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Mercedes W220 Airmatic

Mercedes S-Klasse W220
Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 5:34

Hallo liebe Comiunity

Ich hab seit ca. 1 monat einen s500 w220 baujahr 2004 km stand 240.000 und schon macht er mir Probleme.

Er zeigt mir " airmatic bitte Werkstatt aufsuchen" war jetzt in einer werkstatt und hab Fehler auslesen lassen.

Fehler lautet vorne links vorne rechts Ventil Dämpfer strom ausser berreich.

Ich hab das auto von einem Händler gekauft und er hat es mir als gewerbe verkauft obwohl ich privat Person bin.

Kann ich irgend etwas machen bzw das auto zurück bringen.

Ansonsten was kann ich wegen der reperatur machen was würde mich das ungefähr kosten.

Vielen dank mfg

Beste Antwort im Thema

Hast du ein Gewerbe oder nicht? Wenn nicht, dann muss der Anwalt klären, ob der Vertrag dadurch ungültig ist und damit gegenstandslos ist. Zeugen, dass du gesagt hast, kein Gewerbe zu haben, wären hilfreich.

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Leute gibt's, da haut es einen um.

Rüdiger, und soviel zu privatem Kauf???? Was machste dann?

Ja, so sieht es aus, ist aber leider schon fast als Standard zu betrachten heutzutage.

Schaut man sich an welche Klientel überwiegend heute solche Fahrzeuge kauft, muss man sich nicht über so eine Handlungsweise wundern.

Gruß.

Klaus

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 11. Oktober 2017 um 17:22:57 Uhr:

Leute gibt's, da haut es einen um.

Rüdiger, und soviel zu privatem Kauf???? Was machste dann?

Bei einem Privatkauf gehört natürlich ein langjähriger Vorbesitz mit einem Ordner voller Rechnungen dazu, das wäre ja hier nicht gegeben.

Mein damals 6 Jahre alter W220 stand bei einem MB-Händler, der den Wagen über 4 Jahre betreut hatte.

Der Kauf wurde aber nur zwischen mir und dem Vorbesitzer abgewickelt, der sich einen W221 S500 4MATIC gekauft hatte.

Die ganzen Reparaturbelege der Vorjahre bekam ich dazu.

 

lg Rüdiger:)

Das ist dann wohl eine sogenannte "Täter-Opfer-Spirale". Das Opfer wird betrogen, hat Wut im Bauch und wird zum Täter.

Mein Meinung zu dem Thema wiederhole ich gern noch einmal.

Wer mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen Geld verdienen will, soll seine Ware deklarieren und dazu vorher den Status feststellen. Das ist z.B.in weiten Teilen gegeben wenn ich mir ein "Junge-Sterne-Fahrzeug" mit MB-Garantie kaufe. Die Marge zwischen Einkauf und Verkauf muss halt auch das Risiko abdecken. Dafür gibt es Versicherungen. Wer den Käufer danach im Irrtum belässt oder einen Irrtum nährt, betrügt den Käufer. Wenn es sich nicht um Verschleißteile handelt, finde ich die aktuelle Regelung (Beweislastumkehr) gut. Lässt ein Händler ein Fahrzeug vor dem Kauf untersuchen und die beanstandete Funktion war vor dem Kauf gegeben, ist der Verkäufer aus dem Schneider. Ein besserer Schutz der Käufer holt die Branche aus ihrer Schmuddelecke.

Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 15:15

Ja ich habe ihm gesagt was mir bewusst war ausserdem sieht man auf dem Board computer.

Das die airmatic beschädigt ist bzw. Das man die werkstatt aufsuchen soll.

MfG

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