Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?

Liebe Gemeinde,

neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.

Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?

Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. Juni 2015 um 13:03:12 Uhr:


Und wie wäre es dann weitergegangen? Der Radfahrer hätte direkt vor der Haube des Autos wieder nach rechts rüber wechseln müssen. Dem Autofahrer wäre ein Rechtsüberholen des Radfahrers nicht erlaubt gewesen. Ist dieses Szenario wirklich mit weniger Risiko verbunden als das Geschehen, das die Dashcam zeigt?

Der Radler wäre so jedenfalls deutlich sicherer unterwegs als wenn er sich rechts an eigentlichen für Ihn sehr gefährlichen Lücken durchquetscht.

Die STVO besagt, daß "links" zu überholen ist. Rechts ist nur ein "Vorbeifahren" erlaubt mit Ausschließung jeglicher Gefahr und bei genügend Platz, was hier aber keinesfalls zutrifft. Der Radler hat sich nicht nur selbst gefährdet, sondern auch den nachfolgenden Verkehr.

Demzufolge rechne ich in solchen Situationen als Autofahrer eher damit, daß ein Radler von "links" kommt um sich dann mit "Handzeichen" wieder richtig einordnet.

Von links wird er wahrgenommen und mit den Handzeichen weiß jeder Autofahrer was Er möchte und kann sich dementsprechend drauf einstellen

Das notwendige Übel mit der Slalomfahrerei muß der Radler eben hier in Kauf nehmen wenn er sieht, daß es für Ihn auf der rechten Seite viel zu eng wird, oder er bremst ab und bleibt wie jeder Andere auch, hinter dem Vordermann einfach stehen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. Juni 2015 um 13:03:12 Uhr:


Das ist erlaubt. Es steht nirgends explizit geschrieben, dass Autofahrer rechts eine Gasse für Radfahrer freihalten müssen. Ist jedes erlaubte Verhalten aber auch klug und sinnvoll? Wie schon gesagt, manche Radfahrer werden dann links überholen und vor Dir wieder nach rechts wechseln müssen. Dieser Radler-Slalom ist nicht besser. Also kann man auch rechts hinreichend Platz für Radfahrer lassen, sofern es möglich ist. Das ist ebenfalls erlaubt und ungleich sinn- und rücksichtsvoller als das "Dichtmachen".

MfG, Tazio1935

Mit dem Hintergedanke auch mal eine Rettungsgasse bilden zu müssen verzichte ich lieber auf diesen Blödsinn und fahre lieber gleich auf die rechte Seite, so, daß es dem Radler gar nicht möglich ist vorbei zu kommen. Sowieso wenn es erlaubt ist, sich soweit wie nur möglich rechts einzuordnen. Desweiteren habe ich, und auch alle anderen Vt, ein Rechtsfahrgebot einzuhalten.

Dies entschärft nicht nur die Situation, sondern ist auch deutlich gesünder für den Radfahrer.

Man stelle sich mal in der Situation von @downforce84 vor von hinten wäre der RTW mit Blaulicht und Martinshorn angefahren.
Der Blick geht hier sicherlich zuerst in den Rückspiegel und dann in den linken Außenspiegel, aber keinesfalls in den Rechten. und dann fährt man rechts rüber und schon mäht man den Radler um, nur weil der Radler sich leichtsinnig und absolut fahrlässig verhalten hat und da überhaupt nichts verloren hat.

Genau solche Verhaltensweissen der Radler im Straßenverkehr wird nur verstärkt, weil die Radfahrer völlig anonym im Straßenverkehr teilnehmen. Hätten die ein Nummernschild würde sich dieses Verhalten schnell ändern !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:


...
Ich weiß nicht in was von einer Fantasiewelt hier einige User leben...
Warum soll sich der Autofahrer mit der Dashcam beim Überholen an Abstände halten wenn der Radfahrer nicht mal im geringsten Ansatz das auch nicht nötig hat und dazu noch rechts überholt ?
...

