Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@Ingelore1237 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:23:15 Uhr:
Knöllchen von Loyal Parking weil „Parkscheibe hat nicht die StVO vorgeschriebene Farbe“. Das stimmt zwar - aber geht es dabei ums Fremdparken? Die gedankliche Kurve kriege ich nicht hin...
PS: Die Parkscheibe wurde auf öffentlichen Straßen nie beanstandet...
Das Problem hat man auch auf öffentlichen Straßen, und das schon seit Jahren. Deshalb stelle ich mir immer wieder die Frage, warum man diese "Scherz-Parkscheiben" ohne einen entsprechenden Hinweis verkauft.
Abenso rege ich mich über die deutsche Bürokratie auf, da man trotz anderer Farbe exakt die gleichen Daten ablesen kann.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:03:26 Uhr:
Solange die dir nicht nachweisen können, dass du es warst, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, musst du das nicht bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen. Wenn die den Fahrer nicht nachweisen können, haben die keinerlei Handhabe.
Die Zeiten sind schon lange vorbei. Mittlerweile ist es gängige Praxis, in solchen Fällen von den Haltern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einzufordern. Dies wird von der Rechtsprechung auch so gebilligt. In solch einem Fall wird es dann mal schnell dreistellig
Zitat:
Natürlich ist das kleinlich. Andererseits fällt mir aber kein einziger für mich nachvollziehbarer Grund ein, eine Parkscheibe auszulegen die nicht den Vorgaben entspricht...
Es ist ein Mädchenauto und die Farbe ist rosa...also die der Parkscheibe :-P
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Zitat:
...Dies wird von der Rechtsprechung auch so gebilligt. In solch einem Fall wird es dann mal schnell dreistellig
Quelle dafür?
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:03:26 Uhr:
Solange die dir nicht nachweisen können, dass du es warst, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, musst du das nicht bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen. Wenn die den Fahrer nicht nachweisen können, haben die keinerlei Handhabe.
Da wäre ich nicht so sicher. Da ja Parkverstösse meist ohne Fahrer festgestellt werden, geht der Anhörungsbogen an den Halter. Und macht der keine Angaben bzw. steckt den Kopf in den Sand, könnte auch ein Verfahren eröffnet werden. Und die Verfahrenskosten musst dann übernehmen.
Zitat:
@Ingelore1237 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:23:15 Uhr:
Ein Sch... geht es denen um Fremdparker! Ich habe die Parkscheibe auf die korrekte Uhrzeit gesetzt und war in einem der angrenzenden Läden und innerhalb der erlaubten Stunde wieder weg.
Knöllchen von Loyal Parking weil „Parkscheibe hat nicht die StVO vorgeschriebene Farbe“. Das stimmt zwar - aber geht es dabei ums Fremdparken? Die gedankliche Kurve kriege ich nicht hin...
PS: Die Parkscheibe wurde auf öffentlichen Straßen nie beanstandet...
Rosa farbene Parkscheiben sind z. Bsp. nicht zulässig. Loyal Parking hat also richtig gehandelt.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:03:26 Uhr:
Zitat:
@Ingelore1237 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:23:15 Uhr:
Ein Sch... geht es denen um Fremdparker! Ich habe die Parkscheibe auf die korrekte Uhrzeit gesetzt und war in einem der angrenzenden Läden und innerhalb der erlaubten Stunde wieder weg.
Knöllchen von Loyal Parking weil „Parkscheibe hat nicht die StVO vorgeschriebene Farbe“. Das stimmt zwar - aber geht es dabei ums Fremdparken? Die gedankliche Kurve kriege ich nicht hin...
PS: Die Parkscheibe wurde auf öffentlichen Straßen nie beanstandet...Solange die dir nicht nachweisen können, dass du es warst, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, musst du das nicht bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen. Wenn die den Fahrer nicht nachweisen können, haben die keinerlei Handhabe.
stimmt leider nicht. Da gibt es mittlerweile Urteile, dass der Halter den Fahrer nennen muss oder der Halter zahlen muss.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 14. Dezember 2020 um 22:08:24 Uhr:
Die Zeiten sind schon lange vorbei. Mittlerweile ist es gängige Praxis, in solchen Fällen von den Haltern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einzufordern. Dies wird von der Rechtsprechung auch so gebilligt. In solch einem Fall wird es dann mal schnell dreistellig
Sowas habe ich (sicher >10 Jahre her) auch mal durch.
Irgendein Parkraummanagement.
Ich bin auch der Ansicht, an Stelle des TE hätte ich diese 8+2€ einfach bezahlt und fertig.
Finde ich spottbillig.
Bei mir liefen ganz andere Summen auf.
