Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
Ist heute Tag des Radfahrer-BAshings?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 19:12:29 Uhr:
wenn man beabsichtigt, nach der Ampel rechts abzubiegen. Da verhindert man nämlich mit dem Fahren am äußersten rechten Rand, daß sich ein Radfahrer in den toten Winkel schiebt und sich somit selbst gefährdet.
Wenn der Radfahrer aber nun genau ein oder zwei Positionen hinter dir ist, musst ihn eh durchlassen. Ansonsten tätest ihn ja schneiden.
Ja, denn es könnte außerhalb von Ortschaften auch ein Fußgänger entgegenkommen.
Von diesem sog. Rechtsfahrgebot halte ich persönlich nicht nur nichts, sondern weniger als nichts.
Lief ich letztens doch so schön außerhalb der Ortschaft, (ohne Fußweg), wo ein mir entgegenkommender Lkw gnadenlos rechts fuhr, so rechts, daß er beinahe die in seiner Fahrtrichtung rechts stehenden Bäume geschliffen hätte. Dank Leitplanken konnte ich nicht 'mal ausweichen; vom Lkw.-Fahrer gab es eine Vollbremsung, da justamente dann, als er an mir vorbeigefahren wäre, Gegenverkehr kam, der wegen einer Kurve auch nicht einsehbar gewesen wäre.
Seitdem hasse ich als Fußgänger Leitplanken, wo es hinter den Leitplanken keinen Fußweg hat und ultra-rechts fahrende Kfz.-ler.
Wenn Kfz.-ler vernünftig wären, würden sie Fußgängern und Radfahrern aus Prinzip Platz lassen und (!) den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50m beim Überhol- bzw. Vorbeifahrvorgang einhalten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 20:26:43 Uhr:
Wenn der Radfahrer aber nun genau ein oder zwei Positionen hinter dir ist, musst ihn eh durchlassen. Ansonsten tätest ihn ja schneiden.
Das mußt du uns mal näher erläutern.
Wenn man nach rechts abbiegen will, muß man einem Radfahrer das Rechtsüberholen des eigenen Fahrzeugs ermöglichen? 😰
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 20:37:03 Uhr:
Wenn man nach rechts abbiegen will, muß man einem Radfahrer das Rechtsüberholen des eigenen Fahrzeugs ermöglichen? 😰
Wofür, denkst, wird der Schulterblick in der Fahrschule gelehrt ? Der ist nicht nur für den Radfahrer, der unmittelbar neben dir steht. Wenn abzusehen ist, dass der Radler bremsen müsste, damit du rumkommst, musst ihn durchlassen. Er wird hier so behandelt wie der Fussgänger, welcher nach der Kurve auch Grün hat.
Das ist klar.
Hier in der Diskussion geht es aber um das Stehen am äußersten rechten Fahrbahnrand vor einer roten Ampel. Da gibt es dann doch überhaupt keinen Platz mehr rechts neben dem Fahrzeug, den der Radfahrer zum rechts überholen nutzen könnte. Davon abgesehen, wird der Kraftfahrer nach dem Umschalten der Ampel auf Grün auch schneller vom Fleck wegkommen als der Radfahrer, der hinter dem PKW steht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 19:12:29 Uhr:
Meiner Meinung nach hat das nichts mit Frust- und Aggressionsabbau zu tun, sondern mit vorausschauender Fahrweise und stellt somit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar
Was? Wenn man einen Radfahrer zu eng überholt, schneidet oder ihm die Straße rechts dicht macht ist das "Verkehrssicherheit"... 🙄 😛 interessante Interpretation 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 19:12:29 Uhr:
besonders dann, wenn man beabsichtigt, nach der Ampel rechts abzubiegen. Da verhindert man nämlich mit dem Fahren am äußersten rechten Rand, daß sich ein Radfahrer in den toten Winkel schiebt und sich somit selbst gefährdet.
