Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Zitat:
@madbros_bln schrieb am 5. Juni 2015 um 14:59:28 Uhr:
.... es gibt genügend Radfahrer, die das nicht tun, und sich dann noch beschweren und die Faust oder gar den Fuß ans Auto knallen, weil sie sich erschrecken, wenn man plötzlich losfährt.Danke jedenfalls.
Was habt "Ihr" eigentlich immer für Erlebnisse im Straßenverkehr? 😕🙄
Von einer Vorschrift wie von Dir angefragt, habe ich allerdings noch nie gehört.
Dennoch gehört es IMHO zu guten Miteinander, sich gegenseitig Platz zu lassen.
Typischerweise argumentieren die ewig gleichen Sch... ähm Betonköpfe, für so ziemlich das Gegenteil.🙄
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 6. Juni 2015 um 05:09:19 Uhr:
Ist Das relevant für die Frage ob man sich an die STVO halten muss?Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 5. Juni 2015 um 23:09:03 Uhr:
Und wer wurde dadurch gefährdet?
Einerseits muss man sagen, dass es zumindest für die Außenbeurteilung eine Rolle spielt. Wenn also zum Beispiel ein Autofahrer während der Fahrt sein Smartphone unbefugt nutzt, dann geht es mich schon etwas an. Wenn er dagegen nicht angeschnallt ist, dann kann man darüber zwar auch mit der Nase rümpfen, ich werde dadurch aber nicht direkt gefährdet.
Hier sind wir aber beim Thema Radfahrer. Als Hobby-Rennradfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr fährt, kann ich dir nur sagen, dass es eine klare Priorität gibt: Rechne ständig mit dem Fehlverhalten anderer. Das sind Fußgänger, die plötzlich auf die Straße treten oder Autofahrer, die einen übersehen oder vollkommen falsch einschätzen. Das führt dazu, dass ich in punkto Sicherheit als Auto- und als Radfahrer unterschiedliche Philosophien vertrete. Während ich als Autofahrer fast genau so fahre, wie ich es vor Jahrzehnten in der Fahrschule gelernt habe, habe ich als Radfahrer einen anderen Blick. Die Farbe der Ampel muss da manchmal hinter dem Antizipieren des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen.
Viele Autofahrer kennen nur das Autofahren und wissen manchmal nicht, wie sie mit einem Radfahrer auf dem gemeinsamen Weg umgehen müssen. Ich rate daher, Abstand zu halten. Auch vor der Ampel rechts durchaus mal Platz lassen. Wenn dann ein Radfahrer rechts vorbeifährt, dann hat das einen entscheidenden Vorteil: Diesen Radfahrer hat man nun im Blick.
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 6. Juni 2015 um 09:57:49 Uhr:
Hier sind wir aber beim Thema Radfahrer. Als Hobby-Rennradfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr fährt, kann ich dir nur sagen, dass es eine klare Priorität gibt: Rechne ständig mit dem Fehlverhalten anderer. Das sind Fußgänger, die plötzlich auf die Straße treten oder Autofahrer, die einen übersehen oder vollkommen falsch einschätzen. Das führt dazu, dass ich in punkto Sicherheit als Auto- und als Radfahrer unterschiedliche Philosophien vertrete. Während ich als Autofahrer fast genau so fahre, wie ich es vor Jahrzehnten in der Fahrschule gelernt habe, habe ich als Radfahrer einen anderen Blick. Die Farbe der Ampel muss da manchmal hinter dem Antizipieren des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen.
Ergo verstößt Du als Radler vorsätzlich gegen die STVO und rechtfertigst Das auch noch mit Sicherheitsgründen? Sorry, aber Dämlicher geht es kaum noch. Aber ist Bezeichnend.
Wäre ein Radler eben so leicht zu Identifizieren wie ein Autofahrer würden sich viele Radler anders verhalten, besonders in den Städten.
Du zeigst genau dieses schizophrene Verhalten vieler Radler die auch Autofahrer sind. Im Auto weitgehend korrekt was die Vorschriften angeht und kaum auf dem Rad werden eigene Regeln aufgestellt.
Ändert aber Alles nichts daran das man den Radlern keinen Platz lassen muss damit Sie sich an den Ampeln vorschlängeln können. Haben Sie genügend Platz ist das kein Thema, ist nicht genug Platz müssen Sie halt Hinten warten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 6. Juni 2015 um 10:34:53 Uhr:
Ergo verstößt Du als Radler vorsätzlich gegen die STVO und rechtfertigst Das auch noch mit Sicherheitsgründen? Sorry, aber Dämlicher geht es kaum noch. Aber ist Bezeichnend.
Nein, wie beschrieben geht es um eine andere Schwerpunktsetzung, für die es einen Grund gibt (fehlende Knautschzone).
Zitat:
Wäre ein Radler eben so leicht zu Identifizieren wie ein Autofahrer würden sich viele Radler anders verhalten, besonders in den Städten.
