Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:54:31 Uhr:


Wie gesagt... bei dem Foto würde Ich mein Fahrzeug nicht erkennen !

Höchstwahrscheinlich, weil du nicht weißt, worauf du achten musst. Auf dem Bild gibt es sehr viel mehr zu sehen, als ein schwarzes Auto, mit einem Zettel am Scheibenwischer.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. August 2020 um 11:54:43 Uhr:



Er hat ja bezahlt. Nur die Mahngebühr eben nicht. Die würde ich in dem Fall auch nicht bezahlen. Warum auch. Beim ersten Anschreiben eine Mahngebühr zu erheben ist wirkungslos und zeigt lediglich das sittenwidrige Geschäftsmodell solcher Firmen.

Liest denn hier keiner?

Der TE hat mit dem ersten Schreiben eine Gebühr zur Halterermittlung bezahlen müssen.
Erst als er diese Gebühr nicht entrichtete, kam eine Mahngebühr obendrauf, weil gemahnt wurde...

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 29. August 2020 um 11:59:42 Uhr:


Liest denn hier keiner?

Der TE hat mit dem ersten Schreiben eine Gebühr zur Halterermittlung bezahlen müssen.
Erst als er diese Gebühr nicht entrichtete, kam eine Mahngebühr obendrauf, weil gemahnt wurde...

Habe ich gelesen, und auch schon beantwortet.
Der TE hat gezahlt, und eine schriftliche Reklamation geschrieben. Hier hätte man einen Zahlstopp, bzw eine neue Zahlfrist geben können. Nur weiß ich nicht, ob man das muss.

Zitat:

@MvM schrieb am 29. August 2020 um 11:56:29 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:54:31 Uhr:


Wie gesagt... bei dem Foto würde Ich mein Fahrzeug nicht erkennen !

Höchstwahrscheinlich, weil du nicht weißt, worauf du achten musst. Auf dem Bild gibt es sehr viel mehr zu sehen, als ein schwarzes Auto, mit einem Zettel am Scheibenwischer.

Es gibt die Farbe des Fahrzeugs zu sehen und dass er nur einen Wischer hat, mehr aber auch nicht.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:54:31 Uhr:


@audijazzer
wenn es weitere Bilder geben sollte, warum werden die dann nicht mitgeschickt für klare Verhältnisse.

auch hier empfiehlt sich genaues Lesen..
der TE hat selber von Fotos seitens der Firma gesprochen.
Also gibts wohl mehrere. Vermutlich sogar eins, wo man das Kennzeichen sieht.
Das würd ich hier aber ganz bestimmt auch nicht hochladen.

Und was diese Aufregung um die Gebühren wegen der Halterermittlung angeht..
dass die das extra berechnen, kann man denen - leider! - nicht unbedingt ankreiden.
Das erfordert nunmal einen gewissen (Zeit)Aufwand, die sitzen schließlich nicht in Flensburg am Terminal.
Da das nicht über die polizeiliche Schiene läuft, muss man das wohl zähneknirschend akzeptieren.

Und wenn man diesen Teilbetrag einfach nicht zahlt, ist und bleibt das ein ausstehender Betrag, der angemahnt werden kann - incl. aller Kostennachteile, die sich daraus ergeben können.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 29. August 2020 um 12:04:58 Uhr:


Es gibt die Farbe des Fahrzeugs zu sehen und dass er nur einen Wischer hat, mehr aber auch nicht.

Solche Leute gibt es sehr häufig. Sie stehen z.B. vorm Kühlschrank und finden nicht, was sie suchen. Sie fragen ihre Frau, die es sofort im Kühlschrank findet. Mach dir nichts draus, sowas ist bei Männern normal. 😛

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 29. August 2020 um 11:59:42 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. August 2020 um 11:54:43 Uhr:



Er hat ja bezahlt. Nur die Mahngebühr eben nicht. Die würde ich in dem Fall auch nicht bezahlen. Warum auch. Beim ersten Anschreiben eine Mahngebühr zu erheben ist wirkungslos und zeigt lediglich das sittenwidrige Geschäftsmodell solcher Firmen.

Liest denn hier keiner?

Der TE hat mit dem ersten Schreiben eine Gebühr zur Halterermittlung bezahlen müssen.
Erst als er diese Gebühr nicht entrichtete, kam eine Mahngebühr obendrauf, weil gemahnt wurde...

