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Merkwürdige Fahrzeughistorie

Themenstarteram 2. Mai 2024 um 18:23

Hallo zusammen,

ich habe mir heute einen Opel Astra H Cabrio 1,9 tdci angeschaut.

Schickes Auto, im Februar neuen TÜV bekommen.

Der Händler will für den Wagen 999€ haben, soweit ist auch alle in Ordnung, außer ein kleiner Unfall, wobei das Scheinwerferglas gebrochen ist.

Nun zum merkwürdigen Teil den ich auch nach Stunden grübeln, nicht verstehe..

Der Vorbesitzer (A) hatte den Wagen von Juni 2023 bis zum 10.04.2024.

Am 10.04.2024 hat er das Fahrzeug an jemanden für 2300€ verkauft. (Kaufvertrag in den Unterlagen gefunden)

Am 11.04.2024 wurde das Fahrzeug von (A) abgemeldet.

Am 12.04.2024 wurde das Fahrzeug von (A) aber wieder auf ihn zugelassen.

Am 30.04.2024 hat (A) das Fahrzeug dann endgültig abgemeldet.

Der Händler verkauft dieses Fahrzeug nun für 999€.

Ich verstehe den Sinn dahinter nicht, warum verkauft man ein Fahrzeug, meldet es ab und meldet es dann einen Tag später wieder auf seinen Namen an.

Kann das irgendwas mit der Versicherung zu tun haben, wegen dem Unfall?

Fraglich ist auch, warum der Händler das Fahrzeug dann so günstig verkauft.

 

Lieben Gruß

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27 Antworten

Falls auch nur ein Bruchteil von @Anarchie-99 stimmt, dann muss der Verkäufer den Wagen beinahe zwangsläufig wieder auf sich anmelden. Ohne Zulassung ist ja ein Privatverkauf (Probefahrt) nahezu unmöglich... wie willste das als VK oder als Käufer organisieren mit der Probefahrt?

Das wäre mir egal. Entweder der Kaufinteressent bringt Kurzzeitkennzeichen oder - wenn gewerblich - rote Kennzeichen mit oder er verzichtet auf eine Probefahrt. Es werden doch zigtausende Fahrzeuge verkauft, die schon abgemeldet sind. Ich habe alle meine Fahrzeuge so verkauft.

So unterschiedlich sind die Einstellungen. Ich hab alle meine bisherigen Fahrzeuge angemeldet verkauft und der Käufer hat die Überführungsfahrt noch mit meiner Zulassung gemacht. Und wenn ich von privat gekauft habe, waren die Fahrzeuge auch noch angemeldet und wurden von mir so überführt. Beim letzten Verkauf hab ich dem Käufer das Motorrad noch bis vor die Haustür gefahren und er hat mich dann zurück gebracht.

Wenn mir ein Verkäufer erklärt, ich solle ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen oder auf eine Probefahrt verzichten, dann verzichte ich - auf Besichtigung und Kauf des Fahrzeugs.

Hm.. kommt drauf an, ich welcher Konstellation VK und Kauf steht. Wenn du ne Karre hast die jetzt nimmer so dolle ist und über den Preis verkaufen musst, dann biste froh wenn überhaupt jmd kommt. Den neuen 911er für 50k: da bringe ich auch Schilder mit.. zur Not eines für jeden Reifen. Ich würde es einfach im Durchschnitt aller Privatverkäufe als besser bewerten, wenn der Bock zugelassen ist, solange niemand den KV unterschrieben hat.

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Mai 2024 um 21:13:00 Uhr:

Falls auch nur ein Bruchteil von @Anarchie-99 stimmt, dann muss der Verkäufer den Wagen beinahe zwangsläufig wieder auf sich anmelden. Ohne Zulassung ist ja ein Privatverkauf (Probefahrt) nahezu unmöglich... wie willste das als VK oder als Käufer organisieren mit der Probefahrt?

Probefahrt?

Ebay 3-2-1 deins.

Dann kommt nach Auktion email vom Käufer:

Ich nix habe Geld für deine Autowagen, weil habe Autowagen in andere Auktion gekauft.

