Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

970 weitere Antworten
970 Antworten

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:17 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:16:03 Uhr:


Natürlich.

Ich wüsste nicht, wen ich als mögliche Fahrer nennen würde. Menschen aus meinem Umfeld dazu heranzuziehen, meine Fehler auszubügeln liegt mir aus moralischen Gründen nicht. Ich bin eher der Typ, der für seine Fehler selbst geradesteht.

Ohne Nennung von Fahrern ... naja, steht in Urteil.

Schön und gut, aber was machst Du, wenn du tatsächlich nicht der Fahrer warst?
....

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer und der BGH hat hier sehr weise entschieden, indem er jedem Betroffenen ein Hintertürchen geöffnet hat. Man muss es nur nutzen.

Entschuldigung, selbstverständlich würde ich, wenn nicht ich, sondern jemand anders gefahren ist, diese(n) Person(nen) angeben.

Hier wird aber ständig propagiert, diese höchstrichterliche Entscheidung als Schlupfloch für sein eigenes Fehlverhalten zu nutzen.

Und das mache ich nicht. Wenn ich einen Fehler mache, stehe ich dafür gerade. Passt aber leider in die heutige Zeit, dass es Zeitgenossen gibt, deren moralischen Ansprüche eher nicht so ausgeprägt sind.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Juni 2021 um 09:18:23 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:17 Uhr:


Und genau solche Situationen berücksichtigt das BGH-Urteil. Wohl wissend, dass mit der Nennung von mehr als einem potentiellen Fahrer sich das Ganze in Wohlgefallen auflöst.
Und die Parkraumbewirtschafter wissen auch ganz genau, dass sie, indem sie pauschal den Halter anschreiben, immer davon ausgehen müssen, eine ungerechtfertigte Forderung zu stellen.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer und der BGH hat hier sehr weise entschieden, indem er jedem Betroffenen ein Hintertürchen geöffnet hat. Man muss es nur nutzen.

Hast du das Urteil (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19) schon mal ganz gelesen? Wohl kaum.

Wir sind hier im Bereich des Zivilrechts. Es reicht keineswegs aus, als Halter einfach zu bestreiten, nicht gefahren zu sein.

Natürlich reicht das nicht. Aber wenn ich als Betroffener aussage, dass sowohl Person A als auch Person B in Frage kommt, bin ich meiner Auskunftspflicht nachgekommen (die ich übrigens noch mittels des Zeugnisverweigerungsrechtes umgehen könnte), aber was passiert dann? Nichts mehr. Oder glaubst du, die beiden genannten Personen werden in Beugehaft genommen, wenn jeder behauptet er wäre es nicht gewesen? Wohl kaum.

So flott kommst du aus der Nummer trotzdem nicht raus. Es bleibt der Unterlassungsanspruch gegen den Halter als Zustandsstörer. Die Kosten sind für den Halter höher als das private Knöllchen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Juni 2021 um 09:54:20 Uhr:


So flott kommst du aus der Nummer trotzdem nicht raus. Es bleibt der Unterlassungsanspruch gegen den Halter als Zustandsstörer. Die Kosten sind für den Halter höher als das private Knöllchen.

Grüße vom Ostelch

Der Halter kann unmöglich der Zustandsstörer sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 10:04:19 Uhr:



Der Halter kann unmöglich der Zustandsstörer sein.

Da ist der BGH seit vielen Jahren anderer Auffassung. Ich hatte das Urteil bereits genannt: BGH Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14

Grüße vom Ostelch

Sollte der Halter als Zustandsstörer in Betracht gezogen werden, müsste dieser "schweigen".
Nennt der Halter aber einen möglichen Fahrerkreis, trifft das nicht mehr zu.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 10:22:11 Uhr:


Sollte der Halter als Zustandsstörer in Betracht gezogen werden, müsste dieser "schweigen".
Nennt der Halter aber einen möglichen Fahrerkreis, trifft das nicht zu.

Sagst du. Wenn du als Halter keinen Überblick hast, wer das Auto tatsächlich gefahren hat, bleibt du als Halter als Zustandsstörer verantwortlich. Ob ich den Fahrer nicht benennen kann oder will, in dem ich schweige, mit Nichtwissen argumentiere oder eine Vielzahl möglicher Fahrer nenne kommt im Ergebnis auf dasselbe raus. Ich teile nicht mit, wer tatsächlich gefahren ist. Wir sind hier nicht im Straf- oder OWi-Recht.

Der BGH hat im Urteil vom 18.12.19 festgestellt:

Zitat:

Die grundsätzlich dem Kläger obliegende Darlegungs- und Beweislast, hier für die Fahrereigenschaft, kann nach den von der Rechtsprechung zum Beweis negativer Tatsachen entwickelten Grundsätzen eine Erleichterung erfahren. Danach trifft den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast, wenn die primär darlegungspflichtige Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, hierzu näher vorzutragen.

Da der Halter für das Fahrzeug verantwortlich ist, muss er auch konkret wissen oder feststellen können, wer das Fahrzeug wann gefahren hat.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Juni 2021 um 07:37:42 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 14. Juni 2021 um 06:42:05 Uhr:



Wie oft warst du mit deiner Taktik bereits erfolgreich, und wie oft musstest du dennoch zahlen?

