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Mietwagen bei Privatverkauf erwähnen?

Themenstarteram 26. Juni 2020 um 14:19

Hallo,

möchte mein 9 Jahre altes Fahrzeug privat verkaufen. Es befindet sich nun 8 Jahre in meinem Besitz und als 1.Vorbesitzer vor mir war der Wagen ca.7000 KM als Mietwagen unterwegs. Muss ich das noch im Verkauf angeben??

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß und ein schönes WE

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 17:36:01 Uhr:

...wenn es aus den Papieren, etc. nicht ersichtlich ist- einfach nicht wissen - oder wenn es ersichtlich ist, dann würde ich es sagen, wenn ich danach gefragt würde - unaufgefordert auf den Präsentierteller würde ich das und ähnliche Sachen nicht liefern... der Käufer soll sich schon wenigstens so viel Mühe machen und nach den entsprechenden Details fragen.

Zitat:

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte...

Mit anderen Worten:

Sobald ich einen gutmütigen / ahnungslosen Menschen sehe, versuche ich ihn über‘m Tisch zu ziehen und zu verarschen/ betrügen soviel wie ich kann.

Einzig und allein wenn ich merke, dass mir der Mist nachgewiesen werden kann, kehre ich teilweise zur Vernunft.

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Man kann es auch rechnen.

Mietwagen haben einen TÜV Intervall von einem Jahr, auch als Neuwagen.

Einfach mit dem aktuellen Termin vergleichen.

Zitat:

@NothingMan schrieb am 26. Juni 2020 um 16:19:19 Uhr:

Hallo,

möchte mein 9 Jahre altes Fahrzeug privat verkaufen. Es befindet sich nun 8 Jahre in meinem Besitz und als 1.Vorbesitzer vor mir war der Wagen ca.7000 KM als Mietwagen unterwegs. Muss ich das noch im Verkauf angeben??

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß und ein schönes WE

Warum möchtest du das Wissen dieses Umstandes, welches dir damals sicher hilfreich war, um als Käufer den Wert des Wagens einzuschätzen, einem nächsten Käufer vorenthalten?

Zitat:

@audijazzer [url=https://www.motor-talk.de/.../...atverkauf-erwaehnen-t6892223.html?...]schrieb am 26. Juni 2020 um

Niemand kann mir weismachen, er wüsste nicht, dass er ne ehemalige Miethure gefahren hat.

Der TE jedenfalls nicht,denn er hat das Wissen um den Mietwagen hier schon gepostet.

Obwohl ich denke nach 8 Jahren in einer Hand, sollte das keine Rolle mehr spielen.

am 26. Juni 2020 um 17:47

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Juni 2020 um 19:34:52 Uhr:

Man kann es auch rechnen.

Mietwagen haben einen TÜV Intervall von einem Jahr, auch als Neuwagen.

Einfach mit dem aktuellen Termin vergleichen.

Neuwagen als Mietwagen für 1 Jahr:

2010/11/13/15/17/19

Neuwagen privat:

2010/13/15/17/19

am 26. Juni 2020 um 17:48

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Juni 2020 um 17:31:11 Uhr:

weil eine kommerzielle Vorvergangenheit ein potentieller Mangel ist.

Welche wesentliche Eigenschaft fehlt denn dem Auto, welches im ersten Jahr gewerblich genutzt wurde?

es geht nicht um Fehlen einer Eigenschaft, Mietwagen werden von dutzenden Leuten gefahren, und man muss annehmen, dass einige nicht besonders pfleglich damit umgegangen sind. Grad bei Neuwagen kann das fatal sein und zB das Motorleben verkürzen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 18:58:40 Uhr:

Daher alle Papiere, den Kaufgegenstand, usw. offenlegen und Klappe halten, nix zusichern... der Käufer soll gefälligst selbst prüfen... ich als Verkäufer bin dummer Laie und weiß von nix - ich kenne nicht einmal den Kilometerstand.

Hast du schon öfter Fahrzeuge an Privat verkauft, oder gibst du die beim Händer ab???? Dein Handeln macht bei einem Verkauf an einen Händler Sinn. Er ist Experte und du nicht.

Beim Verkauf an Privat ticken die Uhren aber anders. Wenn der Verkäufer keine Ahnung hat, was er da verkauft, verliere ich schnell das interesse. Ein mal ist keine Vertrauensbasis vorhanden, und mir ist die Zeit zu kostbar nach dem Mangel zu suchen, der mir (nach Bauchgefühl) verschwiegen werden soll.

Ob das jetzt angegeben werden muss weiß ich nicht. Die Kiste hat 8 Jahre gehalten, nachdem es als Mietwagen genutzt wurde. Mängel wären schon längst aufgetreten, sind sie aber nicht, oder wurden längst beseitigt. Mich würde es jedenfalls nicht stören, da ich eh nicht weiß, wie der Vorbesitzer gefahren ist.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juni 2020 um 18:58:40 Uhr:

...aber muß ich als Verkäufer die Historie des Autos kennen... nein, und wenn dann muß der Käufer erst einmal den Beweis antreten, dass ich es wußte... Gedanken sind frei.