Viele Autofahrer fahren auch wie Sau, obwohl sie ein Kennzeichen haben.
Zitat:
Ändert aber Alles nichts daran das man den Radlern keinen Platz lassen muss damit Sie sich an den Ampeln vorschlängeln können. Haben Sie genügend Platz ist das kein Thema, ist nicht genug Platz müssen Sie halt Hinten warten
Es war aber auch die Rede davon, dass einige auch bei genügend Platz rechts dicht machen wollen. Dann wird folgendes passieren: Man fährt also an die rote Ampel heran und hält sich ganz rechts. Den Radfahrer, der sich näher und nicht vorbeikommt, nimmt man nicht wahr. Die Ampel wird grün und man will rechts abbiegen. Der Radfahrer will geradeausfahren. Vor einem stockt es ein wenig. Wo befindet sich der Radfahrer nun, wenn man rechts abbiegen will?
Kurzum: Um einen anderen nicht den Vortritt lassen zu müssen führen einige eine solche Situation herbei.
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... wenn ich merke, dass einer vor mir gezielt "zu macht" wird mein -ansonsten kooperativ/defensives- Verhalten eher nicht gefördert.
Aber notfalls kann man ja immer noch kurz auf den Gehsteig ausweichen und das künstliche Hindernis umfahren, um sich solchen Besserwissern nicht ausliefern zu müssen.
Wo du auf dem Gehsteig eh nichts verloren hast. Ist schon echt seltsam, was sich hier so mancher Verkehrsteilnehmer heraus nimmt. Wer redet denn endlich mal von der Behinderung, die der rechts vorbeifahrende Radfahrer erzeugt, weil der dann wieder überholende Kraftfahrer, auf eine passende Gelegenheit warten muss, wo das Überholen dann auch gefahrlos geschehen kann?
Die rechts Vorbeifahr Regel gehört, mEn., ersatzlos gestrichen.
Er ist aber nunmal neben dir. Vielleicht auch leicht versetzt an deinem Heck. Wie er da hingekommen ist, will nach dem möglichen Unfall keiner mehr wissen. Er steht nunmal dort. Schliesslich haben Radfahrer auch die Pflicht, den rechten Fahrbahnrand zu nutzen.Zitat:
@Hannes1971 [url=http://www.motor-talk.de/.../...uer-radfahrer-lassen-t5329546.html?...]schrieb am 5. Juni 2015 um 23:43:55
Der gilt dem Radfahrer oder dem Fußgänger, der den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- oder Gehweg nutzt. Sich aber auf der gleichen Fahrspur rechts neben ein rechts blinkendes Fahrzeug zu stellen (am besten noch ein LKW) grenzt an Selbstmordabsicht.
Willst nun rechts abbiegen, musst nun warten, bis der/die Radler durch ist/sind.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 6. Juni 2015 um 11:06:01 Uhr:
Wo du auf dem Gehsteig eh nichts verloren hast.
Tja. So eskalieren Dinge halt dann manchmal...
Im Übrigen kann ich auch beim Ausweichen über den Gehweg immer noch kontrollieren ob ich dabei Fussgängern zu nahe komme oder nicht. Falls da dicht ist, muss ich halt schieben oder doch mal warten.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:
Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?
Wayne? Radfahrer blockieren uns auch ständig absichtlich.
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 6. Juni 2015 um 12:04:10 Uhr:
Wayne? Radfahrer blockieren uns auch ständig absichtlich.Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:
Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?
Ironie:
Also so sieht die Rechtslage aus. Ja cool, ich dachte immer man muss sich an Vorschriften halten, aber nach der Logik kann ich ja endlich tun und lassen was ich will.
Da mich schon Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, LKW-Fahrer, usw alle mal behindert haben, kann ich ja in Zukunft dann parken wo ich will. Wenn es mir in den Kram passt auch mal mitten auf der Hauptstraße. Egal, trifft schon jemanden aus der richtigen Gruppe.
Auch hat mir aus jeder Gruppe schon mal jemand die Vorfahrt/den Vorrang genommen, ist ja praktisch in Zukunft ziehe ich einfach überall durch.
Scheiß auf Regeln, da Andere dagegen verstoßen, darf ich ja jetzt auch alles ignorieren. 🙂
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 6. Juni 2015 um 10:47:38 Uhr:
Es war aber auch die Rede davon, dass einige auch bei genügend Platz rechts dicht machen wollen. Dann wird folgendes passieren: Man fährt also an die rote Ampel heran und hält sich ganz rechts. Den Radfahrer, der sich näher und nicht vorbeikommt, nimmt man nicht wahr. Die Ampel wird grün und man will rechts abbiegen. Der Radfahrer will geradeausfahren. Vor einem stockt es ein wenig. Wo befindet sich der Radfahrer nun, wenn man rechts abbiegen will?
