Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Zitat:
Wie besonders bescheuert ist es dann, wenn man dann noch anfährt und nicht wartet, dass der wirklich vorbei ist😕
Wie oft soll ich das jetzt noch schreiben. Ich habe ihn NICHT gesehen. Somit bestand die Überlegung anzuhalten nicht.
Zitat:
Ich weiß nicht, welchen Film Du gesehen hast, aber die Situation wäre von DIR vermeidbar gewesen, egal wie merkwürdig der Radfahrer auch immer fährt.
Aber wenn Du weiterhin ruhig schlafen kannst, wenn Dir irgendwann man bewusst wird, dass der einzig und allein durch Deine Selbstgerechtigkeit im Eimer weggetragen, wird, dann verzichte weiterhin auf den Blick in den Rückspiegel.
Ich habe ihn im Rückspiegel nicht gesehen. Wieso schreibst du dann immer wieder irgendwelche Fantasiegeschichten dazu? Wo wir dann auch wieder beim ersten Absatz wären. Wie ist so eine Situation denn vermeidbar? Durch übersinnliche Fähigkeiten?
Zitat:
sieht man nicht. Im Gegenteil - am Golf vor dir bemessen, sieht man Platz genug, um an der Ampel vorzufahren. Dass es inzwischen Grün wurde und die Fahrzeuge anfuhren, das hatte dem Radler vielleicht auch nicht gefallen.
Spring mal zu Sekunde 7. Da wird es ganz besonders deutlich. Wenn du dann immer noch der Meinung bist, daß das ein ausreichender Abstand ist, würde ich mal zum Augenarzt gehen.
Zitat:
Du hättest den ohne jede Probleme sehen müssen, hast es unterlassen, in den Rückspiegel zu sehen. Statt sein eigenes Verhalten mal zu reflektieren, um zukünftig irgendwelche Gefährdungen zu vermeiden, wird lieber alles zusammengekratzt, was dem Anderen die Schuld zuweisen könnte.
Hätte, hätte Fahrradkette. Mit drei Spiegeln kannst du keine 180° abdecken und bei meinem ist der rechte Spiegel nicht sphärisch. Um ganz sicher zu gehen, müßte ich vor jedem Anfahren erst mal in drei Spiegel und zwei Schulterblicke machen, was natürlich total realitätsfern ist. Dann kommt der nächste Hampelmann und beschwert sich über das langsame Anfahren. Ihr dreht euch das auch so zurecht, wie es passend ist.
Und außerdem habe ich schon geschrieben, daß ich mir das mit dem Seitenspiegel ankreiden lasse. Aber nein, dann müssen gewisse Konsorten zum x-ten mal wieder darauf zu sprechen kommen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 21:58:07 Uhr:
Wie oft soll ich das jetzt noch schreiben. Ich habe ihn NICHT gesehen.Zitat:
Wie besonders bescheuert ist es dann, wenn man dann noch anfährt und nicht wartet, dass der wirklich vorbei ist😕
Weil Du nicht hingesehen hast
Nicht zu schauen, um dann hinterher zu sagen, dass man den nicht gesehen hat, ist deutlich zu dünn.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 21:58:07 Uhr:
Ich habe ihn im Rückspiegel nicht gesehen.
Du hast ihm im Innenspiegel nicht gesehen, im Außenspiegel, der zu den Rückspiegeln gehört, hätte man den gesehen. Und wenn es tatsächlich extrem wenig mit der Breite gewesen war, dann hätte man dort nichts anderes außer diesen Radfahrer gesehen.
Zitat:
Wie ist so eine Situation denn vermeidbar? Durch übersinnliche Fähigkeiten?
In dem nicht los fährt, weil man den im Rückspiegel prima gesehen hätte - wenn man denn auch mal dort hineingesehen hätte. Zu dem man im allgemeinen verpflichtet ist, weil man dort mit Radfahrern rechnen muss.
Zitat:
Hätte, hätte Fahrradkette. Mit drei Spiegeln kannst du keine 180° abdecken und bei meinem ist der rechte Spiegel nicht sphärisch.
