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Mietwagenanspruch während der Reparatur des Fahrzeugs

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 16:05

Hallo Leute. Ich habe eine klitzekleine kurze Frage.

Wenn in Deutschland durch Fremdverschulden ein Fahrzeug so beschädigt wird das die Reparatur länger als 14 Tage dauert (in unserem Fall 4 Wochen... Lieferzeit des Armaturenbretts), wie sieht es dann mit dem Anspruch auf einen Ersatzwagen aus ?

Ich kenne es leider nur von Totalschäden mit den üblichen 14 Tagen... aber mit welchen Fahrzeug soll in dem Fall so einer langen Reparatur dann gefahren werden ? Oder hat man Anspruch auf die vollständige Zeit während der Reparatur ?

Ciao ciao und danke im voraus ;)

Beste Antwort im Thema

Ruf den Versicherer an und schildere das Problem. Evt. kann man über einen vermittelten Mietwagen durch den Versicherer zu einer Lösung kommen.

 

Wenn Du jetzt einen Wagen anmietest und hinterher eine Rechnung über einige tausend EUR vorlegst, ist der Ärger so sicher wie das Amen in der Kirche, weil Du beweisen musst, dass die angefallenen Kosten erforderlich waren.

 

Da ist es allemal besser, das Problem zuerst mit dem zu besprechen, der am Ende zahlen soll.

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Moin,

 

ich denke, dass Du mit einem defekten Amaturenbrett nicht fahren kannst.

 

Nur mal eine Frage, handelt es sich hier um ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden ?

 

Im Falle eines Kaskoschadens hast Du wohl kein Anspruch auf ein Mietwagen.

 

Im Falle eines Haftpflichtschadens hast Du Anspruch auf ein Mietwagen, aber in dem Fall besser mit dem Versicherer sprechen.

 

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 18:18

Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden.

Der Unfallgegner hat beim links abbiegen die Vorfahrt genommen (hät nicht erwartet das es das so gibt), beide vorderen Airbags raus, Einschlagschaden am Armaturenbrett.

Das Armaturenbrett ist eine "Sonderfarbe" (Cocoabraun von Prosche).

Ich möchte eigentlich auch nur Erfahrungen sammeln.

Unser Anwalt meinte wird müssten den Schaden reduzieren und bis das richtige geliefert ist ein Standard Armaturenbrett nehmen. Das macht ja überhaupt keinen Sinn... das ist ja teurer als weiter 14-20 Tage Mietwagen...

Ruf den Versicherer an und schildere das Problem. Evt. kann man über einen vermittelten Mietwagen durch den Versicherer zu einer Lösung kommen.

 

Wenn Du jetzt einen Wagen anmietest und hinterher eine Rechnung über einige tausend EUR vorlegst, ist der Ärger so sicher wie das Amen in der Kirche, weil Du beweisen musst, dass die angefallenen Kosten erforderlich waren.

 

Da ist es allemal besser, das Problem zuerst mit dem zu besprechen, der am Ende zahlen soll.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 19:19

ja das stimmt. Da der Unfall allerdings sowieso in mehreren 100km Entfernung stattgefunden hat ging kein Weg um den Mietwagen direkt vor Ort drumrum.

Den Wagen haben wir also schon und wir brauchen ihn sowieso. Aber das ist doch bestimmt nicht der erste Fall wo so etwas passiert, oder ?

Ja, aber es wäre der erste, bei dem es keinen Ärger gegeben hätte, wenn der Mietwagen für mehrere Wochen gefahren wurde...

 

Hast Du Preisvergleiche angestellt oder den erstbesten Wagen angemietet?

 

Wenn der in der Unfallsituation angemietete Wagen teurer ist als vergleichbare Angebote, wird z.B. von Dir erwartet, den Wagen umgehend auszutauschen, nachdem Du wieder zuhause bist. Usw. usw.

