Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 07:41:08 Uhr:
Das BGH Urteil ist "nichts"?
Das Urteil hast du gelesen und verstanden?
Natürlich.
Ich wüsste nicht, wen ich als mögliche Fahrer nennen würde. Menschen aus meinem Umfeld dazu heranzuziehen, meine Fehler auszubügeln liegt mir aus moralischen Gründen nicht. Ich bin eher der Typ, der für seine Fehler selbst geradesteht.
Ohne Nennung von Fahrern ... naja, steht in Urteil.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:16:03 Uhr:
Natürlich.Ich wüsste nicht, wen ich als mögliche Fahrer nennen würde. Menschen aus meinem Umfeld dazu heranzuziehen, meine Fehler auszubügeln liegt mir aus moralischen Gründen nicht. Ich bin eher der Typ, der für seine Fehler selbst geradesteht.
Ohne Nennung von Fahrern ... naja, steht in Urteil.
Unabhängig mit welchem Fahrzeug der Fahrer unterwegs ist. Nur der Fahrer kann hier diesen Vertrag der Parkraum-Firmen eingehen. Niemals aber der Halter.
Für welche Fehler stehst Du gerade ?
Oder empfindest Du dabei einen Fehler begangen zu haben, als Kunde eines Supermarktes Dein Auto auf dem Kundenparkplatz abzustellen.
Also Ich sehe hier keinen Fehler, den Ich begangen hätte.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:25:47 Uhr:
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:16:03 Uhr:
.
Also Ich sehe hier keinen Fehler, den Ich begangen hätte.Das ist das Problem! Wir nähern uns der Lösung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 17:06:53 Uhr:
Ja wo ist das Problem die Parkscheibe auszulegen ? Verstehe ich auch nicht.Ich fahre die Geschäfte an, wo ich meine das zu bekommen was ich gerne hätte, ob ich da die Parkscheibe auslegen muss oder nicht ist mir egal.
Gängelung kann ich hier auch nicht erkennen.
Es geht einfach nur darum, als Kunde einen Kundenparkplatz zu benutzen und als Kunde einzukaufen.
Die Parkscheibe kann schlicht und einfach auch mal vergessen worden sein ausgelegt zu werden.
Als Konsequenz folgt ein Ticket, welches man trotz Vorlage eines Kassenbons nicht mehr stornieren kann.
Die ganzen Parkraum-Firmen werben ja auf ihren Internetseiten damit, daß Kundenparkplätze frei von Fremdparkern gehalten werden, damit man unbeschwert einkaufen kann.
Man möchte sogar mit der Parkraumüberwachung, welche diese Firmen anbieten, verhindern, daß Kunden verärgert werden und zum Mitbewerber wechseln.
War es bei vielen anderen Leuten und nicht auch bei mir, eine Parkraum-Firma, die dafür gesorgt hat woanders einzukaufen.
Prima Taktik, aber es gibt leider zuviele Leute, die sich hier in guten Händen fühlen und das Ganze tatkräftig unterstützen.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:31:44 Uhr:
Das ist das Problem! Wir nähern uns der Lösung.
Äh.... nein !
Du verstehst das alles nicht !
Das beginnt doch bei Dir, daß Fehler eingestanden werden, die nicht gemacht wurden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:42:22 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 17:06:53 Uhr:
Ja wo ist das Problem die Parkscheibe auszulegen ? Verstehe ich auch nicht.Ich fahre die Geschäfte an, wo ich meine das zu bekommen was ich gerne hätte, ob ich da die Parkscheibe auslegen muss oder nicht ist mir egal.
Gängelung kann ich hier auch nicht erkennen.
Es geht einfach nur darum, als Kunde einen Kundenparkplatz zu benutzen und als Kunde einzukaufen.
Die Parkscheibe kann schlicht und einfach auch mal vergessen worden sein ausgelegt zu werden.
Als Konsequenz folgt ein Ticket, welches man trotz Vorlage eines Kassenbons nicht mehr stornieren kann.
Und genau hier gibt es Widerspruch, man kann es im Nachhinein klären und dann ist die Sache vom Tisch….ohne Zahlung.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:44:56 Uhr:
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:31:44 Uhr:
Das ist das Problem! Wir nähern uns der Lösung.
Äh.... nein !
Du verstehst das alles nicht !Das beginnt doch bei Dir, daß Fehler eingestanden werden, die nicht gemacht wurden.
Wenn Du gegen den geschlossenen Vertrag verstößt, egal ob Du gar nicht dort einkaufst oder die Parkscheibe nicht auslegst oder sonstwas, was Du akzeptiert hast, machst Du keinen Fehler?
Ähm, das ist mir zu hoch, das muss ich zugeben.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:16:03 Uhr:
Natürlich.Ich wüsste nicht, wen ich als mögliche Fahrer nennen würde. Menschen aus meinem Umfeld dazu heranzuziehen, meine Fehler auszubügeln liegt mir aus moralischen Gründen nicht. Ich bin eher der Typ, der für seine Fehler selbst geradesteht.
Ohne Nennung von Fahrern ... naja, steht in Urteil.
Schön und gut, aber was machst Du, wenn du tatsächlich nicht der Fahrer warst?