Sphärische Spiegel ermöglichen den Blick in Bereiche, die seitlich
weiter wegvom Fahrzeug sind. Das hier ist der "tote Winkel":
http://www.hamburg.de/.../toter-winkel-draufsicht.jpgWenn die Lücke zwischen dem Fahrzeug und dem Fahrbahnrand sehr klein war und der Radler unmittelbar, mit 20cm Abstand neben dem Fahrzeug war, dass der eigentlich schon am Fahrzeug gekratzt hat, dann war der niemals im toten Winkel.
Such Dir eine andere Ausrede, die hier passt nicht. Der Radfahrer war nicht im toten Winkel, sondern Du hast nicht pflichtgemäß in den Spiegel gesehen.
Zitat:
Um ganz sicher zu gehen, müßte ich vor jedem Anfahren erst mal in drei Spiegel und zwei Schulterblicke machen, was natürlich total realitätsfern ist.
Schulterblick nur beim Spurwechesel oder Abbiegen, ansonsten der Blick in die drei Spiegel ja - und wo ist dabei das Problem?
Versteifter Nacken oder sonstige, altersbedingte Bewegungseinschränkungen?
Oder weil man sich nicht in einem Auto sondern auf dem Kriegspfad fühlt und so früh wie möglich losfahren muss und nicht mal Bruchteile einer Sekunde verplempern kann, um mal kurz die drei Spiegel zu überfliegen?
Dein Argument realitätsfern wird Dir nicht sonderlich behilflich sein, wenn Du den weggekickt hättest und der Richter Dir den Passus erzählt, den ich hier vor einigen Seiten genannt hatte: Man hat mit Radfahrern zu rechnen.
Und warum es diese Vorschrift gibt und man mit Radfahrern zu rechnen hat, kannst Du dir so lange immer wieder an Deinem Video ansehen, bis Du es verstanden hast.
Zitat:
Und außerdem habe ich schon geschrieben, daß ich mir das mit dem Seitenspiegel ankreiden lasse. Aber nein, dann müssen gewisse Konsorten zum x-ten mal wieder darauf zu sprechen kommen.
Weil Du und einige Andere immer noch nicht begriffen haben, dass genau diese Unterlassung dann auch die Unfallursache gewesen wäre und das hier immer wieder genannte "der hat aber angefangen" nur für die Kindergartentante gut ist.
Einerseits ist man jung und dynamisch, schafft es aber andererseits nicht, kurz aus dem Augenwinkel in beide Außenspiegel zu sehen, sondern würde dafür mehrere Sekunden benötigen.
Beide Außenspiegel, den rechts, weil man dort mit Radfahrern rechnen muss und links, weil einige hier auch noch die Empfehlung an Radler ausgesprochen haben, dass sie sich doch einfach auch links neben den Wagen stellen können, wenn es rechts zu eng sein sollte.
Einerseits ist man der erfahrene Vollprofi beim Autofahren, gehört nicht nur zur Creme der Creme, sondern ist die Kirsche auf der obersten Creme, und selbst dann noch, wenn man ein Auge zu macht und sich den rechten Arm auf den Rücken binden würde.
Andererseits ist man vollkommen mit der Situation überfordert, wenn ein Radfahrer aus dem Nichts rechts neben dem Wagen erscheint, der nicht aus dem Nichts erscheint, sondern schon etliche Sekunden vor dem Anfahren im Rückspiegel rechts außen sichtbar war und hätte nicht nur rechtlich berücksichtigt werden müssen, sondern ohne jede Probleme auch hätte können.
Interessant, was Du auf dem Video bei Sekunde 7 so alles erkannt hast. Noch interessanter, was Du nicht erkannt hast: Spätestens bei Sekunde zwei auf dem Video sieht man als Fahrer, dass es weiter geht, weil der Wagen vor dem Golf (Vordermann) losgefahren ist.
Erst bei Sekunde vier fährst Du selbst an - hier sind zwei Sekunden, in denen man in aller Ruhe in die Spiegel hätte schauen können, ohne dass man für sich selbst auch nur 1/10 Sekunde beim Anfahren "verschenkt" hätte.
Selbst wenn man ganz vorn an der Ampel steht, beträgt die Gelb/Rot-Phase zwei Sekunden, bevor man dann bei grün losfahren kann, zwei Sekunden für die Spiegelblicke, wenn man nicht zu cool dafür wäre, so routiniert in der Fahrzeugbeherrschung ist, dass man zwei Sekunden benötigt, um sich zum Anfahren vorzubereiten und dann auch noch so bewegungseingeschränkt wie ein 75jähriger.
