Mercedes Benz E-Klasse W211 "Spiegel"

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Jungs, also bin neu hier!!!!!

Mein Vater hat den Benz den ich im Titel definiert habe. Er hat den bei einem Händler
gekauft und hat ein Problem. Das Auto ist Baujahr 2004.

Also das Auto hat einen Elektrischen Heranklappbaren Spiegel. Das Motor Kabel wurde geriessen
(Aussage vom Werkstatt Meister) von heranklappen wird das Kabel geschorrt und reisst an ende ab.

So mein Vater hat dan beim Verkäufer angerufen und gefragt wie das Sachmängel behoben werden soll,
er meinte einfach bei Irgend einen Werkstatt fahren und wechseln lassen. So darauf hin ist mein Vater zu
seinen Vertrauten Werkstatt gefahren und machen lassen, zu gleich hat aber der Meister bei den Verkäufer
angrufen und gefragt ob das so klar geht er meinte wieder ja kein problem, rechnung an mich schicken!!!!!!
.....

und das ende vom Lied ist erweigert sich, die rechnung zu bezahlen und meint das Defekt kann nicht sein und es sei auch kein Garantie Fall!?!?!?!?!?!?!?

Also was nun, würde mal eure Meinungen hören..... Jetzt schon vielen Dank!!!!

Beste Antwort im Thema

Der TE wiederspricht sich doch selber mehrfach. Erst soll der reparierende Betrieb die Rechnung an den Verkäufer schicken und dann hat er sie angeblich doch selber bezahlt. Nun will er sich das Geld vom Verkäufer wiederholen.
Komische Sache das.

Wenn der Meister mit dem Verkäufer doch gesprochen hat, dann hat doch der Verkäufer den Reparaturauftrag gegeben und muß zahlen.
Das allerdings setzt voraus, das der Verkäufer die Rechnung bekommen und den Auftrag unterschrieben hat.
Wenn der Auftrag vom TE unterschrieben wurde, hat er leider Pech gehabt und darf zahlen.

Also zahlen und fröhlich sein (oder eben auch nicht und sich selber wegen dummheit in den Hintern beissen).

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Zitat:

Original geschrieben von Hellmi


Warum habe ich bloß wieder so ein dummes Gefühl😉

😁😁😁 ich sag diesmal nichts Helmut!!!

Zitat:

Original geschrieben von VW Enzo



Zitat:

Original geschrieben von Hellmi


Warum habe ich bloß wieder so ein dummes Gefühl😉
muss ich das kappieren?????

Nein TE!!!!!!

Ist nur so ein Insider Witz😁

Zitat:

Original geschrieben von VW Enzo


Hi.

Also er hat es nicht beim MB Vertragshändler gekauft. Er hat es in Mai gekauft!!!!

?????

Hi Enzo ,

der Grund weshalb ich gefragt habe ist das man innerhalb der ersten 6 Monate
Sachmängelhaftung hat. Wenn dein Vater innerhalb diesen Zeitraumes (in dem
wir uns noch befinden) muss der Händler ihm nachweisen das der Schaden durch
dich/deinen Vater veruracht worden ist - was er praktisch nicht kann ==> d.h.
muss er IMHO zahlen. Dabei gehe ich einfach mal davon aus das Ihr nicht privat
gekauft habt. Eine schriftliche Deckungszusage wäre aber sicherlich sinnvoll
gewesen. Sende Ihm doch einfach die Rechnung mit Frist, mit der Bitte um
Begleichung - wie vorab seinerseits telefonisch bereits freigeben - zu.

Gruß
Black

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi


Warum habe ich bloß wieder so ein dummes Gefühl😉

Hm, irgendwie habe ich dieses Gefühl auch. 😉

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Der TE wiederspricht sich doch selber mehrfach. Erst soll der reparierende Betrieb die Rechnung an den Verkäufer schicken und dann hat er sie angeblich doch selber bezahlt. Nun will er sich das Geld vom Verkäufer wiederholen.
Komische Sache das.

Wenn der Meister mit dem Verkäufer doch gesprochen hat, dann hat doch der Verkäufer den Reparaturauftrag gegeben und muß zahlen.
Das allerdings setzt voraus, das der Verkäufer die Rechnung bekommen und den Auftrag unterschrieben hat.
Wenn der Auftrag vom TE unterschrieben wurde, hat er leider Pech gehabt und darf zahlen.

Also zahlen und fröhlich sein (oder eben auch nicht und sich selber wegen dummheit in den Hintern beissen).

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