Nehmen wir mal folgendes Beispiel: Du bist Student und lebst mit 5 Kommilitonen in einer WG. Es wurde ein "Gemeinschaftsauto" angeschafft, welches auf deinen Namen zugelassen wurde. Jetzt bist du 3 Wochen in Urlaub und bei deiner Rückkehr findest du eine solche Forderung in deinem Briefkasten. Von deinen Mitbewohnern kann sich niemand mehr so recht erinnern, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug bewegt hat. Was machst du? Bezahlst du das?
Und genau solche Situationen berücksichtigt das BGH-Urteil. Wohl wissend, dass mit der Nennung von mehr als einem potentiellen Fahrer sich das Ganze in Wohlgefallen auflöst.
Und die Parkraumbewirtschafter wissen auch ganz genau, dass sie, indem sie pauschal den Halter anschreiben, immer davon ausgehen müssen, eine ungerechtfertigte Forderung zu stellen.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer und der BGH hat hier sehr weise entschieden, indem er jedem Betroffenen ein Hintertürchen geöffnet hat. Man muss es nur nutzen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:25:47 Uhr:
....
Also Ich sehe hier keinen Fehler, den Ich begangen hätte.
Wen möchtest du für dein eigenes (Fehl)Verhalten verantwortlich machen?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:42:22 Uhr:
....
Die Parkscheibe kann schlicht und einfach auch mal vergessen worden sein ausgelegt zu werden.
....
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Juni 2021 um 08:42:22 Uhr:
Es geht einfach nur darum, als Kunde einen Kundenparkplatz zu benutzen und als Kunde einzukaufen.
Die Parkscheibe kann schlicht und einfach auch mal vergessen worden sein ausgelegt zu werden.
Als Konsequenz folgt ein Ticket, welches man trotz Vorlage eines Kassenbons nicht mehr stornieren kann.
Und genau da liegt dein Fehler.
Vielleicht hast du es ja bisher nur mit unseriösen Unternehmen zu tun gehabt.
Dann kannst du aber nicht alle über einen Kamm scheren.
Wie schon erwähnt, wurde mein Ticket storniert.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:52:00 Uhr:
Wenn Du gegen den geschlossenen Vertrag verstößt, egal ob Du gar nicht dort einkaufst oder die Parkscheibe nicht auslegst oder sonstwas, was Du akzeptiert hast, machst Du keinen Fehler?Ähm, das ist mir zu hoch, das muss ich zugeben.
Den Eindruck habe Ich auch !
Problem hier ist, daß ständig etwas hineininterpretiert wird um die Lage für die Verteidigung zu beschönigen.
Ich spreche hier schon die ganze Zeit davon, als Kunde eines Supermarktes, Discounters, Baumarkt oder was auch immer, den Kundenparkplatz zu benutzen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Steht auch so auf den Schildern der Parkraumbewirtschafter und wird auch so im Internet beworben.
Warum wird mir ein Ticket ausgestellt, welches Ich als Kunde dennoch bezahlen muß, obwohl Ich einen Kassenbon als Beweis vorlegen kann ?
Parke Ich auf einem solchen Parkplatz und gehe woanders hin, ist das ein anderes Thema.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:17 Uhr:
Und genau solche Situationen berücksichtigt das BGH-Urteil. Wohl wissend, dass mit der Nennung von mehr als einem potentiellen Fahrer sich das Ganze in Wohlgefallen auflöst.
Und die Parkraumbewirtschafter wissen auch ganz genau, dass sie, indem sie pauschal den Halter anschreiben, immer davon ausgehen müssen, eine ungerechtfertigte Forderung zu stellen.Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer und der BGH hat hier sehr weise entschieden, indem er jedem Betroffenen ein Hintertürchen geöffnet hat. Man muss es nur nutzen.
Hast du das Urteil (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19) schon mal ganz gelesen? Wohl kaum.
Wir sind hier im Bereich des Zivilrechts. Es reicht keineswegs aus, als Halter einfach zu bestreiten, nicht gefahren zu sein.
Außerdem kann der Parkraumbewirtschafter gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch gegen den Halter durchsetzen (BGH Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14). Das wird für den Halter teurer als die Vertragsstrafe.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 14. Juni 2021 um 09:08:49 Uhr:
Und genau da liegt dein Fehler.Vielleicht hast du es ja bisher nur mit unseriösen Unternehmen zu tun gehabt.
Dann kannst du aber nicht alle über einen Kamm scheren.Wie schon erwähnt, wurde mein Ticket storniert.
Seriös sind die Firmen in meinen Augen alle nicht.
Ich freue mich ja für Dich, wenn Dein Ticket storniert wurde. Das beigefügte Foto zeigt jedoch nicht, daß da tatsächlich was fallen gelassen worden ist.
Kulanzanfrage, ein Kassenbon und der Rest, der Unbedeutsam ist, ist zensiert.
Die Bewertungen der Parkraum-Firmen sind voll damit, daß das Ticket trotz Einkauf bezahlt werden musste.
Auch kenne Ich persönlich Leute die ebenso die Erfahrung gemacht haben, und das Ticket bezahlen mussten.
Wenn Du also das Glück auf Deiner Seite hattest kannst auch Du nicht alle über einen Kamm scheren.