Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
jetzt unabhängig ob absichtlich oder nicht.
ich mach das höchstens mit absicht, wenns ne oma is, die kaum die spur halten kann und mir sonst den spiegel oder die tür kaputt macht 😉
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 8. Juni 2015 um 11:25:37 Uhr:
ich mach das höchstens mit absicht, wenns ne oma is, die kaum die spur halten kann und mir sonst den spiegel oder die tür kaputt macht 😉
Wie vorhin schon angedeutet: ich mache es bewusst und absichtlich, wenn ich im LKW unterwegs bin (z.B. für die Feuerwehr). Trotz einiger Spiegel ist der tote Winkel auf der rechten Seite noch immer groß genug für einige Radfahrer...
Mit dem PKW ist es meist reiner Zufall, wie weit rechts ich zum Stehen komme.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Juni 2015 um 11:22:02 Uhr:
und daran kann Dich niemand hindern
Doch, die StVO hindert einen daran. Als Autofahrer hat man damit zu rechnen, dass Radfahrer und Fußgänger ihr Vorrangrecht in Anspruch nehmen.
Als Abbieger einem Radfahrer in seinem Fahrweg stehen, weil man auf Fußgänger warten muss, gilt nur dann als unvermeidbar, wenn man sicher ausschließen konnte, dass man keinen Radfahrer behindern wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsAbbiegen.php
(Zweiter Abschnitt)
Als Rechtsabbieger an einer roten Ampel vor einem Radfahrer ganz an den rechten Rand zu fahren, damit der einem nicht vor der Nase hängt, wird einem dann auf die Füße fallen, wenn man zB. wegen Fußgängern nicht komplett wegfahren kann und ihm dann im Weg steht.
Das Vorrangrecht bezieht sich aber nicht auf das rechts vorbeifahren. Nirgendwo steht, dass man Radfahrer rechts vorbeizulassen hat. Nur wenn sie vorbeigefahren sind (weil Platz war) haben sie als Geradeausfahrer Vorrang. Im Übrigen geht es doch im Thread gar nicht um Rechtsabbiegen, sondern um die Frage ob man sich auf der Fahrspur rechts halten darf.
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 11:46:06 Uhr:
Doch, die StVO hindert einen daran. Als Autofahrer hat man damit zu rechnen, dass Radfahrer und Fußgänger ihr Vorrangrecht in Anspruch nehmen.Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Juni 2015 um 11:22:02 Uhr:
und daran kann Dich niemand hindernAls Abbieger einem Radfahrer in seinem Fahrweg stehen, weil man auf Fußgänger warten muss, gilt nur dann als unvermeidbar, wenn man sicher ausschließen konnte, dass man keinen Radfahrer behindern wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsAbbiegen.php
(Zweiter Abschnitt)Als Rechtsabbieger an einer roten Ampel vor einem Radfahrer ganz an den rechten Rand zu fahren, damit der einem nicht vor der Nase hängt, wird einem dann auf die Füße fallen, wenn man zB. wegen Fußgängern nicht komplett wegfahren kann und ihm dann im Weg steht.
Wie gesagt, das gilt dann, wenn der Radfahrer bereits in Sicht und im Begriff ist vorbei zu fahren, wenn ich ihn also schneiden würde. Ist kein Radfahrer weit und breit zu sehen, brauche ich rechts keinen Platz zu lassen.
Quark ist dein letzter Absatz. Wenn ich rechts abbiege und Fußgänger queren lasse, halte ich selbstverständlich sozusagen in der Kurve direkt vor der Markierung des Schutzbereiches (bei Ampeln) für die Fußgänger an und lasse die Fußgänger passieren. Wenn dann ein Fahrradfahrer angefahren kommt und rechts vorbei will, darf er das sofern dort Platz ist. Wenn kein Platz da ist, hat er Pech gehabt und muss warten oder sich einen anderen Weg (z.B. links vorbei) suchen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Juni 2015 um 11:53:16 Uhr:
Wie gesagt, das gilt dann, wenn der Radfahrer bereits in Sicht und im Begriff ist vorbei zu fahren, wenn ich ihn also schneiden würde. Ist kein Radfahrer weit und breit zu sehen, brauche ich rechts keinen Platz zu lassen.
Lies doch einfach den Link 😕
Nichts mit Radfahrer sehen, sondern man hat grundsätzlich mit Radfahrern zu rechnen und hat ihnen Platz zu lassen.
