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Fahrzeug in Waschstraße beschädigt

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 13:47

Servus zusammen!

Also, eine Versicherungsfrage ist das schon, jedoch wahrscheinlich schwer zu beantworten.

Ich war heute bei einer Autowaschstraßen Kette um mal die Ergebnisse zu "testen". Ich bin also rein, habe den Wagen waschen lassen, jedoch als ich sah dass vorne meine Querstrebe am Volvo Kühlergrill fehlte, habe ich natürlich gefragt wo dieses abgeblieben wäre.

Habe dann gesagt wie es aussehen würde und dass es abgerissen wurde. Nach wenigen Minuten brachte man mir die Überreste wieder. Keine Befestigungen mehr an der Strebe.

Mir wurde empfohlen, dass ich zum Büroleiter bzw. zum Betriebsleiter gehe und dort mich beschwere.

Gesagt getan, dort mich beschwert und gleich sofort, ohne dass man den Wagen anschaute Behauptungen aufgestellt (Zitat: Der Wagen hatte vorher einen Auffahrschaden und jetzt wollen Sie die Kosten auf ** **** abdrücken!) und die Beschwerde gleich sofort abgelehnt.

Ein neuer Kühlergrill wird um die 300 EUR kosten - das zu bezahlen ist jetzt nicht meine Aufgabe (mein Wagen ging heile rein, sollte auch heile rauskommen - oder nicht?).

So, jetzt die Frage:

Weiß jemand wie hier die Rechtslage in etwa aussieht? Einen Anwalt werde ich beauftragen... Das ist schon mal sicher... Und die Kette wird mich auch nie wieder sehen...

Beste Antwort im Thema

bist halt auch einer von den Betrügern.........:(

 

Siehe hier:

 

http://www.motor-talk.de/.../schaden-durch-waschstrasse-t1590477.html

 

Du hättest normalerweise gleich die Polizei rufen müssen.

 

Am besten man macht Fotos von seinem Auto bevor man in die Waschstraße fährt. 

 

Dir wird es wohl nicht besser ergehen wie dem TE und ausser oberschlauen Sprüchen von einigen Lanzenhaltern wirst du nichts mitnehmen können hier.

 

Dennoch viel Glück !

 

Gruß

 

Delle

 

 

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bist halt auch einer von den Betrügern.........:(

 

Siehe hier:

 

http://www.motor-talk.de/.../schaden-durch-waschstrasse-t1590477.html

 

Du hättest normalerweise gleich die Polizei rufen müssen.

 

Am besten man macht Fotos von seinem Auto bevor man in die Waschstraße fährt. 

 

Dir wird es wohl nicht besser ergehen wie dem TE und ausser oberschlauen Sprüchen von einigen Lanzenhaltern wirst du nichts mitnehmen können hier.

 

Dennoch viel Glück !

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 14:20

Hey Delle :)

Ich habe zum Glück Zeugen hier, die mir bestätigen können, dass mein Auto beim Losfahren von hier Zuhause heile war. Ich habe sogar gestern Abend noch Bilder geschossen gehabt :D Und vor 2 Tagen auch noch einige ;)

Danke für den Link. Ich werde wie schon gesagt meinen Anwalt konsultieren und - wie in dem Link stehend - auch gleich noch einen Gutachter aufsuchen... Der soll dann mal prüfen ob das passieren könnte...

am 9. Mai 2009 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Hey Delle :)

Ich habe zum Glück Zeugen hier, die mir bestätigen können, dass mein Auto beim Losfahren von hier Zuhause heile war. Ich habe sogar gestern Abend noch Bilder geschossen gehabt :D Und vor 2 Tagen auch noch einige ;)

Danke für den Link. Ich werde wie schon gesagt meinen Anwalt konsultieren und - wie in dem Link stehend - auch gleich noch einen Gutachter aufsuchen... Der soll dann mal prüfen ob das passieren könnte...

Du musst Bilder schießen "direkt" bevor du in die Waschanlage fährst. Du könntest ja deinen Grill zwischen deinem Zuhause und der Waschanlage beschädigt haben und willst die Kosten von der Waschanlage bezahlt bekommen. Wie Delle schon schreibt .....auch einer von den Betrügern. :(

Wünsche dir viel Erfolg bei der Regulierung. Wenn ich das hier alles so lese bin ich froh, dass ich keine Waschanlage aufsuche.

Gruß

Frank

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 14:33

Danke! :)

Normal habe ich sowas wie eine "Stammwaschstraße". Dort noch NIE einen Schaden gehabt. Nie Probleme. Und die arbeiten rauer als diese bekannte Waschstraßenkette.

Hmmm... Ich glaube ich könnte da auch noch einen Zeugen ggf. haben... Da muss ich aber natürlich nachfragen/nackhaken.