Lustig.

Lies doch nochmal den Eingangspost 😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 29. August 2020 um 12:15:57 Uhr:



Lies doch nochmal den Eingangspost 😉

Bin ich mir jetzt selbst auf den Schwanz getreten?
Ich war der festen Überzeugung das anders gelesen zu haben...

Erst mal eine Rechnung über neue Wischerblätter wegen Beschädigung selbiger bein Anbringung des Knöllchens an "Loyal Parking" senden, damit die auch mal lernen wie ein Knöllchen richtig angebracht wird. 😉

Gruß Metalhead

Ich hatte auch mal ein solches Ticket an der Scheibe. 30€ weil ich keine Parkscheibe drin hatte. Auch von solch einer Firma.
Da gab es aber ein Formular dass ich an der Kasse, des Schuhgeschäfts in dem ich war, bekommen konnte. Formular ausfüllen, Kassenzettel aufs Feld legen, Einscannen und per E-Mail senden.
Ne Woche später kam ne Mail dass ich von der Zahlung befreit bin.

Ist zwar ne krasse Masche, aber es geht denen um Fremdparker.

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Ein Sch... geht es denen um Fremdparker! Ich habe die Parkscheibe auf die korrekte Uhrzeit gesetzt und war in einem der angrenzenden Läden und innerhalb der erlaubten Stunde wieder weg.
Knöllchen von Loyal Parking weil „Parkscheibe hat nicht die StVO vorgeschriebene Farbe“. Das stimmt zwar - aber geht es dabei ums Fremdparken? Die gedankliche Kurve kriege ich nicht hin...
PS: Die Parkscheibe wurde auf öffentlichen Straßen nie beanstandet...

Eingangs hatte ich den TE gefragt, ob er denn gemahnt wurde. Leider habe ich darauf keine Antwort erhalten. Dennoch hier mal eine kurze Zusammenfassung des ADAC, sehr gut erklärt und nachvollziehbar.

https://www.adac.de/.../

@ruffy0511, wurdest Du denn nun gemahnt ?

Zitat:

@Ingelore1237 schrieb am 14. Dez. 2020 um 19:23:15 Uhr:


Ein Sch... geht es denen um Fremdparker!

Dem Supermarkt schon. Dem mit der Überwachung beauftragten Unternehmen geht es natürlich um Gewinnmaximierung.

Die Frage ist, wie die bezahlt werden. Entweder der Supermarkt zahlt einen monatlichen Betrag oder das Überwachungsunternehmen lebt von den Vertragsstrafen.

Natürlich ist das kleinlich. Andererseits fällt mir aber kein einziger für mich nachvollziehbarer Grund ein, eine Parkscheibe auszulegen die nicht den Vorgaben entspricht...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:54:26 Uhr:



Zitat:

@Ingelore1237 schrieb am 14. Dez. 2020 um 19:23:15 Uhr:


Ein Sch... geht es denen um Fremdparker!

Dem Supermarkt schon. Dem mit der Überwachung beauftragten Unternehmen geht es natürlich um Gewinnmaximierung.

Die Frage ist, wie die bezahlt werden. Entweder der Supermarkt zahlt einen monatlichen Betrag oder das Überwachungsunternehmen lebt von den Vertragsstrafen.

Der Supermarkt bezahlt da überhaupt nichts. Im Gegenteil: Die sogenannten Parkraumüberwacher bezahlen den Supermarkt-Betreiber dafür, dass sie auf seinem Parkplatz ihrem Geschäftsmodell nachgehen dürfen.

Zitat:

@Ingelore1237 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:23:15 Uhr:


Ein Sch... geht es denen um Fremdparker! Ich habe die Parkscheibe auf die korrekte Uhrzeit gesetzt und war in einem der angrenzenden Läden und innerhalb der erlaubten Stunde wieder weg.
Knöllchen von Loyal Parking weil „Parkscheibe hat nicht die StVO vorgeschriebene Farbe“. Das stimmt zwar - aber geht es dabei ums Fremdparken? Die gedankliche Kurve kriege ich nicht hin...
PS: Die Parkscheibe wurde auf öffentlichen Straßen nie beanstandet...

Solange die dir nicht nachweisen können, dass du es warst, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, musst du das nicht bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen. Wenn die den Fahrer nicht nachweisen können, haben die keinerlei Handhabe.

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