Es ist doch ohnehin mehr als grenzwertig über eine Lebensgefahr zu argumentieren, wenn Vorschriften missachtet werden - warum gibt es den wohl Vorschriften und sind die Fußgänger nicht in Lebensgefahr, wenn der Autofahrer deren Vorrang nicht beachtet sondern der Autofahrer seine Wartepflicht missachtet.
Interessanter wäre doch mal eine Antwort auf die Frage, wie viele Zacken sich ein Autofahrer aus seiner heiligen Krone bricht, dass es ihm unmöglich ist und die merkwürdigsten Argumente bringt um nicht einfach zwei Meter früher stehen zu bleiben und auch Platz für Radfahrer zu lassen, wo er doch ohnehin stehen bleiben muss, um Fußgänger durch zu lassen?
Warum ist es keinerlei Problem rechtswidrig Radfahrer zu blockieren und dann auch noch mit gewisser Häme zu agieren: "hat der halt Pech gehabt", wo es doch aber völlig problemlos möglich ist, die Fußgänger durch zu lassen?
Mäh doch da auch durch; haben die halt Pech gehabt, wenn einer die Wartepflicht missachtet.
es ist doch etwas völlig anderes, ob man beim Rechtsabbiegen in eine Kreuzung reinfährt und dadurch Fußgänger oder geradeausfahrende Radler behindert oder ob man sich an der Ampel rechts oder nicht ganz so weit rechts aufstellt?
Was ist der Sinn, in einem Thread immer neue Nebenfragen hineinzubringen?
Die Frage des Threads lautet: darf ich mein Auto an der Ampel ganz rechts an den Bordstein stellen, so dass kein Radler vorbeikommt. Die Antwort ist schlicht: ja, darf man.
(Damit ist nicht gesagt, dass ich das selber so tue oder anderen empfehle. Besser ist es, Platz zu lassen. Aus der Radlerperspektive: richtig gut vorbei kommt man selten)
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Juni 2015 um 12:42:08 Uhr:
Was ist der Sinn, in einem Thread immer neue Nebenfragen hineinzubringen?Die Frage des Threads lautet: darf ich mein Auto an der Ampel ganz rechts an den Bordstein stellen, so dass kein Radler vorbeikommt. Die Antwort ist schlicht: ja, darf man.
Diese "Nebenfragen" durch zB. Brunolp12, Hannes1971 mit dem Rechtsabbiegen zeigen doch auf, dass die Antwort eben nicht ganz so schlicht ist.
Kommt es zu einer Behinderung eines Radfahrers, weil dessen Fahrweg am rechten Fahrbahnrand blockiert wird, hätte man nicht gedurft.
Was hier so locker als "Pech gehabt" in Richtung Radfahrer genannt wird, ist der Beweis für einen Verstoß gegen die Wartepflichten aus der StVO durch den abbiegenden Autofahrer.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 13:01:49 Uhr:
Kommt es zu einer Behinderung eines Radfahrers, weil dessen Fahrweg am rechten Fahrbahnrand blockiert wird, hätte man nicht gedurft.
beim rechts Abbiegen. Und selbst das nur, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Sonst gibt es gar kein Recht zum rechts vorbeifahren, also kann auch kein Radfahrer dabei behindert werden.
Für Geradeausfahrer kein Thema.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 12:34:46 Uhr:
Lies doch einfach den Link 😕
Habe ich.
Ichhabe ihn sogar verstanden...
Zitat:
Nichts mit Radfahrer sehen, sondern man hat grundsätzlich mit Radfahrern zu rechnen und hat ihnen Platz zu lassen.
Schlicht und einfach: falsch.
Praktisches Beispiel: Siehe hier (Für das Anfertigen einer aussagekräftigen Zeichnung fehlen mir Zeit und Talent).
Du kommst mit dem PKW aus dem Norden (Kardinal-Bertram-Straße) und willst rechts in den Pfaffenstieg abbiegen. Über die Fußgängerfurth (erkennbar an den gestrichelten Linien) wollen Fußgänger den Pfaffenstieg überqueren. Wo hältst Du an (nachdem Du Dich natürlich vergewissert hast, dass gerade kein Radfahrer auf Deiner Spur neben Dir oder kurz hinter Dir ist)?