Für den Überblick auch über seinen toten Winkel ist der Kraftfahrer trotzdem verantwortlich. Aber wegen dieses Problems gibts ja oft Ampeln mit Warteflächen, an denen Fahrräder vorne stehen sollen, vor den Kraftfahrzeugen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:26:35 Uhr:
Wofür, denkst, wird der Schulterblick in der Fahrschule gelehrt ? Der ist nicht nur für den Radfahrer, der unmittelbar neben dir steht. Wenn abzusehen ist, dass der Radler bremsen müsste, damit du rumkommst, musst ihn durchlassen. Er wird hier so behandelt wie der Fussgänger, welcher nach der Kurve auch Grün hat.Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 20:37:03 Uhr:
Wenn man nach rechts abbiegen will, muß man einem Radfahrer das Rechtsüberholen des eigenen Fahrzeugs ermöglichen? 😰
Nein, in diesem Fall, in dem der PKW fährt, darf der Radler nicht rechts auf der Fahrbahn überholen!
Nur wartende Fahrzeuge dürfen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholt werden. Steht zumindest so in der StVO.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 5. Juni 2015 um 21:43:54 Uhr:
Nein, in diesem Fall, in dem der PKW fährt, darf der Radler nicht rechts auf der Fahrbahn überholen!Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:26:35 Uhr:
Wofür, denkst, wird der Schulterblick in der Fahrschule gelehrt ? Der ist nicht nur für den Radfahrer, der unmittelbar neben dir steht. Wenn abzusehen ist, dass der Radler bremsen müsste, damit du rumkommst, musst ihn durchlassen. Er wird hier so behandelt wie der Fussgänger, welcher nach der Kurve auch Grün hat.
Doch. Die Aussage von Gleiterfahrer stimmt. Gegenüber Rechtsabbiegern haben geradeaus querende Fußgänger und Fahrräder Vorrang.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:41:43 Uhr:
Was? Wenn man einen Radfahrer zu eng überholt, schneidet oder ihm die Straße rechts dicht macht ist das "Verkehrssicherheit"... 🙄 😛 interessante Interpretation 😁Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 19:12:29 Uhr:
Meiner Meinung nach hat das nichts mit Frust- und Aggressionsabbau zu tun, sondern mit vorausschauender Fahrweise und stellt somit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar
Zum einen habe ich
nirgendwoetwas vom Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand geschrieben und zum anderen wird da keine Straße "rechts dicht gemacht", sondern nur der zur Verfügung stehende Verkehrsraum vom Kraftfahrer effektiver ausgenutzt.
Zitat:
@AMenge schrieb am 5. Juni 2015 um 19:55:03 Uhr:
Ist heute Tag des Radfahrer-BAshings?
😉 Nö, nur die hin und wieder nötige Erinnerung das die STVO auch für Radfahrer gilt und Sie nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben.
Ein Kollege ist vor zwei Jahren mal bei einer Truppe mitgefahren deren Ziel es war die Fitness mittels Rennrad auf Vordermann zu bringen. Was Ihn erschreckt hat war das die STVO ganz selbstverständlich dem Trainingsziel untergeordnet wurde.
Er fährt immer noch viel aber nicht mehr mit Denen.
😁 Übrigens hält er sich mit dem Auto innerorts sehr weit Rechts wenn Er anhalten muss.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 5. Juni 2015 um 22:54:50 Uhr:
Ein Kollege ist vor zwei Jahren mal bei einer Truppe mitgefahren deren Ziel es war die Fitness mittels Rennrad auf Vordermann zu bringen. Was Ihn erschreckt hat war das die STVO ganz selbstverständlich dem Trainingsziel untergeordnet wurde.
Und wer wurde dadurch gefährdet?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:26:35 Uhr:
Wofür, denkst, wird der Schulterblick in der Fahrschule gelehrt ?
Der gilt dem Radfahrer oder dem Fußgänger, der den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- oder Gehweg nutzt. Sich aber auf der gleichen Fahrspur rechts neben ein rechts blinkendes Fahrzeug zu stellen (am besten noch ein LKW) grenzt an Selbstmordabsicht.
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 5. Juni 2015 um 23:09:03 Uhr:
Und wer wurde dadurch gefährdet?
Ist Das relevant für die Frage ob man sich an die STVO halten muss?