Es scheint immer noch Kraftfahrer zu geben, die der festen Überzeugung sind, sie sind augenblicklich von den Regeln der StVO befreit, wenn zum gleichen Zeitpunkt ein anderer VT einen vermeintlichen Regelverstoss begeht.

Zudem ist wohl auch nicht ersichtlich, welche Unterschiede beim wechselseitigen überholen von PKW und Fahrrad existieren.

mfg

Zitat:

@Dramaking schrieb am 14. Juni 2015 um 15:39:37 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 09:52:45 Uhr:


Es ist nichts passiert, also was soll's?
Es sollte vielleicht zum Nachdenken anregen, damit auch beim nächsten Mal nicht etwas passiert, was man selbst hätte vermeiden können.

...

Und wer sollte Nachdenken? Die "ich steh an der Ampel so, dass keiner - insbesondere kein Zweiradfahrer - vorbei kommt" Fraktion, oder die Radfahrer?

Zitat:

@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 16:51:18 Uhr:


Und wer sollte Nachdenken? Die "ich steh an der Ampel so, dass keiner - insbesondere kein Zweiradfahrer - vorbei kommt" Fraktion, oder die Radfahrer?

Wenn es der Radfahrer nicht macht, wer bleibt denn wohl noch?

Oder ist Straßenverkehr jetzt Kindergarten, mit "der hat aber angefangen", "wenn der nicht, wieso soll ich", "ich habe heute einen Radfahrer abgeklemmt, darf ich bis um 10 Fernsehen?"

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Zitat:

@Dramaking schrieb am 14. Juni 2015 um 19:25:58 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 16:51:18 Uhr:


Und wer sollte Nachdenken? Die "ich steh an der Ampel so, dass keiner - insbesondere kein Zweiradfahrer - vorbei kommt" Fraktion, oder die Radfahrer?
Wenn es der Radfahrer nicht macht, wer bleibt denn wohl noch?

...

Mir scheint es irgendwie nicht so, dass die Leute, die sich hier über den Radfahrer aufregen, irgendeine Notwendigkeit sehen würden, ihr Verhalten zu ändern.

... und da "der Radfahrer" hier wahrscheinlich nicht mitliest, bleibt am Ende keiner.

Nach aufmerksamen Lesen dieses Themas, komme ich für mich zu dem Schluß, die rechte Spur für Radfahrer dicht zu machen. Und das nicht allein zum Selbstschutz, sondern besonders auch zum Schutz des Radfahrers. Eben weil ich weiß, daß sowohl der Radfahrer fehlerhaft fahren kann und ich selbst auch nicht frei von Fehleinschätzungen bin, ist dies für mich die logische Konsequenz. Und falls ein Radfahrer mich an der Ampel links überholt, habe ich kein Problem mit meiner Fahrweise, ihn vorbei und dann rechts rüberzulassen, weil ich ihn 100% wahrgenommen hätte. Allerdings würde ich mir schon die Frage stellen, ob der Radler wirklich noch sehr am Leben hängt?

Zitat:

@d118bmw schrieb am 14. Juni 2015 um 20:11:42 Uhr:


Nach aufmerksamen Lesen dieses Themas, komme ich für mich zu dem Schluß, die rechte Spur für Radfahrer dicht zu machen. Und das nicht allein zum Selbstschutz, sondern besonders auch zum Schutz des Radfahrers. Eben weil ich weiß, daß sowohl der Radfahrer fehlerhaft fahren kann und ich selbst auch nicht frei von Fehleinschätzungen bin, ist dies für mich die logische Konsequenz. Und falls ein Radfahrer mich an der Ampel links überholt, habe ich kein Problem mit meiner Fahrweise, ihn vorbei und dann rechts rüberzulassen, weil ich ihn 100% wahrgenommen hätte. Allerdings würde ich mir schon die Frage stellen, ob der Radler wirklich noch sehr am Leben hängt?
Moin,

danke, sehe ich genau so!!!

Nur:
Miir kommen mache Radfahrer wie Kleinkinder vor!
- ich bin besser
- ich habe keine Angst
- ich haue Dich
- wenn Du mich anfährst, hast Du schuld
- ich bin der schwächere, DUuuu... mußt Rücksicht nehmen
- usw.