Richtig. Du fährst um die Kurve und wartest mit der Motorhaube direkt an der gestrichelten Linie der Fußgängerfurth. So wird es in der Fahrschule gelehrt und tagtäglich praktiziert. Wenn jetzt ein Radfahrer von hinten (aus der Kardinal-Bertram-Straße) kommt, kann er legalerweise
a) hinter dir warten
b) links an Dir vorbei fahren
Er kann auch (illegalerweise)
c) hinter Dir auf den Gehweg wechseln und ebenfalls die Fußgängerfurth nutzen.
Soweit klar?
Zitat:
Es ist doch ohnehin mehr als grenzwertig über eine Lebensgefahr zu argumentieren, wenn Vorschriften missachtet werden - warum gibt es den wohl Vorschriften und sind die Fußgänger nicht in Lebensgefahr, wenn der Autofahrer deren Vorrang nicht beachtet sondern der Autofahrer seine Wartepflicht missachtet.
Sich rechts neben einen rechts abbiegewilligen LKW zu stellen ist lebensgefährlich und saudämlich. In dem Fall steht dann wirklich auf dem Grabstein "er war im Recht". Und um solchen Situationen aus dem Wege zu gehen sorge ich
als LKW-Fahrerdafür, dass rechts neben mir kein Radfahrer hinpasst. Genau so wie ich es vor 25 Jahren bei der Bundeswehr beim Führerschein gelernt habe und erst letztens in der UVV-Schulung der Feuerwehr durch die Verkehrswacht dringend empfohlen wurde. Völlig legal!
Zitat:
Interessanter wäre doch mal eine Antwort auf die Frage, wie viele Zacken sich ein Autofahrer aus seiner heiligen Krone bricht, dass es ihm unmöglich ist und die merkwürdigsten Argumente bringt um nicht einfach zwei Meter früher stehen zu bleiben und auch Platz für Radfahrer zu lassen, wo er doch ohnehin stehen bleiben muss, um Fußgänger durch zu lassen?
Siehe obiges Beispiel: in dem Moment in dem ich anhalte um Fußgänger auf dem parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehweg durchzulassen, blockiere ich zwangsläufig eventuell Radfahrer, die an mir auf der gleichen Fahrbahn rechts vorbei wollen.
Zitat:
Warum ist es keinerlei Problem rechtswidrig Radfahrer zu blockieren und dann auch noch mit gewisser Häme zu agieren: "hat der halt Pech gehabt", wo es doch aber völlig problemlos möglich ist, die Fußgänger durch zu lassen?
Noch einmal: So lange ich den Radfahrer nicht aktiv (durch Schneiden) gefährde oder behindere, gibt es keine rechtswidrige Blockade. Ich kann mich mit den rechten Rädern in den Randstein stellen, wenn ich das will, völlig Legal. Aus dem Recht des Radfahrers, an stehenden Fahrzeugen rechts vorbeizufahren, ergibt sich eben
keinePflicht für diese Fahrzeuge, diesen Platz auch freizulassen. Ausnahme (siehe oben): wenn ich den Radfahrer dadurch zum Bremsen zwinge. Legal (für den Radfahrer) möglich wäre das aber nur, wenn ich ihn überhole und dann ausbremse. Wenn der Verkehr (und sei es nur mit Schrittgeschwindigkeit) rollt, darf der Radfahrer
auf der gleichen Spureben nicht mehr rechts vorbeifahren.
Es geht mir hier übrigens nicht darum, Radfahrer zu ärgern oder zu behindern. Es geht mir hier darum, dass sich aus Rechten, die jemandem eingeräumt werden, nicht automatisch Pflichten für andere ergeben. Der Radfahrer hat das Recht an einer stehenden Schlange vorbeizufahren. Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht für die anderen Verkehrsteilnehmer, an jeder Kreuzung rechts quasi eine Radfahrergasse freizulassen.
Ähnlich wird ja hier auch gerne von der Bleifußfraktion argumentiert:
Ich habe das Recht, auf der Autobahn so schnell zu fahren wie ich will (bzw. es die Gegebenheiten erlauben), auch schneller als 130. Daraus ergibt sich aber keine Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer, mir dieses in jedem Fall zu ermöglichen. Wenn jemand anders gerade einen LKW mit 110 überholt, muss ich eben warten, bis derjenige seinen Überholvorgang abgeschlossen hat. Und wenn rechts eine Kolonne von 20 LKW fährt, muss ich eben auch diese 20 LKW abwarten. Da kann ich mich drüber ärgern, nützt aber nix.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 13:01:49 Uhr:
Was hier so locker als "Pech gehabt" in Richtung Radfahrer genannt wird, ist der Beweis für einen Verstoß gegen die Wartepflichten aus der StVO durch den abbiegenden Autofahrer.
