Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 20. Dezember 2020 um 15:10:50 Uhr:
Nein, das ist überhaupt nicht widersprüchlich. Wo welche Gesetzte und Verordnungen Anwendung finden liegt in der Hand der Legislative. ... Wenn auf privaten öffentlichen Parkplätzen die SrVO gelten würde, dann dürften die „Parkraumbewirtschafter“ dort gar nicht ihrer Tätigkeit nachkommen.
Das ist sehr wohl widersprüchlich. Denn auf der einen Seite sagst du, du könntest selber bestimmen, welche Regeln auf deiner privaten Fläche gelten. Dass du z.B. nur pinke Parkscheiben gelten lässt.
Auf der anderen Seite behauptest du dann, du könntest nicht bestimmen, dass die StVO gelten soll.
Ja, die StVO ist eine Sammlung von Verordnungen und Regeln, die der Staat festgelegt hat. Und du als Privatperson kannst sicher keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Allerdings ist die StVO eben auch nichts anderes als eine Sammlung von Regeln. Und du kannst doch auf deinem Privatgrund festlegen, dass genau diese Regeln dort gelten sollen.
Natürlich gibt es einige Verordnungen in der StVO, die du tatsächlich nicht übernehmen kannst, weil es gewisse Privilegien erfordern würde, die du als Privatperson eben nicht hast.
Trotzdem ist es für dich bestimmt einfacher den Verkehr auf deinem Privatgrundstück zu regeln, indem du einfach sagst "Hier gilt die StVO", als wenn du jede Regel, die notwendig ist einzeln selber benennst.
Damit möchtest du ja eben nicht "ein militärisches Sperrgebiet" oder eine "Flugverbotszone" ausrufen, zu dem du nicht befugt wärst, sondern möchtest nur die bewährten Regeln des Gesetzgebers zum Strassenverkehr übernehmen.
Warum sollte dir das verweigert werden?
Immerhin könntest du alternativ ja auch die Regeln eins zu eins abschreiben und als dickes Buch mit der Überschrift "Verhaltensregeln zum Befahren meines Grundstückes" abgekürzt "VzBmG" am Eingang auslegen.
@verkehrshindernis fahre doch mal auf dem rewe parkplatz mit 1,8 atü gegen eine laterne
und lass dich überaschen was passiert,
am besten noch mit einem nich zugelassenen kfz
Hallo Zusammen,
habe den gleichen Fall - auch nur die 30,- Eur bezahlt und nicht die 9,95 Eur Mahngebühren. Jetzt kam 2 Wochen später eine neue Rechnung über 119,91 Eur !!!
Irgendeine Möglichkeit hier noch was zu unternehmen oder muss gezahlt werden?
Wieso 119,91€?
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Zitat:
@Opelfahrer3 schrieb am 10. Juni 2021 um 20:03:16 Uhr:
Hallo Zusammen,
habe den gleichen Fall - auch nur die 30,- Eur bezahlt und nicht die 9,95 Eur Mahngebühren. Jetzt kam 2 Wochen später eine neue Rechnung über 119,91 Eur !!!
Irgendeine Möglichkeit hier noch was zu unternehmen oder muss gezahlt werden?
in der Rechnung, die Du bekommen hast wird ja sicherlich erläutert, wie sich dieser Betrag von 119,91 Euro zusammenstellt.
Grundsätzlich aber würde Ich diese Rechnung nicht bezahlen !
Es wurde gegen eine Vertragsbedingung verstoßen, somit würde Ich, wenn überhaupt, auch nur die Vertragsstrafe von 30 Euro bezahlen.
Zitat:
@Opelfahrer3 schrieb am 10. Juni 2021 um 20:03:16 Uhr:
Hallo Zusammen,
habe den gleichen Fall - auch nur die 30,- Eur bezahlt und nicht die 9,95 Eur Mahngebühren. Jetzt kam 2 Wochen später eine neue Rechnung über 119,91 Eur !!!
Irgendeine Möglichkeit hier noch was zu unternehmen oder muss gezahlt werden?
wieso wurden zuvor 9,95€ Mahngebühren in Rechnung gestellt?
Zitat:
@bug99 schrieb am 11. Juni 2021 um 10:01:23 Uhr:
wieso wurden zuvor 9,95€ Mahngebühren in Rechnung gestellt?
Ich denke mal, daß es sich bei den 9,95 Euro um die Gebühren zur Halterermittlung handelt und nicht um Mahngebühren.
Keine Ahnung ob das noch aktuell ist:
https://www.haufe.de/.../...n-ist-verbotene-eigenmacht_258_337822.html
Hiernach wäre die Halterermittlung nicht mehr ersatzfähig.
zunächst waren es 5,10 Eur zusätzlich zu den 30,- Eur für die Halterermittlung - habe nur die 30,- Eur bezahlt, dann die erste Mahnung mit 9,95 Eur, dann immernoch nicht gezahlt, jetzt die 119,91 Eur vom Inkasso-Unternehmen für Geschäftsgebühren und Auslagenpauschale...
Falls es dich interessiert: Du kannst aus diesen 119,91 EUR noch viel viel mehr machen wenn du deine bislang ja recht erfolgreiche Strategie des Ignorierens fortführst.
Als quasi Endgegner winkt irgendwann die Privatinsolvenz, aus der man inzwischen innerhalb von 3 Jahren raus kommt.
Tschakka !!!
Zitat:
@Opelfahrer3 schrieb am 11. Juni 2021 um 12:23:08 Uhr:
zunächst waren es 5,10 Eur zusätzlich zu den 30,- Eur für die Halterermittlung - habe nur die 30,- Eur bezahlt,
Das war ziemlich unintelligent von Dir, so macht man sich Ärger, den man durch Zahlung von lächerlichen 5,10 € hätte ganz einfach vermeiden können.
Selbst wenn Du letztendlich "gewinnen" solltest - das ist dann ein mühsam erarbeiteter Sieg - zu ziemlich schlechtem "Stundenlohn" .
Zitat:
@Dofel schrieb am 11. Juni 2021 um 13:06:35 Uhr:
Zitat:
@Opelfahrer3 schrieb am 11. Juni 2021 um 12:23:08 Uhr:
zunächst waren es 5,10 Eur zusätzlich zu den 30,- Eur für die Halterermittlung - habe nur die 30,- Eur bezahlt,Das war ziemlich unintelligent von Dir, so macht man sich Ärger, den man durch Zahlung von lächerlichen 5,10 € hätte ganz einfach vermeiden können.
Der Fehler war, überhaupt etwas zu bezahlen und somit ein Schuldeingeständnis zu liefern.
Zitat:
@Opelfahrer3 schrieb am 10. Juni 2021 um 20:03:16 Uhr:
Hallo Zusammen,
habe den gleichen Fall - auch nur die 30,- Eur bezahlt und nicht die 9,95 Eur Mahngebühren. Jetzt kam 2 Wochen später eine neue Rechnung über 119,91 Eur !!!
Irgendeine Möglichkeit hier noch was zu unternehmen oder muss gezahlt werden?
Da kann man sicherlich noch etwas machen - es hängt aber letztlich davon ab, wieviel Geld du in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang investieren möchtest.