Die wollten bisher zwei mal Geld von mir. Bekommen haben sie nichts. Eine einfache, freundliche Aufforderung, man möge sich doch bitte an den Fahrer(in) wenden, die das Auto dort abgestellt hat, genügt. Man muss das aber öfter abschicken. Nach jedem Schreiben, das von denen kommt. Irgendwann hört das dann auf. Die wissen ganz genau, dass sie nichts in der Hand haben.

Waren beide Vergehen bei Parkplätzen, die vom selben Parkraumbewirtschafter kontrolliert werden? Wenn ja, in welchen Abständen waren die Vergehen. Habe gelesen, dass Fahrzeuge bei weiteren vergehen abgeschleppt werden, wenn das erste Vergehen nicht gezahlt wird. Damit ist die Ersparnis sofort futsch.

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Juni 2021 um 10:31:43 Uhr:


Waren beide Vergehen bei Parkplätzen, die vom selben Parkraumbewirtschafter kontrolliert werden? Wenn ja, in welchen Abständen waren die Vergehen. Habe gelesen, dass Fahrzeuge bei weiteren vergehen abgeschleppt werden, wenn das erste Vergehen nicht gezahlt wird. Damit ist die Ersparnis sofort futsch.

Und der bis dato gute Ruf des Supermarktes, bzw. des Supermarktbetreibers letztendlich dann auch.
Was glaubst Du wie schnell sich sowas rumspricht.
Und hier in der Region haben die Leute wenig Verständnis für solche Aktionen.

hast du 10 Supermärkte zur Auswahl? Noch dazu in vernünftiger Nähe?
Ja, es spricht sich rum und alle halten sich auf einmal an die Regeln - genau DAS passiert!
Schließe nicht von dir auf alle anderen.
Genau wie bei ortsbekannten Blitzern, im Grunde nicht viel anders.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. Juni 2021 um 10:49:35 Uhr:


hast du 10 Supermärkte zur Auswahl? Noch dazu in vernünftiger Nähe?
Ja, es spricht sich rum und alle halten sich auf einmal an die Regeln - genau DAS passiert!
Schließe nicht von dir auf alle anderen.
Genau wie bei ortsbekannten Blitzern, im Grunde nicht viel anders.

Richtig.
Was soll auch mehr passieren? Man hat mehr freie Parkplätze. Ist doch super. Und daran, eine Parkscheibe auszulegen, kann man sich gewöhnen, es sei denn man man "vergisst" sie aus Prinzipienreiterei.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 10:38:57 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 14. Juni 2021 um 10:31:43 Uhr:


Waren beide Vergehen bei Parkplätzen, die vom selben Parkraumbewirtschafter kontrolliert werden? Wenn ja, in welchen Abständen waren die Vergehen. Habe gelesen, dass Fahrzeuge bei weiteren vergehen abgeschleppt werden, wenn das erste Vergehen nicht gezahlt wird. Damit ist die Ersparnis sofort futsch.

Und der bis dato gute Ruf des Supermarktes, bzw. des Supermarktbetreibers letztendlich dann auch.
Was glaubst Du wie schnell sich sowas rumspricht.
Und hier in der Region haben die Leute wenig Verständnis für solche Aktionen.

Was denkst du, was passiert, wenn sich in der Nachbarschaft rumspricht, dass man Knölchen nicht zahlen muss? 😉 Es werden wieder mehr Falschparker kommen... Die Parkraumüberwacher sind doch nicht dumm, und wissen, wie sie mit ihren schwarzen Schafen umgehen müssen.

Verkehrshindernis merkt nur, dass keine Briefe mehr kommen, fühlt sich als Held, und lässt die Sektkorken knallen. Dabei weiß keiner, was im Hintergrund passiert. Sollte dann ein Schlepper kommen, wird micht nicht wundern, wenn das Gejammer nach Abzocke wieder groß ist, obwohl es selbst verursacht wurde...

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Juni 2021 um 11:03:04 Uhr:



Was denkst du, was passiert, wenn sich rumspricht, dass man Knölchen nicht zahlen muss? 😉 Es werden wieder mehr Falschparker kommen... Die Parkraumüberwacher sind doch nicht dumm, und wissen, wie sie mit ihren schwarzen Schafen umgehen müssen.

Die Parkraumüberwacher sind nicht dumm, Nein ! Aber Andere sind halt gescheiter !

Dann sollen doch die Parkraum-Firmen, wie Sie auf Ihren Internetseiten anprangern doch auch tatsächlich nur die Falschparker dafür belangen.
Und loyal und fair, was sie im Namen tragen, dann auch kulanterweiße vorgehen, wenn man einen Kassenbon als Beweis, Kunde im Geschäft gewesen zu sein einreicht, auch stornieren.
Bis auf ein paar Einzelfälle wird das auch klappen um den Ruf nicht zu schädigen, aber im großen und ganzen wird da nix storniert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 11:21:09 Uhr:


Bis auf ein paar Einzelfälle wird das auch klappen um den Ruf nicht zu schädigen, aber im großen und ganzen wird da nix storniert.

Und das kannst du sicher auch gut belegen?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 11:21:09 Uhr:


Dann sollen doch die Parkraum-Firmen, wie Sie auf Ihren Internetseiten anprangern doch auch tatsächlich nur die Falschparker dafür belangen.

Wichtig sind die Schilder vor Ort, und nicht die Texte auf der Homepage. 😉

Ähnliche Themen