Daher alle Papiere, den Kaufgegenstand, usw. offenlegen und Klappe halten, nix zusichern... der Käufer soll gefälligst selbst prüfen... ich als Verkäufer bin dummer Laie und weiß von nix - ich kenne nicht einmal den Kilometerstand.

1. Der Verkäufer hat Kenntnis über die Vergangenheit des Wagens.

2. Man rechnet ja wohl mit negativen Folgen wenn man diesen Umstand erwähnt. Somit beweist es ja, dass es ein negatives Bertungsmerkmal ist.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2020 um 19:47:16 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Juni 2020 um 19:34:52 Uhr:

Man kann es auch rechnen.

Mietwagen haben einen TÜV Intervall von einem Jahr, auch als Neuwagen.

Einfach mit dem aktuellen Termin vergleichen.

Neuwagen als Mietwagen für 1 Jahr:

2010/11/13/15/17/19

Neuwagen privat:

2010/13/15/17/19

Hast natürlich recht.

Ich hatte mal einen Gebrauchten, der 2 Jahre als Mietwagen zugelassen war.

Da konnte man das nachvollziehen.

am 26. Juni 2020 um 18:17

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Juni 2020 um 20:03:32 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2020 um 19:47:16 Uhr:

 

Neuwagen als Mietwagen für 1 Jahr:

2010/11/13/15/17/19

Neuwagen privat:

2010/13/15/17/19

Hast natürlich recht.

Ich hatte mal einen Gebrauchten, der 2 Jahre als Mietwagen zugelassen war.

Da konnte man das nachvollziehen.

Das stimmt, da hast du jetzt natürlich recht.

am 26. Juni 2020 um 18:20

Zitat:

@audijazzer schrieb am 26. Juni 2020 um 19:54:56 Uhr:

es geht nicht um Fehlen einer Eigenschaft...

Doch, denn genau das ist ein Mangel - eine fehlende Eigenschaft die für ein Auto üblich ist:

Zitat:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

1. Auch ein Auto was mal gewerblich genutzt wurde kann man zum Fahren benutzen.

2. Das Auto des TE eignet sich für das was man mit einem Auto typischerweise tut.

Solange der TE nicht expliziet zusichert, dass das Auto sein ganzes Autoleben lang nur privat genutzt wurde, ist es eben kein Mangel.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2020 um 20:20:02 Uhr:

 

1. Auch ein Auto was mal gewerblich genutzt wurde kann man zum Fahren benutzen.

2. Das Auto des TE eignet sich für das was man mit einem Auto typischerweise tut.

hat das jemand bestritten?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2020 um 20:20:02 Uhr:

Solange der TE nicht expliziet zusichert, dass das Auto sein ganzes Autoleben lang nur privat genutzt wurde, ist es eben kein Mangel.

auch wenn der TE es nicht zusichert, was heißt das jetzt?

In den KV steht der Punkt (Mietwagen ja/nein) aber üblicherweise drin. Und nun?

Auf "doof" schalten und nix ankreuzen? Macht die Sache eher noch verdächtiger.

Womit ich wieder bei meinem vorletzten Post wäre.

 

am 26. Juni 2020 um 18:43

Zitat:

@audijazzer schrieb am 26. Juni 2020 um 20:31:08 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2020 um 20:20:02 Uhr:

 

1. Auch ein Auto was mal gewerblich genutzt wurde kann man zum Fahren benutzen.

2. Das Auto des TE eignet sich für das was man mit einem Auto typischerweise tut.

hat das jemand bestritten?

Einfach mal meine Beiträge aufmerksam lesen (inkl. der Zitate), dann kommst du schon drauf.

Kurz nach der Wende hat ein Kumpel, geblendet vom günstigen Preis, wissentlich ein Fahrschulwagen gekauft. Sein erstes „Westauto“ Er konnte ihn dann auch bald verschrotten. An dem Ding ging alles kaputt.

Mietwagen werden auch nur getreten und nicht so behandelt wie das eigene Heilige Blechle.

Ich hatte mal eine Oberklasse als Mietwagen. Kurz nach Abholung bin ich wieder zur Verleihstation zurück. Der Himmel war voller Fußabdrücke. Im Verleih war das dem Personal peinlich, ich habe sofort einen neuen Wagen, eine Luxusklasse bekommen. Bei Abgabe erzählte man mir das der Wagen vor mir für einen Flimdreh ausgeliehen war.

Ich bin der Meinung das dieses Merkmal unbedingt angegeben werden muss.

am 26. Juni 2020 um 19:28

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. Juni 2020 um 21:17:43 Uhr:

 

Ich bin der Meinung das dieses Merkmal unbedingt angegeben werden muss.

Es steht ja jedem Käufer frei sich darüber zu informieren.

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