Lass gut sein, Du machst Dich mit Deinen Ausreden, Ausflüchten und Zuweisung einer Hauptschuld an den Radfahrer immer lächerlicher.
Wie ich schon mal geschrieben hatte: Wie der Radfahrer eben an diese Stelle gekommen ist, will bei einem möglichen Unfall keiner mehr wissen. Er war da, man hat ihn umgefahren. Natürlich nicht mit Absicht, aber man hat ihn halt nicht gesehen.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 13. Juni 2015 um 18:39:22 Uhr:
😕 ... nur sehr wenige Radler kennen die Spiegel und die Perspektive eines PKW nicht. Der Glaube, die Menschen wären entweder Kraftfahrer oder Radfahrer, der geht an der Realität vorbei.
Um so mehr muss man sich über das selbstmörderische Verhalten diverser Radler wundern, denn Sie müssten ja wissen das es Situationen gibt wo Sie schlicht nicht rechtzeitig zu sehen sind wenn Sie sich von Hinten Durchmogeln.
In der Schule hat man uns Kindern beigebracht immer so zu stehen oder mit dem Rad zu fahren das man den Fahrer in seinem Spiegel sehen kann, denn nur dann kann auch Er dich sehen.
Bei Erwachsenen ist diese Grundregel wohl vergessen worden.
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Ich finde es ja interessant, wie ihr zwei über meinem Vorredner (der eine mit Wahrnehmungsstörungen) die Fehler konsequent in Richtung PKW schiebt, dem Fahrradfahrer aber einen Freibrief erteilt. Taschen an der Stange, am Pendeln, kein Platz nach rechts, scheiß egal. Nur der Autofahrer ist schuld. Vom Fahrradfahrer wird kein Mitdenken gefordert.
Zitat:
Erst bei Sekunde vier fährst Du selbst an - hier sind zwei Sekunden, in denen man in aller Ruhe in die Spiegel hätte schauen können, ohne dass man für sich selbst auch nur 1/10 Sekunde beim Anfahren "verschenkt" hätte.
Auf den Polemikmüll weiter oben gehe ich nicht ein, also zum Wesentlichen.
Ach das schreibe ich nun zum wiederholten Male: ein Auto mit DSG (Golf) muß keine Gänge einlegen und kann deshalb früher losfahren. Weiterhin wird erst ab Sekunde 4 überhaupt die Ampel sichtbar. Hätte ich durch "Intution" den Zeitpunkt des Anfahrens vorraussehen sollen?. Wo ein Körper ist, kann kein anderer sein. Unabhängig davon spielt es überhaupt keine Rolle. Ich sehe auch nicht, daß ich hier großartig gepennt habe. Das war zeitlich im absoluten Rahmen. Also erspare mir deine pseudo-intellektuelle Krümelkackerei. Im weiteren Abschnitt widersprichst du dir dann ja auch selber.
Zitat:
Oder weil man sich nicht in einem Auto sondern auf dem Kriegspfad fühlt und so früh wie möglich losfahren muss und nicht mal Bruchteile einer Sekunde verplempern kann, um mal kurz die drei Spiegel zu überfliegen?
Ja was denn nun? Angeblich habe ich doch beim Anfahren geträumt. Soll ich nun den 360°-Blick machen und erst 3s später losfahren oder doch lieber keine Zeit verplempern?
Zitat:
Wenn die Lücke zwischen dem Fahrzeug und dem Fahrbahnrand sehr klein war und der Radler unmittelbar, mit 20cm Abstand neben dem Fahrzeug war, dass der eigentlich schon am Fahrzeug gekratzt hat, dann war der niemals im toten Winkel.
Aha, da sagt die Zeichnung aber was anderes:
http://upload.wikimedia.org/.../350px-Toter_Winkel.pngAm unteren Bildschirmrand sieht mir das sehr nach 20cm Abstand aus. Hätte der Seitenspiegel vielleicht doch nicht gereicht.
Zitat:
Erst bei Sekunde vier fährst Du selbst an - hier sind zwei Sekunden, in denen man in aller Ruhe in die Spiegel hätte schauen können, ohne dass man für sich selbst auch nur 1/10 Sekunde beim Anfahren "verschenkt" hätte.