 

Mietwagenkosten gehören zu den zuverlässigsten Positionen in der Unfallabwicklung, bei denen der Geschädigte am Ende auf einem großen Betrag, den er selbst zahlen muss, sitzen bleibt.

 

Wie gesagt: Kontaktaufnahme ist in so einem Fall sehr sinnvoll. Wenn Du bereits einen Anwalt mandatiert hast, soll er das mit dem Versicherer klären, bevor das Kind im Brunnen ist.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 20:04

es handelt sich um einen 3 Jahre alten Boxster, unser Mietwagen ist ein Beetle. Ich bezweifle das der zu hoch eingestuft ist, ist er auch nicht. :D

Der erstbeste war ein Fiesta, einige Stufen zu niedrig. Der wurde inzwischen zurückgegeben und gegen den komfortableren Beetle getauscht.

Es geht eigentlich nur um die Nutzungsdauer... aber das sehen wir morgen.

wenn moeglich, wuerde ich bei dauer einen wagen nehmen, den dir der versicherer (natuerlich angemessen) auf seine kosten und rechnung stellt.

zumindest bist du dann im problemfall nicht der ansprechpartner des vermieters.

ausserdem werden die tarife fuer einen evtl. "grossabnehmer" wie die VS ja anders sein.

von einer geeigneten tarifierung ueber so eine lange zeit mal abgesehen.

Hi,

und nicht vergessen den Mietwagen auch ausgiebig zu nutzen,denn wenn ihr mit dem Mietwagen zu wenig fahrt könnte die versicherung der meinung sein das ihr keinen Mietwagen gebraucht hättet sondern das z.b. ein Taxi günstiger gekommen wäre.

Gruß Tobias

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 20:23

So, leider hats mit der Versicherung heute nicht geklappt. Aber die Werkstatt hat sich gemeldet.

ETA für das Armaturenbrett ? Ende November.

Jetzt wird's witzig :D

was wuerdest du machen, wenns ein vollkasko/teilkaskoschaden waere, (ohne premium tarif) ?

ok, den faehnchenhaendler des vertrauens den tacho 2x zurueckdrehen (+ 200.- fuer 2 monate) zu lassen ist wohl kaum zielfuehrend ;) :D

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 20:51

tut mir leid, aber ich steh irgendwie auf'em Schlauch :confused:

ich meinte das so:

haettest du die "ueberbrueckungskosten", weil eben deine TK/VK den mietwagen nicht uebernimmt, was wuerdest du machen?

beim boxster duerfte die nutzungsausfallpauschale ja ca 80.-/tag sein.

selbst eine klasse drunter duerften es ja +-65EUR/tag sein.

dass du einen wagen mehr als eine klasse unter deinem nimmst, ist ja eigentlich loeblich.

die info am DO/FR der versicherung waere wohl interessant.

Zitat:

Das macht ja überhaupt keinen Sinn... das ist ja teurer als weiter 14-20 Tage Mietwagen...

aus dem anfangspost scheint ja langsam eine alternative zu werden um den wagen verkehrssicher zu machen ?oder eben ein dauermietwagen durch die versicherung.

als jemand, der halt selber diesen grossen zeitraum ueberbruecken muss, wuerde ich halt auch den kauf/mietkauf eines wagens in betracht ziehen.

bei der zeitdauer (2 monate?) , wuerden wir ja bei einem mietwagen von 3000-5000EUR reden( auf tagessatz gerechnet und ohne eigene kosten durch nichtnutzung; der versicherer wird sicher ueber eine "langzeitmiete" auf bessere konditionen kommen ohne dir was vorzuenthalten)

 

Gibt es hier etwas neues?

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 17:39

Achso ja.

Der Wagen wird morgen zurückgegeben... (obwohl so ein Beetle ein sehr witziges Auto ist), bis das Auto im November repariert ist gibt's eine Nutzungsausfallentschädigung von zirka 80€.

Das ist doch ganz okay ;)

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