Das es genau so viele rücksichtlose Autofahrer gibt,
- die kein Pardon kennen
vor allem Taxifahrer.
- egal !!!

wehe wenn beide aufeinandertreffen, nicht nur aua...

schönen Gruß

Zitat:

@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 19:29:40 Uhr:


Mir scheint es irgendwie nicht so, dass die Leute, die sich hier über den Radfahrer aufregen, irgendeine Notwendigkeit sehen würden, ihr Verhalten zu ändern.

Das ist doch aber ein Armutszeugnis, was man sich selbst ausstellen würde.

Zitat:

..., bleibt am Ende keiner.

Nicht ganz, wenn "bis einer heult" gespielt werden muss, bleibt immer die Heulsuse über.

Ich habe mir, wenn es nach der Ampel die Möglichkeit gibt rechts abzubiegen, inzwischen angewöhnt grundsätzlich "dicht" zu machen.
Da im Straßenverkehr inzwischen ziemlich vielen Radfahrern der Selbsterhaltungs- bzw. Überlebenstrieb offensichtlich völlig verloren gegangen ist, sehe ich das als einen Beitrag zum Schutz schwächerer Verkehrteilnehmer 😉

Aber ernsthaft: Wenn man mal beobachtet wie hirnlos sich viele Radfahrer trotz eingeschaltetem Blinker noch neben Rechtsabbieger schlängeln, macht es absolut Sinn an Ampeln äußerst rechts zu halten.

Zitat:

@Autobahnbewohner schrieb am 15. Juni 2015 um 13:20:00 Uhr:


Aber ernsthaft: Wenn man mal beobachtet wie hirnlos sich viele Radfahrer trotz eingeschaltetem Blinker noch neben Rechtsabbieger schlängeln, macht es absolut Sinn an Ampeln äußerst rechts zu halten.

Welchen Sinn soll das machen? Wenn Du "nur" #2 oder #3 an der Ampel bist, ist der Radfahrer schon längst über alle Berge, bevor Du die Kreuzung auch nur erreicht hast. Selbst wenn Du #1 wärest und sogar abbiegen wolltest ist das oft der Fall, besonders wenn man noch seine Gänge sortieren muss oder wartet bis der Motor mit Start/Stop wieder angegangen ist.

Im Endeffekt reduziert dieses Verhalten die Kapazität einer Kreuzung (Verkehrsteilnehmer/h) = vermeidbare Behinderung. Für die erklärten Rechts-Dichtmacher sind Radfahrer leider nur Hindernisse aber keine Verkehrsteilnehmer mit denselben Rechten auf zügiges Vorankommen.

Viele Kfz-ler verkennen, wie agil Radfahrer bis 25 km/h sein können. Sollte es mal nicht so sein, bricht man sich gleich einen Zacken aus der Krone, wenn mal 10 sec Warten nicht vermeidbar war. Rücksicht findet nicht statt bzw. wird nur eingefordert. Da Du das genauso siehst ist ja auch der Smiley gesetzt.

Ach kommt, wenn der Radler zwischen Auto und Gehwegkante keinen Platz hat radeln 99% doch eh auf dem Gehweg weiter, oder nutzen dann tatsächlich den Radweg.
Und sei der Radler noch so schnell so gilt trotzdem noch die STVO.
Komisch das Radler immer auf ihre Rechte pochen, auch wenn Die nur in ihrem Hirn bestehen sollten, aber gerne ignorieren das Sie auch Pflichten haben.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. Juni 2015 um 15:49:57 Uhr:


Komisch das Radler immer auf ihre Rechte pochen, auch wenn Die nur in ihrem Hirn bestehen sollten, aber gerne ignorieren das Sie auch Pflichten haben.

Komisch das Autofahrer immer auf ihre Rechte pochen, auch wenn Die nur in ihrem Hirn bestehen sollten, aber gerne ignorieren das Sie auch Pflichten haben.