Die Wartepflicht besteht nur, wenn da auch jemand ist auf den ich warten muss. Das heißt aber nicht, dass ich beim rechts abbiegen nicht halb um die Kurve ziehen darf (um dort meiner Wartepflicht gegenüber querenden Fußgängern nachzukommen) weil vielleicht noch ein Radfahrer von hinten kommen könnte.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Juni 2015 um 13:23:29 Uhr:
Aus dem Recht des Radfahrers, an stehenden Fahrzeugen rechts vorbeizufahren, ergibt sich eben keine Pflicht für diese Fahrzeuge, diesen Platz auch freizulassen.
ein solches Recht gibt es ja von vornherein nur,
wenn ausreichend Raum vorhanden ist(Wortlaut im Gesetz). Ein Recht, was ein Radfahrer nicht hat, weil ich rechts am Bordstein stehe, kann ich ihm folglich auch nicht nehmen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Juni 2015 um 13:27:08 Uhr:
Die Wartepflicht besteht nur, wenn da auch jemand ist auf den ich warten muss.
Bei der Vorfahrt, beim Vorrang muss man auch auch auf die warten, die nicht da sind, sondern mit denen man zu rechnen hat.
Zitat:
Das heißt aber nicht, dass ich beim rechts abbiegen nicht halb um die Kurve ziehen darf (um dort meiner Wartepflicht gegenüber querenden Fußgängern nachzukommen) weil vielleicht noch ein Radfahrer von hinten kommen könnte.
Doch, genau das heißt es.
So lange, wie ein Fußgänger dort kommen könnte, weil für Fußgänger grün ist, kann der auch aus einem Hauseingang heraus- und über den Überweg gelaufen kommen und Du hast den vorbei zu lassen. Völlig egal, wo der auch immer her kommt, ob der vorher erkennbar war oder nicht, so lange, wie der grün hat, hat der Vorrang und Du als Autofahrer hast zu warten.
Der Radfahrer ist komplett identisch, die selben Vorschriften, der selbe Vorrang, die selbe Wartepflicht.
Behinderst Du einen (oder mehr), dann hast Du deine Wartepflicht missachtet.
Und was interessieren die Möglichkeiten, die der andere noch hat. In der StVO steht nichts, dass nur dann eine Wartepflicht besteht, wenn der Radfahrer keine Ausweichmöglichkeit hat. Ist doch auch wieder nur wieder das beliebte Spiel, dass man auf Andere und deren Möglichkeiten schaut, anstatt sich um die für einen selbst geltenden Vorschriften kümmert.
Besonders nett, dass man die Missachtung seiner Wartepflichten als Selbstmordversuch vom Radfahrer darstellt.
Das tatsächlich Problem liegt doch hier wie bei jedem Radfahrerthread: Das besondere Verhältnis gegenüber Radfahrern, der ist nur Radfahrer und ich bin was viel besseres, Auto und alles hat zu weichen.
@Dramaking:
Ich stelle fest, dass eine Diskussion mit Dir relativ sinnfrei ist. Ich habe eigentlich klar dargelegt, wie die Rechtslage ist (konntest Du bisher nicht widerlegen) und was die Gefahren sind, wenn man innerhalb der geltenden Gesetze z.B. rechts neben einen rechts blinkenden LKW fährt (hat mit Sturheit des LKW-Fahrers nix zu tun, weil der den Radfahrer schlicht nicht sehen kann) und was ein LKW-Fahrer daher schlauerweise tun wird (und was auch so gelehrt wird: rechts dicht machen). Andere Teilnehmer haben sogar noch einmal den Gesetzestext gepostet. Stichworte: Radfahrer dürfen an stillstehenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren, wenn Platz vorhanden ist.
Kannst Du oder willst Du auf diese Argumente nicht eingehen?
Also bitte:
Belege bitte Deine Rechtsauffassung. Der Abbiegeparagraph ist es nicht, hier habe ich bereits ausreichend dargelegt unter welchen Umständen dieser gültig ist und unter welchen nicht. Poste bitte irgend eine Quelle Paragraphen etc. aus der hervorgeht, dass vor der Ampel rechts eine Radfahrergasse gebildet werden muss und dass man neuerdings nicht mehr an der Fußgängerfurth warten darf, obwohl dies genau so in der Fahrschule gelehrt wird.