Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@Rasanty schrieb am 29. August 2020 um 07:18:40 Uhr:
Ich hätte gar nichts bezahlt. Loyal Parking hätte tatsächlich Ansprüche an den Falschparker, nicht gegen den Halter des Fahrzeugs. Und wer weiss wer den Wagen dort abgestellt hat 😉
Dieses "internet Halbwissen" funktioniert in der Praxis nicht immer.
Zitat:
@manvo schrieb am 29. August 2020 um 00:11:11 Uhr:
Zahlen unter Vorbehalt, "da ich richterliche Entscheidung anstrebe", vielleicht befriedigt das etwas und man kann noch ein paar Tage darüber nachdenken.
Was will man denn da weiter drüber nachdenken? So eine 10 Euro Entscheidung kann man schon innerhalb der Zahlfrist treffen.
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht....
Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Hier wurde das Thema vom Beginn an falsch angegangen. Post geht manchmal unter. Beim Wischer kann er sogar von einer dritten Person entwendet worden sein. Hier hätte man recherchieren müssen, ob die Kosten der Fahrerermittlung gerechtfertigt sind, wenn mal die Post verloren geht. Sagen, dass nichts am Wischer war, kann jeder.
Bei den 2 Euro Mahnkosten kann man gucken, ob der Einwand noch fristgerecht war. Bei einer Reklamation hätte man einen temporäten Zahlstopp setzen können. Die Frage ist, ob die das müssen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 10:56:56 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 10:54:50 Uhr:
hattet ihr gerade Windstärke 12 an dem Tag?
Ohne diesem "Verein" Recht geben zu wollen, das Foto sagt was anderes..Und was ?
ja was wohl? Knöllchen war dran.
Oder warum postet der TE das Bild??
Und bitte jetzt keinen Kindergarten von wegen "Ein Dritter hat den abgemacht".
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 10:59:37 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 10:56:56 Uhr:
Und was ?
ja was wohl? Knöllchen war dran.
Oder warum postet der TE das Bild??
Und bitte jetzt keinen Kindergarten von wegen "Ein Dritter hat den abgemacht".
Ob das der Wind weg geweht hat, oder ein Dritter es abgerissen hat ist unrelevant.
das Knöllchen war zum Zeitpunkt als der TS das Fahrzeug angetroffen hat nicht dran.
Man hätte es eben besser gegen Entfernung sichern müssen.
Wie soll Er also wissen, daß hier ein Zahlungsbescheid angeheftet war.
Zudem kann das Foto so wie es als Beweis geschickt wurde von jedem X-beliebigen Fahrzeug sein mit gleicher Lackfarbe.
Diesen Firmen traue Ich nämlich alles zu.
sag ich ja ohne Nummernschild kein beweis
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. August 2020 um 20:17:41 Uhr:
Die Mahngebühren sind ja echt der Brüller (echt fair) , aber wenn einem die Fliege an der Wand stört macht man sich halt deswegen Stress.
Beim ersten Anschreiben eine Mahngebühr zu erheben ist nicht fair, sondern unverschämt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:12:19 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 10:59:37 Uhr:
ja was wohl? Knöllchen war dran.
Oder warum postet der TE das Bild??
Und bitte jetzt keinen Kindergarten von wegen "Ein Dritter hat den abgemacht".Ob das der Wind weg geweht hat, oder ein Dritter es abgerissen hat ist unrelevant.
das Knöllchen war zum Zeitpunkt als der TS das Fahrzeug angetroffen hat nicht dran.
Man hätte es eben besser gegen Entfernung sichern müssen.
der Kindergarten geht schon los..
mit Sekunderkleber oder was???
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:12:19 Uhr:
Wie soll Er also wissen, daß hier ein Zahlungsbescheid angeheftet war.
Zudem kann das Foto so wie es als Beweis geschickt wurde von jedem X-beliebigen Fahrzeug sein mit gleicher Lackfarbe.
Diesen Firmen traue Ich nämlich alles zu.
ja klar, die fotografieren einfach andere Autos und klemmen voher noch Knöllchen dran...
Ach ja.. woher wissen die eigentlich punktgenau die "richtige" Lackfarbe des TEs??
Könnte ja auch ganz schnell nach hinten losgehen - mit nem wildfremden Fahrzeug...
+++ ach Kinders, albert um eure Förmchen und Schäufelchen mal alleine weiter - bin draußen +++
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 29. August 2020 um 10:08:41 Uhr:
Du verwechselt da was. Diese digitalen Parkscheiben sind zugelassen, da im Stand des Fahrzeugs die Uhrzeit stehenbleibt und nicht wie bei den verbotenen Scheiben ein Uhrwerk immer weiter läuft.
Ok mein Fehler, ich dachte tatsächlich an Parkscheiben mit Uhrwerk.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 11:25:50 Uhr:
der Kindergarten geht schon los..
mit Sekunderkleber oder was???