So ein Unsinn. Schaust du beim Rechtsabbiegen auch 2s vorher in den Spiegel und nicht direkt vor dem Abbiegevorgang? In 2s legt ein Fahrradfahrer ca. 15m zurück. Das sind drei Wagenlängen.
Zitat:
Und warum es diese Vorschrift gibt und man mit Radfahrern zu rechnen hat, kannst Du dir so lange immer wieder an Deinem Video ansehen, bis Du es verstanden hast.
Vielleicht sagt der Richter auch, daß ich bei solch einem geringen Abstand nicht mit einem Fahrradfahrer zu rechnen habe.
Aber du bist sicher auch die Judikative, die Theorie kennst du ja aus dem ff.
Zitat:
Lass gut sein, Du machst Dich mit Deinen Ausreden, Ausflüchten und Zuweisung einer Hauptschuld an den Radfahrer immer lächerlicher.
Zumindest widerspreche ich mir nicht innerhalb von zwei Absätzen selber und habe ein binäres Schuldigkeitsempfinden. Nichts für ungut, aber die Länge deiner Texte ist proportional zur erreichten Polemik.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 14. Juni 2015 um 03:36:46 Uhr:
Ich finde es ja interessant, wie ihr zwei über meinem Vorredner (der eine mit Wahrnehmungsstörungen) die Fehler konsequent in Richtung PKW schiebt, dem Fahrradfahrer aber einen Freibrief erteilt. Taschen an der Stange, am Pendeln, kein Platz nach rechts, scheiß egal. Nur der Autofahrer ist schuld. Vom Fahrradfahrer wird kein Mitdenken gefordert.
Ich habe keinem die Schuld oder Unschuld zugewiesen. Denn darum gehts hier eigentlich gar nicht. Fakt ist, dass da ein Radfahrer ist. Du ziehst dich jetzt dran hoch, dass der da hätte gar nicht sein dürfen. Und da du auch nicht mit ihm rechnest, weil für dein Empfinden der Platz gar nicht ausreicht, schaut man mit Sicherheit auch nicht genau hin.
Nun hat sich aber ein Fahradfahrer dazwischengezwängt. Sicher ist so ein Verhalten nicht regelkonform und erst recht nicht gesund(für den Radler), er hat es trotzdem getan.
Der Gesetzgeber fordert hier faktisch ein, dass du für Andere mitdenkst, damit keine Unfälle entstehen, weil der andere einen oder mehrere Fehler gemacht hat.
Was meinst du, wie eine mögliche Gerichtsverhandlung ausgehen würde ? Dass du vollkommen schadenfrei rauskommst und der Radler 100% zugewiesen bekommt ?
Ich finde downforze84 sollte man den ...
... ähm die Dashcam wegnehmen.
Finde nur ich es seltsam, mit so was durch die Gegend zu fahren?
Die in Film festgehaltene Situation will ich indes nicht kommentieren.
Man kann sich auch hier über den Radler, wie downforze84 künstlich aufregen - muss man aber nicht.
Es ist nichts passiert, also was soll's?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. Juni 2015 um 09:01:26 Uhr:
Was meinst du, wie eine mögliche Gerichtsverhandlung ausgehen würde ? Dass du vollkommen schadenfrei rauskommst und der Radler 100% zugewiesen bekommt ?
Nun, ich bin kein Richter. 100 % auf den Radfahrer, glaube ich auch nicht. Wird von 50 / 50 bis 66 / 33 in alle Richtungen möglich sein.
Zitat:
@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 09:52:45 Uhr:
Es ist nichts passiert, also was soll's?
Ja, natürlich !
So könnte man das auch betrachten und wenn dann doch mal was passiert, dann ist ja so oder so wieder mal der Autofahrer schuld und darf sich das Gejammer anhören und die Schadenersatzforderungen vom Radler, der sich regelwidrig verhalten hat, dann auch gleich noch bezahlen.
Ich weiß nicht in was von einer Fantasiewelt hier einige User leben, dazu scheinen mir davon alle sehr korrekt und ohne Fehler behaftet Auto zu fahren.
Warum soll sich der Autofahrer mit der Dashcam beim Überholen an Abstände halten wenn der Radfahrer nicht mal im geringsten Ansatz das auch nicht nötig hat und dazu noch rechts überholt ?
