Mietwagenanspruch während der Reparatur des Fahrzeugs

Hallo Leute. Ich habe eine klitzekleine kurze Frage.

Wenn in Deutschland durch Fremdverschulden ein Fahrzeug so beschädigt wird das die Reparatur länger als 14 Tage dauert (in unserem Fall 4 Wochen... Lieferzeit des Armaturenbretts), wie sieht es dann mit dem Anspruch auf einen Ersatzwagen aus ?

Ich kenne es leider nur von Totalschäden mit den üblichen 14 Tagen... aber mit welchen Fahrzeug soll in dem Fall so einer langen Reparatur dann gefahren werden ? Oder hat man Anspruch auf die vollständige Zeit während der Reparatur ?

Ciao ciao und danke im voraus 😉

Beste Antwort im Thema

Ruf den Versicherer an und schildere das Problem. Evt. kann man über einen vermittelten Mietwagen durch den Versicherer zu einer Lösung kommen.

Wenn Du jetzt einen Wagen anmietest und hinterher eine Rechnung über einige tausend EUR vorlegst, ist der Ärger so sicher wie das Amen in der Kirche, weil Du beweisen musst, dass die angefallenen Kosten erforderlich waren.

Da ist es allemal besser, das Problem zuerst mit dem zu besprechen, der am Ende zahlen soll.

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Deshalb meinte ich ja, dass der SB keine Kenntnis von der Schweitzer Steuergesetzgebung hat, dass sollte aber möglichst bald mit der Versicherung (SB) geklärt werden.

Ich glaube, dass hier nur ein nachdrücklicher Brief von einem Anwalt, der sich mit so bilateralen Steuerdingen auch auskennt, den drohenden Prozess abwenden kann. Denn der kostet ja auch wieder Zeit und Geld...

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