Und nun, gilt dann "der hat aber auch" oder "der hat aber angefangen"?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. Juni 2015 um 15:49:57 Uhr:


Ach kommt, wenn der Radler zwischen Auto und Gehwegkante keinen Platz hat radeln 99% doch eh auf dem Gehweg weiter, oder nutzen dann tatsächlich den Radweg.
Und sei der Radler noch so schnell so gilt trotzdem noch die STVO.
Komisch das Radler immer auf ihre Rechte pochen, auch wenn Die nur in ihrem Hirn bestehen sollten, aber gerne ignorieren das Sie auch Pflichten haben.

Ja, das ist genau die Einstellung, die ich so mag:

Nicht substantiierbare Vermutungen über Radler anstellen ("fahren sowieso über den Gehweg"😉 und pauschale Herabwürdigung.

Wo bitte verhält sich ein Radler nicht StVO konform, wenn er die freundlich/kollegial gelassene Lücke mit angemessener Geschwindigkeit nutzt um rechts bis zur Haltelinie vorzufahren?

Gäbe es ausreichend Radwege oder -streifen wäre alles gut (ja, ich habe die Diskussion hier über Radwegebenutzungspflicht gelesen). Gibt es aber nicht, weil Kommunalpolitiker unter anderem auch Radler als Kfz-Bremser auf die Hauptfahrbahn zwingen.

Die allermeisten die sich hier aufregen haben keinerlei Erfahrung als Radfahrer in Innenstädten bzw. auf 1-spurigen Durchgangsstraßen, Mutmaßungen wer aus dem erlesenen Kreis in diesem Thread dazugehört spare ich mir.

Also Du machst deinem Namen nach alle Ehre ein Drama.
Wenn der Radler schon leichtsinnig, wenn nicht sogar schon vorsätzlich, sich im Straßenverkehr bewegt, dann darf man sich doch als Autofahrer, genau diejenigen, die für das Fehlverhalten der Radfahrer schlußendlich mitbezahlen dürfen, sich auch ein bischen zurecht aufregen
Fahrt so dicht wie möglich auf die rechte Seite und kein Radler wird da mehr (vorbei) kommen.
Für den Radler ist es um ein vielfaches gesünder und wir haben für Ihn wiedermal das Hirn eingeschaltet, damit der Radler sich nicht in eine für Ihn lebensgefährliche Situation begeben kann.
Ansonsten bezahlt er halt die Delle oder die Kratzer, die er einem ins Auto zieht.

Ist doch ganz einfach !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Juni 2015 um 16:21:54 Uhr:


Wenn der Radler schon leichtsinnig, wenn nicht sogar schon vorsätzlich, sich im Straßenverkehr bewegt, dann darf man sich doch als Autofahrer, genau diejenigen, die für das Fehlverhalten der Radfahrer schlußendlich mitbezahlen dürfen, sich auch ein bischen zurecht aufregen
Fahrt so dicht wie möglich auf die rechte Seite und kein Radler wird da mehr (vorbei) kommen.
Für den Radler ist es um ein vielfaches gesünder und wir haben für Ihn wiedermal das Hirn eingeschaltet, damit der Radler sich nicht in eine für Ihn lebensgefährliche Situation begeben kann.
Ansonsten bezahlt er halt die Delle oder die Kratzer, die er einem ins Auto zieht.

sorry, aber das ist einfach Megaquark was Du hier verfasst. Weißt Du wie man es nennt, wenn man Andere zu einem Verhalten zwingt, was sie nicht tun wollen: Nötigung.

Lass doch bitte den Radler selber denken, ob er rechts vorbeifahren möchte oder dahinter bleibt. Das ist sein gutes Recht. Wenn er dabei einen Kratzer in das Auto macht, so wird er dafür haften (und nicht ein Autofahrer, wie hier fälschlich immer wieder behauptet wird). In den meisten Fällen ordnet er sich aber nur ganz friedlich vorne an der Ampel ein und ist auf den ersten Metern weg, noch bevor die Autos den Gang eingelegt haben.

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