Soll sich der Autofahrer mit der Dashcam in Luft auflösen, nur damit der Radfahrer hier unbeschwert freie Fahrt geniessen kann ?
Der Radfahrer hat sich in dieser Verkehrslage hinten anzustellen, da ein Vorbeifahren im stehenden Verkehr hier schon deutlich zu eng war. Da hier aber die Ampel auf grün gesprungen ist und somit der Verkehr wieder geflossen ist, hat er ganz klar gegen die STVO §5 verstossen.
Um dem Radfahrer ein korrektes Verhalten zuzusprechen hätte Er ganz einfach links überholen können.
Wie eng es hier zwischen Fahrbahnrand und Dashcamauto zuging zeigt eindeutig der Moment, als der Radfahrer in der Dashcam zu sehen ist. Auch das habe ich schon angesprochen, daß der Radfahrer hier zu Fall gekommen wäre, wenn sich hier ein hoher Bordstein befinden würde.
Das Verhalten des Radfahrers kann ich hier nur als leichtsinnig, fahrlässig und bedingt vorsätzlich betrachten, da Er sich mit seinem Verhalten keinerlei Gedanken gemacht hat was könnte hier passieren.
Muß der Autofahrer minimal nach rechts ziehen, weil links Einer rüberzieht, so liegt der Radler !
Reißt hier jemand die Autotür auf, so liegt der Radler !
Liegt hier ein Gegenstand rechts am Fahrbahnrand, so liegt der Radler !
Damit mir eine solche Situation nicht passiert, fahre ich an roten Ampeln immer ganz nach rechts.
Ich als Autofahrer muß mich an die STVO halten, warum bekommen die Radfahrer immer diesen Freifahrschein zugesprochen, wie es hier der Fall ist ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:
Ja, natürlich !Zitat:
@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 09:52:45 Uhr:
Es ist nichts passiert, also was soll's?
So könnte man das auch betrachten und wenn dann doch mal was passiert, dann ...
... kann man sich immer noch aufregen.
Dem MT Hobby-Verkehrs-Choleriker ist das natürlich nicht genug.
Da einfach nicht genug passiert, regt man sich eben noch künstlich über alles auf, was HÄTTE passieren können.
Zitat:
Ich weiß nicht in was von einer Fantasiewelt hier einige User leben, dazu scheinen mir davon alle sehr korrekt und ohne Fehler behaftet Auto zu fahren.
Was den Straßenverkehr angeht: In gar keiner.
Phantasie = sich ausmalen, was alles hätte passieren können 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:
Um dem Radfahrer ein korrektes Verhalten zuzusprechen hätte Er ganz einfach links überholen können.
Und wie wäre es dann weitergegangen? Der Radfahrer hätte direkt vor der Haube des Autos wieder nach rechts rüber wechseln müssen. Dem Autofahrer wäre ein Rechtsüberholen des Radfahrers nicht erlaubt gewesen. Ist dieses Szenario wirklich mit weniger Risiko verbunden als das Geschehen, das die Dashcam zeigt?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:
Damit mir eine solche Situation nicht passiert, fahre ich an roten Ampeln immer ganz nach rechts.
Das ist erlaubt. Es steht nirgends explizit geschrieben, dass Autofahrer rechts eine Gasse für Radfahrer freihalten müssen. Ist jedes erlaubte Verhalten aber auch klug und sinnvoll? Wie schon gesagt, manche Radfahrer werden dann links überholen und vor Dir wieder nach rechts wechseln müssen. Dieser Radler-Slalom ist nicht besser. Also kann man auch rechts hinreichend Platz für Radfahrer lassen, sofern es möglich ist. Das ist ebenfalls erlaubt und ungleich sinn- und rücksichtsvoller als das "Dichtmachen".
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Dramaking schrieb am 9. Juni 2015 um 14:25:38 Uhr:
Konkret: Was spricht beim "Abklemmen" gegen eine vermeidbare Behinderung und damit gegen ein existierendes Verbot?
Dagegen spricht nicht zuletzt das hier:
Zitat:
OLG Celle v. 15.01.2004: Auch wenn Radfahrer bei genügendem Platz rechts überholen dürfen, so muss ein Kfz-Führer doch nicht von vornherein rechts genug Platz dafür freilassen.
(...)