Erst Zahlungsaufforderung, dann Mahnung, dann Übergabe an ein Inkassounternehmen (Infoscore) und irgendwann begannen dann die Anwaltsschreiben.
Kommunikationsversuche meinerseits waren erfolglos, darum ging es den Parkraumüberwachern nicht.
Innerhalb weniger Wochen waren aus den ursprünglich geforderten 40€ dann beinahe 300 geworden.
Grande Finale war dann die in Aussichtstellung eines gerichtl. Mahnvefahrens und danach war Ruhe.
Es gab aber dem Vernehmen nach regional auch Fälle die vor Gericht landeten, in letzter Zeit offenbar häufiger.
Zitat:
Rosa farbene Parkscheiben sind z. Bsp. nicht zulässig. Loyal Parking hat also richtig gehandelt.
Richtig Gehandelt? Um mich zu erziehen eine blaue Scheibe zu verwenden oder wie? Das ist nicht die Aufgabe eines Unternehmens sondern der Behörden. Ist in Zeiten von Corona zwar kaum noch üblich, Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit zu hinterfragen aber was soll denn "Richtig" an dieser Maßnahme sein in Bezug auf die Regulierung der Parkplatzverfügbarkeit? Die Uhrzeit läßt sich genau so ablesen und dass Sie die Scheibe gefunden und erkannt haben, haben die ja selber mit Foto und Text nachgewiesen. Dass gem. STVO nur blaue Parkscheiben zählen, ist mir bekannt. Die rosa farbene hat aber genau denselben Zweck erfüllt. Sie ist lediglich...rosa.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 15. Dezember 2020 um 05:42:37 Uhr:
Rosa Parkscheibe sieht aber auch echt ätzend aus....meine Meinung.
Ist das Auto auch rosa? 🙂
Zum Glück nicht...ich hab aber eh ne Farbschwäche und sehe das vielleicht nicht so "Kontraststark" wie die meisten anderen? :-P
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. Dezember 2020 um 07:01:36 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:03:26 Uhr:
Solange die dir nicht nachweisen können, dass du es warst, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, musst du das nicht bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen. Wenn die den Fahrer nicht nachweisen können, haben die keinerlei Handhabe.
stimmt leider nicht. Da gibt es mittlerweile Urteile, dass der Halter den Fahrer nennen muss oder der Halter zahlen muss.
So deutlich ist es vielleicht nicht? Es gibt solche und solche Urteile. Und eine Entscheidung vom BGH dazu steht wohl noch aus. Ich finde keinen aktuelleren Stand als hier: https://www.wbs-law.de/.../
Zitat:
@Ingelore1237 schrieb am 15. Dezember 2020 um 09:30:03 Uhr:
Dass gem. STVO nur blaue Parkscheiben zählen, ist mir bekannt.
Wo also ist das Problem? Lerne daraus und nimm künftig ne blaue Parkscheibe!
Zitat:
@Ingelore1237 schrieb am 15. Dezember 2020 um 09:30:03 Uhr:
Zitat:
Rosa farbene Parkscheiben sind z. Bsp. nicht zulässig. Loyal Parking hat also richtig gehandelt.
Richtig Gehandelt? Um mich zu erziehen eine blaue Scheibe zu verwenden oder wie? Das ist nicht die Aufgabe eines Unternehmens sondern der Behörden. Ist in Zeiten von Corona zwar kaum noch üblich, Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit zu hinterfragen aber was soll denn "Richtig" an dieser Maßnahme sein in Bezug auf die Regulierung der Parkplatzverfügbarkeit? Die Uhrzeit läßt sich genau so ablesen und dass Sie die Scheibe gefunden und erkannt haben, haben die ja selber mit Foto und Text nachgewiesen. Dass gem. STVO nur blaue Parkscheiben zählen, ist mir bekannt. Die rosa farbene hat aber genau denselben Zweck erfüllt. Sie ist lediglich...rosa.
Hallo Ingelore.
Ja, es ist sehr engstirnig eine anders farbige Parkscheibe zu akzeptieren. Da du dieser Meinung bist mußt du entsprechend reagieren. Der Staat ist in diesem Fall raus, es geht nur um den Laden in welchem du eingekauft hast und dir. Konfrontiere ihn mit der Forderung und warte auf seine Antwort. Sollte er dies auf den Parkraumbewirtschafter (starkes Wort ( g.... verwende ich nicht)) schieben wollen ist dies nicht legitim da er ihn beauftragt hat.
Entsprechend meidest du diesen Laden oder kaufst weiter dort ein. Machen dies alle so ist bald Ruhe im Schacht.
Ich vertrete durchaus die Meinung, dass nur Befugte dort parken dürfen. Dies muss auch kontrolliert werden.
Gruß