Meldung "Kühlmittel nachfüllen"

Mercedes EQC N293

Guten Morgen zusammen!
Ich habe meinen EQC jetzt seit Anfang September. Einige Tage nach der Auslieferung kam bereits das erste mal die Meldung "Kühlmittel nachfüllen". War dann in der Werkstatt und es wurde nachgefüllt. Jetzt, ca 2 Monate später, kommt bereits wieder diese Meldung. Hat sonst jemand das gleiche Problem?
Werde nochmals zum Freundlichen fahren und prüfen lassen.

Meldung: "Kühlmittel nachfüllen"
691 Antworten

Jetzt wird es aber richtig lächerlich!

Du hast oben ganz eindeutig juristischen Unsinn verzapft und willst dich nunmehr herauswinden, indem du die 2 erfolglosen Nachbesserungsversuche in die angemessene (eine) Nacherfüllungsfrist packst.

Einfach noch mal lesen, was du oben noch vollmundig behauptet hast! Aber diese Nebelkerzenaktion passt sehr gut zu deinem Auftreten hier: Den Wichtigtuer heraushängen, aber von der Juristerei keine Ahnung haben!

Zu deinem PS-Edit:
Das ist eindeutiges Recht seit 2002 und wurde nicht erst 2020 so per Rechtsprechung entschieden. Einfach mal googeln, dann reitest du dich hier nicht noch weiter rein, du Hobby-Jurist!

@Gerry71 schrieb am 14. März 2023 um 23:24:26 Uhr:

Zitat:

Das ist eindeutiges Recht seit 2002 und wurde nicht erst 2020 so per Rechtsprechung entschieden.

Klar. Daher hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht das auch anders entschieden 😁 Und weil es sooo klar ist musste es erst zum Bundesgerichtshof 😁 Warum fragen die nicht eigentlich nicht gleich dich, da alles so eindeutig ist? 😉

Zitat:

...du Hobby-Jurist!

Wuff, wuff. Getroffene Hunde bellen 🙂

Gruß
xc90er

Nur für dich und dies aus dem Jahr 2014:
https://www.anwalt.de/.../...inem-verkaeufer-eigentlich-zu_063142.html

Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Nur für mich? Na, ich hoffe, dass du auch für die Leser des Forums schreibt, denn ich kenne die Rechtslage 😁

Danke für den Link. Prima, der Anwalt sagt es ja auch: "Betrachtet man diese Regelung, hat der Verkäufer nicht in jedem Fall ein Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche." Sprich, zwei Nachbesserungsversuche sind der Normalfall, von dem es, wie in fast allen Rechtsfragen, im Einzelfall Abweichungen geben kann. Nämlich zum Beispiel dann, wenn der Verkäufer einfach nur auf Zeit spielt, aber das war und ist hier gar nicht Thema. Wir sprechen über einen Verkäufer, der ernsthaft bemüht ist, den Sachmangel aber trotz gutem Willen nicht beheben kann.

Der Anwalt erklärt auch schön, warum die zwei Nachbesserungsversuche der Normalfall sind: "Hier gilt die Vermutungsregelung in § 440 BGB." Sprich, ich brauche mich gar nicht der Gefahr auszusetzen, eine zu kurze Frist bestimmt zu haben, die sich am Ende im Gerichtsverfahren vielleicht als nicht "angemessen" herausstellt. Wozu dieses Risiko? Und warum sollte es mein Ziel sein, ein Auto, das ich haben will, gleich wieder loswerden zu wollen?

Du hattest gefragt "weshalb schenkst du deinem Verkäufer dann 2 Versuche?" Sorry, aber da gibt ein kein Schenken. Es ist exakt der im Gesetz vorgesehene Weg, damit sich der Käufer nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch in einer (einigermaßen) sicheren Rechtsposition befindet. Während du den, meine Wortwahl, Krawall-Weg über eine sofortige Fristsetzung (möglichst kurz auch noch?) wählst, ist der Weg über § 440 BGB deutlich eleganter und praxisnah.

Der BGH-Fall zeigt, wie teuer und langwierig es werden kann (hat das OLG den Fall denn jetzt schon nach vier Jahren entschieden?), wenn man den Krawall-Weg wählt, vor allem, dort war ein Termin für den zweiten Nachbesserungsversuch ja sogar schon vereinbart worden. Aber, ich verstehe, dass einige Leute sich gerne streiten, und die sind zweifelsohne Anwalts Liebling. Ich bin da mehr der Pragmatiker, der der Logik des BGB folgt. Jeder nach seinem Geschmack.

Gruß
xc90er

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Zitat:

@xc90er schrieb am 15. März 2023 um 09:26:03 Uhr:


Während du den, meine Wortwahl, Krawall-Weg über eine sofortige Fristsetzung (möglichst kurz auch noch?) wählst, ist der Weg über § 440 BGB deutlich eleganter und praxisnah.

Achso, jetzt hast du also offensichtlich endlich begriffen, dass es auch den Weg über die Fristsetzung vorbei an § 440 BGB gibt. § 440 BGB ist übrigens nicht - wie von dir behauptet - die jur. vorrangige Regelung, sondern die Fristsetzung.