"Zum einen existiert keine Vorschrift, wonach sich ein Autofahrer auf der Straße so einzuordnen hat, dass an der rechten Seite Radfahrer vorbeifahren können. Gem. § 5 Abs. 8 StVO dürfen zwar Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge rechts mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Daraus folgt aber keinesfalls, dass ein Kraftfahrer gehalten ist, nach Möglichkeit rechts ausreichenden Platz für überholende Radfahrer zu lassen."
Die Fettung ist von mir. Und die Ausgangsfrage des Threads ist damit geklärt.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Ich habe keinem die Schuld oder Unschuld zugewiesen. Denn darum gehts hier eigentlich gar nicht. Fakt ist, dass da ein Radfahrer ist. Du ziehst dich jetzt dran hoch, dass der da hätte gar nicht sein dürfen. Und da du auch nicht mit ihm rechnest, weil für dein Empfinden der Platz gar nicht ausreicht, schaut man mit Sicherheit auch nicht genau hin.
Nun hat sich aber ein Fahradfahrer dazwischengezwängt. Sicher ist so ein Verhalten nicht regelkonform und erst recht nicht gesund(für den Radler), er hat es trotzdem getan.
Der Gesetzgeber fordert hier faktisch ein, dass du für Andere mitdenkst, damit keine Unfälle entstehen, weil der andere einen oder mehrere Fehler gemacht hat.
Was meinst du, wie eine mögliche Gerichtsverhandlung ausgehen würde ? Dass du vollkommen schadenfrei rauskommst und der Radler 100% zugewiesen bekommt ?
0:100, 20:80, 30:70 hatte ich als Diskussionsgrundlage für realistisch emfpunden. Mit Sicherheit aber keine 100:0 und auch keine 60:40.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 14. Juni 2015 um 09:56:12 Uhr:
Nun, ich bin kein Richter. 100 % auf den Radfahrer, glaube ich auch nicht. Wird von 50 / 50 bis 66 / 33 in alle Richtungen möglich sein.
Die Einschätzung ist schon äußerst interessant.
Der Radfahrer darf grundsätzlich rechts neben dem PKW sein. Wenn hier ein "verschätzt" vorliegen würde, wäre das einfache Fahrlässigkeit und die tritt grundsätzlich schon allein gegen die Betriebsgefahr eines KFZ vollständig zurück. Der Startpunkt bei der Haftungsbewertung liegt mit 100% auf Seiten des Kraftfahrzeugs.
Der Kraftfahrzeugführer muss grundsätzlich mit einem Radfahrer rechts neben sich rechnen, der braucht den nicht mal zu sehen, um bei einem Unfall in einer Abbiege- oder Anfahrsituation die Schuld zu bekommen. Der Startpunkt bei der Schuldbewertung liegt mit 100% auf Seiten des Kraftfahrzeugführers.
Natürlich kommt es dann jeweils auf die individuellen Zusammenhänge an, wie das letztendlich bei Schuld und Haftung aus gehen wird, aber von welchen Referenzpunkten diese Betrachtung begonnen wird, und dass dem Radfahrer eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss (allein dass es zu eng war, reicht dafür noch nicht), damit der überhaupt in die Haftung mit rein kommt, das ist ziemlich eindeutig.
Da niemand danach fragt, ob man das nun als gerecht empfindet oder dies einem gefallen muss, sollte man vielleicht schon aus puren Egoismus seinem Kontostand und Schadensfreiheitsklasse zu liebe, gegenüber einen Radfahrer nicht immer gleich darstellen müssen, wer hier Keks und wer nur Krümel ist - man könnte dabei aufgrund seiner vermeintlichen Stärke und dem Blech drumrum auch ganz tief ins Klo greifen.
100:0 für den Autofahrer ist verdammt dicht an der Realität, nur nicht als Punktestand nach dem Spiel, sondern als Haftungsverteilung nach einem Unfall.
Zitat:
@Swallow schrieb am 14. Juni 2015 um 09:52:45 Uhr:
Es ist nichts passiert, also was soll's?
Es sollte vielleicht zum Nachdenken anregen, damit auch beim nächsten Mal nicht etwas passiert, was man selbst hätte vermeiden können.
Nur weil ein Anderer sich ziemlich dusselig verhält - ob nun tatsächlich oder nur vermutet, muss man doch nicht immer gleich darauf anspringen und beweisen, dass man in dieser Disziplin noch einen drauf legen kann.