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 11:25:50 Uhr:
ja klar, fotografieren ein anderes Auto..+++ ach Kinders albert um um eure Förmchen und Schäufelchen mal alleine weiter - bin draußen +++
Sei doch bitte nicht gleich so nachtragend, nur weil ein Foto gemacht wurde, welches keinerlei Beweiskraft besitzt.
Ich sehe nur ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer mehr nicht.
Kein Fahrzeug, welches mir zugeordnet werden kann, noch ein Kennzeichen.
Sorry, aber wer das bezahlt ist selbst schuld.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:30:33 Uhr:
Sei doch bitte nicht gleich so nachtragend, nur weil ein Foto gemacht wurde, welches keinerlei Beweiskraft besitzt.
Ich sehe nur ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer mehr nicht.
Kein Fahrzeug, welches mir zugeordnet werden kann, noch ein Kennzeichen.Sorry, aber wer das bezahlt ist selbst schuld.
wissen wir, obs nicht noch ein Foto zB vom Heck mit Kennzeichen gibt? Irgendwie sind sie ja auf den Halter gekommen.
Und btw: der TE hat überhaupt nicht bestritten, o. Parkscheibe dort zu dieser Zeit geparkt zu haben, schon bemerkt?
Aber er soll trotzdem nicht zahlen?
Interessante Logik...
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 11:39:18 Uhr:
wissen wir, obs nicht noch ein Foto zB vom Heck mit Kennzeichen gibt? Irgendwie sind sie ja auf den Halter gekommen.
Und btw: der TE hat überhaupt nicht bestritten, dort zu dieser Zeit geparkt zu haben, schon bemerkt?
Aber er soll trotzdem nicht zahlen?
Interessante Logik...
Er hat sogar die 30 Euro sofort bezahlt. Es geht um die Halterermittlung und Mahngebühr.
musst du mir nicht erklären, eher meinem Vorredner 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:30:33 Uhr:
... nur weil ein Foto gemacht wurde, welches keinerlei Beweiskraft besitzt.
Ich sehe nur ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer mehr nicht.
...
Genau.
Du.Der TE aber sieht dort ein Knöllchen und erkennt
seinAuto. Der lässt sich sicherlich kein fremdes Auto unterjubeln.
😮
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 11:25:50 Uhr:
ja klar, die fotografieren einfach andere Autos und klemmen voher noch Knöllchen dran...
Ach ja.. woher wissen die eigentlich punktgenau die "richtige" Lackfarbe des TEs??
Könnte ja auch ganz schnell nach hinten losgehen - mit nem wildfremden Fahrzeug...
Ein falsches Foto fällt sofort auf, wenn man es sich genauer anguckt. Der TE wohnt ortsnah, und kann es schnell recherchieren.
Hat der eigene Wagen eine Beschädigung am Lack, die auf dem Bild fehlt, oder andersrum? Das selbe trifft auf die Feinstaubplakette zu. Ist der Scheiebwischer identisch? Ist der der Baum im Hintergrund neben der Parkbucht, wo das vergehen passiert ist? usw usw usw...
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 10:59:37 Uhr:
Und bitte jetzt keinen Kindergarten von wegen "Ein Dritter hat den abgemacht".
Warum soll es Kindergarten sein? Es gibt genug Deppen auf diesen Planeten.
Zitat:
@reox schrieb am 29. August 2020 um 11:46:39 Uhr:
Genau. Du.
Der TE aber sieht dort ein Knöllchen und erkennt sein Auto. Der lässt sich sicherlich kein fremdes Auto unterjubeln.
😮
Wie gesagt... bei dem Foto würde Ich mein Fahrzeug nicht erkennen !
@audijazzer
wenn es weitere Bilder geben sollte, warum werden die dann nicht mitgeschickt für klare Verhältnisse.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 11:39:18 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. August 2020 um 11:30:33 Uhr:
Sei doch bitte nicht gleich so nachtragend, nur weil ein Foto gemacht wurde, welches keinerlei Beweiskraft besitzt.
Ich sehe nur ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer mehr nicht.
Kein Fahrzeug, welches mir zugeordnet werden kann, noch ein Kennzeichen.Sorry, aber wer das bezahlt ist selbst schuld.
wissen wir, obs nicht noch ein Foto zB vom Heck mit Kennzeichen gibt? Irgendwie sind sie ja auf den Halter gekommen.
Und btw: der TE hat überhaupt nicht bestritten, o. Parkscheibe dort zu dieser Zeit geparkt zu haben, schon bemerkt?
Aber er soll trotzdem nicht zahlen?
Interessante Logik...
Er hat ja bezahlt. Nur die Mahngebühr eben nicht. Die würde ich in dem Fall auch nicht bezahlen. Warum auch. Beim ersten Anschreiben eine Mahngebühr zu erheben ist wirkungslos und zeigt lediglich das sittenwidrige Geschäftsmodell solcher Firmen.