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Merkwürdiger Reifenabrieb

Audi Q3 F3
Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 20:37

Hallo, ich habe die Tage bei meinem Q3 Sportback von Sommer- auf Winterbereifung gewechselt. Dabei ist mir ein merkwürdiges Abnutzungsbild an den Vorderreifen aufgefallen. Die Hinterräder sehen dagegen normal aus.

 

Hat jemand eine Idee woran das liegen kann? Laufleistung 5500 KM.

Vorderreifen.jpg
Vorderreifen 2.jpg
Hinterrad.jpg
+1
Beste Antwort im Thema

Einen erhöhten Verschleiß wegen Allradantrieb konnte ich noch nie feststellen, auch nicht in 7 1/2 Jahren Q5, der noch schwerer ist.

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Hallo, wahrscheinlich stimmt die Spur nicht, dürften dabei heißgefahren sein, Info:

https://www.continental-reifen.de/.../reifenschaeden

Nach dem Reifenwechsel hat die Werkstatt auch solche einseitige Abnutzung an den alten Sommerreifen festgestellt.

Heute zur Achsvermessung gewesen.

Diagnose: Spur vorne Abweichung aus der Toleranz, nicht mehr einstellbar.

Q3 35 TFSI erst vir 6 Monaten beim örtlichen VW Zentrum als belgischen Reimport mit ca. 13.000 km gekauft.

BJ 07/2019.

Jetzt muss ich dem Händler den Vorschaden nachweisen und auf Kulanz hoffen ...

So‘n Sch ...

War eh eine sehr unerfreuliche Kaufabwicklung.

 

Also: Wie Wibsi schon sagt: Achsvermessung!

Hoffentlich sieht‘s bei dir besser aus ...

.jpg
Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg

Das ist aber großer Mist.

Da hat der Vorbesitzer einen Schaden verursacht. Wird irgendwo heftig drauf gefahren sein.

Du wirst aber große Schwierigkeiten haben, nachzuweisen dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler kann genau so behaupten, du bist selber irgendwo drauf gefahren so dass sich die Aufhängung verbogen hat.

Hoffe für dich es geht gut aus.

Ich würde meinen das sollte kein Problem sein:

„Tritt bei einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, so hat es der Käufer nach neuester Rechtsprechung einfacher: Er muss weder den Grund für die Mangel noch den Umstand beweisen, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist.“

https://www.google.de/.../14683112.html

Lischana hatte aber geschrieben "vor 6 Monaten". Das ist normalerweise eine Formulierung, die verwendet wird, wenn 6 Monate schon vorbei sind. Es könnte natürlich auch sein, dass ein paar Tage an diesen 6 Monaten fehlen.

Deshalb eine Bitte an @lischana : Welches Datum steht auf dem Kaufvertrag? An welchem Tag hat der verkaufende Händler von den Achsproblemen erfahren?

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 17:11

Bei mir sind aber beide Seiten des Reifen betroffen. Nächste Woche gibt es ein Feedback der Werkstatt. Spur schließen sie aus weil es eben an beiden Seiten des Reifen ist. Ich halte euch auf dem laufenden.

Zitat:

@rotfabriker schrieb am 31. Oktober 2020 um 18:11:43 Uhr:

Bei mir sind aber beide Seiten des Reifen betroffen. Nächste Woche gibt es ein Feedback der Werkstatt. Spur schließen sie aus weil es eben an beiden Seiten des Reifen ist. Ich halte euch auf dem laufenden.

Bei mir sind ebenfalls beide Seiten vorne betroffen.

Laut Aussage der Werkstatt eben ein Schlag auf der Linken Seite, der die ganze Achse / Spur vorne verschoben hat.

Muss ich jetzt die Tage mit dem Händler klären, der mir die Q verkauft hat ...

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 31. Oktober 2020 um 12:52:42 Uhr:

Lischana hatte aber geschrieben "vor 6 Monaten". Das ist normalerweise eine Formulierung, die verwendet wird, wenn 6 Monate schon vorbei sind. Es könnte natürlich auch sein, dass ein paar Tage an diesen 6 Monaten fehlen.

Deshalb eine Bitte an @lischana : Welches Datum steht auf dem Kaufvertrag? An welchem Tag hat der verkaufende Händler von den Achsproblemen erfahren?

Danke Hemmi 1953!

Der Kaufvertrag datiert vom 30.03 ...

Demnach eben über 6 Monate

Zitat:

@D Lehner schrieb am 31. Oktober 2020 um 10:16:33 Uhr:

Ich würde meinen das sollte kein Problem sein:

„Tritt bei einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, so hat es der Käufer nach neuester Rechtsprechung einfacher: Er muss weder den Grund für die Mangel noch den Umstand beweisen, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist.“

https://www.google.de/.../14683112.html

Danke für den Tipp und den Link.

Werde die Tage zum Händler pilgern und mein Glück versuchen ...

Aber wie gesagt: mehr als 6 Monate vergangen, leider

Ja wenn er zickt würde ich tatsächlich den Rechtschutz mal anrufen. Die sagen einem was noch geht.

Du willst ja nichts Böses.

Gruß und Viel Und Erfolg!

Zitat:

@a4martin. schrieb am 31. Oktober 2020 um 08:07:30 Uhr:

Das ist aber großer Mist.

Da hat der Vorbesitzer einen Schaden verursacht. Wird irgendwo heftig drauf gefahren sein.

Du wirst aber große Schwierigkeiten haben, nachzuweisen dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler kann genau so behaupten, du bist selber irgendwo drauf gefahren so dass sich die Aufhängung verbogen hat.

Hoffe für dich es geht gut aus.

Jo, das sehe ich genauso!

Der Händler, der sich beim Kauf in der letzten Lockdown-Phase von Corona schon sehr unfreundlich zeigte und dem ich gefühlt auf EEEEwig dankbar sein muss, dass ich ihm ein Auto abkaufen durfte, wird sich da quer stellen ...

Ich werde es erst einmal freundlich veruschen.

Dann mich auf die Rechtsprechung laut Link von @D Lehner beziehen und dann kiek wi mol.

Versprechen tue ich mir da auch nicht mehr, als das Horneberger Schießen ...

Aber probieren muss ich's!

Im Zweifel mit Druck und meiner Rechtsschutzversicherung.

Gibt noch nen zweiten VW-Audi Mitbewerber bei uns, mit dem ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht habe!

Die scheinen auch immer Interesse zu haben, dem anderen Händler eins aus zu wischen.

Habe nur leider grad keine Zeit für derlei Auseinandersetzungen.

Aber - das ist es mir natürlich wert!

Im Zweifel weiß der Händler auch gar nichts von dem Vorschaden.

Aber er steht aus meiner (naiven Kunden-)SIcht m. M. nach in der Gewährleistungspflicht!

Von daher: Versuch macht kluch.

Werde berichten, wenn Interesse besteht.

Bei einem Neuwagen hat man bei solchen Problemen ein Zeitfenster von 1000km. Haben Gebrauchtwagenkäufer mehr rechte?

Glaub ich nicht:

„ Grundsätzlich gilt im Fall der Sachmängelhaftung die sogenannte "Beweislastumkehr". Das bedeutet: Der Verkäufer muss in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf des Neuwagens den Nachweis erbringen, dass der oder die Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestanden haben. Nach dem Ablauf dieser Frist steht der Käufer in der Pflicht und muss beweisen, dass die Mängel bereits bei der Übergabe des Wagens vorhanden waren.“

https://www.google.de/.../...nn-der-neuwagen-maengel-hat-1.2174132!amp

Nicht bei Sachen die Verschleiß oder ähnlich unterliegen.

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