Oder der Käufer kommt zwar vorbei aber will die 2300Euro nicht zahlen.

Dann stehst du als Verkäufer da.

Könntest zwar rechtlich gegen den Käufer vorgehen, wegen Spassbieter kostet aber Anwaltskosten, Zeit, nerven.

Und weißt nicht mal ob die Kosten überhaupt zurückkommen.

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Mai 2024 um 21:13:00 Uhr:

Falls auch nur ein Bruchteil von @Anarchie-99 stimmt, dann muss der Verkäufer den Wagen beinahe zwangsläufig wieder auf sich anmelden. Ohne Zulassung ist ja ein Privatverkauf (Probefahrt) nahezu unmöglich...

Habe ich auch schon oft so gemacht.

In einer Woche melde ich den Smart ab und setze ihn online. Der geht auch weg. An wen, ist mir egal.

 

Ich habe so auch keinen Druck den loszuwerden. Wenn mir keine bezahlen will was ich mindestens gern hätte, dann steht der halt noch nen halbes Jahr.

Woher weiß denn der TE so genau dass der Vorbesitzer A die Abmeldung am 11.04.24 gemacht hat?

Ich meine das ist aus den Papieren nicht ersichtlich. Abmelden kann im Prinzip doch jeder ,

der die Kennzeichen und die ZB 1 hat, oder? Könnte dann auch der Käufer gewesen sein.

Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 19:13

@Pauliese weil die Rechnungen vom Straßenverkehrsamt mit bei den Unterlagen liegen und die sind an den Verkäufer Adressiert.

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Mai 2024 um 21:13:00 Uhr:

Falls auch nur ein Bruchteil von @Anarchie-99 stimmt, dann muss der Verkäufer den Wagen beinahe zwangsläufig wieder auf sich anmelden. Ohne Zulassung ist ja ein Privatverkauf (Probefahrt) nahezu unmöglich... wie willste das als VK oder als Käufer organisieren mit der Probefahrt?

Probefahrten sind der eine Grund, der andere Grund kann sein, dass man auch einen Stellplatz für ein abgemeldetes Fahrzeug braucht. An der Straße bekommt man einen roten Aufkleber. Und privat ist es auch nicht immer möglich. Bei meinem Schwager reichten schon zwei Tage auf dem eigenen Stellplatz einer Wohnanlage zwischen Abmeldung und Abholung des Wagens um einen bitter bösen Brief mit Fristsetzung und Sanktionsandrohungen von der Hausverwaltung zu bekommen.

@TE: dann war das wohl eine Online Abmeldung.

Rechnungen an mich adressiert hatte ich noch nie. Nur Quittungen ohne Namen drauf, bloß das Kennzeichen stand bestenfalls dabei. (Wenn überhaupt) War aber bisher auch immer nur persönlich im Amt.

Danke für die Info,

Hat sich denn das Kennzeichen geändert? Vielleicht wollte der Verkäufer unbedingt sein Wunschkennzeichen für sein neues Auto behalten.

 

Worüber ich mir aber mehr Gedanken machen würde: Warum hat sich der Verkaufspreis des Autos innerhalb von Tagen von 2300€ auf 999€ reduziert? Und das auch noch mit einem Zwischenhändler der auch daran was verdienen möchte und Gewährleistung geben muss?

Und wo bekommt man heute noch ein "schickes" Auto an dem nur ein Scheinwerferglas defekt ist mit Gewährleistung für 999€?

 

Kommt mir sehr dubios vor.

 

Viele Grüße

Alexander

Da gibt’s keine Gewährleistung. Händler hin oder her. Verlangt ja hoffentlich für 999 auch niemand.

 

Zum Thema Preis ein Beispiel:

 

Ich habe letztes Jahr meinen E91 an einen Vertragshändler für 10.6 verkauft.

 

Paar Wochen später wurde der Wagen von einem freien für 8.9 VB angeboten.

 

Steckt man nicht drin.

Bei dem Preis ohnehin egal.

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