Naja... Hoffentlich wird das was. Denn als Betrüger sollte man natürlich besser gewappnet sein :(

Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung des Betreibers irgendwie herauszufinden?

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung des Betreibers irgendwie herauszufinden?

Die kann und soll dir eigentlich egal sein.

 

Stelle deine Ansprüche direkt an den Betreiber und lass dich auf keine Diskussion ein. 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung des Betreibers irgendwie herauszufinden?

Die kann und soll dir eigentlich egal sein.

Stelle deine Ansprüche direkt an den Betreiber und lass dich auf keine Diskussion ein. 

Gruß

Delle

Okay, Name und Adresse des Betreibers habe ich schon auf dem Schadensschreiben stehen. Dort hat er sogar unterschrieben und seinen Namen deutlich daneben notiert...

Dann gehe ich wie gesagt zum Anwalt, erkläre dem Anwalt was Sache sei und alles Weitere sollte er dann erledigen.

Macht es einen Sinn mit dem ADAC, deren Rechtsberatung, vorher Kontakt aufzunehmen? Weil da gab es doch auch Fachanwalte die "kostenlos" (für Mitglieder) hantieren und arbeiten???

naja..... Fachanwälte für Waschstrassenschäden.....:confused:

 

Ich weis nicht, kannst du dir schenken, glaub ich.

 

Gruß

 

Delle

am 9. Mai 2009 um 18:02

Zitat:

Ich weis nicht, kannst du dir schenken, glaub ich.

seh auch so. die können dir zwar ne grobe orientierung geben, aber festlegen werden die sich am telefon nicht. aber wenns dich nichts kostet...

 

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 15:48

So, ich habe mir mein weiteres Vorgehen bereits "zu recht" gelegt. Schaut eigentlich ganz gut aus. Meine Eltern stehen da auch bereit (gut dass der Wagen auf meine Mutter zugelassen ist und alles über sie läuft).

Außerdem, ich werde mich da demnächst zusammen mit einem Freund und seinem Auto, welches definitiv NICHT kaputt gehen kann, mich dort zur Waschstraße begeben und die Kollegen dort fragen, die mir geholfen haben wegen dem Schaden (einer hat für mich einen Teamleiter geholt, der mir dann mein Bauteil aus der Wschstraße rausfischte

Kurze Erklärung zum Vorgehen:

1. Am Montag wird mein Anwalt aufgesucht. Ihm werde ich bereits darüber informieren, dass er sich bereit halten möchte, dass sehr wahrscheinlich er etwas zu tun bekommen wird.

2. Mittwoch habe ich sowieso ein Termin bei meinem Volvo Händler. Dort lasse ich ein Kostenvoranschlag erstellen und auch abstempeln, dass es meine Vertragswerkstatt sei.

3. Diesen Kostenvoranschlag werde ich, zusammen mit einer Aufforderung dessen, dass der Betreiber den Schaden bis zum XX.XX.2009 beheben lassen möchte bzw. er die Summe der Reparatur auf mein Konto überweisen soll, an den Betreiber der Waschstraße senden (natürlich per Einschreiben Rückschein, damit der Betreiber nicht sagen kann, dass er das Schreiben nie erhalten hätte). Gleichzeitig wird eine Kopie des Schreibens samt Schadensanzeige und Kopie des Kassenzettels sowie Bilder des Schadens (habe ich natürlich gleich vor Ort gemacht), an die Zentrale geschickt werden (damit man ggf. vor Ort direkt weiß, was los ist). Gleichzeitig wird dann mitgeteilt, dass der Sachverhalt, sollte keine zufriedenstellende Antwort, an meinem Anwalt übergeben wird.

4. Sollte bis 7 Tage nach Ende der Frist keine Zahlung oder keine Stellungsnahme des Betreibers bei mir eingehen, wird ein neuer Kühlergrill gekauft und die Rechnung zusammen mit der Aufforderung dieses unverzüglich bis zum XX.XX.2009 zu zahlen an den Betreiber gesandt. Im Schreiben wird auch gleichzeitig erwähnt, dass der Sachverhalt an meinem Anwalt übergeben wird, sollte die Zahlung nicht bis zum XX.XX.2009 eingehen. Natürlich als Einschreiben mit Rückschein.

5. Geschieht dann nichts mehr, wird der Anwalt eingeschaltet. Ein Schreiben wird an die Zentrale sowie an die Filiale gesandt, dass sich "schlagartig" die Kosten erhöht haben, da ein Anwalt nun eingeschaltet wird und gleichzeitig noch ein Gutachten erstellt wird. Natürlich mit letzter Aufforderung die Anwaltskosten sowie den Kosten des Kühlergrilles zu ersetzen, indem bis zum XX.XX.2009 gezahlt werden soll.