Kurzum: Um einen anderen nicht den Vortritt lassen zu müssen führen einige eine solche Situation herbei.
Sorry, aber mit welchem Recht forderst Du das Recht ein das der vor Dir fahrende mit dem Abbiegen warten muss bis der verbotenerweise Rechts Überholende Radler an Ihm vorbei ist?
Auf die Idee zu warten bis das Auto abgebogen ist kommst Du wohl nicht, wäre wohl zu viel verlangt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. Juni 2015 um 11:12:55 Uhr:
Er ist aber nunmal neben dir. Vielleicht auch leicht versetzt an deinem Heck. Wie er da hingekommen ist, will nach dem möglichen Unfall keiner mehr wissen. Er steht nunmal dort. Schliesslich haben Radfahrer auch die Pflicht, den rechten Fahrbahnrand zu nutzen.Zitat:
@Hannes1971 [url=http://www.motor-talk.de/.../...uer-radfahrer-lassen-t5329546.html?...]schrieb am 5. Juni 2015 um 23:43:55
Der gilt dem Radfahrer oder dem Fußgänger, der den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- oder Gehweg nutzt. Sich aber auf der gleichen Fahrspur rechts neben ein rechts blinkendes Fahrzeug zu stellen (am besten noch ein LKW) grenzt an Selbstmordabsicht.
Willst nun rechts abbiegen, musst nun warten, bis der/die Radler durch ist/sind.
Sollte ein Radfahrer rechts neben mir sein, werde ich ihn natürlich nicht umfahren. Wenn er hinter mir ist, hat er dort auch zu bleiben, wenn der Verkehr wieder (an)rollt. Die Erlaubnis rechts vorbei zu fahren, gilt nur bei einer stehenden Schlange vor einer Ampel. Nicht wenn die Schlange rollt. Dann wäre es rechts überholen, das darf kein Verkehrsteilnehmer.
Anders ist die Situation bei einem abgetrennten Radweg oder diesen neuen Radfahrstreifen am Fahrbahnrand. Da hat der vorbei ziehende Radler Vorrang, aber eben nicht bei der Benutzung des gleichen Fahrstreifens wir die anderen Verkehrsteilnehmer.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2015 um 14:55:02 Uhr:
Sollte ein Radfahrer rechts neben mir sein, werde ich ihn natürlich nicht umfahren. Wenn er hinter mir ist, hat er dort auch zu bleiben, wenn der Verkehr wieder (an)rollt.
Genau das tut er aber nicht. Er rollt ebenso an wie alle anderen. So, dass er bei deinem Abbiegevorgang schon wieder neben dir ist.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. Juni 2015 um 14:59:50 Uhr:
Genau das tut er aber nicht. Er rollt ebenso an wie alle anderen. So, dass er bei deinem Abbiegevorgang schon wieder neben dir ist.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2015 um 14:55:02 Uhr:
Sollte ein Radfahrer rechts neben mir sein, werde ich ihn natürlich nicht umfahren. Wenn er hinter mir ist, hat er dort auch zu bleiben, wenn der Verkehr wieder (an)rollt.
Häh? Wenn er hinter mir steht und gleichzeitig mit mir losfährt, ist er immer noch hinter mir. Wenn ich dann abbiege und er noch rechts vorbei will, kann er im schlimmsten Fall noch nicht mal auf seinen Grabstein schreiben "Ich hatte recht ".
Sobald der Verkehr anrollt hat kein Radfahrer mehr rechts daneben zu ziehen. Wohl gemerkt: wenn er vorher hinter einem Auto war. Wenn der Radfahrer aber an der stehenden Schlange vorbei gezogen ist, wird er wohl (im Idealfall) an der rechten vorderen Ecke des ersten Fahrzeugs zum Stehen kommen. Da wäre er dann gut zu sehen und auch schnell weggeradelt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2015 um 14:55:02 Uhr:
Sollte ein Radfahrer rechts neben mir sein, werde ich ihn natürlich nicht umfahren. Wenn er hinter mir ist, hat er dort auch zu bleiben, wenn der Verkehr wieder (an)rollt. Die Erlaubnis rechts vorbei zu fahren, gilt nur bei einer stehenden Schlange vor einer Ampel. Nicht wenn die Schlange rollt. Dann wäre es rechts überholen, das darf kein Verkehrsteilnehmer.
Anders ist die Situation bei einem abgetrennten Radweg oder diesen neuen Radfahrstreifen am Fahrbahnrand. Da hat der vorbei ziehende Radler Vorrang, aber eben nicht bei der Benutzung des gleichen Fahrstreifens wir die anderen Verkehrsteilnehmer.
Das legt STVO § 9 Abs. 3 klar anders fest ("Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."😉.
Es ist erschreckend, wie oft man das hier erörtern muss und wie wenige die Regeln kennen, aber grosszügig schlaue Ratschläge verteilen.