd durchgewunken...
Letztlich ist das eine Interaktion, die ohnehin nur mit denjenigen stattfinden kann, die die Regeln kennen und befolgen, aufmerksam sind. Diejenigen Verkehrsteilnehmer, die nicht kommunizieren, sind in aller Regel wohl die, die nur ihr Recht kennen. Das muss dann für das eigene Vorankommen schon auch reichen.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:24:53 Uhr:
Lieber einmal zu oft gebremst, einen anderen lächelnd durchgewunken...Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 6. Juni 2015 um 17:15:24 Uhr:
...
Das hat übrigens auch die Auswirkung, dass solche Situationen komplizierter werden und lange dauern, bis sie sich auflösen- also nicht optimal für alle, weil der Verkehrsfluss leidet.
Schön wäre es ja ... aber, mir fehlt der Glaube weil die Erfahrung es anders lehrt (sieht man ja auch, wenn die man die Autofahrer Statements hier liest).
Im Übrigen ist es nunmal für die Verständigung hilfreich, wenn allen dieselben Regeln präsent sind.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:24:53 Uhr:
Letztlich ist das eine Interaktion, die ohnehin nur mit denjenigen stattfinden kann, die die Regeln kennen und befolgen, aufmerksam sind. Diejenigen Verkehrsteilnehmer, die nicht kommunizieren, sind in aller Regel wohl die, die nur ihr Recht kennen. Das muss dann für das eigene Vorankommen schon auch reichen
Aber wenn die wichtigste Lehre, die Radler über die STVO machen, diejenige ist: "verlass dich nicht drauf, sie wird dich nicht schützen" und "die Karosse ist härter als ein Schädel" (das sind ja hier auch deine Botschaften), dann darf man sich vielleicht auch nicht wundern, wenn Radfahrer die STVO nicht sonderlich ernst nehmen.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:04:31 Uhr:
Alles andere hat mit "Verkehr & Sicherheit" wenig zu tun, entspricht schon a) nicht der StVO
Doch, das entspricht der StVO. Den entsprechenden Passus hatte "Brunolp12" bereits auf der vorherigen Seite wiedergegeben. Ist aber anscheinend nicht ganz angekommen, daher hier nochmals:
Zitat:
§9 Abs. 3:
"Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. "
Damit ist umissverständlich geregelt, dass man als Rechtsabbieger den Geradeaus-Verkehr von Radfahrern in gleicher Richtung durchlassen muss. Oder bedarf es weiterer Erläuterungen?
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 5. Juni 2015 um 16:18:34 Uhr:
Ich fahre rechts, weil dann mittig auch mal ein Einsatzfahrzeug vorbei kommt, wenn es sein muss.
Damit schafft man dann eben links den Platz, den auch ein Radfahrer zum Vorbeifahren nutzen kann. Wahrscheinlich wird der Radfahrer dann an der roten Ampel vor der Haube des stehenden Autos wieder nach rechts rüber wechseln. So habe ich das jedenfalls im Großstadtverkehr schon mehrfach erlebt. Gewonnen ist dadurch nichts.
Mit einem Blick in den rechten Außenspiegel und einem Schulterblick übersieht man ohnehin keine Radfahrer. Klappt bei mir seit mehr als 30 Jahren. Versäumt man dies und es kommt zum Unfall, liegt die Schuld bei einem selbst. Nicht ohne Grund fliegt man durch die Fahrschulprüfung, wenn man den Schulterblick vergisst.
Die These des Radfahrers im Ausgangsbeitrag, wonach man als Autofahrer an der roten Ampel rechts Platz lassen müsse, sehe ich aber auch durch nichts belegt.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 6. Juni 2015 um 15:49:38 Uhr:
Das legt STVO § 9 Abs. 3 klar anders fest ("Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."😉.
Es ist erschreckend, wie oft man das hier erörtern muss und wie wenige die Regeln kennen, aber grosszügig schlaue Ratschläge verteilen.
Jetzt hast Du mich kurz verunsichert. Aber nur kurz.
Gibt es einen Paragraphen, der Radfahrern erlaubt im fließenden Verkehr rechts an anderen Fahrzeugen auf der gleichen Fahrbahn vorbeizufahren?
Wenn nicht, bleibt es bei dem von mir gesagten:
Der Radfahrer, der an der stehenden Schlange legal rechts vorbeigefahren ist und sich im Moment des Anfahrens neben meinem Fahrzeug befindet oder aus dem Schwung heraus noch neben mein gerade anfahrendes Fahrzeug rollt, hat Vorrang und muss durchgelassen werden. Wenn Radfahrer und PKW aber hintereinander herfahren (Radfahrer hinter PKW) und der PKW bremst ab (egal ob zum Abbiegen oder aus anderen Gründen), darf der Radfahrer nicht noch extra in die Pedale treten und rechts überholen, erst wenn das Fahrzeug zum Stillstand käme dürfte er rechts vorbei fahren.
Knapp zusammengefasst: "aus dem Stand heraus" hat der Radfahrer Vorrang, "aus der Bewegung heraus" hätte er zwar theoretisch nach §9 Abs. 3 Vorrang, aber er dürfte auf legalem Wege gar nicht rechts neben das abbiegende Fahrzeug kommen. Es sei denn, das Fahrzeug überholt den Radfahrer und bremst unmittelbar vor ihm zum Abbiegen ab. Solche A.-Löcher soll es ja auch geben...
Zusammengefasst ist dieser Paragraph aber ein gutes Argument, zumindest als rechts abbiegender erster an der Ampel so weit rechts zu fahren, dass gar kein Radfahrer neben einen passt. Das ist sicherer, auch für den Radfahrer. Vor allem für LKW gilt das. Einem Radfahrer, der sich rechts neben einen rechts blinkenden LKW stellt, unterstelle ich Selbstmordabsicht...
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:
Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juni 2015 um 15:49:39 Uhr:
Da steht es doch: sie ürfen es wenn ausreichend Raum vorhande ist. Freilassen muss man den Raum nicht
Sie dürfen vorbei fahren wenn genug platz ist, wenn nicht dann nicht.
Das so auszulegen wie du lässt mich darauf schließen, dass du Radfahrer bist 😉
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 8. Juni 2015 um 10:48:13 Uhr:
Sie dürfen vorbei fahren wenn genug platz ist, wenn nicht dann nicht.Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:
Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?
Das so auszulegen wie du lässt mich darauf schließen, dass du Radfahrer bist 😉
Naja. Ich denke, einen Radfahrer quasi zu schneiden und zum Bremsen zu zwingen, wäre sicher nicht so ganz zulässig. Bei einem "normalen" Heranfahren an eine Ampel (ohne dass bis dahin ein Radfahrer in Sicht wäre) ist aber nicht vorgeschrieben, wo innerhalb der Fahrspur das Fahrzeug zum Stehen kommt.
ja um schneiden gings ja nicht sondern dass ich an der ampel in der schlange ganz rechts stehe dass ein radfahrer nicht vorbeikommt.