6. Kommt dann wieder nichts, wird mein Anwalt alles Weitere klären.

Auch wenn das "ewig" dauern wird, ich bin hier recht abgestumpft. Aus privaten Rechtsstreitereien (nicht meine, dieses wird mein erster Rechtsschaden sein), weiß ich wie langsam die Mühlen des Justizes sich drehen. Aber in bin der Hoffnung, dass der Betreiber der Waschanlage einlenken wird, wenn auch nur sehr widerwillig.

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

 

Kurze Erklärung zum Vorgehen:

 

1. Am Montag wird mein Anwalt aufgesucht. Ihm werde ich bereits darüber informieren, dass er sich bereit halten möchte, dass sehr wahrscheinlich er etwas zu tun bekommen wird.

Du hast noch etwas vergessen:

 

die alleralleralleraller letze Fristsetzung..........:rolleyes:

 

Und dein Anwalt wird sich auch freuen. Du machst mit ihm einen Termin um ihm zu sagen, dass er bald mal etwas zu tun bekommt........:confused:

 

Sorry, aber meinst du nicht der hat etwas besseres zu tun, das kannst du ihm doch auch am Telefon mitteilen. 

 

Da habt ihr beide eine Menge Zeit gespaart........;)

 

Vorschlag  zur Verkürzung der Angelegenheit:

 

KVA machen lassen, diesen an den Unternehmer mit Fristsetzung versenden und danach alles dem RA übergeben.

 

Und wenn das Auto erst Repariert wurde, was soll den dann ein Gutachter noch feststellen? 

 

Du zäumst hier das Pferd von hinten auf........:eek:

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

 

Kurze Erklärung zum Vorgehen:

 

1. Am Montag wird mein Anwalt aufgesucht. Ihm werde ich bereits darüber informieren, dass er sich bereit halten möchte, dass sehr wahrscheinlich er etwas zu tun bekommen wird.

Du hast noch etwas vergessen:

die alleralleralleraller letze Fristsetzung..........:rolleyes:

Und dein Anwalt wird sich auch freuen. Du machst mit ihm einen Termin um ihm zu sagen, dass er bald mal etwas zu tun bekommt........:confused:

Sorry, aber meinst du nicht der hat etwas besseres zu tun, das kannst du ihm doch auch am Telefon mitteilen. 

Da habt ihr beide eine Menge Zeit gespaart........;)

Vorschlag  zur Verkürzung der Angelegenheit:

KVA machen lassen, diesen an den Unternehmer mit Fristsetzung versenden und danach alles dem RA übergeben.

Und wenn das Auto erst Repariert wurde, was soll den dann ein Gutachter noch feststellen? 

Du zäumst hier das Pferd von hinten auf........:eek:

Gruß

Delle

Natürlich die allerletzte First nennen. Das hatte ich nur nicht notiert :D

Ich habe meinem Anwalt das telefonisch mitgeteilt, er sagte aber komm Montag zu mir, dann besprechen wir das Vorgehen wenn er dann nicht zahlt.

Und das mit dem Gutachter ist etwas falsch platziert :D Sehe ich jetzt erst... Wobei ich gerade etwas zweifele... Brauche ich ein Gutachten überhaupt von einem Gutachter? Reicht es dann wenn ich den alten Kühlergrill noch aufbewahre?

am 10. Mai 2009 um 16:19

ich denke mal, wenn du zum anwalt gehst ohne eine frist gesetzt zu haben must du seine kosten tragen, egal wie es ausgeht. die anwaltskosten sind verzugsschaden. wenn sie anfallen, bevor der verzug eintritt sind sie in der regel nicht ersetzbar.

es sei denn du kannst später beweisen, das der schädiger die regulierung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. dann dürfte er schon in verzug sein.

 

aber vielleicht kannst du das mit dem anwalt ja klären.

grüße

Für die Spezifikation der Schäden reicht hier sicherlich ein KVA aus.

 

Die Kausalität wäre aber nur mit einem Gutachten zu klären, dass ist aber nicht preiswert.

Und im Vorfeld vermag ich auch nicht so Recht zu glauben, dass der Unternehmer hier mitspielt. 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 17:18

Eben einen brauchbaren Paragrafen gefunden:

§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB:

"(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Heißt, aus dem Behördendeutsch ins "bürgerliche" Deutsch übersetzt so viel wie:

"Das Verschulden des Anlagenbetreibers wird nach der Schuldrechtsreform wegen der Vorschrift des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet, d.h. der Unternehmer muss seinerseits nachweisen, dass der Schaden nicht durch seine Waschstraße entstanden ist."

Was somit ein wenig schwer sein sollte.

Ich glaub, ich habe hier so ziemlich gute Karten :D

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