Zuletzt warst du doch noch der Meinung, dass der Verkäufer immer das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche hat (schon wieder vergessen?):

Zitat:

@xc90er schrieb am 14. März 2023 um 18:50:56 Uhr:


Nein, das stimmt so nicht. Die Alternative liegt gemäß § 437 Nr. 2 BGB zwischen "§§ 440, 323 und 326 Abs. 5" BGB (Rücktritt) und "§ 441" BGB (Kaufpreisminderung).
...
Daher ist der § 440 BGB keineswegs ein "Auffang-/Alternativtatbestand" zum § 323 BGB, sondern ist eine Bedingung damit ich zum § 323 I BGB komme. Der § 323 I BGB bildet eine Klammer für die zwei Versuche nach § 440 BGB, aber es bleibt eben bei zwei Versuchen (natürlich unter der Annahme, dass der Verkäufer ernsthaft an einer Nacherfüllung arbeitet).

Es wäre denkgesetzlich ja auch nicht sinnvoll, die Nacherfüllung für den Kaufvertrag ausdrücklich zu regeln ("Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"😉, wenn am Ende angeblich doch einfach ein (1) Versuch bereits ausreichen soll.

Auf die neue Ausrede bin ich schon sehr gespannt.

Und weil du ja so ein begeisterter Paragraphen-Leser (nicht "-Versteher"😉 bist, hier noch ein ganz aktueller aus dem Verbraucherbereich, der gerade mal ein Jahr alt ist: § 475d BGB.

Ansonsten lesen und verstehen:
"
Der Normzweck des § 440 erschließt sich nur aus ihrem systematischen Zusammenhang mit einerseits § 439 und andererseits den durch § 437 für anwendbar erklärten Bestimmungen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts über das Vorgehen des Käufers, dem eine sach- oder rechtsmangelhafte Sache geliefert worden ist. Wegen der Vorrangigkeit des Rechts auf Nacherfüllung besteht danach bei nicht vertragsgemäßer Leistung ein Rücktrittsrecht erst, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die erfolglos abgelaufen ist, § 323 Abs. 1. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche (§ 281 Abs. 1 S. 1) sowie nach § 441 Abs. 1 S. 1 für die Minderung. § 440 bestimmt vor diesem Hintergrund die Voraussetzungen, unter denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, wobei die hier getroffene Regelung neben die weithin gleichlaufenden gemäß § 323 Abs. 2 bzw. § 281 Abs. 2 und § 326 Abs. 5 tritt.
"
Quelle: Auszug aus dem MüKo.

Jetzt reichts auch wieder, danke.

Noch jemand was zum Kühlmittel beizutragen?

Ein unaufgeregter Kopf ist immer richtig am Platz. Dafür gibt's ein Danke.🙂

Guten Abend an das Forum.
Bei uns genau dasselbe Problem. Dienstag den Neuwagen abgeholt, heute erscheint die Meldung „Kühlwasser“! ??
Das sollte man von einem Premiumhersteller nicht erwarten.

Hier auch. Nach 250 km kam die Meldung das erste Mal. Danach mehrmals weggeblickt.

Heute bei km 580 den Deckel des Druckbehälters geöffnet.

Das Kühlmittel war nur noch ca 1/3 des unteren Behälters hoch.

Nach dem Öffnen war der Füllstand korrekt.

Mal sehen, wie es weitergeht.

das ist doch wirklich ein wahnsinn, dass diese fahrzeuge ab werk nach wie vor so ausgeliefert werden.

Zitat:

@ts9601 schrieb am 17. März 2023 um 20:54:33 Uhr:


das ist doch wirklich ein wahnsinn, dass diese fahrzeuge ab werk nach wie vor so ausgeliefert werden.

Wie ist denn der Stand bei dir? Nachgefüllt und danach Ruhe?

Ich hole nächsten Freitag ab und freue mich langsam überhaupt nicht mehr auf das Auto. Das darf echt alles nicht wahr sein! :-(

Mir ging es im Dezember ähnlich. Wobei mittlerweile sind noch x EQC ausgeliefert worden, die anscheinend alle diese Problematik aufzeigen. Unverständlich das Mercedes dies nach wie vor ignoriert.

Zitat:

@Senior69 schrieb am 17. März 2023 um 22:38:05 Uhr:


Mir ging es im Dezember ähnlich. Wobei mittlerweile sind noch x EQC ausgeliefert worden, die anscheinend alle diese Problematik aufzeigen. Unverständlich das Mercedes dies nach wie vor ignoriert.

Und wie ist noch gleich bei dir der aktuelle Stand?

C-Klasse ist halt auch nur Core Luxury, und nicht Top End Luxury.

Aber ernsthaft: Es kann doch nicht sein, dass da seit Monaten ein Fahrzeug nach dem anderen mit demselben Mangel vom Band läuft. Vor dem Kühlmittelverlust hatte mich mein Verkäufer schon im November gewarnt, Mercedes kennt also das Problem schon seit Monaten.

Mir tun alle leid, die sich mit dem EQC mal ihren ersten Mercedes Neuwagen gekauft haben und dann sowas erleben müssen.

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